Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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| Bericht der: | Parlamentarischen Untersuchungskommission | |
| vom: | 18. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 | |
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Stellungnahme von Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD
14. August 2003
Sehr geehrter Herr Brassel
Mit Schreiben vom 1. Juli 2003 teilen Sie mir mit, die GPK-PUK habe an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2003 den Bericht zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus des Kantonsspitals Liestal verabschiedet. Sie haben mir den Schlussbericht zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 15. August 2003 zugestellt. Die Stellungnahme soll dem Schlussbericht bei der Veröffentlichung beigelegt werden.
Als Leiter des Rechtsdienstes der BUD (seit 1.11.1999) hatte ich in dem von Ihrer Kommission durchgeführten Verfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson und war BUD-intern Kontaktperson hinsichtlich Ihrer Akteneditionsbegehren. In Ihrem Bericht legen Sie dar, wen Sie als unmittelbar betroffene Personen, welche über weitgehende Teilnahmerechte verfügen (§ 65 Abs. 1 LRG), bezeichnet haben (vgl. S. 10/11). Ihrem diesbezüglichen Entscheid lag die Überlegung zugrunde, "Personen, denen im abschliessenden PUK-Bericht möglicherweise Vorwürfe gemacht werden könnten, als unmittelbar betroffene Personen zu bezeichnen und ihnen damit das rechtliche Gehör zu gewähren" (S. 11).
Ich stelle fest, dass im Bericht der GPK-PUK Vorwürfe gegen den Rechtsdienst der BUD bzw. gegenüber mir persönlich als dessen Leiter erhoben werden. Entgegen den im erwähnten Entscheid aufgestellten Kriterien ist mir indessen zu keinem Zeitpunkt Ihrer Untersuchung die Stellung einer unmittelbar betroffenen Person mit den damit verbundenen Rechten und Einflussmöglichkeiten eingeräumt worden. Ich bin auch zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens mit irgendwelchen Vorwürfen gegenüber dem Rechtsdienst der BUD oder mir persönlich konfrontiert worden. Ich hatte somit keine Gelegenheit, dazu Stellung nehmen zu können.
Damit sind bezüglich meiner Funktion und meiner Person andere Kriterien zur Anwendung gelangt, und vor allem ist mein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. Dieser verfassungsmässig garantierte Grundsatz verlangt, bezogen auf Ihre Untersuchung, dass Betroffene vorgängig anzuhören sind, wenn ihnen gegenüber Vorwürfe erhoben werden. Meine Ausgangslage lässt sich mit einer Person vergleichen, die zwar nicht als Angeschuldigte in ein Strafverfahren involviert war, aber plötzlich mit einem rechtskräftigen Urteil konfrontiert wird und nachträglich die Möglichkeit erhält, sich zu äussern. Dies ist rechtsstaatlich nicht haltbar.
Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2002 zum PUK-Verfahren zuhanden Ihrer Kommission unter anderem dargelegt, der Entwurf des Schlussberichts werde vor der Verabschiedung durch die parlamentarische Kommission den unmittelbar betroffenen Personen vorgelegt, damit diese auf Irrtümer oder Missverständnisse hinsichtlich der gemachten Feststellungen hinweisen können. Ich stelle fest, dass Ihre Kommission dem bezüglich meiner Funktion und meiner Person nicht nachgekommen ist.
Vor dem geschilderten Hintergrund sehe ich keine Veranlassung, zum offensichtlich in seiner finalen Fassung vorliegenden Bericht materiell Stellung zu nehmen. Insoweit Ihr Bericht keine Vorwürfe gegen meine Person beinhaltet, habe ich keinen Grund und keine Legitimation zur Stellungnahme. Insoweit er Vorwürfe gegen mich enthält, sind diese unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen, sodass der Bericht mit einem schwerwiegenden Verfahrensmangel behaftet ist. Eine materielle Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt erübrigt sich auch aus diesem Grund. Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass der Bericht bezüglich meiner Funktion und meiner Person Aussagen und Formulierungen enthält, die in dieser Form nicht haltbar sind und von mir nicht anerkannt werden.
Vor dem Hintergrund des von der Arcoplan auch gegen meine Personen initiierten Strafverfahrens werde ich kaum darum herum kommen, mich an anderer Stelle materiell zu Ihrem Bericht zu äussern. Ich hätte es aber begrüsst, wenn mir im Verfahren die Rechte eingeräumt worden wären, die Sie anderen eingeräumt haben.
Mit freundlichen Grüssen
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION
Leiter Rechtsdienst
Dr. Markus Stöcklin
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