1998-257 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 15. März 1999 zur Vorlage 1998-257
Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat
Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von oekolologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003; Verpflichtungskredit
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Vorlage
1.1. Gesetzliche Grundlagen
Das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten und zu schützen (§§ 1 und 2). In § 6 werden die verschiedenen Naturobjekte in der Landwirtschaft aufgezählt: Magerwiesen, Weiden, Blumenwiesen, Obstgärten, Feuchtgebiete, Hecken und Feldgehölze, Brachland und Wildkrautgesellschaften, Objekte mit besonderen landwirtschaftlichen Nutzungsformen sowie Objekte der ehemaligen Kulturlandschaft. Laut § 9 ist im landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet für oekologischen Ausgleich zu sorgen. § 17 regelt die Abgeltung der Schutzkosten. Und schliesslich trägt gemäss § 27 der Kanton die Kosten für den Unterhalt.
Die Regierungsratsverordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von oekologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone vom 8. Februar 1994 regelt die Auszahlung der Beiträge im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes. Für den Vollzug dieser Verordnung ist das Landwirtschaftszentrum Ebenrain verantwortlich.
Gemäss Landwirtschaftsgesetz (LWG) Art. 31.b leistet auch der Bund Beiträge an oekologische Ausgleichsflächen. Bei diesen Flächen geht es vor allem um eine Extensivierung der Nutzung und die Reduktion von Überschüssen in der Landwirtschaft. Die naturschützerischen Qualitätsanforderungen sind geringer als bei den oekologisch hochwertigeren kantonalen Ausgleichsflächen. Da sämtliche kantonalen Vertragsflächen die Qualitätsanforderungen des Bundes erfüllen, sind sie gemäss LWG beitragsberechtigt. Zusammen mit den Subventionen gemäss eidg. Natur- und Heimatschutzgesetz beträgt der Bundesanteil rund 54 % der gesamten Kosten.
Diese Bundessubventionen allein können aber die kantonalen Beiträge für naturschützerisch hochwertige oekologische Ausgleichsflächen nicht ersetzen sondern lediglich ergänzen.
1.2. Fortsetzungsvorlage
Für die Jahre 1994 - 98 hatte der Landrat rund 10.8 Mio Franken für den oekologischen Ausgleich in der Landwirtschaft bewilligt. Da sich dieses Programm bewährt hat und von den Landwirtschaftskreisen akzeptiert wird, ist seine Fortsetzung sinnvoll und notwendig.
Das Programm
- vollzieht einen Teil des Rechtsauftrags zum Natur- und Landschaftsschutzgesetz
- bildet einen Anreiz für Naturschutzleistungen in der Landwirtschaft
- entschädigt klar definierte Leistungen
- geniesst eine hohe Akzeptanz - rund 60 % aller landwirtschaftlichen Betriebe sind solche Verträge eingegangen.
Damit konnten in den vergangenen Jahren im Kanton BL 1410 ha Ausgleichsflächen geschaffen werden; dies entspricht 6.6 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Erhaltung bezw. Steigerung der Artenvielfalt in den Vertragsflächen - speziell auch von seltenen und bedrohten Arten - ist nachweisbar.
Wurden anfangs nur Wiesen und Weiden unter Vertrag genommen, konnte ab 1994 mit der neuen Verordnung durch Einbezug von Hecken, Obstbäumen und Buntbrachen eine oekologisch bedeutende Verbesserung erzielt werden.
Ziel der heutigen Vorlage ist die Aufwertung von Defizitgebieten, insbesondere von Ackerbaugebieten im unteren Kantonsteil. Als Etappenziel bis ins Jahr 2003 sollen rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als oekologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet werden. Der beantragte Verpflichtungskredit basiert auf dieser Vorgabe.
Das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept - vom Landrat 1992 zustimmend zur Kenntnis genommen - setzt als Endziel 15 % oekologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone fest.
1.3. Kosten
Der beantragte Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:
- Fr. 14'957'000 für die oekologischen Beiträge (Ziel bis 2003: 2100 ha oekologische Ausgleichsflächen)
- Fr. 475'000 für die Kommissionsarbeit und die Erfolgskontrolle
Die Jahrestranche 1998 betrug 2.32 Mio Fr. Bis zum Jahr 2003 soll der Zuwachs gestaffelt erfolgen (1999: 2'537'000 Fr. bis 2003: 3'450'000 Fr.).
Die Subventionen des Bundes bestehen aus:
|
ca. 35 % der Beitragskosten gemäss LWG:
|
5.235 Mio Fr.
|
|
ca. 30 % der Beitragskosten gemäss NHG:
|
3.022 Mio Fr.
|
|
total:
|
8.257 Mio Fr.
|
|
Somit verbleiben für den Kanton netto:
|
7.175 Mio Fr.
|
2. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz- und Energiekommission hat die Vorlage 98/257 an ihrer Sitzung vom 18. Januar 1999 behandelt. Die Beratungen wurden begleitet von RR Elsbeth Schneider, den Herren Hans Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Niklaus Hufschmid, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Dieter Rudin und Pascal Simon vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain. Eintreten der Kommission auf die Vorlage, Beschlussfassung und Antrag an den Landrat fanden anlässlich der Sitzung vom 1. März 1999 statt.
Für die Umweltschutz- und Energiekommission war klar, dass dieses erfolgreiche Programm in der Landwirtschaft weitergeführt werden muss. Die bisher erzielten, positiven Resultate konnten der Kommission anhand von Dias, Folien und Jahresberichten überzeugend dargelegt werden. Mit dem Etappenziel von 10 % oekologischer Ausgleichsflächen bis zum Jahr 2003 konnten sich alle einverstanden erklären. Während einige Mitglieder im Hinblick auf die 15 % (Vorgabe Natur- und Landschaftsschutzkonzept) davor warnten, dass die Beiträge in späteren Jahren ins Unermessliche wachsen könnten, meinten andere, diese Gelder seien eine sinnvolle Investition für die Zukunft und für die nachkommenden Generationen, welche von der natürlichen Artenvielfalt ebenfalls profitieren möchten. In der Landwirtschaft ist dieses Programm so gut akzeptiert, dass eine Fortsetzung fast zwingend ist. Zudem stellt es einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Landwirtschaftspolitik dar.
Eintreten auf die Vorlage war somit unbestritten.
3. Anträge
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend "Erteilung eines Verpflichtungskredites für Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von oekologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 - 2003" in allen Punkten zuzustimmen.
Allschwil, den 15. März 1999
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission:
Die Präsidentin: Jacqueline Halder