2001-202 (2)
Bericht Nr. 2001-202 und 2001-202_1-10 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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4. Dezember 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Voranschlag 2002 (Vorlage 2001/202)
Budgetanträge zum Voranschlag 2002 (Vorlagen 2001/202-1-10) |
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Bemerkungen:
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Beschluss
(Fassung der Kommission)
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1 Generelle Bemerkungen
1.1 Einleitung
Der vorliegende Bericht behandelt neben dem Voranschlag 2002 (Vorlage 2001/202) die gestützt auf § 79 Geschäftsordnung des Landrates fristgerecht eingereichten zehn Budgetanträge (Vorlagen 2001/202-1-10). Die budgetrelevanten Anträge, über die im Rahmen der Beratung im Landrat zu entscheiden sein wird, sind in Kapitel 3 aufgeführt. Wo es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind in diesem Bericht bei den Zahlen des Voranschlages 2002 jeweils die Beträge nach Berücksichtigung der Anträge der Finanzkommission (gemäss Beilage B) aufgeführt. Die Vergleichszahlen des Voranschlages 2001 beinhalten die bewilligten Nachtragskredite.
1.2 Kennzahlen des Voranschlages 2002
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Mehrjahresvergleich
Rechnung / Budget |
RG
2000 |
BU
2001 |
BU
2002 RR |
BU
2002 FIKOM |
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alle Beträge in CHF Mio
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Ertrag lfd. Rechnung
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2'224.3
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2'150.0
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2'197.5
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2'207.3
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Aufwand lfd. Rechnung
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2'221.4
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2'159.3
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2'227.3
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2'253.7
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Saldo lfd. Rechnung
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2.9
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- 9.3
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- 29.8
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- 46.4
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Abschreibungen VV
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130.3
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126.7
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128.6
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128.6
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Selbstfinanzierung
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133.3
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117.4
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98.8
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82.2
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Investitionsausgaben
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173.9
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180.1
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175.2
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175.2
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Investitionseinnahmen
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- 28.9
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- 30.3
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- 26.2
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- 26.2
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Netto-Investitionen
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145.0
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149.8
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148.9
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148.9
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Selbstfinanzierung
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133.3
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117.4
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98.8
|
82.2
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Netto-Investitionen
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- 145.0
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- 149.8
|
- 148.9
|
- 148.9
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Finanzierungssaldo
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- 11.7
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- 32.4
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- 50.1
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- 66.7
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Schulden per 31.12. [1]
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699
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730
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779.0
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796
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Passivzinsen [1]
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50.0
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41.3
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40.8
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40.8
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do. in % des Ertrages
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2.3
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1.9
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1.9
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1.9
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Selbstfinanzierungsgrad [2]
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91.9
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78.4
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66.3
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55.2
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[1] exkl. Schulden/Zinsen für Grundkapital BLKB, Geldmarkt-anlagen und ALV-Darlehen
[2] Selbstfinanzierung in % der Netttoinvestitionen
Die Tabelle auf Seite 1 enthält analog früheren Berichten die wichtigsten Zahlen des Voranschlages 2002 im Vergleich zu den Vorjahren. Ein ausführlicher Mehrjahresvergleich ist in Beilage D dargestellt.
Das Defizit im Voranschlag 2002 ist gemäss dem kostenneutralen Antrag der Finanzkommission zu den Budgetanträgen sowie den erforderlichen Korrekturen (s. unten Ziffern 3 und 5) um rund CHF 8.1 Mio höher als dasjenige gemäss Vorlage der Regierung. Hinzu kommt ein weiterer Unterschied resultierend aus der allgemeinen Lohnanpassung um 0.6% bzw. CHF 8.5 Mio. Dieser Betrag fehlt (wie üblich) in der Vorlage, da zum Zeitpunkt der Budgeterstellung betragsmässig nicht bekannt. Insgesamt resultiert eine Defiziterhöhung um CHF 16.6 Mio von CHF 29.8 auf 46.4 Mio.
1.3 Bemerkungen zum Voranschlag 2002
1.3.1 Budgetrichtlinien 2002
Im April 2001 hat der Regierungsrat folgende Eckwerte für das Budget 2002 definiert (vgl. Vorlage S. 2):
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- Saldo Laufende Rechnung mit einem maximalen Defizit von CHF 30 Mio (Vorjahr ausgeglichen)
- Saldo der Investitionsrechnung maximal CHF 150 Mio (Vorjahr 150 Mio) Daraus resultierend wurde ein Selbstfinanzierungsgrad von zwei Dritteln als Ergebnis vorgesehen (Vorjahr: 85%). |
Im Mai 2001 hat sich die Finanzkommission nach Vorlage durch die Regierung mit den Budgetrichtlinien auseinandergesetzt und deren Abweichung vom Regierungsprogramm festgestellt. In der Folge hat sie der Regierung mitgeteilt, dass die beabsichtigten Investitionen im Betrag von CHF 150 Mio unbestritten seien. Im Rahmen der mittel- bis langfristigen Planung und Steuerung sei allerdings aufzuzeigen, welche Entwicklung im Investitionsbereich zu erwarten sei und welche Handlungsfelder bestehen. Gleichzeitig wurde ein ausgeglichener Saldo der Laufenden Rechnung als Zielgrösse vorgegeben und eine dementsprechende Korrektur des anvisierten Selbstfinanzierungsgrads von zwei Dritteln erwartet. Die von der Regierung in der Folge vorgeschlagenen Korrekturen wurden - nicht zuletzt aufgrund ihrer Kurzfristigkeit - als teilweise wenig zweckmässig beurteilt. In einem dem Voranschlag 2002 und der mittelfristigen Finanzplanung gewidmeten Workshop wurden schliesslich unter Beizug von Fachleuten aus den zuständigen Direktionen insbesondere die Bereiche Gesundheitswesen, Bildungswesen und Mittelbeschaffung einer Prüfung (Handlungsfreiheit Stufe Kanton, nachhaltige Einflussnahme) unterzogen.
Die Finanzkommission ist derzeit nach wie vor mit diesen Arbeiten beschäftigt und der Regierungsrat hat mittlerweile den Prozess im Rahmen einer entsprechenden Klausurtagung auf Basis der von der Verwaltung aufbereiteten Unterlagen und Zwischenergebnisse der Finanzkommission an die Hand genommen. Konkrete Ergebnisse stehen derzeit noch aus.
Über das Budget als Führungsinstrument lässt sich allerdings der Finanzhaushalt nur bedingt steuern. Die Finanzkommission setzt deshalb in der gegenwärtigen Finanzlage und nicht zuletzt angesichts der Perspektiven im Rahmen eines übergreifenden Verständnisses ihrer Querschnittaufgabe auf eine Strategie, welche vier Kanäle belegt:
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a.
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aufmerksame Beurteilung der Finanzplanung und Rechenschaftsablage mit zeitgerechter Einflussnahme (Budgetrichtlinien)
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b.
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Initialisieren von Prozessen zur mittelfristigen Optimierung der Finanzentwicklung (Aufzeigen von Spar- und Synergiepotential)
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c.
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Sensibilisierung von Regierung und Sachkommissionen zur intensiveren Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Kostenauswirkungen von Vorlagen
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d.
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Würdigung der finanziellen Aspekte von Vorlagen mit besonderer Tragweite im Gesamtrahmen.
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Aus der Tabelle auf Seite 1 geht hervor, dass die regierungsrätliche Budgetrichtlinie beim Investitionsvolumen eingehalten ist.
In der Laufenden Rechnung wird die Zielsetzung nach Vornahme der erforderlichen Korrekturen (s. unten Ziffer 5) um CHF - 16.4 Mio verfehlt.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit 55.2% um ca. 10% unter dem (regierungsrätlichen) Sollwert von zwei Dritteln, welcher bereits seinerseits den im Regierungsprogramm stipulierten Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100% (Schuldenabbau) signifikant unterschreitet.
Die Budgetrichtlinien für den Voranschlag 2003 werden der Finanzkommission so rechtzeitig unterbreitet, dass eine gezielte Einflussnahme noch vor der ersten Budgetierungsrunde durch die Verwaltung erfolgen kann.
1.3.2 Saldo der Laufenden Rechnung
Der budgetierte Saldo der Laufenden Rechnung liegt schon gemäss Vorlage (CHF - 29.8 Mio), erst recht aber nach Einbezug der aktuellen Fakten und unter Berücksichtigung der Korrekturen durch die Finanzkommission mit CHF - 46.4 Mio analog zum Vorjahr deutlich unter dem effektiven Saldo des Jahres 2000 (CHF 2.9 Mio).
Im Budget des laufenden Jahres (inkl. Nachtragskredite) wurde ein Fehlbetrag von CHF - 9.3 Mio veranschlagt, welcher sich gemäss aktueller Erwartungsrechnung zu einem beachtlichen Defizit von ca. CHF - 50 Mio auswachsen dürfte.
Insgesamt nimmt das Haushaltsvolumen verglichen mit der Rechnung 2000 um ca. CHF 30 Mio zu. Der Ertrag ist aufgrund der Kontengruppe 40 (Steuern) mit ca. CHF - 17 Mio leicht rückläufig.
Sonderfaktoren im Überblick (vgl. Vorlage S. 3):
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Mio CHF
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Ertrag
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Änderung Erbschafts- und Schenkungssteuer
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- 22.5
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Pos. Abgrenzung Steuererträge Grenzgänger
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- 35
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Aufwand
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Zusätzliche Belastung Bund (Sozialwerke)
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- 10
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Krankenkassenprämienverbilligung
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- 16.4
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Die Neuberechnung der Finanzstärke des Kantons führt zu keinen Veränderungen.
Im Voranschlag 2002 unberücksichtigt bleiben mussten sodann mit Ausnahme von Minimalbeträgen die in der Rechnung 2000 eingestellten Sonderrückstellungen und Wertberichtigungen (> CHF 80 Mio). Aus bilanzrechtlicher Optik bleibt der damit verbundene Handlungsbedarf somit vorerst ungedeckt.
Die Steuererträge konnten aufgrund der aktuell besonderen Schwierigkeit, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region einigermassen verlässlich voraussagen zu können, nur mit erheblichen Unsicherheiten geschätzt werden. Dies zumal aufgrund des Übergangs zur steuerlichen Veranlagung der natürlichen Personen nach dem Gegenwartsprinzip und Auswirkungen der Übergangsregelung auch 2002 sowie verschiedener Neuregelungen im Rahmen der eidgenössischen Steuerharmonisierung, welche zum Teil schwer abschätzbare Effekte bewirken. Zwei Drittel der gesamten Steuererträge und mithin ein Drittel der Erträge im Staatshaushalt können somit nur einigermassen verlässlich geschätzt werden.
Das gesamte kantonale Steueraggregat wird (vorsichtig) etwas über dem Niveau des Budget 2001 aber um ca. CHF 50 Mio unterhalb desjenigen der Staatsrechnung 2000 veranschlagt.
Eine Kombination von Ausgabenerhöhungen und Einnahmenverminderungen führt zu einem negativen Niveaueffekt, der sich mit kurzfristigen Massnahmen nicht ausgleichen lässt (vgl. Vorlage, S. 3).
1.3.3 Netto-Investitionen / Selbstfinanzierung
Nach wie vor in Befolgung des Grundsatzes des verstetigten Investitionsvolumens werden im Voranschlag 2002 Nettoinvestitionen von CHF 148.9 Mio (Rechnung 2000: CHF 145 Mio, laufendes Jahr: CHF 149.8 Mio) geplant.
Der resultierende Selbstfinanzierungsgrad von 55.2% bedeutet eine Verschlechterung gegenüber 1999 und 2000, als 96% bzw. 91.9% erreicht wurden. Die im Legislaturprogramm 1999/2003 enthaltene Zielsetzung von 100% wird im Voranschlagsjahr erheblich unterschritten.
Hinweis: Als Vergleich aus dem Saldo der Laufenden Rechnung und den Abschreibungen mit den Netto-Investitionen gilt die Selbstfinanzierung als Schlüsselgrösse zur Beurteilung eines öffentlichen Haushaltes. Bei einer Selbstfinanzierung < 100% (sog. negativer Finanzierungssaldo) können keine Schulden abgebaut werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad < 70% führt tendenziell zu einer signifikanten Zunahme der Verschuldung.
1.3.4 Finanzierungssaldo / Verschuldung
Der Finanzierungssaldo weist einen Fehlbetrag von CHF 66.7 Mio auf. Um diesen Betrag muss sich der Kanton im Jahr 2002 budgetgemäss weiter ver-schulden. Aufgrund der Erwartungsrechnung zum Budget 2001 werden sich die Schulden am 31.12.2001 auf CHF 730 Mio belaufen. Per Ende 2002 werden die Kantonsschulden somit auf CHF 796 Mio anwachsen.
Die Zinskosten für Staatsanleihen und Darlehen sind mit 2 Prozent des Aufwandes (Vorjahr 1.5%) im Zehnjahresvergleich auf einem tiefen Stand. Der Kanton profitiert allerdings von einem guten Rating im Kapitalmarkt und wurde im Zusammenhang mit dem kürzlich durchgeführten Rating des Stammhauses der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) durch STANDARD & POOR'S analog der BLKB mit "AAA" qualifiziert. Aus der Beurteilung:
"Das Rating des Kantons Basel-Landschaft reflektiert dessen wachsende und gut diversifizierte Wirtschaftsstruktur und darüber hinaus die sehr gute finanzielle Performance sowie den moderaten Verschuldungsgrad. Durch die Haushaltsüberschüsse der letzten drei Jahre konnte der Schuldenstand sowohl nominell als auch in Relation zum Haushaltsvolumen kontinuierlich reduziert werden."
Die aus den Staatsschulden rechnerisch resultierende Pro-Kopf-Verschuldung per Ende 2002 kann mit ca. CHF 3'000 sowohl absolut als auch im kantonalen Vergleich als akzeptabel bezeichnet werden. Es muss aber Ziel der Finanzpolitik bleiben, ein Ansteigen zu vermeiden. Dies als Gebot einer nachhaltigen Finanzhaushaltführung insbesondere mit dem Ziel, dass bei zwingendem und dringendem Finanzbedarf für die Lösung volkswirtschaftlich und sozialpolitisch besonders kritischer oder gar existenzbedrohender Problemlagen die nötige Handlungsfreiheit bestehen bleibt.
1.4 Finanzplan 2003 bis 2005
1.4.1 Seiten 8 bis 10 der Vorlage des Regierungsrates enthalten den Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2005 (vgl. auch Beilage D).
Gegenüber dem Budgetjahr 2002 werden bei der Laufenden Rechnung 2003 bis 2005 massiv ansteigende Negativsaldi prognostiziert.
Die Entwicklung der Finanzierungssaldi erwartet für 2003 bis 2005 einen signifikanten Anstieg der Staatsverschuldung um jährlich zwischen ca. CHF 100 und 200 Mio. Akkumuliert würde damit die Staatsverschuldung innert kurzer Zeit (d.h. per 31.12.2003) wiederum die Schwelle von CHF 1 Milliarde überschreiten.
Eine Verwirklichung des Finanzplans würde zudem ab 2004 zu einer negativen Selbstfinanzierung führen, d.h. nicht nur für die Investitionen sondern für das Bestreiten des laufenden Haushaltes müsste sich der Kanton durch Aufnahme von Geld zusätzlich verschulden.
1.4.2 Gemäss § 65 Kantonsverfassung genehmigt der Landrat die grundlegenden Pläne der staatlichen Tätigkeiten, insbesondere das Regierungsprogramm und den Finanzplan. Diese Planungsinstrumente sind zu Beginn jeder Amtsperiode vom Regierungsrat zu erstellen und am Ende ist darüber Bericht zu erstatten (§ 73 Kantonsverfassung). Die erteilte Genehmigung bindet den Landrat und alle angesprochenen Behörden. Abweichungen vom Plan bedürfen einer Planänderung.
1.4.3 Mit den Beschlussanträgen gemäss Vorlage der Regierung wird dem Landrat keine explizite Änderung des im Regierungsprogramm 1999 - 2003 enthaltenen Finanzplans unterbreitet. Die Finanzkommission wäre auch nicht bereit, dem Landrat eine derartige Änderung im befürwortenden Sinn vorzulegen. Aufgrund neuer Aussagen und Absichten des Regierungsrates soll zwar 2003 noch ein Negativsaldo der laufenden Rechnung resultieren, indes ab 2004 wiederum eine ausgeglichene Rechnung angestrebt werden.
Dies zugrundegelegt vermag der in der Vorlage enthaltene Finanzplan nicht zu überzeugen und gilt nach wie vor der ursprüngliche Finanzplan als parlaments- und behördenverbindliches Planungsinstrument.
2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Budgetvorlage an ihren Sitzungen vom 14. und 21. November 2001 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Für die Beratung der Voranschläge der Fachhochschule beider Basel und der Gerichte standen zudem die Herren Regierungsrat Peter Schmid bzw. Obergerichtspräsident Dr. Toni Walther und Verwaltungsgerichtsschreiber Markus Schäfer Red' und Antwort. Als Nachfolgerin des Finanzverwalters nahm zudem Frau Yvonne Reichlin an den Beratungen teil.
Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der vereinbarten Geschäftsabwicklung haben die vier Subkommissionen den Voranschlag eingehend geprüft und dabei die Leistungsaufträge und das regierungsrätliche Jahresprogramm einbezogen sowie (als Querschnittthema) das Thema Ausgabendisziplin einer näheren Betrachtung unterzogen. Über die Direktionen wurden sowohl schriftliche als auch mündliche Zusatzauskünfte bei den zuständigen Stellen eingeholt.
Aktuelle Zusammensetzung und Zuständigkeitsbereiche der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus Beilage C hervor.
2.2 Finanzpolitische Würdigung
Anders als in den vergangenen Jahren (vgl. Mehrjahresvergleich, Beilage D) mit jeweils positiven Rechnungsabschlüssen bietet das Budget 2002 (und auch die Erwartungsrechnung 2001) aufgrund des signifikanten Negativsaldos in der Laufenden Rechnung Anlass zur Sorge. Nach Jahren der Konsolidierung unseres Finanzhaushaltes ziehen im Vorfeld einer tendenziell abflauenden Konjunktur aufgrund von kurzfristig schwer beeinflussbaren Faktoren dunkle Wolken am Finanzhimmel auf.
Immerhin kann als Ergebnis der zusammenfassenden Beurteilung des Voranschlages 2002 nach wie vor an die Aussagen in den Vorjahren angeknüpft werden, bestätigt doch der Voranschlag einmal mehr, dass unser Kanton über einen angemessenen Gestaltungsspielraum verfügt, um seine Aufgaben aktiv anzupacken. Der finanzielle Hintergrund erlaubt es weiterhin, den im Legislaturprogramm der Regierung verankerten Ausbau der Standortgunst mit der nötigen Ernsthaftigkeit voranzutreiben.
Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Budget 2001 inkl. Nachträge um 3.2% (CHF 774.5 / 750 Mio). Auch die Zunahme des Sachaufwandes hält sich vergleichsweise in Grenzen.
Bei den Steuereinkünften lässt sich die Verlässlichkeit der angestellten Prognosen aufgrund der nach wie vor gegebenen Spezialsituation im Übergang zur einjährigen Periode bei der Veranlagung natürlicher Personen schwer abschätzen.
Die Passivzinsen können aufgrund der zinsgünstigen Umschuldungen wiederum tiefer budgetiert werden.
Allerdings ist nach Auffassung der Finanzkommission folgendes zu Bedenken: Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von nur 55.2% ergibt sich im Jahr 2002 ein markanter Schuldenzuwachs (ca. +9%). Die Prognosen gemäss Fortschreibung des Finanzplans für die Jahre 2003 - 2005 geben zu ernsthafter Besorgnis in Bezug auf die finanzpolitische Maxime eines nachhaltigen Finanzhaushaltes Anlass.
Im Einzelnen ist zusammenfassend was folgt positiv hervorzuheben:
- Der Kanton besitzt weiterhin die Handlungsfreiheit.
- Der Grundsatz des verstetigten Investitionsvolumens kann weiterhin aufrecht erhalten werden.
- Die Zinsen sind dank guter Schuldenbewirtschaftung und günstiger Schuldzinsentwicklung im Griff.
- Die Finanzlage bleibt im interkantonalen Vergleich gut.
- Der Kanton hat in einem kürzlichen Rating das höchstmögliche Prädikat "AAA" erhalten.
Als negativ ist demgegenüber zu verzeichnen:
- Es ist nicht gelungen, trotz entsprechender Forderungen der Finanzkommission ein dem Finanzplan (CHF - 8 Mio) entsprechendes Budget vorzulegen.
-Der Selbstfinanzierungsgrad ist signifikant unter Soll und hat eine beachtliche Zunahme der Schulden (Finanzierungssaldo CHF - 66.7 Mio) zur Folge.
- Sowohl Personal- als auch Sachaufwand und Transferhaushalt steigen weiter.
2.3 Regierungsrätliches Jahresprogramm
Das regierungsrätliche Jahresprogramm wurde von den Subkommissionen der Finanzkommission bei der Beurteilung des Voranschlages beigezogen, um ins-besondere zu prüfen, ob neue finanzrelevante Tätig-keiten im Budget angemessen Niederschlag finden. Als Ergebnis dieses auf Stichproben begrenzten Prüfungsschrittes kann insgesamt festgestellt werden, dass die entsprechende Schnittstelle Jahresprogramm/Voranschlag 2002 in plausibler Weise gehandhabt wurde.
2.4 Leistungsaufträge
2.4.1 Aus den Abklärungen zum Thema Leistungs-aufträge sind in inhaltlicher Hinsicht nach wie vor keine Bemerkungen anzubringen. Eine materielle Beurteilung der Aussagekraft dieser Führungsinstrumente wird erst mit Vorliegen der komplementär geplanten Betriebsbuchhaltung und anhand von zweckmässig definierten und aufbereiteten Kennzahlen sinnvoll möglich sein. Die Finanzkommission hält sich über diesen Prozess auf dem Laufenden.
2.4.2 In formaler Hinsicht bleibt die Feststellung, dass es die Lesbarkeit und damit Handhabung der diversen Leistungsaufträge erleichtern würde, wenn diese über alle Direktionen koordiniert dargestellt würden (vgl. bereits Bericht der Finanzkommission 2000/180).
2.4.3 Im Zuge der Pendenzenbearbeitung (Bericht 2001/182) hat der WoV-Ausschuss diesem Thema sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die Bedeutung die höchste Priorität (1A) eingeräumt.
Die Anstrengungen des WoV-Projektausschusses und der Beteiligten aus den Verwaltungseinheiten zu diesem Thema müssen mit der nötigen Kapazität vorangetrieben werden. Für das Parlament soll über die neuen Informations- und Führungsmittel rechtzeitig und in geeigneter Form eine Ausbildung angeboten werden.
2.5 Querschnittprüfung "Ausgabendisziplin"
Mit der präventiven Querschnittprüfung zur Ausgabendisziplin sollten die Direktionen sensibilisiert werden, ihre Anstrengungen zur ständigen Überprüfung ihrer Ausgaben auf die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit zu intensivieren.
Diese Überprüfungstätigkeit wird die Subkommissionen auch bei ihren Dienststellenbesuchen weiterhin beschäftigen.
Aufgrund der bisherigen Abklärungen lässt sich bspw. erwähnen, dass im Bereich der Portokosten offenbar in unkoordinierter Weise zum Teil wenig plausible Annahmen getroffen worden sind.
2.6 Individuelle Prüfungen der Subkommissionen
Aus den individuellen Prüfungen der Subkommissionen sind verschiedene Anregungen und Korrekturen hervorgegangen, die teilweise bereits bilateral, d.h. mit der zuständigen Direktion, bereinigt werden konnten oder noch bereinigt werden.
2.7 Feststellungen und Anträge der Kommission
2.7.1 Die Subkommissionen haben im Rahmen ihrer Abklärungen und Prüfungen im allgemeinen feststellen können, dass die Direktionen durchgängig mit hoher Auskunftsbereitschaft, grossem Sachverstand und speditiv zu reagieren vermögen. Die Qualität der Kommentare zu den Budgetposten hat sich ebenfalls weiter verbessert und die Kooperationsbereitschaft wird positiv hervorgehoben.
Zwei Einschränkungen sind zu diesem positiven Befund anzubringen:
2.7.1.1 Die eine Einschränkung betrifft wiederum die FHBB, bei welcher zufolge verspäteter Vorlage der detaillierten Budgetunterlagen eine vertiefte Prüfung unterbleiben musste. Die Finanzkommission nimmt die Aussage des zuständigen Regierungsvertreters verbindlich zur Kenntnis, dass das budgetierte Defizit der FHBB von ca. CHF 1 Mio nicht staatsbudgetrelevant ist sondern intern durch eigene Mittel gedeckt wird.
Die Finanzkommission geht zudem davon aus, dass das Budget 2003 der FHBB zeitgerecht vorliegen wird und die Direktion mit entsprechenden Vorgaben und einem verbindlichen Terminplan inkl. Reservezeit dafür besorgt ist, dass keine Terminüberschreitung mehr zustande kommt. Der Finanzkommission ist im 1. Quartal 2002 eine entsprechende Planung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. (Vgl. Auftrag unten Ziffer 5.2)
2.7.1.2 Im Zusammenhang mit dem Budget der Gerichte sind zwei Feststellungen anzubringen: Einerseits fehlten die Kommentare zu den relevanten Budgetabweichungen, anderseits musste die zuständige Subkommission 3 aufgrund der vorliegenden Unterlagen realisieren, dass die Inputdaten mit den Outputdaten nicht übereinstimmten. Aus diesem Grund muss eine Budgetkorrektur vorgenommen werden (vgl. unten 5 und Beilage E) und liegen die entsprechenden Kommentare als Beilage F diesem Bericht bei. Bei Bedarf kann das korrigierte Budget der Gerichte bei der Finanzverwaltung angefordert werden.
Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass die Gerichte im Rahmen der Realisierung der Justizreform erheblich gefordert sind und sich der Budgetprozess nicht zuletzt dadurch komplexer als üblich gestaltet hat. Umso mehr legt sie Wert darauf, dass in der neuen Aera mit einer veritablen Justizverwaltung sich solche Ungereimtheiten nicht wiederholen. Dies setzt eine Kooperation mit der federführenden Finanzdirektion voraus, welche die nötige Qualitätssicherung des Endprodukts im Auge hat. Insofern sind auch die zuständigen Fachleute der Finanzdirektion und in den übrigen Direktionen (auf)gefordert, mit einer klugen Ablaufplanung und der Durchsetzung von koordinierenden Weisungen eine qualitativ hochstehende und zeitgerechte Erstellung des Voranschlags sicherzustellen. Dabei sind - trotz der in der Vergangenheit bereits erzielten Fortschritte - nach wie vor auch die internen Verrechnungen auf ihre Plausibilität und korrekte Übereinstimmung zu überprüfen. (Vgl. Auftrag unten Ziffer 5.2)
2.7.2 Die Voranschläge werden von der Finanzkommission (mit den erforderlichen Korrekturen gemäss Prüfung der Subkommissionen) ausnahmslos zur Genehmigung empfohlen.
2.7.3 Von den 10 (bzw. faktisch 8) zu behandelnden Budgetanträgen empfiehlt die Finanzkommission im Einklang mit dem Regierungsrat materiell einen einzigen zur Annahme (vgl. Ziffer 3.6-3.8). Dieser ist erfolgsneutral.
3. Anträge zum Budget
3.0 Antrag zu Konto 2127.301.00
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat entsprechend dem Antrag der Personalkommission die Aufnahme des durch die allgemeine Lohnerhöhung um 0.6% bedingten Mehraufwands von CHF 8.5 Mio pauschal auf Konto 2127.301.00 in den Voranschlag.
Dieser Antrag steht wie üblich unter dem Vorbehalt, dass der Landrat dem diesbezüglichen Antrag der Regierung in Vorlage 2001/262 vom 6. November 2001 zustimmt.
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Vorbemerkung zu den Budgetanträgen
2001/202-1 - 10 (vgl. Vorlage 202-1 -10, S. 3) : Die Budgetanträge hätten im Falle ihrer Annahme gesamthaft zur Folge:
in Mio CHF
Anträge
:
Die
Finanzkommission beantragt Annahme der
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3.1 Budgetantrag 202-1 zu Konto 2130.301.20
Budgetantrag SP-Fraktion: Erhöhung Budgetposten Löhne Verwaltungspersonal Fachstelle für Gleichstellung
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 4 Stimmen, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an.
3.2 Budgetantrag 202-2
Budgetantrag Heidi Tschopp: Budgetierung eines Beitrages zur Tourismusförderung
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, den Budgetantrag materiell anzunehmen, aber formell abzulehnen .
Begründung: Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung ist grundsätzlich nicht bestritten. Allerdings ist der von der Regierung in ihrer Begründung zur Ablehnung skizzierte Weg zu beschreiten und sind Mittel aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung zu stellen. Die angesprochene Thematik wird zuständigenorts so rechtzeitig erörtern, dass anlässlich der Budgetberatungen über den Entscheid in der Sache informiert werden kann.
3.3 Budgetantrag 202-3 zu Konto 2270.309.10
Budgetantrag SP-Fraktion: Erhöhung Budgetposten Allgemeine Ausbildung Kantonsspital Liestal
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Die Kommission schliesst sich mit einer knappen Mehrheit der Begründung des Regierungsrates an. Allerdings stösst der Hinweis auf individuelle, wenn auch nach Rechnungsmodell offenbar korrekte Buchungspraktiken, auf Skepsis. Diesbezüglich wird die Vornahme entsprechender Weisungen durch die zuständige(n) Direktion(en) angeregt (vgl. Auftrag unten Ziffer 5.2).
Eine Minderheit stellt sich auf den Standpunkt, dass dem Budgetantrag stattzugeben sei, auch wenn das Kantonsspital Liestal mit den budgetierten Ausbildungsaktivitäten nach (zum Berichtszeitpunkt nicht verifizierter) Aussage des Regierungsrates einverstanden ist.
3.4 Budgetantrag 202-4 zu Konto 2321.318.20
Budgetantrag Max Ribi: Reduktion Budgetposten Berater, Gutachter, Experten im Hochbauamt
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Die Kommission schliesst sich gross-mehrheitlich der Begründung des Regierungsrates an. Sie geht allerdings davon aus, dass nur noch diejenigen Zusatzabklärungen gemacht werden, die auch wirklich zusätzlich sind und dass aufgrund der bereits erfolgten Abklärungen die Position nicht voll ausgeschöpft werden sollte. Eine Streichung dieses Postens ist allerdings aufgrund des verbindlichen Charakters der Budgetanträge für die Verwaltung nicht opportun.
3.5 Budgetantrag 202-5 zu Konto 2351.314.90
Budgetantrag Peter Holinger: Erhöhung Budgetposten Übriger baulicher Unterhalt Amt für Raumplanung
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Die Finanzkommission schliesst sich grossmehrheitlich der Begründung des Regierungsrates an. Nachdem die zuständige Fachstelle sich mit dem eingestellten Betrag einverstanden erklärt, erscheint eine Erhöhung des Betrages in der gegenwärtigen Finanzlage nicht angezeigt.
3.6 Budgetantrag 202-6 zu Konti 2355.365.60 und 2355.460.00
Budgetantrag Jacqueline Halder: Erhöhung Budget-posten Beiträge an landwirtschaftliche Produzenten / Organisationen (Mehraufwand) und Beiträge vom Bund (Mehrertrag)
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Budgetantrag anzunehmen .
Begründung: Die Kommission ist grossmehrheitlich für die Annahme des Antrages, welcher im Ergebnis erfolgsneutral ist, d.h. keine Saldoveränderung zur Folge haben wird. Sie schliesst sich insofern der Begründung des Regierungsrates an, geht aber darüber hinaus davon aus, dass die entsprechenden Aufwand- und Ertragspositionen im Jahre 2003 spontan im Budget enthalten sein werden.
3.7 Budgetantrag 202-6 zu Konti 2355.365.60 und 2355.460.00
Budgetantrag Max Ritter: Erhöhung Budgetposten Beiträge an landw. Produzenten / Organisationen (Mehraufwand) und Beiträge vom Bund (Mehrertrag)
Antrag und Begründung: Analog 3.6.
3.8 Budgetantrag 202-6 zu Konti 2355.365.60 und 2355.460.00
Budgetantrag Daniel Wyss: Erhöhung Budgetposten Beiträge an landw. Produzenten / Organisationen (Mehraufwand) und Beiträge vom Bund (Mehrertrag)
Antrag und Begründung: Analog 3.6.
3.9 Budgetantrag 202-9 zu Konto 2538.300.50
Budgetantrag SVP-Fraktion: Reduktion Budgetposten Kommissionsvergütungen Fachhochschulen
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 2 Stimmen, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Anders als im Budgetantrag anvisiert und in der Begründung der Regierung erwogen wird besteht keine Handlungsfreiheit, alternativ zur vorgesehenen Budgetierung vom Instrument der Kreditübertragung Gebrauch zu machen. Gemäss § 30 Abs. 1 bis Finanzhaushaltsgesetz dürfen die Direktionen den nicht verwendeten Teil des Personal- und Sachkredites, höchstens aber 10%, auf das neue Rechnungsjahr übertragen. Im vorliegenden Fall sind die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben. Aus diesem Grund ist die Budgetierung wie vorgesehen beizubehalten. (Vgl. Auftrag unten Ziffer 5.2)
3.10 Budgetantrag 202-10 zu Konto 4000.309.10
Budgetantrag Eva Chappuis: Erhöhung Budgetposten Allgemeine Ausbildung Kantonsgericht
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Die Kommission schliesst sich in Kenntnis der geschilderten Sachlage grossmehrheitlich der Begründung des Regierungsrates an.
4. Partnerschaftliche Geschäfte
Verschiedene Aufgabenstellungen werden in Erfüllung des in beiden Kantonen geltenden verfassungsmässigen Auftrages in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erfüllt. § 3 Kantonsverfassung lautet wie folgt:
1 Die Behörden arbeiten zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.
2 Sie sind insbesondere bestrebt, mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt Vereinbarungen abzuschliessen, gemeinsam Institutionen zu schaffen, den gegenseitigen Lastenausgleich zu ordnen und die Gesetzgebung anzugleichen.
3 Es sind Regeln für die wirksame Zusammenarbeit der Behörden aufzustellen.
Die Finanzkommission beabsichtigt, mit ihrer Partnerin im Stadt-Kanton die Kontakte zu intensivieren und im Bereich ihrer Zuständigkeiten die gemeinsamen Geschäfte inskünftig vermehrt in koordinierter Weise zu begleiten. Insbesondere ist das Finanzaufsichtsgebahren im Rahmen der bestehenden oder neu zu definierender Aufsichtsdispositive aufeinander abzustimmen, um den mit der Agenturproblematik verbundenen Fragen im Rahmen der Anforderungen an eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung mit zweckmässigen Lösungen zu begegnen. In einer gemeinsamen Sitzung haben die beiden Finanzkommissionen die wesentlichen Geschäfte beraten und eine Standortbestimmung vorgenommen. Im Sinne einer Vorstufe zu einer koordinierten Berichterstattung in beiden Räten wurde der Austausch der Berichte vereinbart. Nachfolgend seien anlässlich der vorliegenden Berichterstattung zum Budget zu verschiedenen partnerschaftlichen Geschäften kurze Aussagen (Status, Problematik, Perspektiven) gemacht. Mit der Finanz- und Kirchendirektion wurde vereinbart, dass inskünftig im Rahmen der Vorlage des Voranschlags ein Kommentar zu den partnerschaftlichen Institutionen angebracht werden soll.
Primäres Ziel der Zusammenarbeit muss es dabei sein, gemeinsame Aufgaben nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit sozial- und umweltverträglich sowie mit einem Effizienz- und Effektivitätsgewinn zu lösen. Letzterer kann in resultierenden Vergünstigungen oder Qualitätssteigerungen bei gleichbleibenden Kosten liegen. Die Prozesse sind nötigenfalls massvoll durch externen Sachverstand begleiten zu lassen. Der Zusammenlegung von Institutionen sind inskünftig transparente "Due diligence"-Prüfungen (d.h. Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit) zu Grunde zu legen.
4.1 Universitäts-Kinderspital beider Basel
Das UKBB ist im Kinderspitalvertrag vom 16.02.98 (SR 932.4) als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit der Trägerkantone BS und BL mit Sitz in Liestal und Betriebsstandorten in Basel-Stadt und Baselland organisiert. Finanzwesen und Administration des UKBB geben Anlass zu grosser Sorge. Das UKBB wird deshalb neben der ordentlichen Revisionsstelle auch durch die Finanzkontrollen beider Basel besonders aufmerksam begleitet und mit Empfehlungen unterstützt. Für das laufende Rechnungsjahr wird mit einem Mehraufwand von CHF 7 Mio gerechnet.
In Analogie zu den Forderungen seitens der Finanzkommission BS wird darauf Wert gelegt, dass die Rechnung 2001 bis 31.03.2002 in geprüfter Form vorliegen sollte. Die Leistungsvereinbarungen im stationären Bereich werden nicht erfüllt und sind anpassungsbedürftig; mittelfristig ist eine Fallkostenrechnung anzustreben. Die Überwachung des Rechnungswesens durch die Finanzkontrollen beider Basel ist aufrechtzuerhalten. Es ist aufgrund der hohen Kosten des auf zwei Standorte verteilten Betriebs anzustreben, dass die vorgegebene Planungs- und Bauphase für die Realisierung des neuen UKBB reduziert wird.
4.2 Gemeinsame Spitalplanung
Die regionale Zusammenarbeit in der Spitalplanung ist zu intensivieren, um mittel- und langfristig eine genügende Qualität der medizinischen Versorgung ggfs. auch auf universitärem Niveau für die gesamte Bevölkerung zu erhalten, die finanzierbar ist. In diesem Prozess kann auch geprüft werden, ob es unter Umständen zweckmässig ist, die überkantonalen Interessen in einer gemeinsamen Organisation mit einer Rechnungslegung wahrzunehmen.
4.3 Hochschule
4.3.1 Universität
Gemäss Universitätsvertrag vom 30. März 1994 ist die finanzielle Beteiligung im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit eine Folge der besonderen regionalen Bedeutung der Universität. Im Gegenzug wird auf jährliche, studentenbezogene Beitragszahlungen verzichtet. Der Anteil des Kantons BL an die universitären Institutionen wurde 2001 um CHF 13 Mio erhöht. Vertragsgemäss streben die Kantone einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und Beteiligung BL bis hin zur partiellen Mitträgerschaft an. Gleichzeitig sollen Kostenbeteiligungen durch weitere Institutionen und Gemeinwesen (z.B. Kantone AG und SO) an der Trägerschaft angestrebt werden.
4.3.2 Fachhochschule beider Basel
Die FHBB basiert auf dem Fachhochschulvertrag vom 17.12.1996 (SR 662.1) und ist als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit unter gemeinsamer Führung durch die Kantone BS und BL konzipiert. Betriebsstandorte bestehen in beiden Kantonen (BL: Departemente Bau und Industrie, BS Departement Wirtschaft). Die Beteiligung an anderen Fachhochschulen ist vorbehalten. Am 01.01.2000 folgte der Einbau des Fachhochschulteils der Schule für Gestaltung in ein Departement Gestaltung und Kunst. Im Rahmen der Fachhochschulgesetzgebung ist eine Eingliederung von Ausbildungsgängen aus dem pädagogischen, sozialen und evtl. pflegerischen Bereich mit dem Ziel eines umfassenden Hochschulbildungsangebotes der tertiären Stufe denkbar. Das Budget 2002 wurde verspätet eingereicht (s. oben Ziffer 2.7.1.1). Die Trägerschaftsbeiträge betragen neu CHF 35.294 Mio; die Trägerquote BL beträgt 71% oder CHF 24.796 Mio und entspricht dem Verursacherprinzip (Festlegung nach der jeweiligen Anzahl Studierender aus BL und BS im 3-Jahres-Turnus).
Dem Globalbeitrag stehen nach wie vor keine griffigen Leistungsaufträge gegenüber und es bestehen offene Fragen betreffend die Ausübung der Oberaufsicht sowie Unterstellung unter die kantonale Gesetzgebung (z.B. Submissionswesen). Diesen Belangen ist - unter gebührender Rücksichtnahme auf die mit dem gegenwärtigen Wettbewerb im Fachhochschulbereich verbundenen Herausforderungen - in geeigneter Weise nachzugehen.
4.4 Motorfahrzeugprüfstation
Die Motorfahrzeugprüftstation beider Basel basiert auf regierungsrätlicher Vereinbarung vom 17. Dezember 1974 (SR 481.5) und funktioniert als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt beider Kantone mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Regierungen beider Basel teilen sich in die Oberaufsicht. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
4.5 Rheinhäfen
Gemäss Rheinhafengesetz vom 30.03.1992 (SR 421) sind die Rheinhäfen BL in Birsfelden und Muttenz im Rahmen der Entwicklung der Rheinhäfen beider Basel optimaler Nutzung zuzuführen. Die Basler Rheinhäfen sollen sich in keiner Weise weder direkt noch indirekt konkurrenzieren, die Hafenordnung ist gegenseitig abzusprechen und Propaganda, Abgaben sowie Baurechtszinse sind zu koordinieren. Es bestehen aktuell keine grundsätzlichen Probleme, allerdings sind die Rheinhäfen starker Konkurrenz ausgesetzt. Das in einer Prognos-Studie nachgewiesene Optimierungspotential ist zu prüfen und ggfs. zu nutzen (bspw. Synergien durch Zusammenlegung).
5. Korrekturen und Beschluss
Verschiedene Gründe führen dazu, dass der Voranschlag nicht in der vorliegenden Fassung genehmigt werden kann, sondern Korrekturen vorzunehmen sind.
Diese Korrekturen führen insgesamt zu einer Aufwandvermehrung von ca. CHF 16.6 Mio, was zu einem negativen Saldo in der Laufenden Rechnung von CHF 46.4 (Vorlage CHF 29.8 Mio) führt.
Im Einzelnen besteht folgender Korrekturbedarf:
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Mehrertrag
1)
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CHF 9.8 Mio
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(Konto 2165.440.00)
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Mehraufwand
1)
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- CHF 17.2 Mio
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(Konto 2165.366.20)
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Mehraufwand
2)
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Konto 4000.301.80 )
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Konto 4000.309.10 )
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- CHF 0.7 Mio
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Konto 4032.305.00 )
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Mehraufwand
3)
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Konto 2127.301.00
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- CHF 8.5 Mio
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Total Mehraufwand
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- CHF 16.6 Mio
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1) Veränderungen in Aufwand und Ertrag gestützt auf RRB 1634 vom 16. Oktober 2001 betr. Krankenkassen-Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. EG KVG (SR 362) und zugehörigen Verordnungen: Erhöhung der Richtprämie von CHF 140 auf CHF 155 pro Monat und erwachsene Person sowie von CHF 45 auf CHF 50 pro Kind (relativer Ausgleich) vor dem Hintergrund der angekündigten Erhöhung (>10%) der durchschnittlichen Prämien für die Krankenpflege-Grund-versorgung auf ca. CHF 248 pro Monat.
NB: Mit der Novellierung des KVG können sich weitere Zusatzkosten im Betrag von ca. CHF 8 Mio ergeben. Diese werden im Voranschlag noch nicht berücksichtigt, da die Beschlussfassung in den eidg. Räten noch nicht endgültig erfolgt ist, die Möglichkeit des Referendums besteht und eine bundesgerichtliche Überprüfung der Finanzierungsmodalitäten im Raum steht.
2) Anlässlich der vorgenommenen Prüfungsarbeiten durch die zuständige Subkommission 3 erkannte Differenzen zwischen publiziertem Voranschlag 2002 zu den beabsichtigten Budgetpositionen Gerichte; Korrektur gemäss RRB Nr. 1838 vom 19. November 2001 (Beilage E).
3) Allgemeine Lohnanpassung (s. oben Ziffer 3.0)
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig:
5.1 Der Voranschlag 2002 ist gemäss Beschluss-Entwurf (Beilage A) zu genehmigen.
5.2 Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2001 bzw. des Budgets 2003 insbesondere die Ausführungen in Ziffern 2.7.1.1. und 2.7.1.2, 3.3, und 3.9 zu beachten und umzusetzen.
Beilagen:
Beschluss
(Fassung der Kommission)
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, 4. Dezember 2001
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