Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-213 vom 26. Oktober 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel per 1. Januar 2000 wird genehmigt.
2. Die Partnerkantone bewilligen der Stiftung für die in der Leistungsvereinbarung umschreibenen Leistungen der Höheren Fachschule für Soziale arbeit beider Basel für die nächsten drei Jahre jährlich Bruttokosten von Fr. 6'060'000.-. Davon entfallen 45%, das heisst ein Betrag von Fr. 2'727'000.- auf den Kanton Basel-Landschaft.
3. Die Vereinbarung über Beiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Schulverein für soziale Berufe, Basel vom 3. September 1984 wird aufgehoben.
4. Der unter Ziffer 1 dieses Beschlusses genannte Vertrag unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) dem fakultativen Finanzreferendum
Liestal,
Im Namen des Landrates
der Päsident:
der Landschreiber:
Fussnote: