Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2001-264 | |
| vom: | 15. Februar 2002 | |
| Titel des Berichts: | Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein | |
| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Landratsbeschluss: Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Dem Erwerb der Miteigentumsanteile von 1/2 der Parzelle 2679 und 1/3 der Parzelle 2678 des Kantons Solothurn wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 8'000'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-241 wird bewilligt. |
| 2. | Der bauliche und betriebliche Unterhalt des Gymnasiums Laufental-Thierstein geht per 1. Januar 2002 an die Bau- und Umweltschutzdirektion über. Die entsprechenden Budgetpositionen der Rubrik 2535 (Gymnasium Laufental-Thierstein) werden einvernehmlich von der Erziehungs- und Kulturdirektion zur Bau- und Umweltschutzdirektion transferiert. (Rubrik 2324) |
| 3. | Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
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