Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2001

EINLEITUNG


Gemäss § 73 Absatz 3 der Kantonsverfassung hält der Regierungsrat die jährlichen Ziele und Hauptaufgaben von Regierung und Verwaltung im Jahresprogramm fest und legt es dem Landrat gleichzeitig mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme vor.


Im Rahmen der Neuordnung des Berichtswesens (vgl. Erläuterungen in der Einleitung zum Regierungsprogramm 1999 - 2003) sind die regierungsrätlichen Planungsberichte (Regierungsprogramm, Jahresprogramm, Amtsbericht, Rechenschaftsbericht) materiell und formell harmonisiert, systematisiert und verwesentlicht worden.


Das vorliegende Jahresprogramm 2001 ist das zweite in der laufenden Legislaturperiode. Es enthält im ersten Teil die voraussichtlichen Schwerpunkte der Tätigkeit des Regierungsrates und der Verwaltung im Jahre 2001; auf der Grundlage der im Regierungsprogramm festgehaltenen Schwerpunkt-


themen wird auf aktuelle und aktuell werdende Vorhaben oder allfällige Gewichtsverschiebungen in diesen Bereichen eingegangen. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Zielsetzungen und Massnahmen direktionsweise aufgeführt, stets der Gliederung des Regierungsprogrammes 1999 - 2003 und des Jahresprogrammes 2000 folgend.




1 Die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit im Jahre 2001 im Spiegel des Regierungsprogrammes 1999 - 2003


1.1 Der Ausbau der Standortgunst


1.1.1 Grundsätzliches


Am übergeordneten Ziel des Regierungsrates für die Legislaturperiode 1999 - 2003, der Erhaltung und Verbesserung der guten Standortqualität als Grundlage für eine weitere günstige und zukunftsbeständige gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft hat sich nichts geändert.


Als markantes ausserordentliches Ereignis im Jahre 2001 sind die Feierlichkeiten aus Anlass des 500-Jahr-Jubiläums des Beitritts Basels zur Eidgenossenschaft zu nennen. Das Jubiläum soll dazu beitragen, die Identität des Kantons Basel-Landschaft als eigenständigen, loyalen Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach innen und aussen zu stärken und zu darzustellen.




1.1.2 Bildungspolitik


Der Regierungsrat will mit dem Erlass eines neuen Bildungsgesetzes sicherstellen, dass sein Bildungswesen die heutige günstige Ausgangslage nutzen und mit der laufenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten kann. Die Bildungsgesetz-Vorlage soll zu Beginn des Jahres 2001 dem Landrat zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen werden.


Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe wird die Übernahme der Sekundarschulbauten von den Standortgemeinden zum Kanton vorbereiten. Weitere Schwerpunkte bilden die Arbeit für die neue Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) sowie die Verhandlungen über einen neuen Universitätsvertrag, der durch einen weiteren angemessenen Ausbau der Beteiligung unseres Kanton die Sicherung der Qualität von Lehre und Forschung an der Universität Basel zum Ziel hat.




1.1.3 Finanz- und Steuerpolitik


Die Zielsetzung, die laufende Rechnung des Kantons mindestens ausgeglichen zu gestalten und die Finanzierung der auf relativ hohem Niveau stabilisierten Nettoinvestitionen zu 100 % aus selbst erarbeiteten Mitteln zu ermöglichen, wird weiter angestrebt, obwohl in dem vom Regierungsrat verabschiedeten Voranschlag 2001 ein niedrigerer Selbstfinanzierungsgrad budgetiert ist.


Im Bereich der Steuern stehen die Durchführung des ersten einjährigen Steuerbezugs mit zweckmässiger Information der Steuerpflichtigen über das Problem der Bemessungsgrundlagen sowie die Vorbereitungen für einen reibungslosen Übergang von der zweijährigen auf die einjährige Steuerveranlagungsperiode im Vordergrund.




1.1.4 Verkehrspolitik


Einen wesentlichen Schritt zur Förderung der umweltgerechten Mobilität will der Regierungsrat im Rahmen des 4. Generellen Leistungsauftrages für die Jahre 2001 bis 2005 im Bereich des öffentlichen Verkehrs unternehmen: Mit gezielten Angebotsverbesserungen wird angestrebt, den ÖV-Marktanteil zu erhöhen.


Im Rahmen der Arbeiten an der Bahn 2000 2. Etappe setzt sich der Regierungsrat für die baldige Realisierung des neuen Juradurchstichs ein: Die Anbindung der Nordwestschweiz an das künftige Hochleistungsbahnnetz steht zusammen mit der Weiterentwicklung der trinationalen Regio-S-Bahn im Zentrum der übergeordneten Verkehrspolitik.




1.1.5 Sicherheitspolitik


Die grundlegenden Änderungen, die der Bund in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz vorsieht, sowie die veränderte Situation im Bereich des Rechtsextremismus verlangen von Regierung und Verwaltung Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Die Umsetzung und der Vollzug des Konzeptes "Erweiterte Kriminalitätsbekämpfung" bildet einen weiteren Arbeitsschwerpunkt im Bereich der öffentlichen Sicherheit.




1.1.6 Kundenfreundliche Verwaltung


Die Fortsetzung und Intensivierung der Arbeiten am Projekt Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) bildet den Schwerpunkt in der Leitungsfunktion des Regierungsrates. Bei allen Dienststellen der kantonalen Verwaltung werden auch im Jahre 2001, wie bereits in den Vorjahren, die geltenden Leistungsaufträge, die wichtigsten instrumentellen Bausteine von WoV, überprüft und überarbeitet.


Im Verlaufe von 2001 werden die Software-Module «Finanzbuchhaltung», «Betriebsbuchhaltung» und «Fakturierung» bei weiteren Direktionen eingeführt. Eine einheitliche elektronische Erfassung und Überwachung der Messgrössen und der Ziele der Leistungsaufträge (Leistungscontrolling) soll bis Ende 2001 flächendeckend möglich sein.


Mit der Weiterführung der Gerichtsreform (Änderung der Kantonsverfassung und des Gerichtsorganisationsgesetzes) sollen die rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um die hohe Qualität der Rechtsprechung in unserem Kanton auch in Zukunft zu gewährleisten.




1.2 Weitere Schwerpunkte der Regierungstätigkeit


1.2.1 Grenzüberschreitende Beziehungen


Der Schwerpunkt in den grenzüberschreitenden Beziehungen wird bei der Vorbereitung, der Umsetzung und dem Vollzug der bilateralen Verträge liegen. Die stufenweise Einführung der einzelnen Massnahmen, so beispielsweise im Bereich der Personenfreizügigkeit oder auch im Bereich der erhöhten Strassengebühren und Gewichtslimiten, wird einzelne Teile der Verwaltung stark beanspruchen.


Projektideen für das Interreg-Programm IIIA "Oberrhein-Mitte-Süd" sind in reicher Zahl vorhanden. Es wird im kommenden Jahr darum gehen, die für den Kanton Basel-Landschaft interessanten Projekte zu bezeichnen und das Ausmass der Beteiligung des Kantons im Rahmen eines Landratsbeschlusses zu definieren.




1.2.2 Wirtschafts- und Sozialpolitik


Die Globalisierung, die damit auch bei verbesserter Wirtschaftskonjunktur einhergehenden laufenden Restrukturierungen und die sich mit sehr hohem Tempo folgenden Neuerungen im Kommunikationsbereich ergeben in der Summe für alle Wirtschaftsteilnehmer und Arbeitskräfte eine starke Belastung. Der Regierungsrat ist sich dieser grossen Herausforderung bewusst und setzt sich zum Ziel, den Wandel durch geeignete Massnahmen zu unterstützen.


Im Bereich der Sozialpolitik stehen die Beschlussfassung durch Parlament und Souverän über die neue Sozialhilfegesetzgebung und deren Umsetzung im Vordergrund.




1.2.3 Integrationspolitik


Mit reduzierten Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft sowie mit der Änderung der gesetzlichen Grundlagen in Sachen Zuständigkeit zur Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts möchte der Regierungsrat besondere Akzente im Bereich der Integrationspolitik setzen.




1.2.4 Asylpolitik


Die im Jahre 2000 eingetretene Entspannung der Lage im Asylbereich ändert nichts an der Gültigkeit der im Regierungsprogramm 1999 - 2003 gemachten Aussagen.




1.2.5 Raumplanung


Im Zentrum steht die Erarbeitung des Konzeptes zur räumlichen Entwicklung und dessen Beratung und Genehmigung durch den Landrat.




1.2.6 Umweltschutz und Energie


Die Beschlussfassung über das revidierte Gewässerschutzgesetz sowie der Übergang des bisherigen Amtes für Industrielle Betriebe in die neue Industrielle Betriebe Baselland AG stehen zusammen mit dem Konzept für nachhaltige Entwicklung im Zentrum des Interesses im Bereich Umweltschutz und Energie.




1.2.7 Gesundheitspolitik


Im Spitalwesen werden sich Landrat und Regierungsrat prioritär mit der Standortfrage des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB), d.h. der Änderung des Staatsvertrages, zu befassen haben.


Ein weiterer Schwerpunkt wird die Novellierung der Krankenkassenprämienverbilligung (KKPV) sein. Mit der Umstellung auf die einjährige Steuerveranlagung ist die KKPV zwingend anzupassen; die seit 1996 gesammelten Erfahrungen sollen dabei berücksichtigt werden.




1.2.8 Kultur und Sport


Zum 500. Mal jährt sich im nächsten Jahr der Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft. Diesem Beitritt gedenken die beiden Basler Kantone im Rahmen des partnerschaftlichen Kultur- und Festprojektes BASEL 2001. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten erscheint im Frühjahr die neue sechsbändige Kantonsgeschichte von Baselland.


Nach mehrjähriger Planungs- und Projektierungsphase wird die Umsetzung von "Jugend+Sport 2000" in Angriff genommen; jede Organisation braucht künftig einen J+S-Coach als Berater, Betreuer, Koordinator und Ansprechperson für das Sportamt.




1.2.9 Familienpolitik


Die grosse interdisziplinäre Bedeutung, die der Familienpolitik zukommt, ist nach wie vor gegeben und kommt in der Vielzahl der vorgesehenen Massnahmen der Direktionen zum Ausdruck.




1.2.10 Gesetzgebung


Es ist geplant, dem Parlament im nächsten Jahr folgende Gesetzes- und Staatsvertragsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:


- Statistikgesetz


- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (Prämienverbilligung)


- Teilrevision des Gesundheitsgesetzes


- Revision des Staatsvertrages über das Universitäts-Kinderspital beider Basel


- Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (Grundgebühr Abfallrechnung)


- Revision des Gesetzes über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer


- Teilrevision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (Konzept für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nahverkehr)


- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum ZGB (Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung)


- Teilrevision des Advokaturgesetzes


- Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes


- Bildungsgesetz


- Archäologiegesetz


- Universitätsvertrag


Im Übrigen werden die Arbeiten zur systematischen und umfassenden Überprüfung der Gesetzgebung auf ihre Notwendigkeit und Aktualität sowie für die Erstellung eines Grobkonzeptes der Wirkungskontrolle in der Gesetzgebung aufgenommen.




1.2.11 Änderungen


Abschliessend ist festzustellen, dass sich auf Grund von sich ändernden Rahmenbedingungen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen Schwerpunkte während der Planungsperiode verschieben können. Der Regierungsrat ist gewillt, auf solche Änderungen schnell und flexibel zu reagieren.


Fortsetzung


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