2002-58


I.

Am 10. Januar 2002 überwies der Landrat das Verfahrenspostulat 2001/261 von Paul Schär vom 25. Oktober 2001 betreffend Änderung des Einreichungstermins von Budgetanträgen ohne Wortbegehren und einstimmig an das Büro des Landrates. Dieses hatte sich bereit erklärt, das Verfahrenspostulat entgegenzunehmen und dem Landrat innert drei Monaten seit der Überweisung eine Vorlage im Sinne des Verfahrenspostulat zu unterbreiten.


Das Verfahrenspostulat verlangt eine Änderung von § 79 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landrates, wonach Budgetanträge spätestens an der zweiten ordentlichen Oktober-Landratssitzung einzureichen sind. Sofern nur eine ordentliche Oktober-Landratssitzung stattfindet, sind sie spätestens an der ersten November-Landratssitzung einzureichen.


Die heutige Regelung lautet, dass Budgetanträge spätestens an der drittletzten ordentlichen Landratssitzung vor der Beratung des Voranschlages einzureichen sind.




II.


Die Budgetsitzungen des Landrates finden grundsätzlich Mitte Dezember statt. Zwischen Herbstschulferien und Budgetsitzung finden in der Regel insgesamt vier ordentliche Landratssitzungen statt ( je zwei im Oktober und November oder eine im Oktober und drei im November oder eine im Oktober, zwei im November und eine im Dezember).


Die Frist für die Einreichung der Budgetanträge fällt demnach entweder auf die zweite Oktober-Sitzung oder auf die erste November-Sitzung.


Im Jahre 2001 waren zwischen Herbstschulferien und Budgetsitzung ausnahmsweise nur drei ordentliche Landratssitzungen (plus eine allfällige Fortsetzungssitzung) vorgesehen. Die verbindliche Frist für die Einreichung der Budgetanträge fiel damit auf die erste Oktober-Sitzung.


Da der Budgetentwurf den Mitgliedern des Landrates erst Ende September zugestellt werden konnte, wäre eine seriöse Beratung des Budgets bzw. der Budgetanträge durch die Fraktionen kaum möglich gewesen, wenn der Termin der ersten Landratssitzung bzw. der ersten Fraktionssitzungen nach den Herbstferien mit dem Termin für die Einreichung der Budgetanträge zusammengefallen wäre. Nur dank einer Kompromisslösung, die jedoch nicht ganz der Geschäftsordnung entsprach, konnte die Ratskonferenz die unbefriedigende Situation im vergangenen Jahr bereinigen.




III.


Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollen solche ungünstige Konstellationen künftig vermieden werden, d.h. die erste Sitzung des Landrats bzw. der Fraktionen nach den Herbstschulferien soll nicht mehr mit dem Termin für die Einreichung der Budgetanträge zusammenfallen. Im "Normalfall", wenn zwischen Herbstschulferien und Budgetsitzung vier ordentliche Landratssitzungen vorgesehen sind, ändert sich gegenüber der heutigen Regelung grundsätzlich nichts. Wenn ausnahmsweise nur drei ordentliche Sitzungen vorgesehen sind, soll der Einreichungstermin für die Budgetanträge auf jeden Fall erst auf die zweite Sitzung nach den Herbstschulferien fallen.




VI.


Das Büro beantragt dem Landrat einstimmig,


a. gemäss beiliegender Änderung der Geschäftsordnung des Landrates zu beschliessen;


b. das Verfahrenspostulat 2001/261 als erfüllt abzuschreiben.


Liestal, 28. Februar 2002


Im Namen des Büros des Landrates
der Präsident: Thöni
der Landschreiber: Mundschin



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