2001-309 (4)


1. Die Vorlage im Überblick

Im Januar 2000 genehmigten die beiden Parlamente BS und BL einen Vertrag zwischen den beiden Kantonen, welcher die gemeinsame Trägerschaft und Finanzierung der Höheren Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (HFS-BB) regelte. Im August 2000 wurde diese Institution in den Status einer Fachhochschule für Soziale Arbeit (FHS-BB) umgewandelt. Schon damals wurde auf die konkrete Absicht hingewiesen, in naher Zukunft die FHS-BB mit der Hochschule für Pädagogik zusammenzuführen.


Mit dem von den beiden Regierungen ausgearbeiteten Vertrag sollen nun die beiden noch getrennt geführten Ausbildungseinrichtungen für Lehrer/innen - nämlich das Pädagogische Institut Basel (Ausbildung von Lehrkräften des Kindergartens, der Primarschule sowie der Sekundarstufen I und II) sowie das Lehrerseminar Liestal (Ausbildung von Lehrkräften des Kindergartens und der Primarschule sowie berufsbegleitende Nachdiplomausbildung für Realschule und Textiles Gestalten) - zusammengefasst und mit der FHS-BB zu einer Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) vereint werden.


Die HPSA-BB wird den Status einer Fachhochschule haben und zunächst zwei Departemente umfassen, nämlich Pädagogik mit rund 710 Studierenden und Soziale Arbeit mit rund 330 Studierenden. Erweiterungen sind möglich; vorgesehen ist, dass in einer späteren Phase das an der Uni Basel angesiedelte Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP) in die HPSA-BB integriert wird. Die neue Fachhochschule bildet einerseits die Lehrkräfte für alle Schulstufen und andererseits die Berufsleute für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aus.


Mit der auf den 1. Juli 2002 geplanten Gründung der HPSA-BB ist ein teilweiser Systemwechsel der Finanzierung verbunden, indem nun auch für die Lehrkräfte-Ausbildung die insgesamt anfallenden Kosten im Verhältnis der Studierendenzahlen aus den beiden Kantonen (BL: 63%; BS: 37%) aufgeteilt werden, eine Regelung, die bei der Fachhochschule für Soziale Arbeit bereits in Kraft ist, ebenso auch bei der Fachhochschule beider Basel (FHBB).



2. Die Beratung in der Kommission

2.1 Organisation und Aufgabenteilung


Das Geschäft wurde der Erziehungs- und Kulturkommission am 10. Januar 2002 zur Vorberatung überwiesen; am 24. Januar 2002 wurde die Finanzkommission (Fiko) - sie hat einen entsprechenden Antrag gestellt - vom Büro mit einem Mitbericht betraut. Dieser Mitbericht wurde der EKK am 8. April 2002 zugeleitet. Die Fiko hatte vorgängig (am 6. Februar und am 27. März) das Geschäft mit den Verantwortlichen der EKD und der FKD sowie dem Vorsteher der Finanzkontrolle behandelt und den Präsidenten der EKK jeweils über die anstehenden Fragen und Zwischenergebnisse orientiert. Am 9. April 2002 erfolgte zudem eine Abstimmung der Empfehlungen zwischen Ausschüssen der Finanzkommissionen beider Basel.


Die EKK selber bearbeitete die Vorlage am 4. Februar 2002 in Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Schmid, Viktor Abt (Rektor des Seminars) sowie Karin Hiltwein (Leiterin Stabsstelle für Hochschulfragen). Am 11. April 2002 fand eine gemeinsame Sitzung mit der Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates Basel-Stadt statt, an welcher - nebst den bereits vorgängig erwähnten Damen und Herren aus der Verwaltung BL - Regierungsrat Christoph Eymann als baselstädtischer Erziehungsdirektor, Joakim Rüegger (Leiter des Ressorts Hochschulen im ED BS) sowie Martin Leuenberger (Generalsekretär EKD) teilnahmen. Eingeladen waren und teilgenommen haben auch die Präsidenten der Finanzkommissionen der beiden Parlamente, Daniel Wunderlin (BS) resp. Roland Plattner (BL).


Die gemeinsame Sitzung diente vor allem der Abstimmung der Meinungen und Vorstellungen betreffend Vertragsinhalt sowie der Behandlung der von den beiden Finanzkommissionen ausgearbeiteten Empfehlungen. Das gewählte Vorgehen, zu dem die beiden Regierungsvertreter spontan Hand geboten hatten, war sehr sach- und zielorientiert, aber gleichzeitig auch insofern unorthodox, als der von den Regierungen ausgehandelte Vertrag einer gemeinsamen Überarbeitung unterzogen wurde (üblicherweise hätte eine Rückweisung stattfinden müssen). Der überarbeitete Vertragstext - nachstehend noch kommentiert - liegt dem Kommissionsbericht bei.



2.2 Eintretensdebatte


Die Eintretensdebatte vom 4. Februar 2002 war vor allem folgenden drei Fragen gewidmet:


Die gemeinsame Ausbildung der Lehrkräfte ist aus der Sicht der EKK sinnvoll und ein Gebot der Zeit. Sie bedeutet zudem eine Stärkung der Hochschullandschaft Nordwestschweiz, auch wenn nicht alle Teile der Region mitmachen.


Gesamtschweizerisch gibt es zur Zeit keine umfassende Diplomanerkennung für Lehrer/innen. Die EDK (Erziehungsdirektoren-Konferenz) hat jedoch sowohl Profile für Hochschulen als auch Anerkennungsreglemente für Hochschuldiplome für Lehrkräfte erlassen. Werden die in den Reglementen erlassenen Voraussetzungen erfüllt, finden die Diplome der einzelnen Ausbildungsstätten in der ganzen Schweiz Anerkennung. Seit 1993 ist überdies in der Schweiz ein grosser Wandel im Gange, der u.a. zur Gründung von rund 15 pädagogischen Hochschulen geführt hat.


Die basellandschaftliche Regierung hat im Zuge dieser Entwicklung im März 2001 das Seminar Liestal rückwirkend ab Semesterbeginn 1996/97 bis zur Gründung der HPSA-BB als kantonale Pädagogische Hochschule anerkannt, um damit die Voraussetzung für eine gesamtschweizerische Anerkennung zu schaffen. Ob und wann es allenfalls zu einer Integration und damit Anerkennung als Fachhochschule durch den Bund kommt (mit entsprechender finanzieller Unterstützung), ist schwer abschätzbar.


International ist die Lehrer/innen-Ausbildung fast ausnahmslos universitär organisiert. In der Schweiz wird grossteils, wie in den beiden Basel, das berufsfeldorientierte Ausbildungsmodell bevorzugt: Die eigentliche Berufsausbildung der Lehrkräfte aller Stufen erfolgt an der Pädagogischen Fachhochschule, wobei die Fachausbildung für Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II von der Universität angeboten wird. Dieses Modell hat nicht zuletzt auch zulassungstechnische Vorteile, indem der Zugang zur Lehrkräfteausbildung der Kindergarten- und Primarschulstufe ohne Matur möglich ist.


Die Vorlage spricht sich (zumindest für die Startphase) gegen eine Integration der beiden Departemente Pädagogik und Soziale Arbeit in die FHBB aus. Als Gründe werden die Komplexität des Fusionsprozesses und insbesondere auch die unterschiedlichen Kulturen (Bedeutung der Noten, das unterschiedliche Modell der praktischen Ausbildung, die Vorstellungen betreffend Mitwirkung/Mitbestimmung), die sich in den beiden Ausbildungsstätten für Lehrer/innen etabliert haben, ins Feld geführt. Es ist überdies bekannt, dass die Verantwortlichen der FHBB mit Blick auf die definitive Anerkennung durch den Bund im Jahr 2003 nicht "scharf" darauf sind, im heutigen Zeitpunkt eine nicht ganz einfache Integration von zwei grossen, neuen Departementen anzupacken.


Die Haltung zur Frage einer Integration in die FHBB (der Landrat hatte eine entsprechende Motion der FDP überwiesen) ist innerhalb der Kommission geteilt. Auf der einen Seite wird davor gewarnt, das "Fuder" zu überladen und auf der anderen Seite wird auf gewichtige Synergien und Vorteile nicht nur im materiellen Bereich hingewiesen, welche für eine "Fachhochschule unter einem Dach" entstehen würden. Da die Bildungs- und Kulturkommission BS in dieser Frage die regierungsrätliche Beurteilung stützt, wird als Minimalforderung verlangt, dass im Vertrag festgehalten werde, eine Integration sei nach einer ersten Phase der Konsolidierung anzustreben.


Der Beschluss auf Eintreten auf die Vorlage wird einstimmig gefasst.



2.3 Detailberatung


2.3.1 Vertrag


Der von den Regierungen vorgelegte Vertrag wurde anlässlich der gemeinsamen Sitzung der beiden Kommissionen eingehend durchberaten. Daraus sind folgende Punkte festzuhalten:



2.3.2 Finanzen


Die Vorlage sieht für den Kanton Basel-Landschaft ab dem 1. Juli 2002 jährliche Mehraufwendungen im Ausmass von CHF 4,2 Mio. vor, während für den Nachbarkanton Einsparungen in der Höhe von CHF 1,92 Mio. resultieren. Die Mehrkosten für BL ergeben sich aus Lohnanpassungen aus der Besoldungsrevision BL, welche bis zur Gründung der HPSA-BB zurückgestellt worden sind, sowie aus dem Umstand, dass die vom Kanton BS bezogenen Ausbildungsleistungen für die Lehrkräfte der Sekundarschulen in der Vergangenheit nicht kostendeckend waren. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass beide Faktoren auch dann zu Mehrkosten führen würden, wenn die HPSA-BB nicht zustande käme. In diesen Mehrkosten sind die Raumkosten für die Pädagogik nicht enthalten, jene für das Departement Soziale Arbeit sind hingegen berücksichtigt. In beiden Kantonen wird der benötigte Raum nicht in Rechnung gestellt; gemäss Vorlage müsste mit einem Betrag von rund CHF 2,16 Mio. gerechnet werden, wobei beide Kantone annähernd gleich viel Raum zur Verfügung stellen.


Da ein örtliches Zusammenführen des Departements Pädagogik an einem gemeinsamen Standort baldmöglichst erfolgen soll, ist mit weiteren Kosten zu rechnen. Es ist allerdings zur Zeit noch offen, ob ein Neubau erstellt oder ein Objekt, das von einem Investor erstellt wird, gemietet werden soll. Somit sind konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf den mittel- und längerfristigen Finanzplan, wie dies die Fiko gewünscht hat, nicht möglich, jedoch im nächsten Finanzplan einzuarbeiten.


Im Vordergrund steht derzeit ein Neubau auf dem Areal "Gründen" in Muttenz. Sollte es dazu kommen, müsste aufgrund von ersten Berechnungen mit einer Investitionssumme von CHF 47 Mio. (Genauigkeit: +20%/-10%) gerechnet werden. Die heute belegten Räumlichkeiten stünden dann für eine anderweitige Verwendung zur Verfügung. Welche Variante auch immer zur Realisierung kommt, die beiden Parlamente werden im Rahmen der Verabschiedung der Globalbudgets oder allenfalls im Rahmen eines Kreditbegehrens eingeschaltet und entscheiden müssen.



2.3.3 Kosten für einheitliche IT sowie Vernetzung der HPSA-BB


Für die ebenfalls von der Fiko gewünschte Ermittlung der mit der Gründung anfallenden IT-Kosten kann auf ein Papier Bezug genommen werden, welches zuhanden des Hochschulrates erstellt worden ist. Für eine Harmonisierung der heute völlig verschieden ausgerüsteten Institutionen (Seminar, Pädagogisches Institut, FHS-BB) wird - ohne Kosten für Netzstrukturen - mit einmaligen Aufwendungen zwischen CHF 300'000.- bis 510'000.- (je nach Wahl der Software) und mit jährlich wiederkehrenden Kosten von CHF 125'000.- gerechnet.



2.3.4 Weitere Empfehlungen der Fiko



2.3.5 Postulat 1999/111 für eine Pädagogische Fachhochschule Nordwestschweiz mit europatauglicher Lehrkräfteausbildung


Nach Auffassung der Kommission kann das von Christoph Rudin eingereichte Postulat noch nicht abgeschrieben werden, wie dies gemäss Ziffer 7 des Landratsbeschlusses von der Regierung vorgesehen wird. Der Grund liegt darin, dass noch nicht alle Punkte erfüllt resp. geprüft sind.



2.3.6 Gesetzes- und Dekretsänderungen


Da die Referendumsfrist die vorgesehene Inkraftsetzung per 1. Juli 2002 nicht zulässt, wird vorgeschlagen, dass bei sämtlichen Änderungen der Regierungsrat das Inkrafttreten beschliesst.



3. Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem beiliegenden, überarbeiteten Vertragswerk und den im beiliegenden Landratsbeschluss enthaltenen Punkten zuzustimmen sowie von den Empfehlungen der Fiko Kenntnis zu nehmen. Zustimmung zum Vertrag hat auch die baselstädtische Kommission beschlossen.



Pfeffingen, den 23. April 2002

Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner



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