Abschaffung der Billettsteuer
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Abschaffung der Billettsteuer |
|
| Vorlage 2000-105 vom 9. Mai 2000 - [Vorlage 2000-105; Inhalt ] | |
4. Steuerausfälle der Gemeinde Münchenstein
Durch die Abschaffung der Billettsteuer ist der Kanton Basel-Landschaft weder direkt noch indirekt betroffen, da diese als reine Gemeindesteuer konzipiert ist, d.h. es wird vor allem die Gemeinde Münchenstein betroffen, welcher eine sichere Einnahmequelle ohne Zweckbindung verloren geht. Andere Gemeinden werden nur unwesentlich davon betroffen. Die Abschaffung bedeutet zugleich eine Beschneidung der Gemeindeautonomie. Der Aspekt der Gemeindeautonomie sollte aber in diesem Zusammenhang nicht überbewertet werden, hängt diese ohnehin von der kantonale Gesetzgebung ab.
Es stellt sich deshalb einerseits die Frage, wie die Gemeinde Münchenstein mit dem durch eine Abschaffung der Billettsteuer entstehenden, relativ hohen Verlusten umgehen soll. Andererseits muss sich die Gemeinde Münchenstein an der Tatsache behaften lassen, dass ihr durch die St. Jakobs-Halle grundsätzlich keine Kosten entstanden sind. Denn ausser dem Zurverfügungstellen des Landes zum Bau der Halle und der Erteilung einer entsprechenden Baubewilligung hatte bisher der Kanton Basel-Stadt alle Kosten zu tragen. Auch die später anfallenden Kosten für Instandhaltung, Renovierung, Unterhalt sowie Betreibung gingen resp. gehen grundsätzlich auf Kosten der Stadt resp. der heutigen Betreiber der St. Jakobs-Halle. Ebenso obliegt es dem Kanton Basel-Stadt, die Infrastruktur für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass sich der Kanton Basel-Stadt um die Bereitstellung der Sanität und um das notwendige Mass an Polizeiaufgebot für die Verkehrsregelung bemühen muss. Der Kanton Basel-Landschaft hingegen ist für die kriminalpolizeilichen Belange in der Sporthalle St. Jakob zuständig. Für die Sicherheit der Veranstaltung jedoch sind in erster Linie die Betreiber der St. Jakobshalle, also der Kanton Basel-Stadt, und die Organisatoren selber verantwortlich. Der Gemeinde entstehen somit bei solchen Veranstaltungen keinerlei Unkosten. Allerdings beherbergt Münchenstein im Gebiet neben der Sporthalle St. Jakob noch weitere regionale Sportanlagen sowie den Botanischen Garten Brüglingen. Insgesamt belegen diese Nutzungen rund 79 ha oder 11 % des Gemeindebanns. Bei den Umzonungsgesuchen bezüglich Grün 80 oder der vorgesehenen Kunsteisbahn-Halle hat die Gemeinde rasch gehandelt. Damit hat Münchenstein bereits in einem früheren Zeitpunkt einen substanziellen Beitrag zur Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Stadt geleistet.
Die Gemeinde Münchenstein konnte in den letzten fünf Jahren mit unterschiedlich hohen Billettsteuereinnahmen rechnen (1995: Fr. 914'000.-; 1996; Fr. 623'000.-; 1997: Fr. 363' 000.-; 1998: Fr. 857'000.-; 1999: Fr. 317'000.-). Mit Ausnahme des Jahres 1998 (in jenem Jahr fand in der St. Jakobshalle die Eishockey-Weltmeisterschaft statt, wobei die Gemeinde Münchenstein den WM-Organisatoren einen einmaligen A-fonds-perdu-Beitrag von Fr. 100'000.- an die Durchführung des Anlasses geleistet hat) sind die Einnahmen der Gemeinde Münchenstein aus der Billettsteuer eher rückläufig, da seit der Abschaffung der entsprechenden Steuer im Kanton Zürich im Jahr 1991 eine Reihe von Veranstaltungen nicht mehr in der Region Basel stattfinden.
Die Gemeinde Münchenstein hat neben der Billettsteuer auch Einnahmen auf Grund von Quellensteuern ausländischer Artisten und Sportler. Wenn nach Wegfall der Billettsteuer wieder vermehrt Veranstaltungen stattfinden, kann der Verlust der Billettsteuer teilweise durch höhere Quellensteuern kompensiert werden.