Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil

2. Rechtliche Grundlagen


Für den Ausbau der lokalen Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil sind folgende Rechtsgrundlagen massgebend:

Mit den Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Abb. 1) sollen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden.


Mit diesem Gesetz sollen aber auch die Gewässer als Landschaftselemente und als Fischgewässer erhalten bleiben. Auch die Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt ist eine seiner Zielsetzungen.


Abb. 1 Auszug aus dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz vom 24. Januar 1991


Im kantonalen Gewässerschutzgesetz ist das Behandeln von verschmutztem Abwasser gemäss Abbildung 2 geregelt:


Abb. 2 Auszug aus dem Gewässerschutzgesetz vom 18. April 1994


Fortsetzung


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