Bericht an den Landrat

Landrat / Parlament || Bericht vom 30. August 1999 zur Vorlage 1999-040


Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit vom Juli 1998 bis Juni 1999
und zum Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Zum vorherigen Teil

1999/040-1


Jahresbericht 1998 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft


1. Einleitung


1.1 Stellung der SVA


Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.



1.2 Aufsicht


Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§ 5 und 6 EG AHVG BL).



1.3 Oberaufsicht des Landrates


Die Oberaufsicht des Landrates ist in den massgeblichen Bestimmungen nicht ausdrücklich erwähnt. Sie leitet sich direkt aus der Kantonsverfassung ab (§§ 61, 67 und 80). Laut § 61 Landratsgesetz ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, selbständige kantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren und deren Amtsberichte zuhanden des Landrates zu überprüfen.


Die Prüfung der Jahresrechnung der SVA ist hingegen gemäss § 33 des Dekrets zum Landratsgesetz Aufgabe der Finanzkommission.



2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht


2.1 Pendenzen im Bereich der Ergänzungsleistungen


Nachdem Ende 1998 noch immer ca. 1'000 pendente Neuanmeldungen vorhanden waren, konnte bis Ende Mai 1999 ein Abbau um ca. einen Drittel vorgenommen werden. Dies obwohl im gleichen Zeitraum 700 neue Anmeldungen eingegangen sind, was einer Zunahme gegenüber der gleichen Vorjahresperiode um 25 % und gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt um 40 % entspricht. Momentan beläuft sich der Pendenzenberg auf 650 unerledigte Neuanmeldungen. Die Geschäftsleitung der SVA geht davon aus, die Pendenzen bis Ende 1999 auf einen Stand bringen zu können, der es erlauben wird, Neuanmeldungen im Normalfall innert ein bis zwei Monaten zu erledigen. Danach soll begonnen werden, die Rückstände bei den periodischen Überprüfungen (Revisionen) abzubauen.



2.2 Eingliederung von Invaliden


Dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» kann heute nicht immer nachgelebt werden; die Eingliederung in die Berufswelt ist immer noch schwierig. Tendenziell soll sich aber die Bereitschaft bei einzelnen Arbeitgebern, mit der IV zusammenzuarbeiten und evtl. Praktikums- oder Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, leicht verbessert haben. Weder vom BSV noch von einzelnen IV-Stellen liegen jedoch repräsentative statistische Zahlen vor, die es erlauben würden, eine Erfolgsquote auszuweisen. Um vergleichbare relevante Zahlen zu erhalten, müsste eine Langzeitstudie durchgeführt werden, verbunden mit Nachfragen bei erfolgreich Eingegliederten nach 1 bis 2 Jahren.



2.3 Krankenkassenprämienverbilligung


2.3.1 Rekurse


1998 wurden in diesem Bereich 24 Rekurse eingereicht; 4 Fälle waren noch vom Vorjahr pendent. Von diesen 28 Rekursen waren per Ende 1998 noch 10 bei der Ausgleichskasse und 8 beim kant. Versicherungsgericht hängig. 10 Fälle konnten wie folgt erledigt werden:


a) Vorgerichtliche Erledigung:


b) Gerichtliche Erledigung:



2.3.2 Erfolg bei der Prämienverbilligung


Im Berichtsjahr wurden für die Berechtigungsperiode 1998/99 insgesamt 58'226 Antragsformulare versandt. Rücklauf bis 31.12.98: 41'302. In 37'165 Fällen konnte eine Prämienverbilligung zugesprochen werden. Wieviele Einzelpersonen davon profitieren können, kann von der SVA nicht genau beziffert werden. Sie schätzt im Jahresbericht deren Zahl auf rund 87'000. Dazu müssen noch die EL-BezügerInnen, die Quellenbesteuerten und all diejenigen Personen, die ihren Antrag erst 1999 eingereicht haben oder noch einreichen werden, gerechnet werden.



3. Uneinbringliche Beiträge


Im Berichtsjahr hatte die SVA folgende Beiträge abzuschreiben:


Dies entspricht rund 3 % der eingegangenen Beiträge. Im erwähnten Betrag sind Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von 2'310'026 Franken enthalten. Offen sind auch noch Schadenersatzforderungen im Umfang von 101'983 Franken.


Eine gewisse Verbesserung dieser Situation könnte nur auf eidg. Ebene durch die Wiedereinführung des Konkursprivilegs für die Ausgleichskassen erreicht werden. Kantonal lässt sich diesbezüglich nichts verbessern.



4. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und der Aufsichtskommission für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Jahresbericht der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zu genehmigen.



1999/040-2

Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse


vom 14. Juni 1998


1. Einleitung


1.1 Gesetzliche Grundlage


Laut § 53 des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz), besteht für das Personal eine Vorsorgeeinrichtung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Statutarische Organe der Kasse sind die Abgeordnetenversammlung, die Verwaltungskommission, der Geschäftsführer und die Kontrollstelle.



1.2 Oberaufsicht


Die Oberaufsicht des Parlamentes stützt sich ab auf §§ 61 und 67 der Kantonsverfassung. Gemäss § 34 der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse erstattet die Verwaltungskommission dem Regierungsrat zuhanden des Landrates jährlich mindestens einmal Bericht über die Tätigkeit der Kasse und ihren Stand sowie über ihre Absichten. Diese Berichterstattung führt gemäss langjähriger Praxis zum Genehmigungsbeschluss des Landrates.



1.3 Aufgabe und Antrag der Kontrollstelle


Die von der Verwaltungskommission bestimmte Kontrollstelle hat jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlagen der Kasse zu überprüfen. Die mit der Prüfung beauftragte Firma KPMG Fides Peat beantragt, die Jahresrechnung 1998 zu genehmigen.



1.4 Antrag der Verwaltungskommission


Die Verwaltungskommission hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung am 27.5.1998 genehmigt. Sie beantragt dem Regierungsrat, den vorliegenden Bericht dem Landrat zur Kenntnis zu bringen.



2. Überprüfung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 1998


Nachdem der Jahresbericht und die Jahresrechnung durch die Kontrollstelle und die Verwaltungskommission geprüft wurden, kann auf eine weitere Detailprüfung durch den Landrat verzichtet werden. Aufgabe des Landrates und der GPK ist es hingegen, die Prüfungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der BLPK kritisch zu würdigen und zu hinterfragen.



2.1 Mitgliederbestand


Der Mitgliederbestand hat im Berichtsjahr um 2,8 % auf 12'737 Mitglieder zugenommen. Die Beitragsverdienste betrugen total 697,2 Mio. Franken.



2.2 RentnerInnen / Kassenleistungen


Die Anzahl der RentnerInnen hat um 3,6 % zugenommen und betrug Ende 1998 total 4'367 Personen. Die Gesamtauszahlung an Renten (inkl. Teuerungszulagen) erreichte den Betrag von 129,2 Mio. Franken (+ 5,2 %)



2.3 Aufteilung der Vermögensanlagen



2.4 Deckungsgrad


Der Deckungsgrad betrug Ende 1998: 91 %. Die Statuten verlangen einen Deckungsgrad von mind. 75 %. Mittelfristig wird ein Deckungsgrad von 100 % angestrebt, und zwar ohne Beitragserhöhungen.



2.5 Betriebsrechnung und Bilanz


Die Angaben zur Betriebsrechnung und zur Bilanz finden sich auf den Seiten 4 - 7 des Jahresberichtes. Beachtlich ist, dass der Ertrag im Vergleich zum Vorjahr immerhin um 21 % oder 123,5 Mio. Franken kleiner ausgefallen ist. Dieser Minderertrag ist insbesondere auf die Entwicklung der Börsenkurse im Jahre 1998 zurückzuführen. In diesem Zusammenhang darf aber doch positiv vermerkt werden, dass eine Gesamtperformance von 9,2 % erwirtschaftet werden konnte.





3. Allgemeines zur Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK


3.1 Immobilien


Das Überangebot an Mietwohnungen verursacht auch bei der BLPK Leerwohnungsbestände. Momentan ergibt sich daraus ein nicht realisierbares monatliches Mietzinsvolumen von 108'000 Franken (2,9 %). Der Sollertrag aus Mietzinsen beträgt monatlich 3'677'582 Franken.



3.2 Verwaltungsaufwand


Der Verwaltungsaufwand hat um 435'000 Franken auf 4'375'000 zugenommen (+ 11 %). Dabei haben sich die Kosten für Dienstleistungen Dritter um 80 % auf 1'607'000 Franken erhöht. Diese Zunahme ist insbesondere zurückzuführen auf die Einrichtung einer eigenen Homepage, den Ausbau der Informatik, die Herausgabe einer Hauszeitschrift sowie auf vermehrten Kontrollaufwand und massive Anwaltskosten. Im Vergleich zu den Beiträgen beträgt der Verwaltungsaufwand lediglich 2,06 %, was der Geschäftsleitung ein gutes Zeugnis ausstellt.



3.3 Soll-Performance 1999


Aufgrund von Anlageprognosen rechnet die BLPK für 1999 mit einer Soll-Performance (Gesamtperformance) von 8,1 %.



4. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, dem Geschäftsführer und der Verwaltungskommission für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Jahresbericht und die Jahresrechnung 1998 zu genehmigen.



1999/040-3

Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV)


vom 9. Juni 1999


1. Einleitung


1.1 Gesetzliche Grundlage


Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt:


«Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».



1.2 Aufgabenteilung in der Oberaufsicht


1.2.1 Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission


Laut § 61 des Landratsgesetzes kontrolliert die Geschäftsprüfungskommission im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die selbständigen kantonalen Verwaltungsbetriebe; sie prüft die entsprechenden Amtsberichte, erstattet dem Landrat Bericht und stellt ihm Antrag über die Genehmigung.



1.2.2 Aufgabe der Finanzkommission


Für die Behandlung der Jahresrechnung der Gebäudeversicherung ist gemäss § 33 des Dekrets zum Landratsgesetz die Finanzkommission zuständig. Die Genehmigung der Rechnung durch den Landrat erfolgte anlässlich der Behandlung der Vorlage 1999/053.



2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht


2.1 Allgemeines


Aus Termingründen wurde dieses Jahr auf eine Aussprache vor Ort mit der Geschäftsleitung verzichtet. Zusätzliche Auskünfte wurden lediglich telefonisch eingeholt.



2.2 Prämiensenkungen


Im Berichtsjahr wurde die Grundprämie der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherung um rund 6 % gesenkt. Auch bei der freiwilligen Wasserschadenversicherung konnte per 1.1.1998 eine Prämiensenkung von 8,6 % vorgenommen werden. Positiv zu vermerken ist, dass bei der obligatorischen Versicherung auf den 1.1.1999 erneut eine Prämienverbilligung von 6 bis 7 % gewährt werden kann.



2.3 Kaminfegermonopol


Auch nach der Neuregelung des Kaminfegerwesens auf den 1. Januar 1998 muss in unserem Kanton in diesem Bereich von einem Monopol gesprochen werden; verfügen die Kreisinhabenden gemäss § 2 des Reglements über den Kaminfegerdienst vom 19.11.1997 doch über das alleinige Kontroll- und Reinigungsrecht in ihrem Kreis. Im Baselbiet darf der nach Kreisen zugeteilte Kaminfeger nur nach offensichtlichen Konfliktsituationen gewechselt werden. Für alle Dienstleistungen besteht zudem ein vom Regierungsrat festgelegter Tarif. Aufgrund von Entscheiden des Bundesgerichtes darf die Handels-und Gewerbefreiheit in diesem Bereich eingeschränkt werden, weil die Tätigkeit des Kaminfegers öffentlichen Interessen wie der Brandverhütung und der Bekämpfung der Luftverschmutzung dient. Dem Vernehmen nach will sich die eidg. Wettbewerbskommission in nächster Zeit trotzdem der Frage annehmen, ob kant. Kaminfegermonopole noch in die heutige von der Liberalisierung geprägte Zeit passen. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden Berichtes besteht aus der Sicht der Geschäftsprüfungskommission kein Handlungsbedarf.



2.4 Brandverhütung und Brandbekämpfung


Der finanzielle Aufwand für den Brandschutz hat 1998 gegenüber dem Vorjahr von 7,3 Mio. auf 3,7 Mio. Franken abgenommen. Diese Abnahme begründet sich damit, dass im Vergleich zum Vorjahr weniger Gesuche für Beiträge an Brandschutzanlagen (- 0,5 Mio), für Feuerwehrfahrzeuge (- 1,7 Mio.) sowie für Hydranten (- 1,4 Mio.) eingegangen sind. Zu vermerken ist auch, dass per 1.1.1998 die Beiträge für Hydranten von Fr. 6'000.- auf Fr. 4'000.- pro Einheit reduziert wurden.


Die Qualität und die Wirksamkeit unserer Feuerwehren hängen in hohem Masse von der Ausbildung des Kaders und der Mannschaft ab. Mit Genugtuung kann deshalb vom Baubeginn des interkantonalen Feuerwehrausbildungszentrums in Klus-Balsthal Kenntnis genommen werden.



2.5 Schadenverlauf


Insgesamt haben die Schäden der drei Versicherungssparten um 4,8 % von 16,5 auf 17,3 Mio. Franken zugenommen. Die Geschäftsleitung bezeichnet das Berichtsjahr mit der genannten Schadenssumme als ein normales Schadenjahr mit wenig Grossschäden.



3. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission sowie allen Feuerwehrleuten für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Geschäftsbericht 1998 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zu genehmigen.



1999/040-4

Amtsbericht des Obergerichts 1998


Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Obergerichts und die Amtsführung der seiner Aufsicht unterstellten Gerichte und der Ueberweisungsbehörde in Strafsachen.



I. Friedensrichter
Keine Bemerkungen.


II. Bezirksgerichte
Die Auswirkungen der am 1.7.1995 in Kraft getretenen ZPO-Revision mit ihren markanten Kompetenzverschiebungen auf die Ebene der Einzelrichterinnen und -richter werden auch in der Statistik für das Jahr 1998 (S.7 ff.) noch deutlicher als im Vorjahr sichtbar. Die Zielsetzung der Revision hat sich als richtig erwiesen.


III. Ueberweisungsbehörde
Diese Behörde entfällt, sobald die vom Landrat verabschiedete Revision der Strafprozessordnung in Kraft getreten ist. Weitere Ausführungen erübrigen sich deshalb, auch wenn die Ueberweisungsbehörde in der sogenannten Justizaffäre nicht nur eine glückliche Hand hatte.


IV. Strafgericht
Die Neugestaltung des Amtsberichts des Straf- und Jugendgerichts (bei der Präsentation des Datenmaterials werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und die vorgelegten Zahlen werden durch Kommentierung veranschaulicht) ist sehr zu begrüssen. Der Landrat hat sich im Zusammenhang mit der Revision der Strafprozessordnung und der (zeitlich befristeten) Bewilligung zusätzlicher Richterstellen mit den aufgeworfenen Problemen beschäftigt. Es wird sich weisen, ob die Strafprozessordnung die in sie gesteckten Hoffnungen zu erfüllen vermag oder ob es der in Aussicht gestellten strukturellen Erweiterung des Strafgerichts bedarf. Die Zahlen und vor allem die markante Erhöhung der Sitzungskadenz sprechen dafür.


V. Jugendgericht
(siehe Bemerkungen zu IV.)


VI. Obergericht
Das Obergericht übt die Aufsicht aus über die unteren Gerichte, über die Ueberweisungsbehörde sowie über diejenigen Personen, die für Dritte vor Gericht Prozesse führen (§ 3 Abs. 2 GVG). Es dürfte unbestritten sein, dass dieser Aufsichtsfunktion eine besondere Bedeutung zukommt. Dies ist bei der sogenannten Justizaffäre deutlich geworden. Die Abgrenzung zwischen Aufsichtsfunktion des Obergerichts und Kompetenzen der Regierung ist nicht immer glücklich kommuniziert worden. Die Berichterstattung über diese Aufsichtstätigkeit wiederholt sich im Amtsbericht des Obergerichts Jahr für Jahr in identischen Sätzen. Dieser wichtigen Funktion wird nach Auffassung der GPK damit zu wenig Beachtung geschenkt. Ihre zuständige Subkommission wird sich dieser Thematik im Verlaufe der neuen Amtsperiode speziell annehmen.


Auch in diesem Jahr erweist sich die wiederum erweiterte Berichterstattung über die Rechtsprechung (samt Gesetzesregister) als äusserst wertvolle Information und Fundgrube für Praktiker und die an der Justiz interessierte Oeffentlichkeit.



1999/040-5

Amtsbericht des Verwaltungsgerichts 1998


Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts selbst sowie der seiner Aufsicht unterstellten Gerichtsinstanzen.


I. Steuerrekurskommission
Die Anregungen im Bericht 1996 der GPK, im Unterabschnitt Personelles künftig neben den Mutationen auch die aktuelle Besetzung der Instanzen anzugeben, in einer Statistik über die letzten zehn Jahre ergänzende Angaben zu machen und die von Jahr zu Jahr wechselnden Charakteristiken zu umschreiben, sind weitgehend erfüllt worden. An einer inhaltlichen Kommentierung der wechselnden Zusammensetzung der Fälle mangelt es allerdings noch immer. Dies ist der Berichterstattung nicht zuträglich.


II. Enteignungsgericht
Die Anregungen im Bericht 1996 der GPK, im Unterabschnitt Personelles künftig neben den Mutationen auch die aktuelle Besetzung der Instanzen anzugeben, in einer Statistik über die letzten zehn Jahre ergänzende Angaben zu machen und die von Jahr zu Jahr wechselnden Charakteristiken zu umschreiben, sind erfüllt worden. Dadurch ist die Berichterstattung auch aussagekräftiger geworden.


III. Verwaltungs- und Versicherungsgericht
Der Landrat hat sich in diesem Jahr ausführlich mit der Situation am Verwaltungs- und Versicherungsgericht befasst (vgl. Vorlage Nr. 1999/036) und auch zusätzliche Richterstellen bewilligt. Es erübrigt sich deshalb eine weitere Kommentierung.



1999/040-6

Jahresbericht 1998 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)


Als äusseres Zeichen des 1997 erfolgten Zusammenschlusses der ehemaligen Ingenieurschule beider Basel (IBB) und der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) legt die FHBB erstmals einen gemeinsamen umfangreichen Jahresbericht vor. Die Fachhochschule, die sich als anpassungsfähige, innovative «Community of learning» versteht, stand auch im 1998 im Zeichen der Veränderung.


Im Departement Wirtschaft haben zwei neue Abteilungen ihre Arbeit aufgenommen: diejenige für angewandte Betriebsökonomie und die für Management-Entwicklung. Damit wurde eine Bedingung des Bundes erfüllt, nämlich das Angebot an Weiterbildung auszubauen. Der Fachhochschulrat hat das Leitbild und die Strategie für die Zukunft der Schule verabschiedet.


Der Jahresbericht gibt einen Einblick in die gemäss Leitbild marktorientierte und praxisbezogene Tätigkeit mit dem Schwerpunkt auf angewandter Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen für Dritte. Hervorzuheben sind etwa die Bemühungen um ein Qualitätsmanagement, die verstärkte Betreuung der Studierenden in der Abteilung Betriebsökonomie, der internationale Workshop über «Cleaner Production» und die trinationale Ingenieurausbildung.



1999/040-7

Jahresbericht der Motorfahrzeug-Prüfstation beider basel 1998


Der Jahresbericht der MFP wurde mit Verspätung zugestellt. Aufgrund der Feststellung der Kontrollstelle der MFP beider Basel, dass die Buchhaltung 1998 unvollständig gewesen sei, wurde die Firma ATAG in Basel mit der Erstellung der notwendigen Vervollständigungsarbeiten beauftragt. Es hatte sich deshalb eine Verzögerung in der Rechnungsabnahme ergeben. Um derartigen Vorkommnissen für die Zukunft vorzubeugen, wird angeregt, Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen bzw. eine verbesserte Ueberwachung bereits unter dem Jahr sicherzustellen.


Erneut wird festgestellt dass 3,1 % weniger Fahrzeuge geprüft worden waren. Die Gründe dafür werden mit grossen Personalabsenzen durch Nichtbetriebsunfälle und Krankheiten angegeben. Auch die Intensivierung der internen Ausbildung im Zusammenhang mit der Übernahme von EU-Vorschriften bis ins Jahr 2002 hat die Leistungsfähigkeit vorübergehend beeinträchtigt. Inwieweit sich der gesamte Fahrzeugbestand verändert hat, kann dem Bericht nicht entnommen werden, diesbezügliche Zahlen wären wünschenswert. Erfreulich ist die Feststellung, dass im Personalsektor Schritte unternommen werden, um die gesamte Situation zu verbessern.


Sicher positiv ist zu vermerken, dass der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ein grosser Stellenwert zukommt. Gegenüber dem Jahr 1998 ist wiederum eine Abnahme der Führer- und Fahrzeugprüfungen festzustellen. Von Interesse wäre auch, zu erfahren, welche Erfolgsquoten die Führerprüfungen zeigen, und einen Zusammenhang mit Repetenten aufzuzeigen. Markant ist die Zunahme der Prüfung von Fahrzeugen in Bezug auf Abgaswerte und -wartung. Erfreulich ist die Abnahme der Beanstandungen.


Aus dem unteren Fricktal wurden 4624 Fahrzeuge geprüft, mit Recht wird auf die Umweltverträglichkeit dieser Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau verwiesen. Trotzdem bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, welcher allenfalls mit personellen Massnahmen begegnet werden kann.


Als Grund für die Abnahme der Anzahl geprüfter Fahrzeuge wird nochmals die Ausbildung angeführt. Bereits im Vorjahr wurde dies ebenfalls vermerkt. Es stellt sich demzufolge auch diesmal die Frage nach einer personellen Verbesserung.



1999/040-8

Jahresbericht des Ombudsman 1998


Der Ombudsman stellte auch dieses Jahr am 12.2.1999 unaufgefordert einen Vorabdruck seines Jahresberichts zu. Dieser enthält Statistiken über die Geschäfte und vor allem deren Herkunft. Ergänzend zu diesen Statistiken wies der Ombudsman darauf hin, dass von den 273 eingegangenen Geschäften 227 (83 %) Schweizer Bürger/innen und 46 Ausländer/innen betrafen.


Die GPK hat stets Wert darauf gelegt zu erfahren, wie die interne «Erfolgskontrolle» aussieht. Auf Rückfrage hin bestätigte der Ombudsman am 10.8.1999 zum einen erneut, dass es nicht einfach sei, für den Ausgang zahlreicher Fälle eine einfache «Erfolgs»-Zuordnung vorzunehmen. Zum andern konnte er aber bestätigen, dass insgesamt von den gleichen Relationen auszugehen ist, wie sie in den Berichten der GPK für die Amtsjahre 1996 und 1997 dargelegt worden sind. Rund ein Drittel der Fälle konnte ganz bzw. teilweise gutgeheissen werden. Rund 10 % wurden, nicht zuletzt als Folge der Beratung durch den Ombudsman, zurückgezogen. In den restlichen Fällen (rund 55 %) musste die Beschwerde abgewiesen und damit festgestellt werden, dass die Behörden rechtmässig, verhältnismässig und korrekt gehandelt haben.



1999/040-9

Geschäftsbericht der Rechtspflegekommission 1998


Der Geschäftsbericht vom 26.1.1999 über die Tätigkeit im Jahre 1998 gibt zu keinen Fragen Anlass. Die Rechtspflegekommission führte auch im Berichtsjahr keine Sitzung durch, weil keine Geschäfte anfielen, welche der Kommission zu unterbreiten waren. Ein Geschäft mit Ombudscharakter wurde ihr zwar unterbreitet. Der Präsident erledigte es in informeller Weise.



1999/040-10

Jahresbericht des Sicherheitsinspektorates 1998


Die Subkommission III der GPK hat am 12. Februar 1998 der Gesamt-GPK einen Besuchsbericht vorgelegt. Der Bericht 1999/040-10 wurde von der Subkommission behandelt und sie hat feststellen können, dass das Sicherheitsinspektorat heute eine Abteilung im normalen Kontrollsystem darstellt. Aus Sicht des Inspektors ergeben sich keine Probleme im Vollzug. Das Verhältnis zu den Kontrollierenden ist gut. Seine Arbeit wird geschätzt und Fragen zur Systemverbesserung innerhalb eines Betriebes sind keine Seltenheit geworden. Empfehlung: Die Subkommission III der GPK empfiehlt, das Sicherheitsinspektorat regelmässig alle zwei Jahre zu besuchen.



Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Dienste des Kantons Basel-Landschaft, die erfreuliche Leistungen erbracht haben.



Die GPK empfiehlt dem Landrat:


Muttenz, 30. August 1999
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Hans Ulrich Jourdan, Präsident


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