1. Einleitung

Landrat / Parlament || Bericht vom 30. August 1999 zur Vorlage 1999-040


Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit vom Juli 1998 bis Juni 1999
und zum Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Der Landrat, verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a), hat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates generell und hauptsächlich die parlamentarische Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Insbesondere ist sie aber mit der Überweisung durch das Büro des Landrates beauftragt und zuständig, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen.


Mit der Berichterstattung zum Amtsbericht des Regierungsrates bietet sich der GPK die willkommene Gelegenheit, über ihre eigenen Tätigkeiten zu berichten. Es scheint, dass der Landrat mit dieser Berichtserweiterung stillschweigend einverstanden ist und diese Zusatzorientierung begrüsst.


Um den geänderten Anforderungen, welche mit der sukzessiven Einführung von NPM und WoV entstanden sind und weiter entstehen, gewachsen zu sein, hat sich die GPK im Herbst 1998 durch Herrn Dr. Ch. Meyer in einem ganztägigen Seminar weiterbilden lassen. Die gewonnenen Erkenntnisse wirken sich u.a. dahingehend aus, dass auch das Berichtswesen überdacht werden muss. In diesem Sinne hat die Regierung auf Anregung der GPK, in enger Zusammenarbeit mit der Landeskanzlei und unter Orientierung des Büros des Landrates, das künftige Berichtswesen mit einem RRB neu geregelt. Das Ziel ist, die Berichte zu versachlichen und zu straffen, damit sie lesbarer, übersichtlicher und informativer werden. Vor allem sollen sie über die Erfüllung der Leistungsaufträge kurz und bündig orientieren. Die heute vorliegende Form des Amtsberichtes des Regierungsrates wird damit wohl kaum mehr weiter geführt werden können.


Der GPK-Alltag hat sich nicht wesentlich verändert. Nach wie vor führt die Kommission auf Grund eines Visitationsplans und eigener Beobachtungen Untersuchungen durch. Zudem geht sie Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeiter oder von Dritten nach. Aufgrund dieser Untersuchungen und Abklärungen versucht sie alsdann, die allenfalls festgestellten Mängel, in der Regel in Form von Empfehlungen an die zuständigen Verantwortlichen, zu beheben. Nur in Ausnahmefällen muss sie einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.


Allerdings stehen ab und zu weitere Probleme an, die mit dem Einsatz einer Sonderkommission zusätzlich gelöst werden. In der Berichtsperiode waren zwei Sonderkommissionen tätig. Die eine behandelte die Vorkommnisse im Kantonsspital Laufen, wobei diese SoKo bis an die Grenzen ihrer vor allem zeitlichen Einsatzmöglichkeiten gefordert wurde. Die andere führte umfangreiche und langwierige Untersuchungen und Abklärungen im Zusammenhang mit einem nicht realisierten privaten Bauvorhaben, besonders mit Blick auf eine allfällige Staatshaftung, durch.


Bei ihren Kontakten konnten die Subkommissionen feststellen, dass sich unsere Verwaltung im Umbruch befindet. Die Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit Leistungsaufträgen und dem neuen Rechnungswesen etc. ist noch nicht abgeschlossen und belastet die Mitarbeiterschaft teils mehr, teils weniger. Im Ganzen gesehen wird die Mehrbelastung gut verkraftet, trotzdem wäre es angezeigt, aufmerksam zu beobachten, ob sich nicht da oder dort die Arbeitslust auf dem Wege zum Arbeitsfrust befindet.


Der GPK steht eine Sekretärin im Teilpensum zur Verfügung. Nachdem Frau Marianne Knecht im Frühjahr den wohlverdienten Ruhestand antrat, nahm Frau Marie-Therese Borer, eine ebenso engagierte, selbständige und kreative Mitarbeiterin ohne für uns spürbare Übergangsprobleme ihre Tätigkeiten auf. Die Unterstützung des Sekretariats, wie sie heute angeboten wird, wäre nicht mehr wegzudenken. Ebensowenig wäre auf die Mitarbeit der unabhängigen juristischen Beraterin Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg zu verzichten. Beiden Mitarbeiterinnen sei an dieser Stelle gedankt für ihre wertvollen Unterstützungen.


Nachstehend berichten die Subkommissionen der GPK in geraffter Form über die Schwergewichte ihrer Kontrolltätigkeiten in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999.


In einem weiteren Abschnitt kommentieren sie den Amtsbericht des Regierungsrates und die diversen übrigen zugewiesenen Berichte.



Subko I Finanz- und Kirchendirektion
- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Pensionskasse
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt


Bruno Krähenbühl, Präsident
Peter Brunner
Hans Ulrich Jourdan


Subko II Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Oskar Stöcklin, Präsident
Heinz Aebi
Heidi Tschopp


Subko III Bau- und Umweltschutzdirektion
- Sicherheitsinspektorat
Andres Klein, Präsident
Roger Moll
Ruedi Zimmermann


Subko IV Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission
Paul Rohrbach, Präsident
Remo Franz
Claude Janiak


Subko V Erziehungs- und Kulturdirektion
- Fachhochschule beider Basel FHBB
Alfred Zimmermann, Präsident
Ruedi Moser
Hanspeter Ryser


Sonderkommission Kantonsspital Laufen
Oskar Stöcklin, Präsident
Heinz Aebi
Peter Brunner
Paul Rohrbach
Heidi Tschopp
Alfred Zimmermann
Ruedi Zimmermann


Sonderkommission i.S. eines nicht realisierten privaten Bauvorhabens
Hans Ulrich Jourdan, Präsident
Heidi Tschopp
Claude Janiak



3.1 Visitationen


Gemäss Visitationsplan wurden die nachstehend aufgeführten Amtsstellen von den Subkommissionen besucht und darüber zuhanden der Gesamt-GPK berichtet. Mit der Genehmigung dieser Berichte - nach gewalteter Diskussion - wurden sie zu anerkannten Stellungnahmen der GPK.


Subkommission I


Subkommission II


Subkommission III


Subkommission IV


Subkommission V


*) Nachträge zum Bericht 1997/98



3.2 Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte

Subkommission I


Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei


1. Bericht über die Leistungsaufträge der kant. Steuerverwaltung vom 14. Nov. 1998



1.1 Ausgangslage


Im Bericht des Regierungsrates vom 13. Mai 1997 an das Büro des Landrates wird darauf hingewiesen, der Leistungsauftrag für die Dienststellen der Kantonsverwaltung stelle das Kernstück von WoV bzw. NPM dar. Damit würden die Leistungen qualitativ und quantitativ umschrieben und erhielten einen Preis. Dabei wurde von der Regierung auch ausdrücklich betont, die Legislative erhalte künftig einen viel breiteren und viel tieferen Einblick in die Voraussetzungen, Ziele und Absichten der Kantonsverwaltung. Über die bekannten Instrumente der Oberaufsicht könne das Parlament wie bisher Einfluss nehmen, allerdings auf einer wesentlich besseren Informationsbasis. Zusammenfassend wird im Bericht der Regierung festgehalten, die generelle Oberaufsicht des Landrates würde durch WoV/NPM verbessert.


Am Beispiel der Steuerverwaltung wollte sich die Subko I ein Bild machen über


a. den erreichten Stand der Einführung


b. das System und die Ausgestaltung der Leistungsaufträge.


Nach Einsichtnahme in eine umfangreiche Dokumentation und eingehender Diskussion mit den Verantwortlichen ergaben sich folgende



1.2 Schlussfolgerungen


Das Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz verpflichtet den Regierungsrat, Weisungen über die einheitliche Darstellung der Leistungsaufträge zu erlassen. Diese Weisung konnte der GPK nicht vorgewiesen werden. Aus der Sicht der Subko I sind die Leistungsaufträge in der Steuerverwaltung hingegen mustergültig eingeführt worden. Damit sind die Grundlagen gelegt, die Steuerverwaltung zielorientiert zu führen.



1.3 Auftrag und Empfehlungen


Der Regierungsrat wird beauftragt, die Weisung gemäss § 4 Abs. 3 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz über die einheitliche Darstellung der Leistungsaufträge zu erlassen. Dem Regierungsrat wird zudem empfohlen:




2. Bericht betr. Tagung «Erfolgskontrollen von Staatsbeiträgen; Erfahrungen bei Bund und Kantonen» vom 6. November 1998


2.1 Ausgangslage


Mit ihrem Bericht vom 13. Nov. 1997 hat sich die GPK mit den Auswirkungen des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes auf das kant. Subventionswesen befasst. Aus dem Bericht ist ersichtlich, dass sich die kant. Verwaltung bei der Ueberprüfung der Subventionen immer noch schwer tut. Mit der Teilnahme am Seminar der Schweiz. Evaluationsgesellschaft (SEVAL) wollte sich die Subko I ins Bild setzen, wie der Bund und andere Kantone mit diesem Thema umgehen.



2.2 Zusammenfassung der Tagung


In verschiedenen Kantonen und auch beim Bund werden die Wirkungen von Subventionen systematisch untersucht. Erfolgskontrollen von Subventionen entsprechen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV).


Die Einführung von Erfolgskontrollen von Subventionen führt zu einem problemlösungsorientierten Verständnis staatlicher Tätigkeit. Das Ermitteln der Wirksamkeit einer Subvention erfordert das vorherige Festlegen von Zielen, die mit der Subvention angestrebt werden. Damit wird in der Verwaltung eine neue Form von Steuerung implementiert. Erfolgskontrollen können aber zu einer reinen Alibiübung verkommen, wenn ihre Ergebnisse bei parlamentarischen Entscheiden unberücksichtigt bleiben. Ungünstig kann sich auswirken, wenn die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lobby-Gruppen im Parlament über ein starkes Gewicht verfügen.



2.3 Und im Kanton Basel-Landschaft


Das Subventionswesen ist im Finanzhaushaltsgesetz geregelt. Laut § 6 Ziffer 7 hat die zuständige Direktion die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen und die richtige Erfüllung der subventionierten Aufgaben zu überwachen. Allenfalls trifft sie die erforderlichen Massnahmen. Eine eigentliche Wirkungskontrolle ist für die Direktionen nicht vorgesehen. Laut § 40 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) übt die Finanzkontrolle ihre Tätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus, insbesondere nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit.


Gemäss § 61 Landratsgesetz übt die Geschäftsprüfungskommission, in Absprache und Zusammenarbeit mit den ständigen Kommissionen, die Oberaufsicht über die Wirkungskontrolle im Bereich der kant. Gesetzgebung aus. Dieser Auftrag setzt voraus, dass in der kant. Verwaltung eine Wirkungskontrolle eingeführt ist, was heute nicht der Fall ist.



2.4 Empfehlungen


Dem Regierungsrat wird empfohlen






3. Bericht über die Ueberprüfung der Einhaltung von Zahlungsfristen durch die kant. Verwaltung vom 3. März 1999


3.1 Ausgangslage


Mit Regierungsrat Dr. H. Fünfschilling wurde vereinbart, die Zahlungsabläufe vom Eingang der Rechnung bis zur Auszahlung und die Anwendung der Skonto- und weiterer Bedingungen stichprobenweise zuhanden der Subko I durch die kant. Finanzkontrolle überprüfen zu lassen.



3.2 Auswertung der Stichkontrollen


Von 1608 überprüften Rechnungen wurden, selbst bei Einräumung einer Toleranzgrenze, deren 417 oder 26 % verspätet beglichen. Die verspäteten Auszahlungen sind insbesondere auf Mängel in der Ablauforganisation im Kreditorenbereich und auf Mängel im personellen Bereich zurückzuführen.



3.3 Schlussfolgerungen


3.3.1 Der Kanton verfolgt bei der Erhebung der Steuern und Gebühren gegenüber den Abgabepflichtigen eine konsequente Haltung. Bedingt durch die EDV, erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfristen die Mahnung der säumigen ZahlerInnen und die Erhebung von Verzugszinsen. Diese konsequente Politik verlangt im Gegenzug, dass der Staat seinen Zahlungsverpflichtungen ebenfalls termingerecht nachkommt. Im heutigen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sind viele Unternehmen auf eine korrekte und fristgerechte Bezahlung ihrer Forderungen angewiesen, um ihrerseits ihre Verpflichtungen pünktlich erfüllen zu können.


3.3.2 Die Qualität des Kreditorenwesens entspricht noch nicht den Erwartungen der Geschäftsprüfungskommission; verspätete Zahlungen und andere Mängel kommen in diesem Bereich immer noch zu häufig vor.


3.3.3 Die Fachkompetenz des im Rechnungswesen eingesetzten Personals lässt teilweise noch zu wünschen übrig.


3.3.4 Die Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditorenbereich ist noch nicht überall optimal organisiert.


3.3.5 Die Untersuchung hat aber auch ergeben, dass in etlichen Dienststellen das Prüfen und Begleichen von Lieferanten- und Unternehmerrechnungen professionell abgewickelt wird. Diese Leistung sei ausdrücklich anerkannt und den zuständigen MitarbeiterInnen auch bestens verdankt.



3.4 Empfehlungen


Dem Regierungsrat wird empfohlen, die Verantwortlichen zu beauftragen,



4. Bericht über die Visitation der Landeskanzlei vom 13. Januar 1999

4.1 Grund der Visitation


Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogrammes statt. Bei der Landeskanzlei ist seit über 25 Jahren keine Visitation mehr durchgeführt worden.



4.2 Zusammenfassung der Feststellungen


Die Landeskanzlei hat bei der Visitation einen guten Eindruck gemacht. Sämtliche Fragen wurden vom Landschreiber korrekt und offen beantwortet. Der schon vorher bestandene Eindruck, bei der Landeskanzlei handle es sich um eine effizient und kundenfreundlich geführte Stabsstelle, hat sich bestätigt. Die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen kann sich sehen lassen und muss sicher keinen Vergleich mit Staatskanzleien anderer Kantone scheuen. Aufgefallen ist lediglich die hohe Zahl von 590 Ueberzeitstunden.



4.3 Empfehlungen


Dem Landschreiber wird empfohlen, die Entwicklung der Überstunden im Auge zu behalten und nötigenfalls Massnahmen zu ergreifen, um diese auf ein vertretbares Mass einzupendeln.



Subkommission II

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


1. Gesundheitsförderung Baselland


Besuch am 22.10.1998


Die Subkommission II besuchte die Gesundheitsförderung Baselland im Rahmen des Schwerpunktprogramms «Gesundheitswesen». Ziel des Besuches war es, die Dienststelle und die dort arbeitenden Menschen kennen zu lernen. Besonders interessierte die Subkommission, welche Wirkung die Arbeit dieser Dienststelle zeitigt.



Aufgaben der Gesundheitsförderung


Nach dem Gesundheitsgesetz haben der Kanton und die Gemeinden die Aufgabe, die Gesundheit zu schützen und zu fördern. Sie sind befugt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die notwendigen Massnahmen anzuordnen.


Im Kanton Basel-Landschaft obliegt diese Aufgabe der Gesundheitsförderung. Sie verfolgt vor allem zwei Ziele, nämlich die Information der Bevölkerung in Gesundheitsbelangen und die Motivierung und Unterstützung von verschiedenen Gruppierungen bei der Planung von gesundheitsfördernden Massnahmen. Die Mittel dazu sind das Bulletin «Mehr vom Leben» und verschiedene Projekte für alle Altersstufen.



Feststellungen


Empfehlung


Dem Regierungsrat wird empfohlen, die Arbeit am Jugendleitbild weiterzuführen oder zu berichten, aus welchen Gründen sie stillgelegt wurde.


In der Zwischenzeit hat der Regierungsrat in einem Bericht an die GPK dargelegt, wie es zur Arbeit an einem Jugendleitbild kam und erklärt, warum die Weiterarbeit nach seiner Meinung nicht sinnvoll sei.



2. Kantonale Psychiatrische Klinik


Besuch am 11.12.1998


Nach den Kantonsspitälern Bruderholz, Laufen und Liestal besuchte die Subkommission II im Rahmen ihres Schwerpunktprogramms die Psychiatrische Klinik in Liestal. Themen waren unter anderem die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste sowie besondere Aufgaben und allfällige Probleme wie der anstehende Umbau, die Schwankung der Pflegetage mit ihren Auswirkungen oder die Regelung betreffend Privathonorare der Chefärzte.


Feststellungen


Fortsetzung


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