1999-213 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Dezember 1999 zur Vorlage 1999-213
Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Zur Ausgangslage sowie zur künftigen Entwicklung
Im April 1997 haben die beiden Stiftungen "Höhere Fachhochschule im Sozialbereich" und "Berufsbegleitende Ausbildung für Sozialpädagogik, BASBA" fusioniert. Aus diesem Zusammenschluss ist die Stiftung "Höhere Fachschule für soziale Arbeit beider Basel, HFS-BB" entstanden. Die Regierungen der beiden Kantone haben diesen Zusammenschluss nicht nur unterstützt, sie haben damit gleichzeitig auch eine Sparauflage von 10 Prozent verbunden, wobei nach Abschluss der Zusammenführung (auch örtlich) schlussendlich eine Gesamtkostenreduktion von knapp 5 Prozent resultierte. Der Fusionsprozess kann mittlerweile als abgeschlossen bezeichnet werden. Beide Stiftungen haben vor ihrer Fusion sowohl von Basel-Stadt wie auch von Basel-Landschaft Subventionen erhalten, allerdings in unterschiedlicher Form, nämlich:
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Die Stiftung Höhere Fachschule im Sozialbereich wurde durch einen zeitlich unbegrenzten Subventionsbetrag unterstützt (Defizit wurde je hälftig von den beiden Kantonen BS und BL getragen).
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Bei der BASBA erfolgte die Subventionierung indirekt, indem die vom Staat subventionierten Ausbildungsinstitutionen (Heime) für die Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen recht hohe Ausbildungsbeiträge der Schule zu entrichten hatten.
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Im Zuge der gesamtschweizerischen Entwicklung des Sozialbereiches in Richtung Fachhochschule ist in einer weiteren, 2. Phase damit zu rechnen, dass die HFS den Status einer kantonalen Fachhochschule erhält (voraussichtlich im 3. Quartal 2000).
Die 3. Phase schliesslich zeichnet sich ebenfalls bereits ab, nämlich eine Angliederung als selbständiges Departement an die in Vorbereitung befindliche (kantonale) Pädagogische Hochschule beider Basel (PHBB); die Inbetriebnahme der PHBB erfolgt frühestens im Herbst 2001, so dass die Angliederung nicht vor dem Jahr 2002 möglich sein wird.
2. Das Leistungsangebot der HFS-BB
A. Diplomausbildungen in sozialer Arbeit
Hier werden zwei Diplomausbildungen angeboten, nämlich die Ausbildung in Sozialarbeit (18 Absolventen pro Jahr) einerseits und diejenige in Sozialpädagogik (rund 50 Absolventen jährlich) andererseits.
B. Nachdiplomstudien
Zur Zeit werden in Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsstätten zwei Nachdiplomstudien angeboten. Es handelt sich um eine zweijährige Vollzeitausbildung für heilpädagogische Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich und richtet sich an KindergärtnerInnen sowie an Unterstufenlehrkräfte; alle zwei Jahre werden vierzehn Personen diplomiert. Ausserdem wird eine zweijährige, berufsbegleitende Ausbildung für betriebswirtschaftliches Management von Non-Profit-Organisationen angeboten; pro Kurs werden 18 Personen diplomiert.
C. Weiterbildung
Das Angebot ist im Aufbau begriffen und umfasst Nachdiplomkurse, Fachkurse, Tagungen, usw.
D. Dienstleistungen
Hierunter fallen Beratungen, Publikationen oder auch eine Mediothek, welche zur Verfügung gestellt wird.
E. Angewandte Forschung und Entwicklung
Es handelt sich in der Regel um Auftragsforschung, welche teilweise in Kooperation mit anderen höheren Fachschulen betrieben wird; Gegenstand sind Klienten der sozialen Arbeit, spezifische Problemkonstellationen im Sozialbereich, Interventionsmöglichkeiten/Methoden.
3. Der neue Subventionsvertrag
Die Notwendigkeit eines neuen Vertrags ist durch die Fusion der beiden Stiftungen gegeben. Der vorliegende Vertrag stellt jedoch insofern eine Übergangslösung dar, als er mit einer privaten Trägerschaft abgeschlossen wird, deren Schule den Fachhochschulstatus im August 2000 erlangen wird. Es ist, wie bereits in Punkt 1 dargelegt, vorgesehen, den Vertrag nach der ersten Dreijahres-Periode in einen Fachhochschulvertrag überzuführen, welcher die gesamten Aktivitäten der Fachhochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel umfasst.
Mit der Neuregelung der Subventionierung - im Sinne der erwähnten Übergangslösung - ist der Abschluss zweier Verträge nötig. Der eine Vertrag wird zwischen den beiden Partnerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft abgeschlossen und regelt die gemeinsame Subventionierung der von der Stiftung HFS-BB angebotenen Ausbildungen. Dieser Vertrag muss von den beiden Parlamenten genehmigt werden und ist daher Gegenstand dieser Vorlage. Der Stiftung wird im Vertrag ein nicht-indexierter Betriebskostenbeitrag gewährt. Die Aufteilung dieses Beitrags unter den Partnerkantonen erfolgt aufgrund der aus den jeweiligen Kantonen stammenden Studierenden im Durchschnitt der drei vorangehenden Jahre; für die Jahre 2000 - 2002 entspricht dies einem Verhältnis von 45 Prozent (BL), respektive 55 Prozent (BS).
Beim anderen Vertrag, welcher nicht der Zustimmung durch die Parlamente bedarf, handelt es sich um die Leistungsvereinbarung für die Periode von 2000 - 2002; seitens der Kantone sind die jeweiligen Direktionen zuständig.
4. Kosten
Im Durchschnitt der Jahre 2000 - 2002 ist mit folgenden Aufwendungen, respektive Betriebskostenbeiträgen (in Mio. CHF) zu rechnen:
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Gesamtaufwand
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6,76
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abzüglich Ertrag aus Weiterbildung, Dienstleistungen, Forschung
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- 0,7
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Für Subventionsbeitrag massgeblicher Aufwand
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6,06
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abzüglich Ertrag Schulgelder, Zinsen, Subventionen des Bundes
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- 2,56
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Mutmassliches Betriebsdefizit
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3,5
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- zu Lasten BS (55%)
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1,9
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- zu Lasten BL (45%)
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1,6
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Der von den beiden Partnerkantonen und der Stiftung abgeschlossene Vertrag basiert auf dem Bruttoprinzip; demnach bewilligen sie der Stiftung für die nächsten drei Jahre einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von Fr. 6'060'000.-.
Die letztlich für den Kanton Basellandschaft effektiv anfallenden jährlichen Kosten liegen bei rund 1,6 Mio. Franken. Unter dem Strich und insgesamt werden für den Kanton - im Vergleich zu den bisher in unterschiedlicher Form geleisteten Beiträgen an die beiden Vorgängerstiftungen - keine Mehrkosten anfallen.
5. Die Beratung in der Kommission
Die EKK hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 18. November und 9. Dezember 1999 in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Schmid und dem Departementssekretär Martin Leuenberger sowie (9.12.1999) von René Broder behandelt. Sowohl der Zusammenschluss der beiden Stiftungen wie auch die aufgezeigte weitere Entwicklung in Richtung PHBB waren unbestritten. Ein entsprechender Bedarf in der Region ist vorhanden und kann durch die Absolventen (18 in Sozialarbeit und rund 50 in Sozialpädagogik) der HFS-BB gedeckt werden.
Die Kommission liess sich über die unterschiedlichen Kulturen der beiden Richtungen - Sozialpädagogik resp. Sozialarbeiter - sowie deren künftige Entwicklung informieren. Am unterschiedlichen Background der HFS-Schüler - gymnasiale Schulung (Sozialarbeit) resp. handwerkliche Berufsbildung (Sozialpädagogik) - dürfte sich auch in Zukunft kaum etwas ändern. Die Zulassung von DMS-Absolventen/innen wird dabei gewährleistet bleiben.
Zur Sprache kam auch die Frage einer engeren Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen AG und SO; entsprechende Abklärungen seitens der Regierung ergaben kein Interesse der erwähnten Kantone.
Noch unklar ist die Zukunft der Bundesbeiträge und der Beiträge der Eidgenössischen Invalidenversicherung IV. Im Rahmen des neuen Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen ist einerseits der Wegfall der Beiträge der IV an Ausbildungsstätten für Fachpersonal vorgesehen, anderseits werden die Sozialberufe im Berufsbildungsgesetz des Bundes integriert und die Beiträge an Fachhochschulen in einem neuen Gesetz über die Förderung der Hochschulen geregelt. Die skizzierten Veränderungen dürften aber kaum in der vereinbarten dreijährigen Vertragsfrist bis 2002 Wirkung entfalten. Für die Vertragszeit kann von den kalkulierten Beiträgen des Bundes und der IV ausgegangen werden.
Eine längere Diskussion war dem der Vorlage beigefügten Entwurf für einen Landratsbeschluss gewidmet, welche eine Unterstellung unter das fakultative Referendum vorsieht, ohne aber einen konkreten Kostenrahmen zu nennen. Auf Begehren der Kommission wurde der Landratsbeschluss durch einen neuen Absatz 2 ergänzt, in welchem die jährlichen Bruttokosten sowie der auf den Kanton Basel-Landschaft entfallende Anteil festgehalten werden.
6. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat einstimmig, dem Vertragswerk zuzustimmen und gemäss überarbeitetem Landratsbeschluss zu beschliessen.
Pfeffingen, den 14. Dezember 1999
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner
Zum Landratsbeschluss