Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil
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Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil |
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| Vorlage 2000-161 vom 5. September 2000 - [Vorlage 2000-161; Inhalt ] | |
1. Übersicht
1.1 Zusammenfassung
Die beiden lokalen Abwasserreinigungsanlagen der Gemeinden Wintersingen (erbaut 1972) und Liedertswil (1968) entsprechen den heutigen gesetzlichen Forderungen nicht mehr:
- Durch das Ansteigen der Bevölkerungszahl reicht bei der ARA Wintersingen die Kapazität der Anlage nicht mehr, wodurch die Reinigungsleistung nicht mehr genügt und ungereinigtes Abwasser den Wintersingerbach übermässig belastet.
- Bei beiden Anlagen fehlt eine Mischwasserbehandlung zum Schutz der Bäche bei Regenwetter.
Im Weiteren sind die technischen Einrichtungen beider Anlagen aufgrund des Alters sanierungsbedürftig.
In einem ersten Schritt wurde anstelle eines Ausbaues der Anlage vor Ort eine Ableitung auf die nächste regionale Anlage (Wintersingen: ARA Rheinfelden, Liedertswil: ARA Frenke 2) geprüft. Bei beiden Anlagen erwies sich der Ausbau der Anlage vor Ort als kostengünstigere und ökologisch bessere Variante.
In einem zweiten Schritt wurde für die ARA Wintersingen in einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit des Baues einer Pflanzenkläranlage untersucht, in der Folge aber vor allem aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
In der gewählten Lösung wurde für beide Anlagen aus Kostengründen das bewährte Belebtschlammverfahren beibehalten.
Die im Rahmen eines Vorprojektes ermittelten Investitionskosten betragen für die ARA Wintersingen 1.9 Mio. Franken und für die ARA Liedertswil 1.1 Mio. Franken.
Die Realisierung ist im Jahr 2001 vorgesehen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen werden diese Abwasserreinigungsanlagen in der Lage sein, die Abwässer der beiden Dörfer soweit zu reinigen, dass die betroffenen Bäche auch unterhalb der Einleitstelle wieder als schwach belastete Gewässer bezeichnet werden können.