2001-245 (1)


1. Ausgangslage

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zwei Änderungen der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Der erste Punkt betrifft die Anpassung der versicherungstechnischen Tabellen (Barwerte) in den Statuten als Folge der im Dezember 2000 durch die Eidgenössische Versicherungskasse veröffentlichten Grundlagen. Die Barwerte werden zur Berechnung des Deckungskapitals aller Verpflichtungen benötigt. Eine wichtige Rolle spielen die Barwerte auch beim Ein- und Austritt bei der Kasse. Die Anpassung der Barwerttabellen führt zu einer leichten Erhöhung der Eintrittssummen beim Kasseneintritt. Dementsprechend erhöhen sich die Barwerte der Austrittsleistungen.


Die zweite Änderung betrifft eine einmalige Verlängerung der Amtsperiode des Verwaltungsrates der Kasse. Die jetzige Lösung hat den Nachteil, dass der neue Verwaltungsrat entweder durch die abtretenden Delegierten oder durch die neuen Delegierten gewählt werden muss. Mit der vorgeschlagenen Lösung können die Abgeordneten nach zweijähriger eigener Amtszeit einen neuen Verwaltungsrat wählen und wenn die neuen Abgeordneten gewählt werden, bleibt der Verwaltungsrat bestehen.


Obwohl 2002 eine grössere Statutenrevision ansteht, muss die beantragte Änderung aus Dringlichkeitsgründen vorgezogen werden.




2. Kommissionsberatungen


Die Personalkommission beriet die Vorlage an ihren Sitzungen vom 25. 9. und 13.11. 2001 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Personalchef Christoph Bucher, Werner Hertzog, Vorsitzender der Geschäftsleitung BLPK, Heinz Hinninger, stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung BLPK sowie Dr. Ernst Rätzer, Experte für berufliche Vorsorge.


Das Eintreten auf die Vorlage wurde mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.


In der Diskussion war die Änderung der Barwerttabellen unbestritten. Es wurden lediglich Verständnisfragen zur reichlich komplizierten Materie aufgeworfen. Der Antrag zur Verschiebung des Wahlmodus, im Grundsatz unbestritten, gab Anlass zur Diskussion über die Rolle der Abgeordnetenversammlung. Insbesondere wurde postuliert, die Abgeordnetenversammlung sollte eine aktivere Rolle einnehmen. Anträge in diesem Zusammenhang wurden keine gestellt. Obwohl die Zustimmung der ArbeitnehmervertreterInnen im Verwaltungsrat zur Statutenänderung vorliegt, wurde in der Kommission der fehlende Einbezug der Personalverbände bemängelt. Inzwischen, d.h. am 15. 11. 2001, nahm die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) von der Vorlage 2001/245 zustimmend Kenntnis.




3. Antrag


Die Personalkommission beantragt mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Revision der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse gemäss beigelegtem Beschlussesentwurf zuzustimmen.


Münchenstein, 20. November 2001


Im Namen der Personalkommission
Der Präsident: Dölf Brodbeck



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