1999-95
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-095 vom 27. April 1999
Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Einleitung
Gemäss Geschäftsordnung des Landrates gelten überwiesene Motionen oder Postulate als erfüllt, wenn der Regierungsrat eine Vorlage oder einen Bericht unterbreitet hat (§ 46 Absatz 1). Bei der Behandlung der Vorlage oder des Berichtes entscheidet der Landrat, ob die Motion oder das Postulat abzuschreiben ist.
Über Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt sind, hat der Regierungsrat eine besondere Vorlage zu unterbreiten. Der Landrat entscheidet, ob diese Motionen und Postulate aufrechterhalten bleiben oder abgeschrieben werden (Vorlage 1999/094 vom 27. April 1999).
Mit der vorliegenden Sammelvorlage beantragt der Regierungsrat analog zur Vorlage 1999/094, eine Reihe von überwiesenen Motionen, die weniger als 4 Jahre alt sind, und überwiesene Postulate aus dem Jahre 1998 zur Abschreibung.
Angesichts der Vielzahl der in den letzten Jahren überwiesenen Vorstösse erachtet es der Regierungsrat vor allem im Interesse der Verfahrensökonomie als angebracht, dem Landrat statt vieler Einzelberichte eine Sammelvorlage zu unterbreiten.
Die zur Abschreibung beantragten Aufträge sind nach den für die Bearbeitung zuständigen Direktionen geordnet.
2 Abzuschreibende Aufträge
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
Keine Abschreibungsanträge.
2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Keine Abschreibungsanträge.
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
2.3.1 Postulat vom 2.4.1998 (1384): Behindertengerechter Landratssaal. Maya Graf, 10.12.1997 ( 97/263 ).
Im Bereich des nördlichen Landratsvorzimmers wird 1999 eine Rampe eingebaut, so dass die oberste Reihe des Landratssaales mit dem Rollstuhl erreicht werden kann. Auf weitere Einbauten (blindengerecht) wird aus Kostengründen verzichtet.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
2.4.1 Postulat vom 25.6.1998 (1519): Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung. Maya Graf, 14.5.1998 ( 98/91 ).
Es sind weit weniger Gesuche von jugendlichen Bosnierinnen und Bosniern um Erstreckung der Ausreisefrist zwecks Abschluss der Ausbildung als erwartet eingetroffen. Insbesondere erhielt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion keine Gesuche, bei denen sich die Frage einer Finanzierung des Aufenthaltes durch den Kanton gestellt hätte. Gemäss der Kontrolle der Fremdenpolizei sind noch sechs bosnische Jugendliche bei uns, die ihre Ausbildung abschliessen. Die Finanzierung erfolgt durch eigenes Einkommen (Lehrlingslohn), durch Unterstützung von Drittpersonen und durch eine freiwillige Teilunterstützung der Gemeinde. Eine jugendliche Bosnierin hat auf die Möglichkeit der Fristerstreckung zwecks Abschluss der Ausbildung verzichtet, weil sie nicht ohne ihre Familie in der Schweiz bleiben wollte.
Hingegen sind noch mehrere Gesuche von ganzen Familien (mit schulpflichtigen Kindern) um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung bei den Beschwerdeinstanzen des Kantons (Regierungsrat, Verwaltungsgericht) sowie des Bundes (Beschwerdeinstanz EJPD und Asylrekurskommission) hängig. Die Fremdenpolizei hat in diesen Fällen zusammen mit der Härtefallkommission ihren Spielraum gemäss den Richtlinien über die Anerkennung eines Härtefalls ausgeschöpft.
Es wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
2.5.1 Motion vom 24.4.1997 (857): Rechtschreibereform stoppen. Rudolf Keller, 6.3.1997 (97/32).
Am 6. Juni 1997 hat das Plenum der Schweiz. Konferenz der kant. Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossen, auf das Begehren des Baselbieter Landrates, die Einführung der neuen Rechtschreibung an den öffentlichen Schulen abzusetzen, nicht einzutreten. Im Nachgang zu diesem Entscheid der EDK ist inzwischen gemäss den Beschlüssen des Erziehungsrates vom 30. August 1996 und des Berufsbildungsrates vom 3. Dezember 1996 mit der Umsetzung der neuen deutschen Rechtschreibung an allen Schulen des Kantons begonnen worden. Wir beantragen, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
3 Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse abzuschreiben.
Liestal, 27. April 1999
Im Namen des Regierungsrates
der Vizepräsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin