2001-264 (1)
Bericht Nr. 2001-264 an den Landrat |
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Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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21. Februar 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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Schülerzahlen und Kosten
[PDF]
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1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen am 17. und 31. Januar 2002 behandelt. Sie wurde dabei von Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin; und den Herren Martin Leuenberger, Generalsekretär EKD, René Moser, Rektor Gymnasium Laufental-Thierstein sowie Heinz Berger, Stv. Leiter und Andreas Bhend, Abt. Landerwerb des ALV beraten.
2. Vorstellen der Vorlage
1976 wurde das Gymnasium errichtet und als eine von zwei Kantonen partnerschaftlich getragene Schule geführt.
Beim Kantonswechsel 1994 übernahm der Kanton Baselland die Aufgaben des Kantons Bern, diejenigen des Kantons Solothurn blieben unverändert bestehen.
Der Kanton Solothurn ist weiterhin für Budget und Rechnung sowie für den Unterhalt und Betrieb der Gebäude verantwortlich, währenddem der Kanton Baselland im pädagogischen und personellen Bereich das Sagen hat.
Beide Trägerkantone sind zur Hälfte Eigentümer des Schulgebäudes und zu einem Drittel der Dreifachturnhalle. Das restliche Drittel sowie das Land sind im Besitz der Stadt Laufen. Da die Gebäulichkeiten im Baurecht errichtet wurden, erhält die Stadt Laufen vom Kanton einen entsprechenden Baurechtszins.
Nach eingehender Prüfung der Strukturen einigten sich die beiden Kantone mittels eines Staatsvertrags darauf, dass der Kanton Baselland den gesamten Gebäudekomplex übernimmt, währenddessen der Kanton Solothurn über das Regionale Schulabkommen hinaus einen Beitrag von Fr. 1'500.-- pro Schüler und Jahr entrichtet.
In der Vorlage wird der Erwerb und die Nutzung der Gebäude geregelt, die schulischen Belange und die Beitragszahlung sind im Staatsvertrag verankert.
Der Gebäudeversicherungswert für den gesamten Gebäudekomplex (Basis 2001) wird von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung mit Fr. 21'156'000.-- veranschlagt. Die Bewertung durch Experten beider Kantone ergab eine Entwertung von 31% oder 25,8 Mio. Franken des Neuwerts. Daraus resultierte für die Schulanlage ein Verkehrswert von 12 Mio. Franken und für die Dreifachturnhalle einer von 6 Mio. Franken.
Der Kanton Baselland hat damit für seine 50% Miteigentum an der Schulanlage und den 33,3% an der Sporthalle dem Kanton Solothurn einen Kaufpreis von 8 Mio. Franken zu entrichten.
3. Kommissionsberatung
3.1. Kosten und Baurechtszinsen
Die Uebernahmekosten für die Gebäude von 8 Mio. Franken geben in der BPK kaum zu Diskussionen Anlass, da der vereinbarte Kaufpreis dem heutigen Wert der Anlage entspricht und Zubehör und Mobilien im Preis eingerechnet sind.
Die BPK liess sich ausführlich über den Schülerbeitrag, der zusätzlich zum Regionalen Schulabkommen ausgehandelt wurde und zur Deckung der Investitionskosten beitragen soll, informieren.
Das Gymnasium Laufental-Thierstein macht als einzige Schule der Region eine Vollkostenrechnung, die sämtliche anfallenden Kosten einschliesst.
Obwohl die Schülerzahlen in den letzten Jahren angestiegen sind konnten die Kosten reduziert werden. Dies ist einerseits das Ergebnis der eingeleiteten Sparmassnahmen, andererseits konnten die Fixkosten auf mehr Schüler verteilt werden. Die Schülerzahlen zeigen, dass der Anteil an Solothurner Schülern konstant zwischen 46 - 47% liegt. Jahrelang lag der Beitrag des Kantons Solothurn bei 3,1 Mio. Franken. Die Verhandlungen der beiden Kantone haben eine Win-Win-Strategie ermöglicht, indem der Kanton Solothurn in den nächsten Jahren eine geringe Einsparung erzielt, Baselland dafür einfache und klare Strukturen erhält.
Die BPK nimmt zur Kenntnis, dass die Investitionskosten von 8 Mio. Franken nicht im Investitionsbudget 2002 der HBA enthalten sind. Sollten für das Jahr 2002 sämtliche budgetierten Projekte realisiert werden, würde dies zu einer Kostenüberschreitung von 8 Mio. Franken führen.
Der Baurechtszins entspricht einem Baulandpreis von Fr. 242.-- m2 und hält einem Quervergleich des Standorts Laufen stand.
3.2. Gebäude
Die Gebäude wurden vom Kanton Solothurn laufend unterhalten und befinden sich in gutem Zustand. In ca. 5 Jahren steht eine Erneuerung der Heizzentrale an.
3.3. Staatsvertrag
Der Staatsvertrag ist zwar nicht direkter Gegenstand der Vorlage, als Teil des Abkommens wurde er von der BPK jedoch in die Diskussion miteinbezogen. Dabei kam die BPK zum Schluss, dass der ausgehandelte Vertrag ein gutes Abkommen beider Kantone verkörpert.
Nicht geklärt werden konnte hingegen die Frage, wer berechtigt ist, Staatsverträge abzuschliessen - die Regierung oder der Landrat. Eine eindeutige gesetzliche Regelung existiert nicht.
In der Praxis wurden Staatsverträge, insbesondere Schulverträge, bis anhin immer vom Regierungsrat abgeschlossen, was auch Sinn macht.
3.4. Ergebnis der Diskussion
Die unterschiedliche Art der beiden Trägerkantone ihre Schulen auszubauen, führte zu Meinungsverschiedenheiten im Finanzbereich. Dem schulischen Ausbau (z.B. Internet) des Kantons Baselland, liefen die Sparmassnahmen des Kantons Solothurn diametral entgegen.
Mit dem Staatsvertrag und der vorliegenden Vorlage wird eine klare und einfache Führungsstruktur ermöglicht, gleichzeitig werden einfachere Besitzverhältnisse hergestellt und die Bedürfnisse der Regionen Thierstein und Laufental erfüllt.
Unter anderem hat der Landrat mit der Motion Aebi verlangt, dass im Bezirk Laufen die Baselbieter Aufnahmeregelung eingeführt wird.
4. Antrag
Die Bau- uns Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig dem Landratsbeschluss 2001/264 zuzustimmen.
Oberdorf, 15. Februar 2002
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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