Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz (Entwurf)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-244 vom 24. November 1998


Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz (Entwurf)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Änderung vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:




I.


Das Dekret vom 19. September 1974 1) zum Steuer- und Finanzgesetz wird wie folgt geändert:




§ 11 bis (§ 33 Id)


Für die Veranlagungsperiode 1999/2000 erhöht der Landrat den Abzug für Mieter und Pächter eines dauernd selbstbewohnten Miet- bzw. Pachtobjekts, den mitsteuerpflichtigen Ehegatten sowie für jedes Kind, das mit dem Steuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das ein Kinderabzug beansprucht werden kann, von 400 Fr. auf 1000 Fr.




II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.




Liestal,


Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:



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1) GS 25.541