INTERREG I-Programm ?Oberrhein Mitte-Süd" / Schlussbericht
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-090 vom 20. April 1999
INTERREG I-Programm „Oberrhein Mitte-Süd" / Schlussbericht
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Übersicht
Sämtliche 15 INTERREG I-Projekte, an denen der Kanton Basel-Landschaft beteiligt war, sind vereinbarungsgemäss abgeschlossen worden. Die Zielsetzung dieser Projekte wie auch der Programmlinien (bzw. Tätigkeitsbereiche) und des Gesamtprogramms INTERREG I sind mit den tatsächlich erreichten Resultaten in Beziehung gesetzt worden und es hat sich gezeigt, dass die gesetzten Ziele erreicht werden konnten. Schwierigkeiten wurden bei INTERREG I im Bereich der administrativen Abwicklung festgestellt und zwar bei der finanziellen Abwicklung (EU-Zahlungen).
Finanziell hat sich der Kanton Basel-Landschaft mit insgesamt CHF 262'437.-- an INTERREG I beteiligt.
Der Gesamtaufwand für die am 19. Oktober 1992 vom Landrat bewilligten neun Projekte der 1. Tranche belief sich auf CHF 221'196.--. Infolge vorteilhafter Kursentwicklung ergab sich gegenüber dem vom Landrat bewilligten Kredit in der Höhe von EURO 194'250 bzw. CHF 349'650 (Umrechnungsbasis 1.8) ein nicht beanspruchter Betrag von CHF128'454.--.
Die weiteren 6 Projekte der 2. und 3. Tranche sind soweit nötig durch die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse abgedeckt und erforderten Beiträge in der Höhe von insgesamt EURO 26'225 bzw. CHF 41'241.--.
2. Bericht
2.1 Ausgangslage
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde von der Europäischen Union im August 1990 lanciert. INTERREG hat zum Ziel, die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Probleme, die sich den Grenzregionen aufgrund ihrer geographischen Randlage stellen, abzubauen. Aufgrund des eingereichten operationellen Programms INTERREG I „Oberrhein Mitte-Süd" wurden gemäss Artikel 10 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) dem Programmgebiet „Oberrhein Mitte-Süd" EU-Mittel in Höhe von EURO 9,4 Mio. zugewiesen, sodass sich zusammen mit den nationalen Zuschüssen von EURO 12,04 Mio. ein Gesamtvolumen von EURO 21,44 Mio. ergab.
Das operationelle Programm INTERREG I „Oberrhein Mitte-Süd" wurde von der EU-Kommission am 9. März 1992 zunächst für einen Zeitraum von 4 Jahren genehmigt, dann aber bis zum 31. Dezember 1996 verlängert (1) . Die Verlängerung war notwendig, um in einigen Fällen den Projektträgern zu ermöglichen, ihre Projekte zu Ende zu führen.
Mit Landratsbeschluss Nr. 92/130 über die Kreditgewährung für die Durchführung von neun trinationalen Projekten in Umsetzung der EU-Entwicklungskonzeption „Oberrhein Mitte-Süd" im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG vom 19. Oktober 1992 bewilligte der Landrat einen Kredit von CHF 349'650.--.
Mit Beschluss zur Vorlage 95/16 vom 27.4.1995 nahm der Landrat Kenntnis zum Stand der Umsetzung (Sach- und Finanzstand) der zum EU-Förderprogramm INTERREG I „Oberrhein Mitte-Süd" gehörenden Projekte mit Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft.
Mit dieser Vorlage soll nun der Schlussbericht zu Sach- u. Finanzstand der zum EU-Förderprogramm INTERREG I „Oberrhein Mitte-Süd" gehörenden 15 Projekte mit Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft vorgestellt werden.
Die Vorlage stützt sich ab auf den Endbericht 1996/97 zur Evaluierung INTERREG I.
Im Verlaufe des Jahres 1997 wurde durch das (bei der Région Alsace angesiedelte) Sekretariat für das INTERREG I-Programm „Oberrhein Mitte-Süd" in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe INTERREG und den Projektverantwortlichen der Endbericht 1996/97 zur Evaluierung des operationellen Programms erstellt (2) . Dieser Bericht wurde vom Begleit-ausschuss INTERREG an seiner Sitzung vom 2. Juni 1997 zu Handen der EU-Kommission verabschiedet. (3) In diesem Schlussbericht 1996/97 zur Evaluierung INTERREG I wurden die Zielsetzungen der Einzelprojekte, der Programmlinien (Tätigkeitsbereiche) und des Gesamtprogramms mit den tatsächlich erreichten Resultaten in Beziehung gesetzt.
Fussnoten:
1.
Beschluss vom 5. Februar 1996, C-96-16 der EU-Kommission
2.
Rechtsgrundlagen für den Bericht sind: die Mitteilung der EU-Kommission C(90) 1562/3 vom 30.8.1990 an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Leitlinien für die von den Mitgliedstaaten im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative zugunsten der Grenzregionen zu erstellenden operationellen Programme (INTERREG) sowie die Entscheidung der Kommission vom 9. März 1992 (C-92-367) über die Gewährung eines Zuschusses aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung/Genehmigung des operationellen Programms INTERREG Oberrhein Mitte-Süd I und schliesslich die Einzelvereinbarungen zu jedem Projekt.
3.
Für die Durchführung des INTERREG-Programms zuständig ist der nach den Vorschriften der EU einzusetzende trinationale Lenkungsausschuss INTERREG, auch Begleitender Ausschuss (Comité de suivi) INTERREG genannt. Dem Begleitenden Ausschuss INTERREG unterstellt ist die Arbeitsgruppe INTERREG, welche die Beschlussanträge an den Begleitenden Ausschuss vorbereitet. Das Programm-Sekretariat ist bei der Région Alsace angesiedelt.