Bericht Nr. 2001-040 an den Landrat



2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION

Die Berichterstattung des Regierungsrates (rechte Spalte Vorlage 2001/040) wird mit Zusatzinformationen ergänzt (Numerierung analog Amtsbericht) und mit weiteren Informationen aus der Verwaltungstätigkeit angereichert.

Zu beachten ist auch, dass infolge eines Versehens bei der Erstellung des Amtsberichtes bei einigen im Jahresprogramm 2000 (angepasste Fassung vom 26. Mai 2000) enthaltenen Programmpunkten die regierungsrätliche Berichterstattung unterblieb.

Die nachträglich von der FKD dazu gemachten Angaben wurden nachstehend in diesen Bericht eingebaut (kursiver Fettdruck).


2.1 Berichterstattung zum Amtsbericht


2.01 Finanzen

2.01.01 Zahlungsverkehr


Die GPK hat in zwei Berichten eine bessere Einhaltung der Zahlungsfristen durch den Kanton angemahnt. Auch die Finanzkontrolle hat sich in zwei Revisionsberichten dieser Thematik angenommen. Der letzte Bericht der FIKO hat u.a. organisatorische und personelle Mängel aufgedeckt. Gemäss Angaben der FKD seien die organisatorischen Mängel heute behoben. Die Verwaltung arbeitet immer noch daran, die Abläufe im Zahlungsverkehr zu optimieren.


2.01.01 Sach- und Haftpflichtversicherungen

Das Konzept sei inzwischen umgesetzt und funktioniere. Die Koordinationsstelle bei der Finanzverwaltung ist etabliert. Die Verwaltung ist noch daran, die Abläufe bei der Schadenabwicklung zu optimieren. Die erwarteten Einsparungen (nach Abzug der Kosten für die Fremdbetreuung) sollen erreicht werden. Im laufenden Jahr werden die benötigten Leistungen erneut ausgeschrieben.


2.01.03 Administrationssystem von Leistungsaufträgen

Unter der Federführung der FKD wird in der Verwaltung zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Planung und Steuerung der Leistungserbringung ein umfassendes Kosten- und Leistungscontrolling aufgebaut.

Die Dienststellen sollen mit modernen Instrumenten für das gesamte Controlling ausgerüstet werden. Hauptzielsetzung liegt dabei auf einem flexiblen, konsistenten Reporting, das sich an den Grundsätzen der WoV zu orientieren hat. Für die Realisierung eines solchen Planungs-, Kontroll- und Steuerungssystems braucht es eine Informatiklösung mit hohem Integrationspotential, hat diese doch die allgemeingültigen, hierarchischen Strukturdaten (Kostenstellen, Kostenträger/Produkte, Ziele, Indikatoren usw.) zu verarbeiten und andererseits die in anderen Informationssystemen geführten Daten (Finanzanwendungen, Betriebsdatenerfassungen, fachbereichsbezogene Spezialanwendungen) optimal zu nutzen.


2.01.04 Breite Anwendung des Projektcontrollings

Die grösseren Projekte der FKD werden von Projektcontrollern begleitet, im Beispiel «Espresso» (Personal- und Lohnsystem) sogar von einem externen und einem internen Projektcontroller.


2.02 Steuern

2.02.04.02 Engere Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern zur Sicherstellung der einheitlichen Veranlagungspraxis und bei der Behandlung von Einsprachen

Die Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern hat sich im Zuge der Vorbereitung auf die einjährige Veranlagungsperiode verbessert. Die durchgeführten Tagungen mit den Leiter/innen der Gemeindesteuerämter und die zweitägigen Ausbildungskurse haben dazu beigetragen. Bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden bezüglich Einsprachen geht es darum, dass die Gemeindesteuerämter Abklärungen auch im Einspracheverfahren vornehmen müssen, sofern sie diese bereits im Veranlagungsverfahren hätten erledigen können. Damit will die Steuerverwaltung der Tendenz entgegenwirken, dass Veranlagungen ins Einspracheverfahren verschoben werden. Im Hinblick auf die Mehrbelastung der Gemeindesteuerämter mit der Umstellung auf die einjährige Veranlagung hält sich die Steuerverwaltung zur Zeit mit konkreten weiteren Vorschlägen eher zurück.



2.02.08 Neues Steuerbezugsprogramm

Sobald die EDV-Umstellungsarbeiten für die einjährige Veranlagungsperiode und die Anpassungen an das revidierte Steuergesetz abgeschlossen sind, wird die Planung für eine "neue «Steuerlösung» wieder aufgenommen. Die FKD hat sich zum Ziel gesetzt, dem Landrat noch in diesem Jahr eine Vorlage mit Terminplan und Kostenrahmen vorzulegen.


2.03.06 Neues Konzept für Durchgangszentren

Ziel ist die Inbetriebnahme eines kantonalen Durchgangszentrums in Laufen als Ersatz für das Durchgangszentrum Schweizerhalle, dessen Mietvertrag per Ende Februar 2002 ausläuft.


2.03. Gemeinden

2.03.07 Sicherstellen der Information der Bevölkerung

Das Fürsorgeamt informiert im Normalfall gemäss dem Leistungsauftrag direkt die zuständigen Gemeindebehörden (Fürsorgebehörde und Gemeinderat). In besonderen Situationen erfolgt die Information direkt durch den Regierungsrat oder den Kantonalen Krisenstab (KKS).



2.04 Statistik

2.04.01 Volkszählung

Das kantonale Statistische Amt hat die Koordination zwischen den Gemeinden und dem Bundesamt für Statistik und dem Dienstleistungszentrum sichergestellt. Der erstmalige breite Einsatz von Einwohnerregistern mittels elektronischer Datenträger für die Unterstützung der Zählung ist im Endergebnis ohne Probleme abgelaufen. Allerdings waren dazu aufwendige Vorbereitungsarbeiten auf Seiten des Kantons und der Gemeinden notwendig. Der Grund dafür liegt in der Vielfalt der in den Gemeinden verwendeten EDV-Systeme und Software. Per 8. Januar 2001 hatten bereits über 91 % der Bevölkerung die Fragebogen zurückgeschickt. Im unteren Bereich der Erwartungen war die Teilnahme am e-census mit knapp 5 %, obwohl der Komfort beim Ausfüllen einen hohen Standard aufwies.


2.05 Schwerpunkt Personalwesen

2.05.01 Einreihung des Personals


Laut FKD sei festzustellen, dass seitens vieler Mitarbeitenden ein Bedürfnis für vermehrte Information über die Lohnsystematik bestehe. Im laufenden Jahr sind entsprechende Kurse ausgeschrieben.

Der weitaus grösste Teil der Beschwerden gegen die Einreihung komme aus dem Bereich des Gesundheitswesens (Pflegefunktionen). Beschwerdegegenstand sei einerseits die zu tiefe Bewertung dieser Tätigkeit, bezogen auf den Einreihungsplan. Im weiteren würden die Pflegenden in den kantonalen Psychiatrischen Diensten eine Besserstellung im Vergleich zu den Pflegenden in den Spitälern verlangen.


2.05.12 Personalinformations- und -administrationssystem (PIAS)

Das System «PIAS» teilt sich in drei verschiedene Prozesse auf: Personalanforderung, Bewerberverwaltung und Personalverwaltung. In der Personalanforderung werden alle zu besetzenden Stellen erfasst. In der Bewerberverwaltung werden alle Bewerber der entsprechenden Personalanforderung zugeteilt. Der Prozess «Personalverwaltung» dient der Erfassung und Bearbeitung aller personen-, lohn- oder vertragsspezifischen Daten. Nach einer Phase der Eingewöhnung werde heute zufriedenstellend mit der neuen Software gearbeitet. Einzelne notwendige Auswertungen seien aber noch nicht fertiggestellt; sie würden sich in Arbeit befinden.


2.05.02 Zeiterfassungssystem PRESENTO

Dieses Zeiterfassungssystem ist bei der FKD seit dem 1.1.2000 eingeführt. Die Einführung bei den übrigen Direktionen erfolgt nach folgendem Zeitplan:

- BUD : 1.4.2001
- EKD : 2002
- JPMD: 2002 (Polizei: 1.4.2001)
- VSD : 1.4.2002 (ohne Spitäler)

Bei den Gerichten ist die Einführung des Systems nicht vorgesehen; das Personalamt klärt mit den Gerichten, wie dort die Arbeitszeit zu erfassen ist. Die Spitalbetriebe haben je eigene Zeiterfassungssysteme; deren Ablösung ist vorerst nicht geplant.


2.05.05 Neue Lohnabrechnung

Auf anfangs 2001 wurde eine völlig neue EDV-Personal- und Lohnapplikation eingeführt. Gleichzeitig musste die neue Lohnordnung umgesetzt werden. Die Fehlerquote habe sich im erwarteten Rahmen gehalten. Es seien aber noch eine ganze Reihe von Fragen zu bearbeiten, vor allem im Bereich der Auswertungen, wo sich Verzögerungen ergeben hätten. Die Arbeit sei im Gange.


2.05.06.01 Aufbau eines Management-Development-Systems (MDS)

Das MDS ist ein Tool des «HR-Access» (Personal- und Lohnadministrationssystem), wird aber erst eingekauft, wenn das Grundsystem voll eingeführt ist.

2.05.11 Potentialerfassung nach der Methode «INSIGHTS»

Die Basis von «Insights» verwendet die Typentheorie nach C.G. Jung, dessen Absicht es war, ein normatives Verständnis von menschlichem Verhalten zu beschreiben. Die Grundlage für die Potentialanalyse bilden die Kriterien: Denken/Empfinden, Denken/Intuition, Fühlen/ Empfinden, Fühlen/Intuition. Der Datenschutz wird wie folgt gewährleistet: Zum System hat lediglich ein Mitarbeiter des Personalamtes Zugang. Mit dem zu testenden Mitarbeitenden wird individuell vereinbart, wer den Ausdruck erhalten soll. Kopien werden keine erstellt.

2.05.13 Personalrekrutierung

Eine zentrale Lösung, die auch das Spitalpersonal beinhalten würde, konnte noch nicht realisiert werden. Entsprechende Bemühungen seien jedoch im Gange.


2.06 Gleichstellung von Frau und Mann

2.06.06 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ziel der Regierung ist es, einerseits einen Bericht zur familienergänzenden Kinderbetreuung zu erstellen, um über deren Realisierbarkeit entscheiden zu können, andererseits konkrete Projekte in den dringendsten, schulunabhängigen Bereichen mit dem Impulsprogramm «Familie und Beruf» zu fördern. Die Projektskizze für ein Mandat zur Ausarbeitung einer Vorlage für familienergänzende Kinderbetreuung wird auf April 2001 vorliegen (Federführung EKD). Das Profil des Impulsprogrammes «Familie und Beruf» wird unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen bis Juni 2001 definiert (Federführung VSD).


2.11 Wirkungsorientierte Verwaltungsführung

2.11.01 Vorbereitung und Planung eines «Relance»-Paketes sowie Erarbeiten der Massnahmen zur Umsetzung

Das «Relance»-Paket wurde erarbeitet und befindet sich in der Phase der Umsetzung. Für die Überarbeitung der Leistungsaufträge, die vom Regierungsrat zur jährlichen Aufgabe für die Dienststellen und Direktionen bezeichnet worden ist, gibt es einen Leitfaden, der zusammen mit anderem Stoff zur WoV in einer Veranstaltung des Regierungsrates mit den Spitzenkadern der Verwaltung präsentiert wurde. Ansätze für ein Anreizsystem, für Verteilmechanismen und anderes existieren und werden in regelmässigen Besprechungen mit dem Regierungsrat erörtert.


2.11.02 Ergänzung der Instrumente durch EDV-gestützte Verwaltung der Leistungsaufträge

Die Software ist in Pilotversuchen (5 Dienststellen) ausreichend getestet. Weitere Abklärungen hinsichtlich Eignung für die ganze Kantonsverwaltung sind im Gange.


2.11.03 Sicherstellen der Information aller am Projekt und Prozess Beteiligten

Im Rahmen des Projekts WoV ist eine Arbeitsgruppe mit Informationsfachleuten eingesetzt worden, welche die Grundlagen für die Herstellung und den Gebrauch einer spezifischen Informationsplattform bis Mitte 2001 erarbeitet.

2.11.04 Erarbeiten von Vorschlägen für die Rolle und die Zuständigkeit des Parlamentes

Der Finanzdirektor und der Projektausschuss WoV arbeiten eng mit einem Sonderausschuss des Landrates zusammen.


2.11.05 Weiterentwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Wirkungsmessung

Diese Arbeiten laufen zeitverzögert; besonders das Benchmarking geniesst wegen ungenügender Instrumente in der Schweiz noch nicht höchste Priorität.



2.2 Berichterstattung aus der übrigen Tätigkeit der Verwaltung

2.2.1 Steuerverwaltung

Im Berichtsjahr 2000 wurden 209 (Vorjahr 230) Buchprüfungen vorgenommen. Der Rückgang ist auf Vakanzen im Personalbestand zurückzuführen.

Es konnten 304 Steuerstrafverfahren abgeschlossen werden. Daraus resultierten:


2.2.2 Regelung der Sozialabsicherung bei befristeten Arbeitsverträgen (Interpellation Christine Mangold)

Der Vertragszusatz, der Arbeitsverträgen mit einer minimalen Laufzeit von 12 Monaten und nach mindestens zweimaligem Abschluss bei derselben Anstellungsbehörde zugefügt wird, hat inhaltlich folgenden Wortlaut:

«Der vorliegende Vertrag gilt in versicherungstechnischer Hinsicht als Verlängerung des Arbeitsvertrages vom (...). Letzterer wird bei der Berechnung der Lohnzahlungsansprüche bei Unfall und Krankheit angerechnet. Alle übrigen Rechtswirkungen aus dem Arbeitsvertrag enden mit dem Ablauf der Befristung».


2.2.3 Ausscheiden von Kaderleuten; finanzielle Folgen für den Kanton (Interpellation von Esther Maag vom 14.10.1999)

In den Jahren 1998 bis 2000 sind rund ein Dutzend Kaderleute aus den verschiedensten Gründen aus ihren Funktionen ausgeschieden. Als Rechtsgrundlage für die Ablösungen dienten die §§ 19, 24 und 25 Abs. 1 Buchstabe a des Personalgesetzes.

Auf Anfrage hin ist die GPK von der Regierung über den Ablauf und die finanziellen Folgen der einzelnen Personalmutationen informiert worden. Gesamthaft sind dem Kanton für Freistellungen, Abgangsentschädigungen, Outplacements, anwaltliche Vertretungen usw. Kosten in der Höhe von rund 1,3 Mio. Franken entstanden. Zur Kostenminimierung sind die fraglichen Mitarbeitenden während der Kündigungsfrist mehrheitlich mit einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit beschäftigt worden.



Fortsetzung

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