Bericht Nr. 2003-232A an den Landrat


1. Kommissionsberatung

Die Justiz- und Polizeikommission diskutierte an der Sitzung vom 25. Oktober 2004 die Zweitauflage des Regierungsprogramms. Die Diskussion bezog sich vor allem auf den Teil C Programmpunkte und Massnahmen der Direktionen und dort auf die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion.


Die Kommission begrüsst die Konkretisierung des Regierungsprogramms und ist grundsätzlich der Meinung, dass die angesprochenen Schwerpunkte ein sinnvoller Bestandteil des Regierungsprogramms sind. Verschiedene Fragen wurden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Generalsekretär Stephan Mathis zufriedenstellend beantwortet.
Allerdings wurde festgestellt, dass sich einige Fehler eingeschlichen haben. So sind an zwei Stellen ( Polizei 5.01 und Jugendanwaltschaft 5.03) wörtlich die gleichen strategischen Zielsetzungen formuliert.
Der letzte Satz in 5.03.01 ( Electronic Monitoring ) soll in eine eigene Nummer 5.03.02 überführt werden. Das ergibt mehr Sinn, da so Prävention und Repression nicht vermischt werden.
Eine weitere Änderung betrifft 5.10.20, wo nicht von «Bedürfnissen» (im 1. Satz), sondern von «Schutzbedürfnissen» gesprochen werden soll.
Im Punkt 5.10 Weitere Dienstleistungen hat sich ein C eingeschlichen, das gestrichen werden muss, da es überflüssig ist.
Dazu soll der Neubau des Kantonsgerichtsgebäudes in Liestal und des Strafjustizzentrums in Muttenz in das Programm aufgenommen werden.


Die Änderungen werden nicht nur von der Kommission, sondern auch von Regierungsrätin Sabine Pegoraro und von Stephan Mathis befürwortet. Stephan Mathis hat die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen gleich selber formuliert.




2. Änderungsanträge


Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (S. 29 bis 32)


Nr. 5.03
Programmpunkt Jugendanwaltschaft, strategische Zielsetzungen: streichen.


Neuer Text: Der Jugendkriminalität ist mit geeigneten Massnahmen - präventiver und repressiver Natur - zu begegnen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die vernetzte Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft, den Schulbehörden, der Polizei und der betroffenen Eltern. Zur Unterstützung der Kommunikation sind die erforderlichen Gefässe - wie beispielsweise die Institution der Runden Tische - zu schaffen.


Nr. 5.03.01
Textende bei «verfeinert werden».


Neu: 5.03.02
Einsatz von Electronic Monitoring
Im repressiven Bereich ist der Einsatz von Electronic Monitoring («elektronische Fessel») als eigenständige Sanktionsnorm oder als Ersatzmassnahme anstelle der Inhaftierung zu prüfen.


Nr. 5.10 Anmerkung GPK: Stehenlassen
Weitere Dienstleistungen: Buchstabe C streichen. (Entspricht dem neuen Raster, der inzwischen allen LR vorliegt.)


Nr. 5.10.20
Anstelle von «es entstehen neue Bedürfnisse»: «es entstehen neue Schutz bedürfnisse».


neu: Nr. 5.11 Anmerkung GPK: Gehört gemäss Raster zu Programmpunkten 5.04/5.05
Programmpunkt Gerichte/Staatsanwaltschaft/Gefängnisse


Strategische Zielsetzungen


Bis 2011 sind alle Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Statthalterämter (eingeschlossen das Besondere Untersuchungsrichteramt) und die Gefängnisse so untergebracht, dass sie ihre Leistung effizient erbringen können.


Nr. 5.11.01 ad 5.04/5.05
Kantonsgerichtsgebäude Liestal und Strafjustizzentrum Muttenz


Ein Neubau Kantonsgericht in Liestal und ein Strafjustizzentrum beim Bahnhof Muttenz sollen die Raumanforderungen der heute unter ungenügender Infrastruktur leidenden Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Bezirksgefängnisse langfristig abdecken.


Finanzielle Auswirkungen 2004-2007: 5 Mio. Fr.


Birsfelden, 27. Oktober 2004


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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