Bericht an den Landrat

Landrat / Parlament || Bericht vom 30. August 1999 zur Vorlage 1999-040


Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit vom Juli 1998 bis Juni 1999
und zum Amtsbericht 1998 des Regierungsrates


Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Zum vorherigen Teil

4.1 Finanz- und Kirchendirektion


Erster Teil: Regierungstätigkeit


1 Finanz- und Kirchendirektion


Personalwesen (Lehrlingswesen)


Anfangs 1999 beschäftige der Kanton 126 Lehrlinge/Lehrtöchter. Die Palette des Lehrstellenangebotes lässt sich sehen, können beim Kanton doch 23 verschiedene Berufe gelernt werden. Dazu kommen noch verschiedene An- und Vorlehren.



NPM/WoV (Sach- und Haftpflichtversicherungen)


Aufgrund eines vom Regierungsrat genehmigten Konzepts (RRB 414 vom 9.3.1999) ist bezüglich der Sach- und Haftpflichtversicherungen eine Lösung mit folgender Struktur in Kraft gesetzt worden:


Für die Versicherungsverträge 1999 sind Konkurrenzofferten eingeholt und nach einem erarbeiteten Raster beurteilt worden. Dabei sollen die besten Offerten ausgewählt worden sein. Dem Vernehmen nach sollen die gesamten Prämien etwa die gleiche Höhe wie bisher erreichen, wobei aber in einigen Bereichen die Versicherungsdeckung verbessert und erweitert worden sein soll.



Zweiter Teil: Verwaltungstätigkeit



Landeskanzlei


5 Büromaterialverwaltung


5.1 Papiereinkauf


Der im Bericht ausgewiesene markante Rückgang beim Papiereinkauf stimmt nicht mit der Realität überein. Der Irrtum ist auf die Nichterfassung von Rechnungen bei der Einführung des Neuen Rechnungswesens zurückzuführen. Aus Kostengründen wird auf die Richtigstellung der Statistik verzichtet.



Finanz- und Kirchendirektion


3 Steuerwesen


Die Besteuerung von Wochenaufenthaltern steht gesamtschweizerisch zur Debatte. Die Steuerverwaltung unseres Kantons verfolgt mit grosser Aufmerksamkeit die Bundesgerichtsentscheide, die bezüglich Steuerpflicht am Wohnsitz und am Arbeitsort im interkantonalen Verhältnis ergehen. Es sind diesbezüglich folgende Fälle zu unterscheiden:



4 Personalwesen


4.1 Allgemeines


Dezentralisation des Personalwesens


Um die «unité de doctrine» im Personalwesen zu wahren, wurde die Neustrukturierung der Personalarbeit mit Hilfe einer «Wegleitung für die dezentrale Personalarbeit» begleitet. Sie ist im Sinne eines Nachschlagewerkes strukturiert und enthält neben der Beantwortung von Interpretationsfragen der Normen (Personalgesetz, -dekret und -verordnung) auch Formulare und Mustertexte. Parallel dazu wurde eine «Koordinationssitzung der Personaldienste (KoSiP)» eingesetzt, der die LeiterInnen der Personaldienste der Verwaltung, der Gerichte und der Spitäler angehören. Mit Hilfe von Statistiken erhalten die Personaldienste die Möglichkeit, die Entwicklung der eigenen Kennzahlen mit jener der Gesamtverwaltung zu vergleichen.



6 Finanzen


6.2 Neues Rechnungswesen


Die Verbreitung der Betriebsbuchhaltung musste u.a. mangels ausreichender Fachressourcen unterbrochen werden. Angestrebt wird eine neue Lösung. Die Auswertung der eingeholten Offerten ist noch im Gang. Es darf damit gerechnet werden, dass ab 2. Semester 1999 die angepasste Lösung sukzessive in Betrieb genommen werden kann. Bis alle Dienststellen damit versehen, eingeschult und als Anwender qualifiziert sein werden, rechnet die FKD mit einer Zeitdauer von mehreren Jahren.



7 Chancengleichheit für Frau und Mann (FfG)


Eine von der GPK angeforderte Uebersicht über die Geschlechterverteilung in der kant. Verwaltung zeigt auf, dass die Frauen in den wichtigsten Kaderstellen (Lohnklassen 1 - 7) immer noch krass untervertreten sind. Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 1998 präsentieren sich wie folgt: 16 Frauen/173 Männer. Um diese Ungleichheit abzubauen, hat der Kanton noch spezielle Anstrengungen zu unternehmen.



4.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

1.2.1 Rechtswesen


Im Amtsbericht sind die Beschwerden gegen die Spitaltaxen und die Spitalliste erwähnt und es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Bundesratsentscheide nach über einem Jahr noch ausstehend sind. In der Zwischenzeit ist der Entscheid betreffend Spitaltaxen gefallen. Er ist für unseren Kanton finanziell nicht erfreulich. Der Bundesrat orientiert sich bei deren Festsetzung an den effektiven Kosten der Spitäler. Daraus resultiert eine verordnete Kostensenkung für unseren Kanton, da er vergleichbare Leistungen zu tieferen Preisen erbringt. Beispiel: Gemäss Berechnung des Bundes beläuft sich der von der obligatorischen Krankenkasse zu übernehmende Anteil von 46 % der Kosten beim Bruderholzspital auf 295 Franken, beim Spital Dornach auf 309 Franken.


Es wurden im weiteren Abzüge für verschiedene Bereiche gemacht:


Kapazität: Der Bundesrat geht bei den somatischen Spitälern von einer Auslastung von 85 % aus, unabhängig von der Spitalstruktur (z.B. auch inklusive Geburtshilfe). Für die Kantonale Psychiatrische Klinik geht er von einer Auslastung von 90 % aus. Entsprechend wurden Abzüge für Ueberkapazität von 1 bis 5 % vorgenommen.


Halbprivat- und Privatpatienten: Es wird nicht nur eine Kostenausscheidung, sondern eine effektive Kostenträgerrechnung gefordert. Für ihr Fehlen erfolgte ein Abzug von 2 %.


Lehre und Forschung: Die Abzüge für Lehre und Forschung wurden für die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal auf 5 %, für das Kantonsspital Laufen auf 1 % und für die Kantonale Psychiatrische Klinik auf 2 % festgelegt. Nach gängigen Berechnungen belaufen sich die Kosten für Lehre und Forschung auf etwa 25 %.


Der Bundesratsentscheid kostet den Kanton im Jahre 1999 rund 2,3 Millionen Franken. Für das Jahr 2000 sind die Auswirkungen noch nicht absehbar.


Ueber die Beschwerden bezüglich der Spitalliste Baselstadt/Baselland wurde noch nicht entschieden.



1.2.2 Gesundheitswesen


Drogenhilfe


Die Verordnung über die Massnahmekosten und die Unterstützung von Drogentherapien, in Kraft seit dem 1. Januar 1998, setzt sich zum Ziel, alle Drogentherapiewilligen gleich zu behandeln. Nach Ansicht der Vertreter der VSD hat sie sich bewährt. Durch die Anhörung der Indikationsstelle (Drogenberatung BL) konnte eine fachliche Verbindlichkeit und eine bessere Auswahl der Institutionen erreicht werden. Bei der im Amtsbericht erwähnten «Kommission für stationäre Drogentherapien» handelt es sich um die im Amtskalender aufgeführte «Kommission für die Unterstützung von Drogentherapien».


Im Jahre 1998 hatte es 117 Plazierungen in insgesamt 36 therapeutischen Institutionen (Uebernahme am 1.1.98: 50, Schlussstand am 31.12.98: 46). Dabei handelte es sich um 85 Männer und 32 Frauen. Die Therapiekosten beliefen sich total auf 3'578'000 Franken.


Veterinärwesen


Auf Grund von Vorstössen im Landrat erkundigte sich die Subkommission nach der Entsorgung von Kadavern im Bereich 50 bis 200 Kilogramm. Diese müssen heute bei den Gemeindesammelstellen abgegeben werden. Da die Gemeinden über 80-Liter-Gebinde verfügen, müssen die Kadaver zerlegt werden.


Zur Verbesserung der Situation wurden zwei Lösungsvarianten beschrieben: Die Einrichtung von regionalen Sammelstellen und die Einführung einer direkten Hofabfuhr. Das Veterinäramt wird bis Ende September 1999 Vorschläge unterbreiten. Vorgesehen ist, zuerst die anfallenden Mengen zu ermitteln und auf Grund dieser Mengen und der Herkunft regionale Sammelstellen zu prüfen. Gleichzeitig werden mit der Entsorgungsfirma Gespräche geführt über die Machbarkeit und die Kosten einer Hofabfuhr.



1.2.4 Schlichtungsstellen


Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Berufsleben


Die Schlichtungskommission hatte im Jahre 1998 4 Fälle zu bearbeiten, bei denen es um Lohnfragen ging. Ein Fall stammte aus der kantonalen Verwaltung, drei Fälle betrafen Firmen. In einem Fall wurde eine Einigung erzielt, ein Fall wurde zuständigkeitshalber an Basel-Stadt verwiesen, bei zwei Fällen gab es keine Einigung. Im weiteren wurden telefonisch Auskünfte erteilt. Es handelte sich dabei um 2 bis 3 Anrufe pro Monat.



12 Berufsschule für Pflege


Die Subkommission erkundigte sich nach der Umsetzung ihrer Postulate betreffend baulicher Veränderungen. Sie konnte erfahren, dass von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe ein Bericht vorliegt zur Standortfrage der Berufsschule für Pflege und des Kantonalen Institutes für Pathologie. Es ist vorgesehen, bis Ende 2000 eine Baukreditvorlage vorzulegen. Denkbar sei, das Institut für Pathologie im Personalhaus des Kantonsspitals Liestal unterzubringen, während für die Berufsschule die Unterbringung im Goldbrunnen mit einem Neubau erwogen wird. Abgeklärt wird auch die Integration des Kantonalen Pathologischen Instituts ins Kantonsspital Liestal.



4.3 Bau- und Umweltschutzdirektion

1 Direktionssekretariat


1.5.2 Rechnungswesen


Der Budgetierungsprozess beansprucht grossen zeitlichen Aufwand. Mit dem Einsatz der neuen Software haben auch die Arbeiten zum Rechnungsabschluss einen enormen Umfang angenommen. Die BUD hat einmal mehr auf die eigene mehrjährige Budgetierungsapplikation zurückgegriffen, um den Aufwand in Grenzen zu halten. Bei der Budgetierungssoftware liegen die Möglichkeiten vielmehr in der Aufwandbewältigung. Dies bedeutet, dass die Arbeit auf alle Dienststellen verteilt wird. Somit kann die Schaffung neuer Stellen weitgehend verhindert werden.



1.5.3 Investitionen des Bundes


Einige Projekte konnten abgerechnet werden. Bei einer Begehung mit dem Bundesexperten zeichnet sich eine Tendenz ab, dass nicht alle vom Bund gesprochenen Mittel ausgelöst werden. Dies hat folgende Gründe:


Es ist nachvollziehbar, dass nach der Eingabefrist keine Nachmeldungen mehr vorgenommen werden können. Nachrückende Projekte wurden nicht berücksichtigt.



1.5.4 Leistungsaufträge


1998 wurden in allen Dienststellen der BUD Leistungsaufträge ausgearbeitet.


In einzelnen Dienststellen führt die BUD bereits eine Betriebsbuchhaltung (BeBu) im Rahmen der Möglichkeiten. Die Direktion ist bemüht, alle Dienststellen auf die Einführung der BeBu vorzubereiten, allerdings nicht mehr mit dem gleichen Elan wie zu Beginn, da die BeBu sistiert worden ist.


Per 1. Juni 1999 wird die Zeit- und Leistungserfassung bei allen Dienststellen eingeführt. Dies ist ein weiteres Instrument, welches wichtige Angaben für eine ordentliche BeBu und Leistungsrechnung abliefert.


Eine saubere und konsequente Handhabung der Leistungsaufträge in der BUD ist vorrangig.



5 Amt für Umweltschutz und Energie


5.1 Gewässerschutz


1998 wurden im Kanton Basel-Landschaft durch den Schadendienst 134 Ereignisse bearbeitet. In der Gewässerschutzgesetzgebung sind im Gegensatz zum Vollzug der Störfallverordnung keine Risikoklassen festgelegt. Um die im Jahre 1998 behandelten Ereignisse entsprechend einzuordnen, ist eine eigene Klassifizierung vorgenommen worden:


Von den acht Grossereignissen kann die Birsverunreinigung vom 24. Juni 1998 als gross im Sinne der Störfallverordnung (StFV) eingestuft werden. Die sieben weiteren Schadenfälle waren nach StFV Zwischenfälle.



5.2 Bodenschutz


Die Massnahmen für einen schonenden Umgang mit dem Boden betrafen im vergangenen Jahr namentlich die Realisierung grosser Bauvorhaben.


Z. B.:
Bahn 2000, Adlertunnel
J2
Umfahrung Sissach
Transitgasleitung Rodersdorf-Lostorf


Im wesentlichen ging es darum, durch geeignete Bauabläufe, Zeitpunkt der Eingriffe in den Boden, Einsatz bodengerechter Maschinen sicherzustellen, dass Sorgfalt angewendet wird:



5.6 Energie


Der Kanton vergütet neu für unabhängige Stromproduzenten neuer Anlagen (Sonnenenergie) 50 Rappen pro KWh. Ein ähnlicher Zuschuss durch die Elektras ist nicht vorhanden. Eine Förderung der Photovoltaik erfolgt gemäss dem Merkblatt «Förderung von Sonnenenergie-Anlagen» des Amtes für Umweltschutz und Energie.



7 Hochbauamt


7.2 Planung und Projekte


Es ist vorgesehen die Werkhöfe Kreis 1 und 4 zusammenzulegen.


Grundsätzlich ist die Bau- und Umweltschutzdirektion der Meinung, dass ein Zusammenschluss beider Kreise ins Auge gefasst werden sollte. Dabei sind die relevanten Bedingungen des Laufental-Vertrages zu beachten. Eine Zusammenführung käme auf das 2. Semester 2000 in Frage. Eine Zusammenlegung beider Kreise hätte keine Kündigungen zur Folge. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, die zweite Ausbauetappe des Werkhofes Reinach vorgängig zu realisieren.



10 Tiefbauamt


10.4.1 Strassenbau


Eine Beschwerde beim Bundesgericht betreffend der Umfahrung Sissach hatte zum Inhalt, dass im wesentlichen ökologische Ausgleichsmassnahmen zur Debatte standen. Da es zu keiner Einigung gekommen ist, wurde die Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen, mit dem abschlägigen Entscheid.


In der Folge wurde eine aussergerichtliche Vereinbarung über eine gütliche Erledigung der Beschwerde zwischen Eigentümern und Kanton getroffen.



Personelles / Allgemeines


Stellentransfer


Vom Personalamt, FKD, wurde zur Bewältigung der Personaladministration per 1. Oktober 1998 eine Stelle in die BUD transferiert. Per 1. Mai 1998 ist die Abteilung Wirtschaft und Finanzen um eine Stelle verstärkt worden. Der Mitarbeiter ist mittlerweile mit Koordination, Betreuung der Finanzbuchhaltung und Projekt-Controlling ausgelastet.


Das Ansinnen, das ganze NPM-Paket mit dezentral geführter FiBu, BeBu, ev. weiteren Modulen, Leistungserfassung, systematisches Handling der Leistungsaufträge, Erstellen einer Leistungsrechnung mit dem bestehenden Personal durchzuführen, wird sich nach heutiger Erkenntnis beim besten Willen bei weitem nicht realisieren lassen.



Schulung


Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einerseits in den von der FKD angebotenen Kursen zur Wilken-Software geschult. Andererseits werden Leute entsprechend ihrer aktuellen Situation nachgeschult. Wenn Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die bisher primär Korrespondenz erledigt haben und einige Statistiken geführt haben, plötzlich zu Rechnungsführerinnen und Rechnungsführern werden, so liegt eine Nachschulung, beginnend beim Grundkurs über doppelte Buchhaltung, auf der Hand.


Im Bereich Buchhaltung, insbesondere Finanzbuchhaltung kennt die BUD eine direktionsinterne Arbeitsgruppe (User-Gruppe), welche unter der Führung der Abt. Wirtschaft und Finanzen (AWF) nicht nur instruiert, informiert und koordiniert, sondern auch ein Forum zur Problemlösung darstellt.


Insbesondere in den Bereichen BeBu und Handhabung der Leistungsaufträge wurden viele Informationen vermittelt und viele Fragen diskutiert und gelöst anlässlich der Erarbeitung der Leistungsaufträge (meist in Begleitung durch die Abt. Wirtschaft und Finanzen). Weiter ist auf laufend stattfindende Beratungen und Gespräche zwischen einzelnen Dienststellen und der AWF hinzuweisen, bei welchen auf die doch sehr unterschiedlich gelagerten Fragestellungen der einzelnen Dienststellen eingegangen werden kann.



Leistungsaufträge


Die meisten Leistungsauftragserarbeitungen wurden durch die AWF begleitet; alle Leistungsaufträge wurden von der Direktion studiert, bevor sie zur Genehmigung freigegeben wurden.


Die Leistungsaufträge wurden bereits einbezogen in den Besprechungsrhythmus des Jahresprogramms mit den Phasen: Besprechung des Programmes ex ante (Vorschau), Semesterbesprechung (Mitte Jahr) und Jahresrückblick (Ende Jahr).


Künftig sollen die bisherigen «Input-orientierten» Jahresprogramme in enger Anlehnung an die Leistungsaufträge durch «Outcome-orientierte» Jahresprogramme (Projekt Neues Jahresprogramm) ersetzt werden.


Die Zeit- und Leistungserfassung, welche in der BUD per 1. Juni 1999 eingeführt wird, soll der Grundlage zur Verifizierung vieler Schätzungen, die in den aktuellen Leistungsaufträgen enthalten sind, dienen.


Die BeBu wird uns schliesslich dereinst weitere Auskünfte zur Verifizierung der vorliegenden Leistungsaufträge liefern. Es gilt immerhin zu beachten, dass bei den meisten Leistungsaufträgen der BUD die Preisschilder fehlen. Diese werden erst mit der BeBu möglich, wenn man in den Preisschildern effektiv die gesamten anfallenden Kosten für ein Produkt (Kostenträger) festhalten will.



4.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD)

Feststellung


Empfehlungen der GPK zum Amtsbericht 1997:



Zu 3.2.1 Asylbereich:


Gemäss Auskunft des Direktionsvorstehers übernimmt der Bund ab 1.1.2000 die Beschaffung der Reisepapiere. Die Empfehlung kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.



Zu 1.5 Datenschutz:


Die GPK hat keine Kenntnis über den Stand dieser Angelegenheit. Die Empfehlung bleibt bestehen.



1. Direktionssekretariat


1.1.1 Rechnungswesen / Controlling


Der vor rund einem Jahr erstellte Bericht der GPK i.S. Neues Rechnungswesen (NRW) zeigte auf verschiedenen Ebenen Wirkung. Beispielsweise wurde seitens der federführenden Finanzverwaltung der Support für die Anwender vor Ort intensiviert.


Insgesamt darf - aus der Sicht des Direktionscontrollers - die Zusammenarbeit mit der Projektleitung NRW als verbessert, aber noch nicht optimal bezeichnet werden. Man hofft / erwartet auch längerfristig eine spürbare Entspannung und bessere Zusammenarbeit.



2 Arbeitserziehungsanstalt Arxhof


Dem Amtsbericht kann entnommen werden, dass der Arxhof - wie andere Häuser im sozialtherapeutisch-pädagogischen Bereich - einem starken Wandel unterworfen ist. Veränderungen gab es auch im Leitungsteam.


Die legalisierte Heroinabgabe führte zu einer Veränderung der Bewohnerschaft. Es werden weniger Drogendelinquenten, aber mehr Gewalt- und Sexualtäter eingewiesen. Dies hat zur Folge, dass für diese Klientele andere Betreuungsmassnahmen durchgeführt werden müssen.


Die Zusammensetzung der Bewohner zeigt per 31.12.1998 folgendes Bild:



4 Jugendanwaltschaft


An gesamtschweizerischen Tagungen stellten die Jugendanwälte fest, dass sie in den letzten Jahren vermehrt mit der Tatsache konfrontiert sind, dass immer häufiger Straftaten von jugendlichen Asylbewerbern und anderen Jugendlichen begangen werden, welche sich illegal in der Schweiz aufhalten. So werden durch volljährige Erwachsene zunehmend auch im Drogenhandel gezielt Jugendliche eingesetzt. Daneben haben jugendliche Fahrende, die aus dem Elsass in die Schweiz einreisen, in vielen Kantonen massive Einbrüche begangen.


Problematisch ist dies für die Jugendanwaltschaften aus mehreren Gründen: Das Jugendstrafrecht ist dafür konzipiert, dass hier lebenden Jugendlichen pädagogisch sinnvolle Reaktionen geboten werden. Sozialpädagogische Arbeitsleistungen der erwähnten Klientel sind äusserst schwierig bis unmöglich. Ambulante oder stationäre Therapien sind bei im Ausland lebenden Personen oder Minderjährigen in der Regel nicht praktikabel.


Im Bereich der minderjährigen Asylbewerber hingegen, welche alleine ohne ihre Eltern in der Schweiz sind, wären bezüglich Unterbringung und Betreuung Verbesserungen möglich.



5 Polizei Basel-Landschaft


Polizeiführung


Die Subko IV hat sich im Sommer vergangenen Jahres durch Befragung der Betroffenen, des Direktionsvorstehers sowie in vorhergehenden Besuchen bei den Polizeistützpunkten über die Problematik der (damaligen) Polizeiführung informiert und sich damit auseinandergesetzt. Nachdem zu Beginn dieses Jahres die seinerseits vom Direktionsvorsteher in Aussicht gestellte Abklärung durch einen aussenstehenden Experten in schriftlicher Form vorlag und in personeller Hinsicht zur bekannten einvernehmlichen Lösung geführt hat (Austritt eines Vizekommandanten aus dem Polizeidienst), verzichtete die Subko IV in der Folge auf einen formellen Visitationsbericht zuhanden der Geschäftsprüfungskommission. Gemäss dem Direktionsvorsteher ist in der Polizeiführung inzwischen Ruhe eingekehrt. Der GPK ist allerdings bekannt, dass sich ein Teil der Mitarbeiter eine andere Lösung vorgestellt hatte.



5.6.7 Gefangenenwesen


Bereits im Bericht der GPK zum Amtsbericht 1997 des Regierungsrates, Vorlage 98/40, wurde unter Rubr. 1.5.2 auf die massiv gestiegene Belegung der Bezirksgefängnisse hingewiesen. Die Problematik hat sich in der vergangenen Berichtsperiode erneut verstärkt. Für U-Haft, Ausschaffungshaft und Einschliessung Jugendlicher benötigt der Kanton mehr Kapazität. Abklärungen finden zurzeit statt. Es zeichnet sich die Realisierung einer Notlösung in Arlesheim ab.



4.5 Erziehungs- und Kulturdirektion

Besprechung des Amtsberichts 1998 Teil EKD


1. Allgemeines


Die Neuorganisation des Direktionssekretariats ist abgeschlossen. Der neue Direktionssekretär ist seit einem Jahr im Amt und betreut das Schulwesen, Hochschulfragen, die Rechtsabteilung usw., während sein Stellvertreter für alles zuständig ist, was mit Geld zu tun hat: Budget, Rechnungswesen, Controlling, Personal. Eine Aufteilung der Zuständigkeiten ist nach RR Schmid notwendig, da ein Einzelner mit der Fülle und Verschiedenheit der Aufgaben überfordert wäre. Herr Schmid bezeichnet die jetzige Lösung als optimal.



2. Teilautonom geleitete Schulen: Schulversuch in Reinach


In Reinach läuft nach der Planungsphase seit Januar 1999 das Pilotprojekt «teilautonome, geleitete Primarschule». Im neuen Bildungsgesetz sind solche teilautonome Schulen verankert. Zur Teilautonomie gehören u.a. die Sicherung der Qualität der Ausbildung, die interne Regelung der Finanzen sowie eine grössere Kompetenz für die Schulleitungen. Auch sollen die Teamarbeit der Lehrkräfte und die Schulhauskultur verbessert werden. Der Versuch in Reinach läuft bis August 2003.


Die Subko informierte sich ebenfalls über den Versuch am Gymnasium Liestal.



3. Sprachheilwesen


Die 7,7 Millionen für Legasthenie und Logopädie sind ein grosser Betrag. Die Subko erkundigte sich nach der Weiterentwicklung dieser Kosten. In der Vergangenheit ist der Aufwand jährlich leicht angestiegen; dieser Trend wird wohl in Zukunft anhalten. Immerhin ist das Kostendach in der Legasthenie nicht voll ausgeschöpft worden, und die Stunden sind plafoniert. Wollte man eine Abnahme erreichen, brauchte es einen bewussten bildungspolitischen Entscheid.



4. Internet an Schulen


Ab Schuljahr 2000/2001 werden alle Schülerinnen und Schüler vom 7. Schuljahr an in den Gebrauch des Internets eingeführt. Bei den Realschulen sind die Gemeinden für die Infrastruktur zuständig. Der Kanton übernimmt die zusätzlichen Fortbildungskosten für die Lehrkräfte, teilweise Computer-Arbeitsplätze und die Kosten für ein Pilotprojekt.


Es ist zweifellos eine pädagogische Aufgabe der Lehrerschaft, den Schutz vor negativen und problematischen Inhalten (etwa pornografischen und rassistischen) anzustreben.


Am 20. Mai 1999 hat der Landrat einen Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen bewilligt.



5. Bildungsgesetz


Der Gesetzestext ist fertig. Noch in Bearbeitung sind der Finanzausgleich, eine Vorstellung über die Schulkreise und die Uebernahme der Schulbauten durch den Kanton. Beim Finanzausgleich ist man an der Schlussformulierung. Anschliessend wird eine Vorlage ausgearbeitet und zur Vernehmlassung verschickt. Die Ueberweisung an den Landrat ist im Jahr 2000 vorgesehen.



6. Schulpsychologischer Dienst


Knapp 25 % der Anmeldungen betreffen Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft. Der Anteil ausländischer Kinder in der Primarschule liegt bei knapp 20 %, sodass sie bei den Anmeldungen auf dem SPD mit 5 % leicht übervertreten sind.


Bei allen Anmeldungen liegt das Verhältnis zwischen Knaben und Mädchen bei 60:40 %.


Aufgrund des Jugoslawienkriegs rechnet man mit einer Zunahme der Aufwendungen. Viele Kinder treffen traumatisiert und ohne Schulbildung bei uns ein. Deshalb werden sie auch nicht direkt in eine bestehende Regelklasse eingeteilt.



7. Impulsprogramme


DieSubko wurde über die beiden Impulsprogramme und den personellen Aufwand unterrichtet.


RR Schmid ist der Auffassung, dass man das Projekt Chance noch jahrelang weiterführen muss. Es ist nicht anzunehmen, dass nach 2001 genügend Lehrstellen vorhanden sind. Hingegen sollen die Finanzen für das Projekt Qualifikation als Anstoss dienen. Es soll etwas in Gang geschoben werden, vor allem in jenen Bereichen, wo heute nichts oder zu wenig geschieht. Ein Nachfolgeprojekt Qualifikation kann sich der Direktionsvorsteher nicht vorstellen.



8. Kurzfristige Heimplatzierungen im «Falkennest»


Die kurzfristigen Platzierungen von Mädchen sind darauf zurückzuführen, dass Jugendliche in Konfliktsituationen mit den Eltern von Zuhause davongelaufen sind und Zuflucht im «Falkennest» suchen. Die von dort aus vermittelten Gespräche mit den Eltern machten oft eine rasche Heimkehr möglich. Bei minderjährigen Mädchen ist das elterliche Einverständnis Voraussetzung einer Platzierung.


Die Eltern haben das Recht, den Aufenthalt ihrer Tochter nach kurzer Zeit abzubrechen. Die Fachstelle begleitet den Aufenthalt mit Beratung. Warum mehr Mädchen als Jungen im «Falkennest» sind, ist der Fachstelle nicht bekannt, denn zuständig für die Einweisungen sind die Gemeinden.



9. Kantonsbibliothek


Die GPK befasst sich seit Jahren mit dem Platzmangel der Kantonsbibliothek. Der Architekturwettbewerb für den Umbau der Weinhandlung Roth ist jetzt abgeschlossen, die Jury entscheidet im Juni.


Der Regierungsrat hat bis anhin bewusst auf ein Gesuch um einen Beitrag der Stadt Liestal verzichtet. Umliegende Gemeinden zahlen jedoch freiwillig Beiträge an die Kinderbücher.



10. Archäologiegesetz


Die teilnahmsvolle Nachfrage nach diesem Gesetz ist ebenfalls ein Dauerbrenner der Subko.


Der Entwurf soll im Mai 1999 dem Regierungsrat übergeben werden. Gewisse Sachfragen seien sehr komplex: Inventarisierung, Aufnahme ins Inventar geschützter Güter, Bewilligung von Nutzungsänderungen usw. Das neue Gesetz soll vor allem die Besitzverhältnisse bei Funden klären.


Das Archäologiegesetz hat für Augusta Raurica keine Auswirkungen, sondern für alle anderen Gebiete des Kantons.


Keine Empfehlungen.



4.6 Zusammenfassung aller Empfehlungen

Fortsetzung


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