Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat


Stellungnahme Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel als Vorsteherin der BUD
13. August 2003

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren


Für die Möglichkeit, zum Schlussbericht Stellung zu beziehen, danke ich Ihnen.


Als Vorbemerkung möchte ich Folgendes anbringen: Wie Sie auf Seite 9 schreiben, fokussiert sich der Bericht auf die Tätigkeit der Verwaltung, speziell der Bau- und Umweltschutzdirektion und insbesondere des Hochbauamtes. Präzisierend wird ausgeführt, es handle sich also nicht um ein Gutachten über die Bauabwicklung oder um eine Beurteilung der am Bau beteiligten Unternehmen und ihrer Leistungen. Für diese Sichtweise kann ich beim flüchtigen Hinsehen durchaus Verständnis aufbringen, hingegen ergeben sich daraus für die weitere Beurteilung des Berichtes erhebliche Schwierigkeiten überall dort, wo klare Aussagen über Tun und Lassen der Verwaltung gemacht werden. Denn eine Verwaltung, die sich mit einem Unternehmen in einer Auseinandersetzung um Meinungsunterschiede zur Pflichterfüllung befindet, kann nicht nur in sich selbst beurteilt werden. Das wäre mit einem Boxkampf zu vergleichen, bei dem nur die eine Seite der Bewegungen gezeigt wird, der Rest wäre - einem Schattenboxen vergleichbar - ausgeblendet. Das Gesamtbild aber ist erst verständlich, wenn Aktion und Reaktion in der vergleichenden Übersicht bewertet werden können.


Nachstehend möchte ich bei meiner Stellungnahme als Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion - nicht zuletzt nach dem soeben Gesagten - nicht auf jedes Detail und auf jede Formulierung im Schlussbericht eingehen, sondern mich auf einige mir wesentlich erscheinendeThemenkreise beschränken:



Die Herausgabe von Akten (S. 13 ff.)


Die GPK-PUK sah sich bei Aufnahme ihrer Tätigkeit einem gewaltigen Aktenberg gegenüber. Wie im Bericht zugegeben wird (Seite16), war es "nur mit Kooperation der involvierten Stellen möglich", die "für die Untersuchung relevanten Dokumente ausfindig zu machen".


Mir persönlich war es ein grosses Anliegen, die GPK-PUK jeweils vollständig und umfassend gemäss den Editionsbegehren zu dokumentieren und ihr einen guten Service zu bieten. Deshalb habe ich BUD-intern für die Kommission eine zentrale Ansprechperson für die interne Koordination der Recherchen bestimmt. Allein die BUD hat der Kommission in mehreren Schritten insgesamt 62 Bundesordner Material eingeliefert. Dies war für die Direktion mit einem bedeutenden Aufwand verbunden, galt es doch, aufgrund der jeweiligen Editionsbegehren der GPK-PUK zuerst die massgeblichen Dokumente bei verschiedensten hausinternen und -externen Verwaltungsstellen zu lokalisieren, zusammenzustellen und zu registrieren. Die BUD hat sich gegenüber sämtlichen Begehren um Herausgabe von Akten sehr offen gezeigt und ist diesen nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen. Bei der sehr nüchternen und auch sehr kritischen Beurteilung im Bericht bleibt vergessen, dass wir hier von einer Zeitspanne reden, die über 10 Jahre zurückgeht. Die Editionsfristen der GPK-PUK waren relativ kurz, und eine Vollständigkeitserklärung konnte angesichts der Komplexität und der Fülle des Materials nicht abgegeben werden. Im Bericht werden Verzögerungen bei der Edition zwar nicht explizit kommentiert, dennoch kann der Eindruck zurückbleiben, hier sei mit bewusster Verzögerung reagiert worden, etwas, das ich aufgrund der geschilderten Umstände als grundlose Vermutung zurückweisen muss. Zudem ist absolut normal, dass die Kommission aufgrund des jeweiligen Studiums von bereits gelieferten Dokumenten neue Hinweise auf weitere Unterlagen erhalten hat, die für sie aus dem Zusammenhang relevant erschienen und die sie auch noch einzusehen gewünscht hat.


Der Präsident des Untersuchungsausschusses KSL hat die BUD, wie im Schlussbericht erwähnt (Seite 14), mit Schreiben vom 15. April 2002 tatsächlich aufgefordert, "die für diese Untersuchung relevanten Akten zusammenzustellen und zu übergeben". Daraus wird nun im Schlussbericht sinngemäss abgeleitet, die BUD habe nicht sofort alle relevanten Unterlagen eingeliefert. Nicht erwähnt wird dabei aber, dass die Direktion nach der generellen Aufforderung - quasi nach dem Muster von "urbi et orbi" - zum damaligen Zeitpunkt gar nicht wissen konnte, was die GPK-PUK alles abklären möchte. Es wäre meiner Überzeugung nach falsch gewesen und würde wohl zu anderer Kritik Anlass geben, wenn die Verwaltung gleichsam für die GPK-PUK entschieden hätte, welche Dokumente für deren Untersuchung bedeutsam sind. Zudem wird im Schlussbericht nicht erwähnt, dass zwar generell die Einlieferung der für die Untersuchung benötigten Akten verlangt wurde, nachher aber - im gleichen Schreiben vom 15. April 2002 - eine Auflistung der einzuliefernden Dokumente erfolgt ist. Danach wurde noch der Satz angefügt, man behalte sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt zur Übermittung weiterer Akten aufzufordern. Das ist dann in der Tat auch regelmässig geschehen. Es war somit von der GPK-PUK selber praktizierte Übung, die Dokumente zu den ihr relevant erscheinenden Themen einzufordern und nicht einfach Sache der Verwaltung, diese Themen zu bestimmen. Mit andern Worten: Der Verwaltung kann nicht im Nachhinein der Vorwurf gemacht werden, sie hätte Dokumente zu ganz bestimmten Themen einreichen müssen, wenn diese Themen - aus durchaus verständlichen Gründen - nicht genügend präzis vorgegeben waren. Die Verwaltung hat in diesem Stadium also mit ähnlichen Unsicherheiten gekämpft wie die GPK-PUK auch.


Auch nur ein versteckter Vorwurf einer mangelnden Kooperation in einer so heiklen Sache wäre schwerwiegend, nachdem sowohl ich selber als auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter willens waren, die GPK-PUK in ihrer Arbeit bestmöglich zu unterstützen. So war, um ein Beispiel zu nennen, der im Schlussbericht auf Seite 15 oben genannte RRB (betr. Beauftragung eines neuen Elektroplaners für einzelne Teilobjekte) einer, der sicher nicht zum Nachteil der BUD war. Er war nur deshalb nicht bei den ursprünglich eingereichten RRB's, weil er innerhalb des Hochbauamtes unter "Vergaben" abgelegt war. Mit dem Präsidenten des Untersuchungsausschusses hatte man vereinbart, die (sehr zahlreichen) regierungsrätlichen Vergabeentscheide nicht einzureichen. Erst im Verlaufe der Untersuchung wurde man seitens der BUD auf die Relevanz dieses RRB aufmerksam und hat ihn unaufgefordert nachgereicht. Hinsichtlich der im Bericht ebenfalls genannten Auflösungsvereinbarung mit Suter+Suter AG ist anzumerken, dass diese zwar von der BUD nachträglich eingereicht worden ist, aber nicht mit den ursprünglich eingeforderten Vertragsdokumenten. Dieses Dokument ist aufgrund der Ablagesystematik durch die Maschen der Recherche vom April 2002 gefallen.



Gesamtplaner - Einzelplaner (Feststellung 3, S. 57)


Die Aussage in der Feststellung 3 auf Seite 57, es sei im Sommer 1998 auf Direktionsebene erkannt worden, dass die Gesamtverantwortung angesichts des nicht mehr bestehenden Gesamtplanervertrages beim HBA liege, ist nicht korrekt. Bekanntlich wurde vom Regierungsrat Ende 1995 auf Antrag der BUD und basierend auf einem gemeinsamen Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates und des damaligen Kantonsarchitekten ein Wechsel vom Generalplanervertrag zu den Einzelplanerverträgen beschlossen (vergl. Schlussbericht, Seite 30). Es war mir persönlich also bereits 1995 bewusst, dass mit Arcoplan kein Generalplanervertrag abgeschlossen wurde, diese hingegen die Gesamtleitung des Projekts weiterhin hatte (vergl. Schlussbericht, Seite 31, mit Verweis auf SIA 102).


Die Gesamtleitung eines Bauprojektes gehört auch bei Einzelplanerverträgen zu den Grundleistungen des Architekten, der die Stellung eines Treuhänders des Bauherrn hat, und es ist in den SIA-Normen (Ziffer 3.3. von SIA 102, Ausgabe 1984) umschrieben, was diese Gesamtleitung alles umfasst. Hingegen finden sich für auch im Schlussbericht immer wieder verwendete Begriffe wie "Gesamtverantwortung", "Kostenkontrolle", "Kostencontrolling" und "Oberbauleitung" keine klaren Definitionen. Dieser Mangel hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass nicht alle Beteiligten die gleiche Sprache gesprochen haben. Deshalb traten häufig Missverständnisse auf. "Gesamtverantwortung" ist kein geschützter Begriff, sondern ein Wort, das in unserem Sprachgebrauch in guten Treuen in verschiedenen Auslegungen verwendet wird. Nicht alle verstehen darunter dasselbe. Dies muss künftig sicher vermieden werden, und zwar durch einvernehmliche Absprachen über den genauen Inhalt solcher Begriffe (und zwar über den Begriff der Oberbauleitung hinaus, vergl. Feststellung 5 auf Seite 44 des Schlussberichts).


Noch eine generelle Bemerkung zum Wechsel vom Generalplanervertrag zu den Einzelplanerverträgen: Es ist richtig, dass im Fall des KSL die Projektbegleitung durch die BUD unterschätzt worden ist (vergl. Feststellung 2 auf Seite 36 des Schlussberichts). Dies wurde auch bereits in der Landratsvorlage 2001/151 zum zweiten Zusatzkredit selbstkritisch festgehalten. Allgemein ist es aber so, dass mit dem System von Einzelplanerverträgen der Zusatzaufwand für die BUD gegenüber dem Modell mit dem Generalplanervertrag nicht wesentlich grösser sein muss. Bei beiden Systemen liegt die Gesamtleitung (mit allen damit verbundenen Pflichten für das Projekt inkl. Bauleitung) beim Architekten, bei beiden Systemen werden die Werkverträge direkt zwischen den beteiligten Unternehmern und der Bauherrschaft abgeschlossen, und bei beiden Systemen wird die Baubuchhaltung (inkl. Zahlungen an die Fachplaner) vom Architekten geführt (SIA 102, Ziffer 4.4.4, Ausgabe 1984). Das ebenfalls aufgrund der Sicherheitsanforderungen sehr komplexe Projekt "Gutsmatte" wurde auch auf der Basis von Einzelplanerverträgen zeitgerecht und unter Einhaltung des Kostenvoranschlags erfolgreich abgewickelt; die Projektbegleitung durch das HBA war aber personell gar weniger hoch dotiert als beim KSL in den Jahren bis 2000.



Gründe für die Vertragsauflösung mit Arcoplan (Seite 62 ff.)


Der Schlussbericht bezieht sich auf ein BUD-internes Papier vom 23. Oktober 2000, welches sich mit dem weiteren Vorgehen betreffend Arcoplan befasst. Es trifft zu, dass darin auch darauf hingewiesen wird, es würde politisch kaum verstanden, wenn die BUD trotz wiederholten Anläufen zu Situationsverbesserungen mit Arcoplan weiterarbeiten würde, als wäre nichts geschehen. Diese Aussage erfolgte, nachdem vorgängig im selben Papier als Gründe für die Trennung vom Architekten u.a. angeführt wurde: "Die seit 1.Oktober von ARCOPLAN implementierte Projektorganisation hat keine wahrnehmbaren Besserungen gebracht..." , "Nach wie vor müssen praktisch täglich schriftliche Mahnungen vom HBA versendet werden, welches in kaum mehr verantwortbarer Weise in die operative Tätigkeit auf der Baustelle eingreifen muss, um Schadensminimierung zu betreiben und einen einigermassen geordneten Betrieb zu gewährleisten". Und ferner: "ARCOPLAN hat die ihr obliegende, zeitgerechte Baukostenkontrolle nicht im Griff, damit befinden wir uns im finanziellen "Blindflug"." Gerade der Umstand, dass Mitarbeiter des HBA in die operative Tätigkeit eingreifen mussten, durfte auf keinen Fall achselzuckend ignoriert werden, weil dadurch Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in hohem Masse verwischt worden wären, ein Umstand, den es auch gemäss Schlussbericht zu vermeiden gilt (Erfordernis klarer Leistungsabgrenzungen, vergl. Feststellung 3, S.36). Oberste Ziele der BUD im Herbst 2000 waren Kostentransparenz und zeitgerechte Uebergabe eines betriebsbereiten, mängelfreien Spitals an den Nutzer, dies unter Optimierung des Aufwandes und unter Abgrenzung der Verantwortlichkeiten; diese sachbezogenen Aspekte allein haben zum nicht einfachen Entscheid geführt, sich vom Architekten zu trennen.


Vor dem geschilderten Hintergrund der Situation auf der Baustelle erscheint die erwähnte Einschätzung bezüglich der politischen Akzeptanz verständlich. Ich teile aber die im Schlussbericht vertretene Auffassung, wonach Spekulationen über die politische Akzeptanz bei einem Sachentscheid keine Rolle spielen dürfen. Dies gilt aber im vorliegenden Fall nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung vom Architekten, sondern auch bezüglich der juristisch abgestützten Forderung gegenüber Arcoplan, bei welcher es sachlich darum ging, im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung die Interessen des Kantons bestmöglich zu wahren. Die Einschätzung der politischen Akzeptanz im Sinne eines Filters hätte die Forderungshöhe möglicherweise verändert. Geht man aber von anerkannten juristischen Lehrmeinungen und Praxisbeispielen aus, so durfte auch hier für diesen Sachentscheid eine politische Wertung keine Rolle spielen. Auf diesen Punkt wird weiter unten noch zurückzukommen sein.


Die im Schlussbericht erwähnte Sündenbock-Theorie (Seite 63) muss ich deshalb in aller Form zurückweisen. Es ist ausschliesslich darum gegangen, den für das KSL-Bauprojekt optimalsten Sachentscheid zu treffen. Dies ergibt sich auch aus dem angesprochenen BUD-internen Papier, in welchem ausdrücklich festgehalten wird "Es wäre der Sache dienlich, wenn eine Vertragsauflösung mit Regelung der offenen Punkte gefunden werden könnte (Vorgehen analog * Elektroplaner mit gemeinsamer Einsetzung eines Schiedsgutachters....."; *der Originaltext nennt die Firma).


Es wurde folglich von der BUD primär eine saubere Lösung auf der Basis eines Schiedsgutachtens angestrebt und nicht eine Konfrontation, was klar gegen den im Schlussbericht angesprochenen, unhaltbaren Sündenbock-Verdacht spricht.



Die Verantwortung für die Kostenüberschreitung (S. 69)


Im Schlussbericht wird auf Seite 72 ausgesagt, in der Landratsvorlage betreffend den 2. Zusatzkredit werde die Verantwortung für die Kostenüberschreitung vollumfänglich den beteiligten Planerbüros zugeschoben, es finde keine selbstkritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Bauherrschaft (HBA) statt. Diese Aussage ist nicht korrekt.


In der regierungsrätlichen Landratsvorlage 2001/151 vom 29. Mai 2001 wird in Ziffer 5.2.2 mit dem Titel Mehrkosten unter lit.e explizit ausgeführt: "Die in den letzten beiden Jahren gemachten Erfahrungen im Hochbauamt zeigen heute deutlich auf, dass die Leitung des Hochbauamtes die Projektbegleitung des Projekts "KSL 95" seit der Planungsphase, aber insbesondere auch während der Ausführungsphase, unterschätzt hat". Dies ist sicher eine sehr selbstkritische Erkenntnis und eine Aussage, die BUD-intern übrigens zu Workshops geführt hat, um Massnahmen zur Vermeidung solcher Situationen zu entwickeln (z.B. Intensivierung des Controlling von Planerleistungen).


Wenn insbesondere Planerbüros für Mehrkosten verantwortlich gemacht wurden, hat dies seinen Grund hauptsächlich darin, dass die Fachplaner anlässlich der Ermittlung der Höhe des ersten Zusatzkredites jeweils für ihren Fachbereich ausdrücklich bestätigen mussten, dass der Betrag, der für den jeweiligen Fachbereich zur Fertigstellung der Baute ermittelt worden ist (Endkostenprognose), sicher ausreicht. Schon kurz nach Gewährung des ersten Zusatzkredites tauchten gleichwohl in einzelnen Fachbereichen Kostenüberschreitungen auf, insbesondere, weil die jeweilige Endkostenprognose, für welche der zuständige Fachplaner verantwortlich zeichnete, auf der Basis von offensichtlich ungenügenden Grundlagen abgegeben worden war. Soweit es in der Landratsvorlage um den Vorwurf an Planer geht, das Controllingsystem sei unterlaufen worden, sei hier klar festgehalten, dass keinem einzigen Planer und keinem einzigen Unternehmer vorsätzliches oder absichtliches Handeln unterstellt worden ist. Entsprechende Hinweise fehlen gänzlich. Die Vermutung im Schlussbericht (S. 71) trifft somit nicht zu.



Die Forderung gegen Arcoplan (S. 72 ff.)


Im Schlussbericht wird die Meinung vertreten, die von der BUD geltend gemachte Forderung über rund CHF 7 Mio sei "eindeutig überrissen" (S. 73). Begründet wird dies damit, die BUD hätte sich anlässlich des Vergleichs mit einer Forderung von CHF 697'000.-- einverstanden erklärt, ich selbst hätte eine Null-Null-Lösung angestrebt und auch die Medien hätten sich mit der Forderung kritisch auseinandergesetzt. Bezüglich des geltend gemachten Vertrauensschadens wird behauptet, einzelne BUD-Mitarbeitende hätten sich davon distanziert und ich hätte zu dieser Schadensposition keine weitere Meinung eingeholt (S. 69).


Der Aspekt der Schadenersatzforderung muss vor dem Hintergrund der streitigen Auseinandersetzung mit Arcoplan beurteilt werden. Bei der Auseinandersetzung mit Arcoplan handelte es sich um eine rein privatrechtliche Streitsache, welche gegenseitige Forderungen zum Gegenstand hatte. Im Rahmen der Auseinandersetzung wurde mit Arcoplan vereinbart, die Forderungen wechselseitig aufzulisten, diese dann soweit möglich unter mediativer Leitung einvernehmlich zu bereinigen und die verbleibenden Forderungen einem Schiedsgericht zum Entscheid zu unterbreiten.


Der Kanton befindet sich in einer solchen Situation in einem Dilemma. Entweder schwächt er seine eigene Verhandlungsposition mit Rücksicht auf die politische Akzeptanz seines Verhaltens, oder er verhält sich wie jede andere private Partei und nimmt seine Interessen bestmöglichst wahr. Im Schlussbericht wird gefordert, dass bei Sachentscheiden spekulative Ueberlegungen darüber, wie die politische Akzeptanz sein wird, keine Rolle spielen dürfen (S. 63). Daran hat sich die BUD in Bezug auf die Geltendmachung der Schadenersatzforderung gehalten.


Die BUD hat Honorarrückforderungsansprüche gestützt auf ein extern eingeholtes Parteigutachten substantiiert geltend gemacht. Dieses Gutachten ist von der BUD nie anders qualifiziert worden, und entgegen der Behauptung im Schlussbericht (vergl. S 68) bestand nie die Absicht, dieses Gutachten als unabhängige Expertise zu bezeichnen. Hinzu kamen Schadenersatzforderungen, die teilweise auch im erwähnten Parteigutachten angesprochen worden waren und die bei der Forderungseingabe mit Beweismitteln unterlegt wurden. Die BUD hat beim Gutachter ausdrücklich ein neutrales Gutachten über die Leistungserfüllung von Arcoplan verlangt (Analyse der erbrachten Leistungen bis Vertragsbeendigung aufgrund von auf dem Bau klar nachvollziehbaren Fakten und deren Bewertung), gerade um über eine solide Basis für die geltend zu machenden Forderungen zu verfügen. Das Parteigutachten wurde von Baufachleuten des HBA auf seine Plausibilität hin hinterfragt, bevor daraus die Forderungen gegen Arcoplan abgeleitet wurden. Die GPK-PUK hat gemäss eigener Darstellung die am Projekt beteiligten Unternehmer nicht beurteilt und diesbezüglich keine Untersuchungen angestellt (vergl. S.9 des Berichts). Ich gebe deshalb meiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass im Schlussbericht aufgeführt wird, das Gutachten, das sich zur Hauptsache mit Leistungserfüllungsfaktoren beschäftigt, vermöge nicht zu überzeugen.


Bezüglich des im Schlussbericht kritisierten Vertrauensschadens ist darauf hinzuweisen, dass sich die entsprechende Schadensposition auf die juristische Lehre und auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung abstützt (dazu u.a. BGE 119 II 249 ff., P. Gauch "Ueberschreitung des Kostenvoranschlags - Notizen zur Vertragshaftung des Architekten" in Baurecht 1989, S.79 bis 86, mit zahlreichen Verweisen und R. Schumacher "Die Haftung des Architekten für seine Kosteninformation" in "Das Architektenrecht" 1995, S. 230 bis 252). Als Schadenssumme wurde die Differenz zwischen der Endkostenprognose der Arcoplan vom 4.September 2000 für die unter ihre Verantwortung fallenden Leistungen für das Bettenhaus 1 des KSL zur im April 2001 ermittelten mutmasslichen Endabrechnungssumme geltend gemacht. Diese Differenz hat eine Forderung ergeben, die juristisch begründbar ist und als Vertrauensschaden entweder geltend gemacht werden kann oder nicht. Es gab keinen sachlichen Grund, diese begründete Forderung im Rahmen einer privatrechtlichen Auseinandersetzung nicht anzumelden. Da es sich beim Vertrauensschaden um eine Forderungsposition handelt, die in Streitfällen selten geltend gemacht wird, war es sicher vertretbar, dass sich die BUD-Mitarbeitenden und ich mich selber auf die Juristen verliessen. Die Distanzierung, von der im Schlussbericht (S.69) die Rede ist, hat sich klarerweise nicht auf die Geltendmachung dieser Forderungsposition, sondern darauf bezogen, dass darin "Juristenfutter" ausgemacht wurde. Ich hatte zudem persönlich keinen Grund, bezüglich des Vertrauensschadens eine weitere Fachmeinung einzuholen. Auch die GPK-PUK hat darauf verzichtet, Abklärungen zu treffen bzw. die Meinung von juristischen Fachleuten darüber einzuholen, ob die gesamten sich gegenüberstehenden Forderungen, insbesondere die kritisierte Position des Vertrauensschadens, jurisitisch begründbar waren. Auch aus diesem Grund kann ich den Vorwurf, die Forderung des Kantons sei überrissen gewesen, nicht akzeptieren.


Dass die Gesamtforderungshöhe politisch nicht allseits geschätzt worden ist, wird nicht bestritten. Hingegen darf aus dem Umstand, dass sich die Medien teilweise kritisch äusserten, nicht auf eine sachliche Unbegründetheit geschlossen werden. Auch meine Bereitschaft zu einer Null-Null-Lösung hatte nichts mit der sachlichen Begründetheit der von der BUD geltend gemachten Forderung zu tun. Vielmehr handelte es sich um eine von der BPK ins Visier genommene politische (und nicht auf sachlichen Ueberlegungen und Abklärungen basierende) Lösung. Diese Lösung war denn auch von der BPK zu vertreten.


Der nicht akzeptierte politische Null-Null-Lösungsvorschlag war Ausgangslage für die späteren Vergleichsverhandlungen unter der Leitung von Prof. P. Gauch, einem renommierten Spezialisten für Baurecht mit entsprechendem langjährigem Lehrstuhl in Fribourg, und unter Mitwirkung von zwei Baufachleuten. Allen Beteiligten war dabei nämlich klar, dass ein Scheitern dieser Verhandlungen zu einem äusserst langwierigen und kostspieligen Schiedsgerichtsverfahren führen würde.


Im Ergebnis wurden der BUD im von beiden Parteien angenommenen Vergleich unter allen drei Forderungskategorien "Honorarrückforderung", "Schadenersatzansprüche" und "Vertrauensschaden" Beträge zugesprochen. Dies belegt, dass deren Geltendmachung sachlich und rechtlich gerechtfertigt war. Dass es bei der Höhe der Beträge auch darum ging, die Zahlungsfähigkeit von Arcoplan im Auge zu haben, ist klar. Ein Vergleich ausserhalb jeder Möglichkeit, ihn erfüllen zu können, hätte wenig Sinn gemacht.


Nach all den kritischen Würdigungen von Teilen des Schlussberichts möchte ich mich bei der GPK-PUK ganz besonders für die Erarbeitung der 26 Empfehlungen bedanken, die von betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern BUD gemeinsam mit mir sorgfältig analysiert, aufgearbeitet und im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden.



Mit freundlichen Grüssen


Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsrätin



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