2002-234 (1)
Bericht Nr. 2002-234 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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19. Dezember 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Postulat von Jörg Affentranger (Nr. 1991/285) vom 18.2.1993 betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt
Mit Zustimmung zur Vorlage 2002/234 schreibt der Landrat das seinerzeit als Motion eingereichte überwiesene Postulat von Jörg Affentranger betreffend Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ( 1991/285 ) ab. Ziel dieses Postulates war es verkürzt dargestellt, die Progressionsskala zu mildern oder zumindest der Geldentwertung anzupassen, die Maximalsteuersätze zu reduzieren und einer übermäßigen Wertabschöpfung Einhalt zu gebieten.
1.2 Begründung der Abschreibung
Die regierungsrätliche Vorlage äussert sich ausführlich zur zwischenzeitlich mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen eingetretenen geänderten Ausgangslage. Die Regierung gelangt zum Schluss, dass die Anliegen des Postulats in wesentlichen Teilen erfüllt sind und Härtefälle durch die kantonale Taxationskommission gemildert werden können. Sie stellt auch fest, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer in unserem Kanton sich für die steuerpflichtigen Empfänger von unentgeltlichen Zuwendungen durch eine scharfe Progressionskurve und hohe Maximalsätze auszeichne und im interkantonalen Vergleich einen der hinteren Plätze einnehme. Eine Anpassung sei allerdings in der aktuellen Situation aufgrund anderer Prioritäten (Steuerentlastungen bei Familien, RentnerInnen mit bescheidenem Einkommen und KMU) nicht opportun.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2002 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.
Es wurde zur Kenntis genommen, dass der Postulant mit einer Abschreibung einverstanden ist.
Im Rahmen der Geschäftsberatung stellte sich heraus, dass die Schlussfolgerung in der solide ausgearbeiteten regierungsrätlichen Vorlage von der Finanzkommission geteilt wird. Es wurden keine weitergehenden Punkte aufgegriffen.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Postulat abzuschreiben.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, 19. Dezember 2002
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