Bericht Nr. 2003-180 der GPK
Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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Bericht der: |
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Geschäftsprüfungskommission / PUK |
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vom: |
28. August 2003 |
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Titel des Berichts: |
betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 |
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Bemerkungen: |
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1. Bericht an den Landrat
Die Geschäftsprüfungskommission legt dem Landrat mit diesem Bericht den Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vor.
Zur Untersuchung dieser Vorkommnisse überwies der Landrat am 10. Januar 2002 das Verfahrenspostulat 2001/277 zur Einsetzung einer PUK (modifiziert, LRB 1425). Gestützt auf die vom Büro dazu ausgearbeitete Vorlage 2002/057 stattete der Landrat die GPK am 14. März 2002 mit den Befugnissen einer parlamentarischen Untersuchungskommission aus (LRB 1527). Ein neunköpfiger Ausschuss hat diese Untersuchung durchgeführt. Am 18. Juni 2003 hat die Gesamt-GPK den Bericht einstimmig verabschiedet.
Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs für die von der Untersuchung unmittelbar betroffenen Personen schreibt das Landratsgesetz (LRG § 65,4) vor, dass die PUK ihren Schlussbericht jenen Behörden und Personen zur schriftlichen Stellungnahme unterbreiten muss, denen gegenüber Vorwürfe erhoben werden. Den entsprechenden Personen wurde der Bericht anfangs Juli zugestellt mit der Aufforderung, bis zum 16. August dazu Stellung zu nehmen. Während dieser ganzen Zeit standen den Betroffenen die Akten der GPK-PUK zur Einsicht zur Verfügung. Diese Möglichkeit zur Einsichtnahme ist von keiner Seite wahrgenommen worden.
Wie im Landratsgesetz vorgeschrieben, werden die inzwischen eingegangenen Stellungnahmen dem Schlussbericht im Anhang beigefügt. Das Landratsgesetz sieht nicht vor, dass aufgrund dieser Stellungnahmen der Schlussbericht noch einmal überarbeitet werden kann. Deshalb sollen in dieser Vorlage die in den Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen auch nicht weiter kommentiert werden. Dazu besteht Gelegenheit an der Landratsdebatte.
Auch wenn die Untersuchung ihren Fokus auf das Verwaltungshandeln legte - nur dieses untersteht der parlamentarischen Oberaufsicht -, wurden, wie die Untersuchung zeigt, die in diesem Umfeld erfolgten baulichen Tätigkeiten stets mit einbezogen. Es kann aber nicht die Rede davon sein, dass der Bericht der GPK-PUK in diesem Zusammenhang irgendwelche Ansprüche privatrechtlicher Art im Umfeld der Bauausführung beurteilen kann und will.
2. Zum Terminplan
In ihrer Stellungnahme zuhanden des Büros des Landrats hatte die GPK schon im Februar 2002 festgehalten, dass sie sich nicht in der Lage sehe, bereits einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen. Sie sah aus damaliger Sicht vor, dem Landrat ihren Bericht im ersten Quartal 2003 vorzulegen. Im Verlauf der Arbeit zeigte sich, dass diese unverbindliche Terminvorgabe nicht realisierbar war. Die Gründe dafür lagen in der äusserst zeitaufwendigen Arbeit für das Aktenstudium und für die insgesamt 24 Befragungen. Dazu kam, dass die Aktenherausgabe teilweise schleppend vonstatten ging und die GPK-PUK einzelne Dokumente erst im März 2003 im Rahmen einer Nachrecherche erhielt. Diese Faktoren sowie die - logischerweise - nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder führten dazu, dass die Fertigstellung des Berichts erst im zweiten Quartal des laufenden Jahres erfolgen konnte. Mehr zur Arbeits- und Vorgehensweise ist dem ersten Kapitel des Untersuchungsberichts zu entnehmen.
3. Grenzen des Milizparlaments
Rückblickend muss festgehalten werden, dass die Belastungen, die eine parlamentarische Untersuchungskommission mit sich bringt, die Grenzen eines Milizparlaments überschreiten.
Auf eine vorläufige Bilanzierung und Aufarbeitung dieser Problematik soll an dieser Stelle noch verzichtet werden. Es sei nur darauf hingewiesen, dass verschiedene im Landratsgesetz vorgesehene Regelungen in Bezug auf eine PUK (LRG §§ 64ff.) vor dem Hintergrund der ersten gemachten Erfahrungen zu präzisieren sind. Diese Aufgabe ist aber sinnvollerweise erst nach Abschluss der Arbeit der EDV-PUK anzugehen, damit auch die dort gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden können.
4. Empfehlungen
Ein Bestandteil des Auftrags des Landrates an die mit den Befugnissen einer parlamentarischen Untersuchungskommission ausgestattete GPK war es, zukunftsgerichtete Empfehlungen vorzulegen. Diesem Auftrag ist die GPK nachgekommen und legt auf den Seiten 79-82 26 Empfehlungen vor.
Die GPK erwartet, dass der Regierungsrat dem Landrat bis Ende März 2004 über die Umsetzung der angeregten Massnahmen Bericht erstattet.
5. Antrag an den Landrat
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:
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5.1 |
Vom «Bericht zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal» wird Kenntnis genommen. |
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5.2 |
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat bis Ende März 2004 über die Umsetzung der im Untersuchungsbericht angeregten Massnahmen Bericht zu erstatten. |
Liestal, den 28. August 2003
Namens der GPK-PUK: Der Präsident: Ruedi Brassel
Namens der Geschäftsprüfungskommission: Der Präsident: Dieter Schenk
Beilage: Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 (>>> Inhaltsübersicht)