1999-180 (7)

Landrat / Parlament || Bericht vom 1. Dezember 1999 zur Vorlage 1999-180


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Voranschlag 2000 (Vorlage 1999/180)
Budgetanträge zum Voranschlag 2000 (Vorlage 1999/180-1 bis 6)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





A Beschluss (Entwurf)
B Änderungsanträge der Finanzkommission
C Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen
D Mehrjahresvergleich von Rechnung, Budget und Finanzplan
1. Generelle Bemerkungen

1.1 Einleitung


Der vorliegende Bericht behandelt neben dem Voran-schlag 2000 (Vorlage 1999/180) auch die dazugehörigen Budgetanträge (Vorlage 1999/180-1 bis 6). Die budgetrelevanten Anträge, über die anlässlich der Beratung im Landrat zu entscheiden ist, sind in Kapitel 3 in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.


Wo es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind in diesem Bericht bei den Zahlen des Voranschlages 2000 jeweils die Beträge nach Berücksichtigung der Anträge der Finanzkommission (gemäss Beilage B) aufgeführt. Die Vergleichszahlen des Voranschlages 1999 beinhalten die bewilligten Nachtragskredite.




1.2 Kennzahlen des Voranschlages 2000


In der obigen Tabelle sind die wichtigsten Zahlen des Voranschlages 2000 im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt. Ein ausführlicher Mehrjahresvergleich kann der Beilage D entnommen werden.


Der Voranschlag 2000 gemäss Anträgen der Finanzkommission stellt sich um rund Fr. 10 Mio schlechter dar als gemäss Regierungsvorlage. Der Hauptgrund für diesen Unterschied liegt beim Teuerungsausgleich, der wie üblich in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten ist, da er zum Zeitpunkt der Budgeterstellung betragsmässig nicht bekannt ist.




1.3 Bemerkungen zum Voranschlag 2000


1.3.1 Budgetrichtlinien 2000


Die Budgetrichtlinien 2000, die der Regierungsrat im März 1999 verabschiedet und der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht hat, beinhalten folgende drei Zielsetzungen:


- Laufende Rechnung ausgeglichen
- Nettoinvestitionen Fr. 155 Mio
- Selbstfinanzierungsquote 75 %


Aus der vorherigen Tabelle geht hervor, dass die Budgetrichtlinie beim Investitionsvolumen eingehalten ist. Hingegen verpasst die laufende Rechnung die Zielsetzung um Fr. 23 Mio. Auch der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit 66 % unter dem Sollwert von 75 %.




1.3.2 Saldo der laufenden Rechnung


Der Saldo der laufenden Rechnung liegt deutlich unter jenem des Jahres 1998. Zur Hauptsache tragen folgende Faktoren zur Veränderung bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):


Der budgetierte Mehrertrag aus der Grenzgängerbesteuerung ergibt sich aus einer notwendigen Umstellung in der Abgrenzungspraxis und ist deshalb einmalig. Als Kompensation wird auf der Aufwandseite eine betragsmässig entsprechende Zuweisung in den Fonds für die Übernahme von Schulhäusern vorgenommen. Gesamthaft haben diese beiden ausserordentlichen Faktoren somit keine Auswirkung auf das Ergebnis der laufenden Rechnung 2000.




1.3.3 Netto-Investitionen / Selbstfinanzierung


Dem Grundsatz des verstetigten Investitionsvolumens folgend wird im Voranschlag 2000 mit Nettoinvestitionen von Fr. 155 Mio gerechnet.


Der Selbstfinanzierungsgrad von 66 % bedeutet eine Verschlechterung gegenüber 1998, als 91 % erreicht wurden. Auch die mittelfristige Zielsetzung der Finanzkommission von 75 % wird damit verfehlt.




1.3.4 Finanzierungssaldo / Verschuldung


Der Finanzierungssaldo weist einen Fehlbetrag von Fr. 53 Mio auf. Das bedeutet, dass sich der Kanton im Jahr 2000 um diesen Betrag weiter verschulden muss. Per Ende 2000 werden die Schulden somit die Milliardengrenze voraussichtlich wieder überschreiten.




1.4 Finanzplan 2001 bis 2003


Auf den Seiten 6 bis 8 des Berichtes des Regierungsrates wird der Finanzplan für die Jahre 2001 bis 2003 präsentiert (vgl. auch Beilage D). Gegenüber dem Budgetjahr 2000 sind bei den Saldi der laufenden Rechnung und den Finanzierungssaldi leichte Verbesserungen vorgesehen.


Die Finanzkommission wird zum Finanzplan im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Regierungsprogramm 1999-2003 ausführlich Stellung nehmen.




1.5 Leistungsaufträge


Der Regierungsrat kann dem Landrat beantragen, für Dienststellen bzw. Dienststellengruppen die Kreditverschiebungskompetenz innerhalb der laufenden Rechnung zu erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass er diesen Dienststellen einen Leistungsauftrag erteilt hat.


Aufgrund der Geschäftsordnung sind diese Leistungsaufträge gemäss § 4 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz (FHG) zusammen mit dem Voranschlag der Finanzkommission zur Kenntnis zu bringen. Dies bedeutet, dass die Finanzkommission die Leistungsaufträge bei ihrer erstmaligen Erstellung nicht materiell prüft, sondern nur formell zur Kenntnis nimmt.


Gemäss Antrag des Regierungsrates soll zehn Dienststellen(-Gruppen) mit einem Leistungsauftrag neu die Kreditverschiebungskompetenz erteilt werden (vgl. Beilage A, Ziffer 6). Die Finanzkommission hat die Unterlagen zu den Leistungsaufträgen dieser Verwaltungseinheiten erhalten und zur Kenntnis genommen. Weitere Bemerkungen zu den Leistungsaufträgen sind unter Ziffer 2.5. zu finden.


Vorbehältlich der Zustimmung des Landrates werden per 1. Januar 2000 alle Dienststellen, die im Voranschlag 2000 nicht mit einem Stern gekennzeichnet sind, einen Leistungsauftrag gemäss § 4 des Dekrets zum FHG sowie die Kreditverschiebungskompetenz innerhalb der laufenden Rechnung haben.




2. Kommissionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Budgetvorlage an ihren Sitzungen vom 17. und 24. November 1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Zu verschiedenen sachbezogenen Fragen wurden zudem die Herren Regierungsräte Andreas Koellreuter, Peter Schmid und Erich Straumann angehört.


Zuvor hatten die vier Subkommissionen den Voranschlag eingehend geprüft sowie die neuen Leistungsaufträge formell durchgesehen und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den verschiedenen Stellen eingeholt. Die Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus Beilage C hervor.




2.2 Finanzpolitische Würdigung


Zusammenfassend fällt die Beurteilung des Voranschlages 2000 - wieder einmal - ähnlich wie in den Vorjahren aus. Das Budget bestätigt, dass unser Kanton über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt und insbesondere im interkantonalen Vergleich gut abschneidet. Dennoch stellen die Zahlen des Voranschlages keinen "grossen Wurf" dar. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von nur 66 % werden die Schulden im Jahr 2000 wieder ansteigen.


Im Einzelnen ist folgendes positiv hervorzuheben:
- Im interkantonalen Vergleich stellt sich die Finanzlage gut dar und lässt dem Kanton Handlungsspielraum.
- Der Grundsatz des verstetigten Investitionsvolumens kann weiterhin aufrecht erhalten werden.
- Dank guter Schuldenbewirtschaftung sind die Zinsen im Griff.


Als negativ ist folgendes zu verzeichnen:
- Der Selbstfinanzierungsgrad ist unbefriedigend und hat eine Zunahme der Schulden zur Folge.
- Die Aufwendungen für die Informatik nehmen unvermindert zu.
- Auch die Kostenentwicklung bei den Gerichten bereitet zunehmend Unbehangen.
- Vereinzelt besteht der Eindruck, dass auf der Ausgabenseite "die Zügel etwas losgelassen" werden.




2.3 Anträge der Kommission


Aus der Arbeit der Subkommissionen gingen keine budgetwirksamen Anträge hervor. Dies zeigt, dass das Sparpotential aus Sicht der Finanzkommission für das Jahr 2000 als weitgehend ausgeschöpft betrachtet wird.


Hingegen hat die Finanzkommission die Kosten des Teuerungsausgleiches gemäss Antrag des Regierungsrates (Vorlage 1999/229) vom 9.11.1999 in den Voranschlag aufgenommen (vorbehältlich des entsprechenden Landratsbeschlusses).


Zudem empfiehlt die Finanzkommission drei Budgetanträge zur Annahme (vgl. Ziffer 3.).


Ein weiterer - allerdings nicht budgetwirksamer - An-trag geht aus Ziffer 2.4. hervor.




2.4 Überschussverwendung bei Globalbeitrag


Die Fachhochschule beider Basel (FHBB) erhält gemäss § 39 des Fachhochschulvertrages einen vom Landrat bewilligten Globalbeitrag. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Staatsrechnung 1998 stellte nun die Finanzkontrolle fest, dass die Verwendung von Überschüssen, die die FHBB nicht selbst erwirtschaftet hat, in § 41 des Fachhochschulvertrages nicht bzw. ungenügend geregelt ist.


Die Finanzkommission und auch Erziehungsdirektor Peter Schmid schliessen sich nach ausführlicher Diskussion dieser Meinung an. Letzterer hat sich denn auch anlässlich der Kommissionssitzung bereit erklärt,


- eine Änderung von § 41 des Fachhochschulvertrages zu veranlassen. Inskünftig sollen nur selbst erarbeitete Mittel zur Reservebildung herangezogen werden dürfen. Andere Überschüsse sind im Folgejahr zur Reduktion des Globalbeitrages zu verwenden.


- den Fachhochschulrat zu veranlassen, dass dieser den Auftrag der externen Revisionsstelle der FHBB dahingehend ergänzt, dass diese im Revisionsbericht die Einhaltung von § 41 des Fachhochschulvertrages zu bestätigen hat.


Da die Problematik bezüglich nicht selbst erarbeiteter Überschüsse für alle Institutionen mit Globalbeitrag gilt, beantragt die Finanzkommission zusätzlich, dass auch die Verträge mit anderen Institutionen mit Globalbeitrag zu überprüfen und allenfalls entsprechend anzupassen sind (vgl. Ziffer 4.).




2.5 WoV-Modell Kanton Baselland


Die Finanzkontrolle hat im laufenden Jahr eine Schwerpunktprüfung zu den Leistungsaufträgen 1999 durchgeführt, die eine wichtige Voraussetzung für die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) darstellen. Im Bericht vom 8.11.1999 kommt die Finanzkontrolle zum Schluss, dass das WoV-Projekt im jetzigen Zeitpunkt "als nicht zufriedenstellend eingestuft werden muss, da teilweise die erforderlichen Grundlagen sowie eine spürbare Promotion auf höchster Ebene (Regierung und Parlament) fehlen."


Als Folge dieses Berichtes hat die Regierung bereits erste Beschlüsse bezüglich der Weiterführung des Projektes gefasst. Die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission haben einen gemeinsamen Ausschuss eingesetzt, der das weitere Vorgehen seitens des Landrates festlegen wird.




2.6 Jahr-2000-Problematik


Im Frühjahr 1999 stellte die Finanzkommission fest, dass die Jahr-2000-Problematik in der Kantonsverwaltung sehr unterschiedlich gewichtet und behandelt wird und dass eine eigentliche verwaltungsweite Koordination fehlt bzw. mangelhaft ist. Aufgrund verschiedener Interventionen konnte unterdessen sicher- und klargestellt werden, dass die Thematik des Jahr-2000-Problems unter der Oberaufsicht des Regierungsrates steht.


Aufgrund der zuletzt erhaltenen Informationen der Finanzdirektion sind die notwendigen Vorkehrungen, die einen möglichst reibungslosen Jahreswechsel 1999/2000 ermöglichen sollen, getroffen.




2.7 Erhöhung des Finanzkraft-Indexes


Der Index der Finanzkraft hat sich für das Baselbiet von 118 (massgebend für die Jahre 1998/1999) auf 120 (massgebend für die Jahre 2000/2001) erhöht. Dies bedeutet eine jährliche Zusatzbelastung der laufenden Rechnung von rund Fr. 3,5 Mio. Dieser Betrag konnte für den Voranschlag 2000 noch nicht berücksichtigt werden. Auch die Finanzkommission verzichtet auf eine entsprechende Anpassung im Budget, da dieser - im Vergleich mit dem Gesamtbudget des Kantons - kleine Betrag mit sehr grossem Aufwand auf zahlreiche Einzelpositionen zu verteilen wäre.




3. Anträge zum Budget


3.1 Antrag zu Konto 2127.301.00


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 13 zu 0 Stimmen, den durch den Teuerungsausgleich von 1 % bedingten Mehraufwand von Fr. 12'000'000.- pauschal auf Konto 2127.301.00 ins Budget aufzunehmen.


Dieser Antrag gilt wie üblich nur unter dem Vorbehalt, dass der Landrat dem entsprechenden Antrag der Regierung gemäss Vorlage 1999/229 zustimmt.




3.2 Budgetantrag 1 zu Konto 2202.365.40-2


Budgetantrag von Béatrice Geier: Aufnahme von Fr. 50'000.- (Beitrag an die Frauenhaus Beratungsstelle Basel FHB)


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Budgetantrag zuzustimmen .


Begründung: Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an.




3.3 Budgetantrag 2 zu Konto 2312.501.10-013


Budgetantrag von Urs Steiner: Aufnahme von Fr. 1'200'000.- (Projektierungskredit J18 Umfahrung Laufen Zwingen)


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Budgetantrag zuzustimmen .


Begründung der zustimmenden Mehrheit: Um in den Gemeinden Laufen und Zwingen die Planungen (Revision Zonenplan usw.) vorantreiben zu können, muss die Linienführung der Umfahrung Laufen - Zwingen bekannt sein. Diese Linienführung kann nur in Erfahrung gebracht werden, wenn im Budget 2000 ein entsprechender Projektierungskredit von Fr. 1'200'000.- aufgenommen wird.


Begründung der ablehnenden Minderheit: Die Minderheit schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an. Zudem können - völlig unabhängig vom Budgetantrag - die Mittel erst eingesetzt werden, wenn ein entsprechender Planungskredit vom Landrat beschlossen worden ist. Beim Budgetantrag handelt es sich um eine Willenskundgebung ohne jegliche finanzwirksame Konsequenzen. Allerdings wird dadurch das Investitionsbudget - im Widerspruch zur Realität - zahlenmässig aufgebläht.




3.4 Budgetantrag 3 zu Konto 2334


Budgetantrag von Eric Nussbaumer: Aufnahme von Fr. 3'400'000.- (Rückstellungen)


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Budgetantrag abzulehnen .


Begründung: Für den neutralen Leser des Vertrages vom 17.12.1996 zwischen EBM/EBL und dem Kanton ist es unklar, ob im Falle eines negativen Saldos der Schattenrechnung (Differenz zwischen Stromankaufskosten und Energiepreis) bei ordentlichem Auslaufen des Vertrages im Jahre 2068 für den Kanton eine entsprechende Zahlungsverpflichtung ausgelöst wird oder nicht. Im ersten Fall wäre ein Rückstellung im Sinne des Budgetantrages zu äufnen, im zweiten Fall nicht.


Aufgrund des vorliegenden Budgetantrages verlangte die Finanzdirektion bei EBM und EBL eine Bestätigung für die Interpretation des Vertrags, aufgrund der keine Rückstellung erforderlich ist. Mit Schreiben vom 1.11.1999 bestätigten EBM und EBL nun, dass ein negativer Saldo zulasten des Kantons bei ordentlichem Auslaufen des Vertrages alleiniges Unternehmerrisiko von EBM und EBL darstellt.


Eine Rückstellung in der Bilanz des Kantons ist also nicht notwendig und der Budgetantrag kann deshalb abgelehnt werden. Es ist aber der Verdienst des Antragstellers, Klarheit bezüglich der Vertragsinterpretation geschaffen zu haben.




3.5 Budgetantrag 4 zu Konto 2354.301.20 ff


Budgetantrag von Peter Holinger: Reduktion der Konti 2354.301.20 bis 305.00 auf die Budgetwerte 1999 (Kantonale Denkmalpflege)


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Budgetantrag abzulehnen .


Begründung der ablehnenden Mehrheit: Die Mehrheit schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der gesetzliche Auftrag unabhängig vom Budgetantrag bestehen bleibt.


Begründung der zustimmenden Minderheit: Die Minderheit ist der Meinung, dass angesichts verschiedener Kontroversen um die Denkmalpflege ein Zeichen gesetzt werden müsse.




3.6 Budgetantrag 5 zu Konto 2420.301.40


Budgetantrag von Esther Maag: Kürzung um Fr. 1'124'000.- (Löhne Polizei)


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 13 zu 0 Stimmen, den Budgetantrag abzulehnen .


Begründung: Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an.




3.7 Budgetantrag 6 zu Konto 2504 (362.12)


Budgetantrag von Hildy Haas: Plafonierung der Bruttokosten im Sprachheilwesen auf Fr. 5'500'000.-
Interpretation des Budgetantrages durch den Berichtsverfasser:

Bruttokosten gemäss Budget 2000 = Fr. 7'798'000.-;
Gewünschte Plafonierung = Reduktion um Fr. 2'298'000.-;


Vornahme der Reduktion auf Konto 362.12 (92 % der Bruttokosten), da eine Aufteilung auf alle Positionen sehr aufwendig wäre und zudem eine Budgetgenauigkeit vorspiegeln würde, die sowieso nicht mehr besteht.


Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Budgetantrag zuzustimmen .


Begründung der zustimmenden Mehrheit: Seit Jahren steigen die Kosten im Sprachheilwesen. Um den Aufwand zu reduzieren, ist eine Verlagerung vom Einzel- zum Gruppenunterricht vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Therapiedauer je nach Bedarf zu verkürzen.


Mit dem neuen Bildungsgesetz sollen die Kosten des Sprachheilwesens ganz von den Gemeinden übernommen werden. Vom Kanton wird deshalb erwartet, vor Inkraftsetzung des neuen Bildungsgesetzes noch strukturelle Veränderungen im Sprachheilwesen vorzunehmen, da dies den Gemeinden nicht zugetraut wird.


Begründung der ablehnenden Minderheit: Die Minderheit schliesst sich grundsätzlich der Begründung des Regierungsrates an. Sie könnte dem Anliegen der Antragstellerin allenfalls in Form einer Motion folgen, die dem Regierungsrat klare Aufträge erteilt. Eine kurzfristige Kostenreduktion im Sinne des Budgetantrages dürfte angesichts der unabhängig vom Budgetantrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen wohl kaum möglich sein. Zudem haben sich die Bruttokosten - entgegen der Begründung des Budgetantrages - seit Jahren nur unwesentlich verändert.




4. Beschluss


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 13 zu 0 Stimmen folgendes:


1. Der Voranschlag 2000 ist gemäss Beschlusses-Entwurf (Beilage A) zu genehmigen.


2. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verträge mit Institutionen, denen ein Globalbeitrag zugesprochen wird, im Sinne der Erläuterungen in Ziffer 2.4. zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.


Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube


Gelterkinden, den 1. Dezember 1999



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