Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2001
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Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2001 |
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| Vorlage 2000-184 vom 20. September 2000 - [Vorlage 2000-184; Inhalt ] | |
2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION
| Programmpunkt Nr. 2.01 | Finanzen |
| Die finanzielle Steuerung des Kantonshaushalts soll mit zweckmässigen Instrumenten weiter verfeinert werden. Es wird eine neue leistungsfähige EDV-Architektur (Client-Server-Technologie) umfassend eingeführt. Im Vordergrund stehen im Sinne der Prozessoptimierung Verbesserungen bei den täglichen Abläufen bei der Buchführung, bei der Lohnadministration, beim Zahlungsverkehr und beim Liquiditätsmanagement; neu wird auch die Betriebsrechnung verbreitet. In einem Grossteil der Dienststellen wurden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre Leistungsaufträge erarbeitet. Geeignete Instrumente, um diese in administrativer Hinsicht einfach zu handhaben, werden eingeführt. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Verbesserung der Buchführung und Rechnungsablage sowie des Managements durch Bereitstellen optimaler Instrumente der Haushaltsführung | 2.01.02 | Weitere Verbreitung der modernen Client-Server-Architektur im Rechnungswesen, einschliesslich Verbreitung der zugehörigen Betriebsrechnung und der Fakturierung |
| 2.01.05 (neu) |
Einführen eines neuen EDV-Programms für die Lohnauszahlung; darin eingearbeitet die Daten der Teilrevision «Lohn» | |
| Intensivierung der Anwendung der Leistungsaufträge | 2.01.03 | Einführung und flächendeckende Verbreitung eines EDV-gestützten Administrationssystems von Leistungsaufträgen (vgl. auch 2.11). |
| Programmpunkt Nr. 2.02 | Steuern |
| Hauptziel des Jahres 2001 sind die zeitgerechte Veranlagung 2001A und die Vorbereitung der reibungslosen Umstellung auf die einjährige Veranlagungsperiode (Kalenderjahr 2002), speziell die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerveranlagung, die Entwicklung der Formulare und Wegleitungen und die EDV-Anpassungen. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Umsetzung der einjährigen Veranlagungsperiode in der kantonalen Steuerverwaltung und in den Gemeindesteuerämtern; Durchführung ohne wesentliche Mehrkosten, vor allem ohne zusätzliche Personalkosten | 2.02.04 | Zeitgerechte Veranlagung der ausserordentlichen Einkünfte und Aufwendungen aus der Bemessungsperiode 1999/2000. Kontrolle der Wertschriftenverzeichnisse und Mitteilung an die Einwohnerinnen und Einwohner Durchführung des ersten einjährigen Steuerbezugs mit zweckmässiger Information der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über das Problem der Bemessungsgrundlage Prüfung und - bei Bedarf - Durchführung organisatorischer Massnahmen zur Bewältigung der einjährigen Veranlagungsperiode (Bearbeitung der Einsprachen, Einrichtung eines Call Centers) |
| 2.02.05 | Vorbereitung/Schulung der Veranlagung 2001B (Formulare, Wegleitungen) | |
| 2.02.06 | Abschluss der beiden EDV-Projekte zur Bewältigung der doppelten Anzahl Veranlagungen («Scanning» und «Automation») | |
| Vorbereitung der Einführung einer neuen Steuerbezugslösung (gemeinsamer Steuerbezug) | 2.02.08 | Weiterführung der im Jahr 2000 unterbrochenen Vorbereitungen für einen neuen Steuerbezug bzw. für eine neue EDV-Gesamtlösung «Steuern» (Register, Veranlagung, Bezug), Entscheid über das weitere Vorgehen, Schaffung der Rahmenbedingungen für die Realisierung |
| Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungsfunktion der kantonalen Steuerverwaltung | 2.02.10 | Entwicklung EasyTax 2001B für natürliche Personen gemeinsam mit dem Steueramt des Kantons Aargau |
| 2.02.11.01 | Prüfung der Voraussetzungen für eine elektronische Abfragemöglichkeit des individuellen Steuerkontos | |
| 2.02.11.02 | Antrag und Entscheid (wenn positiv: Beginn der Realisierung) betr. ein Datenerfassungs- und -übermittlungsprogramm für die Meldungen über Quellensteuerpflichtige durch KMUs | |
| 2.02.11.03 | Ausbau der Qualitätskontrollen speziell bei den Unternehmenssteuern und Anpassung des Kontrollsystems auf die einjährige Veranlagungsperiode | |
| 2.02.11.04 | Weiterführung der periodischen Überprüfung der internen Kontrollsysteme | |
| 2.02.11.05 | Ausbau der Dienstleistungen über das Internet, vor allem im Bereich der Formulare, Realisierung einer Lösung für die Eingabe und Bearbeitung von Fristverlängerungen und Einbau eines Steuerberechnungsprogrammes für Internet-Benutzer | |
| 2.02.11.06 | Automatisierung der Erstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuer-Rechnungen mit einem EDV-Programm | |
| 2.02.11.07 | Weiterentwicklung des EDV-Veranlagungsprogramm betr. Unternehmenssteuern, sofern nicht im Rahmen einer neuen EDV-Gesamtlösung abgedeckt |
| Programmpunkt Nr. 2.03 | Gemeinden |
| Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerbereich soll weiter verbessert werden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden im Rahmen der eidgenössischen Volkszählung 2000 bei der Zählung mit Hilfe elektronischer Register und der Auslagerung einzelner Aufgaben. Mit der Änderung der Trägerschaft im neuen Bildungsgesetz wird die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden abgeschlossen und damit die Finanzausstattung unter den Gemeinden stark verändert, so dass der heutige Finanzausgleich unter grösstmöglicher Wahrung der Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie der Gemeinden untereinander anzupassen ist. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden | 2.03.01 | Prüfung von Verbesserungen und Massnahmen beim gemeindesteuerbezug im Hinblick auf die einjährige Veranlagung |
| Sicherstellung der Finanzausstattung der Gemeinden | 2.03.04 | Revision des Finanzausgleichs in Verbindung mit der Änderung der Trägerschaft der Volksschule. Berücksichtigung der bisherigen Auswirkungen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und unter den Gemeinden |
| Organisation und Koordination des Asylwesens und Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Personen im Bereich Asylrecht/ Flüchtlinge | 2.03.05 | Fachgerechte Beratung der Gemeinden und der Betroffenen und Sicherstellen des Informationsflusses zwischen Bund, Kanton und Gemeinden |
| 2.03.06 2.03.07 |
Überwachung der Kosten und Steuerung der Finanzierung im Kanton und in den Gemeinden Sicherstellen der Information der Bevölkerung |
| Programmpunkt Nr. 2.04 | Statistik |
| Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der eidgenössischen Volkszählung 2000 und koordiniert die Aufgaben mit dem Bund. Für die geordnete Führung der notwendigen kantonalen und anderen Statistiken werden die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Eidg. Volkszählung 2000: Erhebung von guten Basisdaten für Entscheide und Planung anlässlich der Koordination | 2.04.01 | Koordination mit Bund. |
| Geordnete Führung der Statistiken von Kanton und Bund | 2.04.02 | Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen. Vorlage an den Landrat |
| Verbesserung der Datengrundlage in den Gemeinden | 2.04.03 (neu) |
Förderung der Harmonisierung der Einwohnerregister in den Gemeinden durch die Einführung einheitlicher Standards. |
| Programmpunkt Nr. 2.05 | Personalwesen |
| Hauptaufgabe ist die Unterstützung der dezentralen Personaldienste bei der Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen mit dem Schwerpunkt im Bereich der Umsetzung der Lohnrevision. Eine wichtige Aufgabe stellt ferner die Ausbildung der Mitarbeitenden aller Stufen im Hinblick auf die Durchführung des neuen Mitarbeiter/-innen-Vorgesetzten-Gesprächs dar. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Lohnwesen | 2.05.01 | Umsetzung der Ergebnisse der Teilrevision Lohnwesen bei den Lehrpersonen |
| Sicherstellen der konsequenten einheitlichen Anwendung des Personalrechtes | 2.05.02.01 | Schulungen der Mitarbeitenden im Rahmen des generellen Weiterbildungsangebotes und nach Bedarf der Gemeindebehörden |
| 2.05.02.02 | Sicherstellung der einheitlichen Anwendung des neuen Personalinformations- und -administrationssystems in der Verwaltung (inkl. Lehrpersonen) und bei den Gerichten | |
| 2.05.02.03 | Richtige Anwendung des Personalrechtes durch die Anstellungsbehörden durch Fachschulung der dezentralen Personalverantwortlichen; Einführung eines Reportings | |
| Personalentwicklung | 2.05.06.01 | Aufbau eines Management-Development-Systems |
| Vereinheitlichung der Führungsausbildung in der Verwaltung, den Spitäler und den Gerichten | 2.05.06.02 | Erstellen eines Anforderungskataloges |
| 2.05.06.03 | Koordination der Schulung mit den Spitalbetrieben | |
| Schnelle und qualitativ gute Besetzung der offenen Stellen | 2.05.13 | Präsentation des Kantons in den Medien als fortschrittlicher Arbeitgeber |
| Programmpunkt Nr. 2.06 | Gleichstellung von Frau und Mann |
| Schwerpunktmässig werden Massnahmen zu betrieblicher Chancengleichheit in der kantonalen Verwaltung, zu Aus- und Weiterbildung sowie zu Familienfreundlichkeit als Standortvorteil verfolgt. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Erreichen eines Spitzenplatzes unter den Kantonen bezüglich der Gleichstellung von Frau und Mann | 2.06.02 | Projektweise Schaffung zusätzlicher, qualifizierter Teilzeitstellen (durch Aufteilung von Vollstellen) für beide Geschlechter |
| 2.06.03 | Berücksichtigung der Perspektive der Frauen in der Ausbildung, Weiterbildung, Personalentwicklung bzw. Führungsausbildung | |
| Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen | 2.06.04 | Begleitung der Projekte im Rahmen von Impuls sowie Lehrstellenbeschluss 2 (Lehrstellenförderung) |
| 2.06.05 | Regionale Umsetzung der Projekte von 16plus.Nordwestschweiz der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten | |
| Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle | 2.06.06 | Erarbeitung eines "Konzepts für familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton" (Vgl. EKD 6.01.05 ) |
| 2.06.07 | Sensibilisierungskampagnen | |
| 2.06.10 | Erarbeitung von Vorschlägen zur finanziellen Absicherung der Mutterschaft zuhanden des Parlaments | |
| Signifikante Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalt im häuslichen Bereich | 2.06.08 | Unterstützung des Projekts "Gegen häusliche Gewalt" durch die Fachstelle für Gleichstellung |
| Programmpunkt Nr. 2.07 | Informatik |
| Die Informatik wird zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit in der gesamten Kantonsverwaltung zweckmässig ausgebaut. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Laufende Anpassung des Dienstleistungsangebots des Amts für Informatik [AfI] an die Bedürfnisse der Verwaltung | 2.07.02 | Abschlüsse von Service Level Agreements in allen Bereichen |
| 2.07.03 | Erweiterte Dienstleistungsangebote des AfI an Gemeinden und verwaltungsnahe Betriebe, insbesondere im Bereich e-Mail und Internet | |
| 2.07.04 | Erstellen eines Realisierungskonzepts für ein multimediataugliches Kantonsnetz mit Integration der Telefonie [Vorlage an den Landrat] | |
| 2.07.05 | Bevorzugter Einsatz der Internettechnik und Erweiterung des Internetangebots |
| Programmpunkt Nr. 2.08 | Sozialhilfe |
| Das neue Sozialhilfegesetz wird voraussichtlich im Jahr 2001 durch den Landrat verabschiedet werden. Parallel dazu sind fünf Verordnungen fertigzustellen und mit dem definitiven Gesetzestext in Übereinstimmung zu bringen. Ausserdem wird die praktische Umsetzung von Gesetz und Verordnungen zuhanden der Vollzugsorgane vorbereitet; die Schulung und Fortbildung der betroffenen Verwaltungsstellen bildet dabei eine elementare Rolle; sie ist ein wichtiger Bestandteil des neu erarbeiteten und umzusetzenden Leistungsauftrages. Die in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 eingeführte Sozialhilfestatistik ist zu optimieren und mit der eidgenössischen Statistik zu vereinheitlichen . Ein neues einheitliches EDV-System für die generellen Aufgaben des Kantonalen Fürsorgeamts ist einzuführen. Die Umsetzung des per Oktober 1999 in Kraft getretenen Asylgesetzes ist im Bereich Fürsorge für B-Flüchtlinge durch die Gemeinden vorzubereiten und fertigzustellen |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Implementation des Sozialhilfegesetzes | 2.08.01 | Einführung des neuen Sozialhilfegesetzes und der zugehörigen Verordnung bei den betroffenen Stellen |
| 2.08.02 | Erarbeitung der Verordnungen zum Sozialhilfegesetz | |
| Vervollständigung der Sozialhilfestatistik | 2.08.03 | Verfeinerung und Anpassung an die Bundesstatistik |
| Neues EDV-System | 2.08.05 (neu) |
Erarbeitung eines Pflichtenheftes, Durchführung eines Evaluationsverfahrens und Ausarbeitung der Entscheidgrundlagen |
| Neues Asylgesetz: Flüchtlingsfürsorge B durch Gemeinden | 2.08.06 (neu) |
Erarbeitung eines Konzeptes für die Überführung der Betreuung der B-Flüchtlinge von den Hilfswerken zu den Gemeinden. Ausarbeitung von Leistungsauftragsmodulen zur Nutzung der Angebote von Hilfswerken für Basisfürsorge und Integration. |
| Fortbildung der kommunalen Fürsorgebehörden-Mitglieder | 2.08.07 (neu) |
Das Fachwissen der Sozialhilfeorgane ist zu optimieren durch regelmässige Schulungen, die Herausgabe bzw. Umsetzung von Handbüchern und durch Erfahrungsgruppen (Bereich Asyl). |
| Programmpunkt Nr. 2.09 | Luftverkehr |
| Die Entwicklung des Landesflughafens «EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg» soll entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts und Lebensraums Nordwestschweiz resp. Oberrhein gefördert werden | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Ausbau des Flughafens entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts | 2.09.01 | Umsetzung der vom Volk beschlossenen Mitfinanzierung des Ausbaus und Überprüfung der damit verbundenen Auflagen |
| Unterstützung bei der Wahrnehmung und Umsetzung berechtigter Umweltanliegen (vgl. auch 4.01.05 und 4.01.06) | 2.09.02 | Entsprechende Mitwirkung der Delegierten des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere Vertretung der vom Landrat beschlossenen Auflagen im Verwaltungsrat des Flughafens |
| Programmpunkt Nr. 2.10 | Gesetzgebung |
| Im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung erarbeitet die Finanz- und Kirchendirektion eine neue, dauerhafte Rechtsgrundlage aufgrund der gemachten Erfahrung seit 1996 zuhanden des Regierungsrats und des Landrats. | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Kostenneutrale Schaffung eines neuen Krankenkassenprämienverbilligungs-Systems mit stärkerer sozialer Komponente und Anpassung an das neue Steuersystem | 2.10.09 | Schaffung einer neuen Skala für die Bemessung der Verbilligung (familienfreundliche Regelung, Berücksichtigung von Vermögen, Vermeiden von Tarifsprüngen); Anpassen der Rechtsgrundlage |
| Basellandschaftlichen Pensionskasse | 2.10.06 | Überprüfung und Anpassung der Beitragssituation |
| Programmpunkt Nr. 2.11 | Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) |
| Mit der Vervollständigung und Vertiefung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) koordiniert die FKD die Entwicklung zu einer kundenorientierten, schlanken Kantonsverwaltung. Sie erarbeitet Richtlinien und entwickelt die notwendigen Ergänzungen der Instrumentierung (vgl. auch 2.01.03). | |
| Ziele | Massnahmen | |
| Schaffen der Grundlagen für die Umsetzung des Gesamtprojekts Wirkungsorientierte Verwaltungsführung | 2.11.01 | Vorbereitung und Planung eines «Relance»-Pakets sowie Erarbeiten der Massnahmen zur Umsetzung |
| 2.11.03 | Sicherstellen der Information aller am Projekt und am Prozess Beteiligten | |
| 2.11.04 | Erarbeiten von Vorschlägen für die Rolle und die Zuständigkeit des Parlaments | |
| 2.11.05 | Weiterentwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Wirkungsmessung |