Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil

4. Die gewählte Lösung


Für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil wird das Belebtschlammverfahren mit aerober Schlammstabilisierung ohne Vorklärung gewählt, das eine ganzjährige Vollnitrifikation und eine maximale Abbauleistung bezüglich organischer Stoffe gewährleistet.


Die Mischwasserbehandlung besteht aus einem Mischwasserbecken zum Auffangen des ersten Schmutzstosses bei Regenwetter und einer Tauchwand zum Rückhalten von Schwimmstoffen.


Die Nachklärbecken der bestehenden Anlagen sind heute gleichzeitig auch Schlammstapel. Dies erschwert die Betriebsführung und hat, besonders wenn die Anlage an der Kapazitätsgrenze ist, Schlammtreiben zur Folge.


Die ARA Wintersingen wurde für 500 Einwohnergleichwerte gebaut, heute wird sie bereits mit ca. 630 Einwohnergleichwerten belastet. Die ARA ist also von der Kapazität her überlastet. Aus diesem Grund wird die ARA Wintersingen vollständig neu erstellt .


Die ARA Liedertswil wurde für 250 Einwohnergleichwerte gebaut, heute wird sie mit ca. 170 Einwohnergleichwerten belastet. Für das Jahr 2020 wird von einem Dimensionierungswert von 250 Einwohnergleichwerten ausgegangen. Die Anlage wird also auch zu diesem Zeitpunkt von der Kapazität her nicht überlastet sein. Es wird daher lediglich ein separater Schlammstapel neu erstellt. Dadurch sind die bestehenden Belebungs- und Nachklärbecken auch künftig gross genug. Da die beiden Becken überdies in einem guten Zustand sind, können sie weiter verwendet werden. Die Anlage wird zusätzlich ergänzt mit einem Mischwasserbecken und maschinellen Einrichtungen.




5 . Das konkrete Projekt


5.1 Projektbeschreibung


Die ARA Wintersingen wird gemäss Abbildung 11 konzipiert: Mischwasserbecken, Schneckenpumpwerk, Siebschnecke, Belebungsbecken mit integriertem Nachklärbecken, Schlammstapel, Hilfsanlagen und separat stehendes, kleines Betriebsgebäude.



Abb. 11 Ausbau ARA Wintersingen, Prinzipschema




Vor der biologischen Reinigungsstufe der Kläranlage wird die mechanische Reinigungsstufe angeordnet. Das Abwasser wird durch das Schneckenpumpwerk angehoben und durch den Siebrechen in das Belebungsbecken geführt. Mit dem Siebrechen werden dem Abwasser Feststoffpartikel wie Ohrenstäbchen, Tubendeckel, Binden usw. entzogen, welche sonst in den Schlamm gelangen und auf der ARA und bei der Schlammbehandlung und -verwertung zu Störungen führen würden. Sand und Steine werden im als Sand-Steinfang ausgebildeten Sumpf des Schneckenpumpwerkes zurückgehalten und periodisch entfernt.


Die biologische Reinigungsstufe wird als längsdurchströmtes Becken mit feinblasiger Belüftung ausgebildet. Der aus dem Nachklärbecken abgezogene Ueberschussschlamm wird in den beiden Schlammstapeln gespeichert. Das Volumen der beiden Schlammstapel ist für total 3 Monate dimensioniert.


Ein wesentlicher Bestandteil der neu ausgebauten lokalen Kläranlagen ist die Mischwasserbehandlung.


Bei Regenwetter übersteigt die auf der Anlage ankommende Mischwassermenge sehr rasch die Dimensionierungswassermenge für die biologische Reinigungsstufe. Bei Regenbeginn bringt das ankommende Wasser einen erhöhten Schmutzanfall. Die Kanalablagerungen und die von der Oberfläche abgeschwemmten Stoffe werden in einem Mischwasserbecken aufgefangen. Wenn das Mischwasserbecken vor Regenende voll ist, fliesst das - zu diesem Zeitpunkt bereits stark verdünnte - Mischwasser über eine Tauchwand in den Vorfluter. Dabei werden die abgesetzten Partikel und die Schwimmstoffe zurückgehalten. Nach Regenende wird das verschmutzte Wasser aus dem Mischwasserbecken der biologischen Reinigungsstufe der Anlage zugeführt.


Das Betriebsgebäude ist eine eingeschossige, isolierte Holzkonstruktion mit einem begrünten Tonnendach.


Wie bereits unter Kap. 4 erwähnt, sind bei der ARA Liedertswil die bestehenden Belebungs- und Nachklärbecken auch für die Belastungsannahmen für das Jahr 2020 gross genug. Eine 1999 durchgeführte Bauwerksuntersuchung hat ergeben, dass die Becken in einem guten Zustand sind.


Aus diesen Gründen werden die bestehenden Belebungs- und Nachklärbecken weiter verwendet. Neu gebaut werden Mischwasserbecken, Schlammstapel und Schneckenpumpwerk sowie das Betriebsgebäude (Abb. 12). Die gesamten maschinellen Einrichtungen werden ersetzt. Die so gewählte Lösung aus zu sanierenden und neuen Bauteilen bei der ARA Liedertswil ist um rund 150 000 Franken günstiger als ein kompletter Neubau. Im Uebrigen entspricht die Funktionsweise der ARA Liedertswil der der ARA Wintersingen.



Abb. 12 Ausbau und Sanierung ARA Liedertswil




Der Energiebedarf der beiden Anlagen wird ausschliesslich durch zugeführte elektrische Energie gedeckt. Die Belüftungseinrichtung im biologischen Teil der Anlage benötigt am meisten elektrische Energie. Da der spezifische Verbrauch allerdings geringer ist als bei der bestehenden Belüftungseinrichtung, wird der Energieverbrauch trotz grösserer Leistung (ARA Wintersingen) in Zukunft etwa auf dem heutigen Stand bleiben. Die Heizung des Betriebsgebäudes im Winter erfolgt durch die warme Abluft der Belüftungsgebläsekühlung.


Der Brauchwasserbedarf für das Ausspritzen der Becken wird durch die im Nachklärbecken montierte Brauchwasserpumpe abgedeckt.


Die befestigten Flächen werden minimal gehalten. Die mit Lastwagen zu befahrenden Flächen werden mit befahrbaren "Verbundsteinen", die Gehwege mit Mergel ausgeführt. Das Oberflächenwasser versickert oder wird in den Bach geleitet. Das Areal wird mit einem 2 m hohen Maschendraht umzäunt. Die restlichen Flächen des Grundstückes werden in Zusammenarbeit mit der Abt. Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Raumplanung naturnah gestaltet.




5.2 Betrieb der Abwasserreingungsanlagen


Die lokalen Anlagen werden im Auftrag des Amtes für Industrielle Betriebe durch einen ortsansässigen Wartungsbeauftragten (ca. 10 %-Stelle) kontrolliert.


Wartungs- und Reparaturarbeiten werden durch das Personal des Amtes für Industrielle Betriebe ab Stützpunkt Bubendorf ausgeführt.




5.3 Eigentumsverhältnisse


Für den Ausbau der ARA Liedertswil muss kein Land erworben werden. Der Landerwerb für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Wintersingen wurde bereits durch das Amt für Liegenschaftsverkehr eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Falls bei diesem Landerwerb wider Erwarten Probleme auftreten sollten oder die notwendigen Durchleitungsrechte (für die beiden ARAs) sich nicht auf freiwilliger Basis erwerben lassen, wird die Anwendung des Enteignungsverfahrens notwendig. Für diesen Fall beantragt die Bau- und Umweltschutzdirektion, es sei ihr, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950, das Enteignungsrecht zu bewilligen.


Fortsetzung


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