Abschaffung der Billettsteuer

3. Gründe für die Abschaffung der Billettsteuer


3.1 Politischer Handlungsbedarf


Staats- und finanzpolitische Überlegungen ergeben, dass sich in einem Sozial- und Leistungsstaat die Frage der Senkung oder Aufhebung einer Steuer dann stellen kann, wenn sie sich als zu grosse Belastung für die Allgemeinheit erweist, wenn sie sich wettbewerbshindernd auswirkt oder wenn die Senkung bzw. Abschaffung im Sinne einer antizyklischen Finanzpolitik angezeigt erscheint.


Von einer zu grossen Belastung der Allgemeinheit in ihrer Gesamtheit kann wohl nicht gesprochen werden, da es sich um eine Spezialsteuer handelt, auch wenn neben dem Publikum viele Kulturschaffende direkt von der Billettsteuer betroffen sind - sei es, dass sie zu hohe Preise verlangen müssen und dadurch schwindende Besucherzahlen zu verzeichnen haben, sei es, dass sie die Billettsteuer nicht oder nicht gänzlich dem Publikum in Rechnung stellen und die Steuer daher ganz oder zu einem Teil selbst tragen.


Ausser Frage steht jedoch, dass die Billettsteuer heute in gewissen Bereichen einen Wettbewerbsnachteil für die Veranstalterinnen und Veranstalter selbst und den Standort St. Jakob-Halle/Basel darstellt. Steuererleichterungen zum Abbau von Wettbewerbshindernissen oder zum Anreiz für Investitionen sind in der Steuerpolitik ein anerkanntes und bewährtes Instrument. Unter Berücksichtigung der Gesamtfolgen für die betroffenen Gemeinden und für die Wirtschaft wie auch für die gesamte Regio würde sich eine antizyklischen Massnahme ("Weniger kann auch mehr sein") durchaus rechtfertigen lassen. Deshalb darf heute die Abschaffung der Billettsteuer trotz eines gewissen Steuerausfalls kein Tabu mehr sein.


Im Vordergrund steht also die Förderung einer wirtschaftlich attraktiven Regio, zu welcher auch der Kanton Basel-Landschaft gehört. Dieser "Regiogedanken" verpflichtet den Kanton Basel-Landschaft zu einer partnerschaftlichen Beziehung und Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton, denn nur gemeinsam kann der wirtschaftliche und kulturelle Standort der Regio erhalten bleiben und ausgebaut werden. Deshalb sollte auch der Kanton Basel-Landschaft die Abschaffung der Billettsteuer befürworten, nicht nur aus politischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen. Auch wenn der Gemeinde Münchenstein dadurch finanzielle Nachteile erwachsen, vermögen diese die dadurch entstehenden Vorteile für die gesamte Regio nicht zu überbieten. Insbesondere sollte man sich der Bedeutung von Veranstaltungen in der St. Jakob-Halle bewusst sein, nicht nur aus regional- und finanzpolitischen Erwägungen heraus, sondern auch für die Jugend. Die Wichtigkeit solcher Anlässe für Jugendliche und deren Präventivwirkung, welche gerade sportliche (wie die Eishockeyweltmeisterschaft) oder musikalische Anlässe (die früher in der St. Jakob-Halle stattfindenden "Indoor-Konzerte") haben, sollte man nicht ignorieren.


So wie Basel-Stadt grossen Wert darauf legt, Kulturveranstaltungen in der Regio zu fördern, sollte dies auch ein Anliegen des Kanton Basel-Landschaft sein. Auch die Landschaft kann, im Zuge des Regio-Gedankens und im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Stadt, für Veranstalter neue Anreize schaffen. Mit der Abschaffung dieser Steuer im Kanton Basel-Stadt wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, das von der Landschaft nicht einfach ignoriert werden kann.




3.2 Wirtschaftlicher Handlungsbedarf


In den letzten Jahren haben sich die Stimmen nach Abschaffung der Billettsteuer in der gesamten Regio gemehrt - sowohl von Seiten der Grossveranstalter wie auch vieler kleiner Kulturtreibenden. Ihr Hauptargument ist, dass die unverhältnismässige Belastung durch die Billettsteuer sie zwinge, neue Standorte zu wählen. Immer wieder wird auf das Beispiel Zürich verwiesen, wo die Billettsteuer vor einigen Jahren abgeschafft wurde, oder auf Orte in der Region bzw. im nahen Ausland, wo eine entsprechende Abgabe ebenfalls nicht erhoben wird. Es ist auch schon lange ein offenes Geheimnis, dass Grossveranstalter wie zum Beispiel die Swiss Indoors von "Abwanderung" sprechen.


Die hohe Kostenbelastung durch die Billettsteuer lässt also insbesondere Grossveranstaltungen je länger je mehr ausbleiben. Zwar lässt sich die Höhe der Ertragseinbussen zufolge der existierenden Billettsteuer zahlenmässig nicht genau beziffern, jedoch ist deren Auswirkung auf Grossveranstaltungen oder auch kleinere Veranstaltungen nicht zu unterschätzen. Es dürfte unbestritten sein, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation auch für alle Kulturtreibenden eine härtere geworden ist. Nicht zuletzt auch der schärfere Wettbewerb unter den Kantonen und anderen Veranstaltungsorten erfordert die ständige Imagepflege eines Kulturstandortes; denn ein gutes Image zieht neue Besucher, neue Kaufkraft an. Darin liegt die Chance für eine echte Wertschöpfung.


In Basel-Stadt nahm man diese "Drohung" ernst, mit der Konsequenz, dass die Billettsteuer aufgehoben wurde. Man will damit erreichen, dass weiterhin Grossanlässe in Basel stattfinden. Aber es soll auch ein Anreiz für neue Veranstaltungen geschaffen werden. Im übrigen muss man bedenken, sollten sich Grossveranstaltungen tatsächlich immer mehr vom Standort St. Jakob-Halle distanzieren (wie dies bereits die Agentur Good-News AG mit ihren Konzerten getan hat), müsste die Gemeinde Münchenstein ohnehin mit grösseren Steuereinbussen rechnen.


Auch wenn die Tatsache nicht zu verleugnen ist, dass der Stadtkanton von der Abschaffung der Billettsteuer im Kanton Basel-Landschaft profitieren würde, sollte die Bedeutung, welche umgekehrt die Stadt für den Kanton Basel-Landschaft hat, nicht vergessen gehen. Im Zuge einer partnerschaftlichen Beziehung zur Stadt und aufgrund der zu fördernden Regio Basiliensis sollten alle am selben Stricke ziehen, um so die Attraktivität beider Kantone besser zu fördern.


Fortsetzung


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