Prämienverbilligung in der Krankenversicherung / Festlegen der Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens und des Vermögensabzuges (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-196 vom 12. Oktober 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung / Festlegen der Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens und des Vermögensabzuges
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Gestützt auf §§ 8 und 14 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) (1) beträgt die Subventionsgrenze für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 4.25 Prozent des massgebenden steuerlichen Einkommens und der Vermögensabzug 150'000 Franken (Einkommenssteuertarif A) bzw. 75'000 Franken (Einkommenssteuertarif B).
Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:
Fussnote: