Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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| Bericht der: | Parlamentarischen Untersuchungskommission | |
| vom: | 18. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 | |
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Stellungnahme von Arcoplan Generalplaner AG als Architektin
15. August 2003
Sehr geehrte Damen und Herren
Die GPK-PUK hat die Arcoplan eingeladen, zum Schlussbericht eine Stellungnahme abzugeben.
Die Arcoplan hat den Schlussbericht der GPK-PUK vom 18. Juni 2003 mit Respekt zur Kenntnis genommen und möchte den Mitgliedern der GPK-PUK für ihre grosse Arbeit danken.
Der von der GPK-PUK einstimmig verabschiedete Bericht zeigt im Detail das Handeln der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit den Um- und Erweiterungsbauten des Kantonsspitals Liestal (KSL) auf. Er wirft insbesondere ein klärendes Licht auf das Verhalten der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und des Hochbauamtes (HBA), welche für das Projektmanagement und die Kostenentwicklung verantwortlich zeichneten.
In der Tat hat die mit uneingeschränktem Akteneinsichtsrecht ausgestattete GPK-PUK als neutrale Instanz die Verantwortlichkeiten rund um die Vorkommnisse beim Projekt KSL ins rechte Licht gerückt. Das Resultat zeigt, dass die Arcoplan zu Unrecht zum Sündenbock für die eingetretenen Kostenüberschreitungen gemacht worden ist, welche auf das unzulängliche Projektmanagement und die unklaren Verantwortlichkeiten innerhalb der BUD und des HBA zurückzuführen sind.
Die Parlamentsmitglieder werden sich nach dem Studium des Schlussberichts der GPK-PUK selbst ein Bild machen. Die Arcoplan vertraut auf das Urteilsvermögen und auf den Sinn für Gerechtigkeit des Parlaments: Wir rechnen zuversichtlich mit einer politisch abgestützten, öffentlichen Rehabilitation sowie mit einer entsprechenden finanziellen Wiedergutmachung.
Aus Sicht der Arcoplan sind die folgenden zentralen Erkenntnisse aus dem Bericht der GPK-PUK wesentlich (alle in Klammern zitierten Seitenzahlen verweisen auf den Bericht GPK-PUK):
| 1. | Auffallend ist, mit welchem Nachdruck die GPK-PUK die BUD und das HBA - und nur allzu oft aufgrund nahezu detektivischer Arbeit (S. 14 f) - zur Herausgabe wichtiger Akten auffordern musste. Es ist diesem wiederholten Insistieren der GPK-PUK zu verdanken, dass für die Beurteilung entscheidende Unterlagen erstmals zum Vorschein gelangten. Je mehr dies geschah, desto klarer wurden das Fehlverhalten und die Widersprüche bei BUD und HBA. |
| Bei den Schlichtungsverhandlungen von Anfang 2002 verfügten weder die Arcoplan, noch der «Schiedsrichter» (Prof. Peter Gauch) über entsprechende Befugnisse zur Akteneinsicht. Die Verhandlungen wurden daher bei unvollständiger Aktenkenntnis der Beteiligten geführt, teils sogar aufgrund irreführender oder schlicht falscher Behauptungen von BUD und HBA. Die Arcoplan hat mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen, konnte dies aber nicht beweisen, weil damals die Akten fehlten. Entsprechend negativ ist das Ergebnis für die Arcoplan ausgefallen (Verzicht auf Honorarforderungen in der Höhe von CHF 1,27 Mio). Dies wiegt umso schwerer, als die Arcoplan in ihrer Existenz gefährdet war und deshalb den "Vergleich" unterschreiben musste, da die BUD erklärt hatte, nach dem für sie überraschend günstigen Vorschlag von Prof. Gauch (vgl. die entsprechenden Aussagen der Vorsteherin der BUD, S. 70 FN. 210) nicht mehr zu verhandeln, dafür aber die Arcoplan in Ruhe zu lassen. Mit Vorliegen des klärenden GPK-PUK-Berichts sind diese Schiedsverhandlungen in einem anderen Licht zu sehen und der damalige Vergleich zwischen der Arcoplan und der BUD ist zu hinterfragen. | |
| 2. | Dass im Landrat für das KSL zweimal ein Zusatzkredit beantragt werden musste, hat die GPK-PUK auf «Geburtsfehler» in der (Vor-)Planungsphase des Projekts KSL sowie auf das unzureichende staatliche Projektmanagement zurückgeführt. Statt diese Gründe offenzulegen, hat die BUD in beiden Fällen jeweils einen "Schuldigen" präsentiert: Geschah dies beim ersten Zusatzkredit mit einem Bauernopfer noch auf stille Art (Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kantonsarchitekten zwei Tage vor der Landratsdebatte), war beim zweiten Zusatzkredit ein Damenopfer nötig geworden (Kündigung des Vertrags mit der Arcoplan mit anschliessenden öffentlichen Diffamierungen aller Art). |
| Zu dieser Art von sachfremdem Verhalten hält der Bericht unmissverständlich fest (S. 63): «Spekulative Überlegungen wie jene, wonach die Vertragsauflösung die Akzeptanz einer Zusatzkreditvorlage erhöhen würde, dürfen bei solchen Entscheidungen keine Rolle spielen. Sie nähren bloss den Verdacht, dass angesichts der unerfreulichen Kostenentwicklung ein Sündenbock gesucht werden musste.» | |
| 3. | Die GPK-PUK hat in der zweiten LRV eine Reihe von Unstimmigkeiten aufgedeckt. Beispielhaft kann auf folgende Feststellungen hingewiesen werden. |
| In der LRV ist prominent und mehrfach eine "Expertise" der Bühlmann Engineering AG zitiert worden. Die GPK-PUK zeigt auf, dass es sich hierbei um eine Elektrofirma handelt, welche zur gleichen Zeit von der BUD einen Auftrag für das Bruderholzspital erledigte. Diese Elektrofirma war beauftragt, die Plan- und Bauleistungen der Arcoplan zu beurteilen. Nach Einschätzung der GPK-PUK vermag der von der Bühlmann Engineering AG abgelieferte Bericht nicht zu überzeugen (S. 67 f): «So sind zahlreiche Schlussfolgerungen der Autoren nicht nachvollziehbar, in sich widersprüchlich und unpräzise.» | |
| Unklarheiten hat die GPK-PUK auch bei der in der LRV enthaltenen Kostenermittlung festgestellt, die allem Anschein nach in verschiedenen Punkten zu hoch ausgefallen ist (S. 64 f). | |
| Als schlicht irreführend erwies sich schliesslich der Versuch der BUD, die Verantwortung für die Mehrkosten vollumfänglich den beteiligten Planern, insbesondere der Arcoplan, zuzuschieben (S. 71 f). Entgegen den Behauptungen in der LRV kann die GPK-PUK «keine Hinweise auf ein bewusstes, absichtliches Unterlaufen des Controllingsystems durch die Planer finden ». | |
| 4. | Die GPK-PUK hat das Vertragsverhältnis zwischen HBA und Arcoplan und dessen Abwicklung durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) beurteilen lassen (S. 13). Die Arcoplan ist von der BUD zweimal finanziell geschädigt worden: Zum ersten wurde ihr Honorar beim Abschluss des Architekturvertrages um rund CHF 1,2 Mio. gekürzt (S. 34/35), zum zweiten verweigerte die BUD die Bezahlung der Schlussrechnung der Arcoplan in Höhe von CHF 1,27 Mio. (S. 69). Ging es im ersten Fall noch um die Ausnützung der Tatsache, dass die Arcoplan eben erst gegründet worden und dementsprechend schwach war (S. 35), hat die BUD im zweiten Fall die Arcoplan mit Absicht zuerst arbeiten lassen und sich nachher - als Teil der Vertragsauflösung - um die Bezahlung der geleisteten Arbeit gedrückt (S.63). |
| Wie bekannt, hat dieses Verhalten die Arcoplan in Schwierigkeiten gebracht. Über den Honorarverlust für geleistete Arbeit hinaus hat die Arcoplan zusätzliche Ausgaben von rund Fr. 0.8 Mio. in Kauf nehmen müssen, um ihre Interessen gegenüber der BUD und dem HBA wahrnehmen zu können. | |
| Was diese Verluste und zusätzlichen Ausgaben bei der Arcoplan bewirkten, ist von PricewaterhouseCoopers in einem Bericht vom März 2002 festgestellt worden, den die BUD in Absprache mit der Arcoplan in Auftrag gegeben hat, aber von der Arcoplan bezahlt werden musste. In diesem Bericht hat die PricewaterhouseCoopers unmissverständlich festgestellt, dass die finanzielle Lage der Arcoplan «als äusserst kritisch zu beurteilen sei und diese Situation massgeblich mit dem Auftrag KSL zusammenhänge» (S. 71). | |
| Obwohl vertraglich vereinbart, dass dieser Bericht anerkannt werden würde, hat sich die BUD in der Folge konsequent geweigert, die Feststellungen der PricewaterhouseCoopers zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn auf die weitere Geltendmachung von Forderungen zu verzichten | |
| 5. | Als ebenso befremdlich bezeichnet die GPK-PUK das Verhalten der BUD bei der Behandlung der 2. Landratsvorlage durch die Bau- und Planungskommission (BPK): als sich die BPK sogar um einen Vergleich zwischen den Parteien bemühte, verweigerte die Vorsteherin der BUD das Gespräch durch passives Zuhören (S. 73 f). |
| 6. | Die von der BUD systematisch aufgebauschten Vorwürfe gegen die Arcoplan sind haltlos und nicht verantwortbar, insbesondere auch die Geldforderungen von über 7 Mio. Franken (S. 67). Besonders deutlich wird dies im Schlusssatz des Berichtes der GPK-PUK auf S. 78 unten: |
| « Demgegenüber hatte der Elektroplaner, der den Kostenvoranschlag in weit höherem Ausmass überschritten hatte, eine Honorarreduktion von CHF 46'150.- (5% vom Honoraranspruch. von CHF 923'000. -) zu gewärtigen. Die Diskrepanz zur Forderung gegenüber der Arcoplan ist erstaunlich. Sie lässt sich für die GPK-PUK nicht auf objektivierbare Fakten zurückführen. Bestenfalls entspricht sie einem Versuch, für den Kanton ein Maximum an Forderungen geltend zu machen, ohne Rücksicht auf die Verhältnismässigkeit und die Folgen für die Betroffenen. Diese Art der Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Kantons ist für die GPK-PUK nicht nachvollziehbar. Dies unabhängig davon, ob damit der in der Vereinbarung bei der Vertragsauflösung mit der Arcoplan festgelegte Verzicht auf wertende Äusserungen verletzt worden ist oder nicht. Die Hinterfragung der vom Leiter des Rechtsdienstes der BUD formulierten Forderung erfolgte nicht. Die Verantwortung dafür wäre bei der Leitung des HBA und der Direktion der BUD gelegen. » | |
| 7. | «Wer arbeitet, macht auch Fehler», besagt der Volksmund. Die Arcoplan hat nie bestritten, dass ihr durch die im Baubüro liegen gebliebenen Rechnungen ein Fehler unterlaufen war und ihr Bedauern über den Vorfall mehrfach geäussert, obwohl der Kanton nachgewiesenermassen nicht zu Schaden kam. Nicht tolerierbar ist hingegen, eigene Fehler abzustreiten oder auf Andere abzuschieben, wie das von BUD und HBA praktiziert worden ist. |
| In welchem Masse hier Remedur geschaffen werden muss, zeigen die Empfehlungen im Schlussbericht der GPK-PUK. Es handelt sich hierbei durchwegs um relativ einfache Empfehlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bewältigung von Grossprojekten (S. 79 f). Da speziell BUD und HBA generell mit Grossprojekten beschäftigt sind, kommt in diesen Empfehlungen klar zum Ausdruck, dass die betroffenen Ämter ihrer Kernaufgabe nicht gewachsen sind. Diese Feststellung der GPK-PUK steht in einem auffallenden Widerspruch dazu, wie BUD und HBA ihre Tätigkeit selbst einschätzen. |
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig die von der GPK-PUK erreichte Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse - neben den Erkenntnissen für die zukünftige Abwicklung von Grossprojekten - für uns ist, nachdem es der Bau- und Umweltschutzdirektion in der Vergangenheit mehrfach gelungen ist, andere Gremien, Institutionen, staatliche Stellen und Auftraggeber über die Rolle der Arcoplan zu täuschen und deren Reputation aufs schwerste zu schädigen.
Obwohl gerade die Nutzer und Patienten des KSL mit den Um- und Erweiterungsbauten sehr zufrieden sind und einhellig von einer guten Leistungserbringung sprechen, wurden die dafür massgeblichen Leistungen der Arcoplan bisher nicht honoriert: Zu Unrecht, wie der Schlussbericht der GPK-PUK aufzeigt.
In das gleiche Kapitel fällt die uns aus gut unterrichteten Kreisen mitgeteilte Tatsache, dass von Seiten der Regierung des Kantons Basel-Landschaft eine interne Boykott-Weisung ergangen ist, keine Aufträge mehr an die Arcoplan zu vergeben.
Es ist zu hoffen, dass der Landrat rasch und effizient für eine angemessene Wiedergutmachung sorgt: von der politisch abgestützten, öffentlichen Rehabilitation über eine angemessene Entschädigung für gehabte Verteidigungskosten von 0.8 Mio. Franken bis hin zur Begleichung der ausstehenden Honorarforderung für geleistete Arbeiten in der Höhe von 1,27 Mio. Franken.
Mit freundlichen Grüssen
Arcoplan Generalplaner AG
Ulrich Raeber
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