2003-232 (3)
Bericht Nr. 2003-232A an den Landrat |
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Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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3. März 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Regierungsprogramm 2004-2007 (Fassung vom 21. September 2004)
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Bemerkungen:
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1. Auftrag
Gemäss § 44 des Landratsgesetzes unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat im ersten Amtsjahr einer neuen Amtsperiode das Regierungsprogramm mit Finanzplan zur Genehmigung. Der Landrat kann das Regierungsprogramm unverändert oder zusammen mit eigenen Ergänzungs- und Aenderungsbeschlüssen genehmigen oder an den Regierungsrat zurückweisen.
2. Erste Fassung vom 09. Oktober 2003
Die erste Fassung des Regierungsprogrammes 2004-2007 beschränkte sich auf übergeordnete Legislaturziele und politische Schwerpunkte. Die Schwerpunkte konzentrierten sich auf Finanz- und Steuerpolitik, Bildungspolitik und Gesundheitspolitik und enthielten nur einzelne Ziele und Massnahmen in diesen Bereichen. Die Neukonzeption des Berichtswesens, wie sie die GPK im Dezember 1998 der Regierung empfohlen und in der Folge für das Regierungsprogramm 1999-2003 und die folgenden Jahresprogramme angewendet worden war, wurde damit verlassen. Die GPK bemängelte in ihrem ersten Bericht vom 29. April 2004 die fehlende Systematisierung und damit auch den Verlust der Harmonisierung mit den Jahresprogrammen, sowie den fehlenden Finanzplan. Sie forderte für jede Direktion die Darstellung der wesentlichsten Schwerpunkte mit entsprechenden Zielen und Massnahmen und beantragte dem Landrat die Rückweisung des Regierungsprogrammes. Ohne Gegenstimme folgte der Landrat am 10. Juni 2004 der GPK und wies die erste Version an den Regierungsrat zurück mit dem Auftrag:
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die in der Vorperiode begonnene einheitliche Gliederung der Berichte konsequent weiterzuführen und das Regierungsprogramm um systematisch numerierte Programmpunkte sowie Schwerpunktziele/-massnahmen zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen aller Direktionen zu erweitern,
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gleichzeitig mit dem überarbeiteten Regierungsprogramm einen darauf abgestimmten Finanzplan vorzulegen,
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dem Landrat einen umfassenden, nach Projekten gegliederten Investitionsplan vorzulegen.
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Die überarbeitete Fassung des Regierungsprogrammes wurde mit Bürobeschluss Nr. 196 vom 23. September 2004 wiederum an die GPK überwiesen.
3. Ueberarbeitung der Numerierung
Die im Verlaufe der letzten Legislaturperiode festgestellten Mängel der Numerierung wurden mit der Ueberarbeitung behoben. Die GPK konnte mit Herrn Biondi, zuständiger Mitarbeiter der FKD für das Berichtswesen, die Numerierungssystematik besprechen und Hinweise für die Gliederung geben. Der neue Raster für die einheitliche Numerierung (allen Landräten zugestellt/angewendet ab Jahresprogramm 2005) schafft die Möglichkeit, während der Legislaturperiode auftauchende neue Vorhaben an thematisch richtiger Stelle einzufügen. Im Interesse der Systematik (einfacher Quervergleich) wird dadurch in Kauf genommen, dass im Regierungsprogramm und in den Jahresprogrammen Numerierungslücken entstehen.
4. Zweite Fassung des Regierungsprogrammes
Die neue Version des Regierungsprogrammes hält sich in der Gliederung an die Vorgaben des Landrates. Die Teile A und B entsprechen der ersten Fassung des Regierungsprogrammes. Im Teil C sind direktionsweise die wichtigsten Programmpunkte mit den für den Landrat relevanten Massnahmen und - sofern bezifferbar - deren finanzielle Auswirkungen aufgeführt. Dieser Teil kann in erster Linie von den Sachkommissionen beurteilt werden.
5. Der Stellenwert des Regierungsprogrammes
Das Regierungsprogramm ist das wichtigste Mittel der politischen Planung. Es sollen die Ziele für die politische Entwicklung festgelegt, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen staatlichen Aufgabenbereichen aufgezeigt und die Ressourcen zugeordnet werden.
Die GPK hat sich intensiv mit dem Stellenwert des Regierungsprogrammes befasst. Da der Landrat das Regierungsprogramm mitgestalten kann, wird das verabschiedete Programm ein gemeinsames Produkt von Regierung und Landrat. Der Landrat bindet sich dadurch aber auch an seine Planungsbeschlüsse. So ist es jedenfalls in der Kantonsverfassung festgelegt:
§ 65 Planung
1
Der Landrat genehmigt die grundlegenden Pläne der staatlichen Tätigkeiten, insbesondere das Regierungsprogramm und den Finanzplan. Er erlässt die kantonalen Richtpläne.
2
Die erteilte Genehmigung bindet den Landrat und alle angesprochenen Behörden. Abweichungen vom Plan bedürfen einer Planänderung.
Diese Behördenverbindlichkeit ist aber zu relativieren, weil im Regierungsprogramm erst Leitlinien festgelegt werden, die in den späteren Vorlagen konkretisiert werden müssen. Das Regierungsprogramm soll dem Landrat die Möglichkeit geben, frühzeitig Vorentscheide zur politischen Entwicklung zu fassen, Prioritäten zu setzen und damit auch Verzichte einzuräumen, und die Ressourcen entsprechend einzuteilen. Landrat und Regierungsrat müssen also daran interessiert sein, dass das Regierungsprogramm die wesentlichsten Vorhaben der Legislaturperiode enthält, die dem Landrat später zum verbindlichen Beschluss vorgelegt werden müssen. Die Details und die zeitliche Abfolge regelt die Regierung und bringt sie dem Landrat in den Jahresprogrammen zur Kenntnis. Die Behandlung des Regierungsprogrammes ist ein politischer Prozess, dessen Resultat ein mehrheitsfähiger Kompromiss sein muss.
6. Stellungnahmen der Sachkommissionen
Nachdem der Landrat bereits tief in der neuen Legislatur steckt und sich die Kommissionen stark mit aktuellen Problemen beschäftigen, ist ihre Zurückhaltung bei der Eingabe von Aenderungs- oder Ergänzungsanträgen zum Regierungsprogramm verständlich. Die GPK betrachtet die Behandlung des überarbeiteten Regierungsprogrammes deshalb mehr als Lernprozess auf dem beschwerlichen Weg der Einflussnahme des Parlamentes auf die politische Planung.
Zu einzelnen Punkten wurden von den Sachkommissionen Anregungen in allgemeiner Form unterbreitet. Da ins Regierungsprogramm nur klar formulierte Aufträge übernommen werden können, wurden diese nicht in den GPK-Bericht aufgenommen; sie sind jedoch den als Anhang beigehefteten Stellungnahmen der Sachkommissionen zu entnehmen. Den Kommissionen bzw. einzelnen Parlamentarier/innen bleibt es unbenommen, im Plenum klar gefasste Anträge zu stellen. Soweit von den Sachkommissionen konkrete Anträge formuliert wurden, sind diese unter Ziffer 10 dieses Berichts zusammengestellt.
7. Stellungnahme der GPK
Die GPK dankt dem Regierungsrat für die Ergänzung des Regierungsprogrammes. Die klare Gliederung in
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übergeordnete Legislaturziele und politische Schwerpunkte
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Programmpunkte und Massnahmen der Direktionen
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Finanzentwicklung
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entspricht nun ihren Vorstellungen und der vorgegebenen Neukonzeption von 1998.
Ueber alles politische Handeln stellt der Regierungsrat gleichsam als roten Faden vier übergeordnete Ziele: Standortattraktivität, Nachhaltigkeit, regionale Zusammenarbeit und Effizienz der Verwaltung. Die GPK unterstützt diese Zielsetzungen und erachtet es als einen guten Vorsatz, diese bei allen weiteren Vorhaben zu beachten. Sie stimmt auch den politischen Schwerpunkten zu, denn die grossen Herausforderungen des Kantons liegen in den drei Bereichen Finanzen, Bildung und Gesundheit.
Bei den Programmpunkten und Massnahmen der Direktionen liegt die Schwierigkeit in der Konzentration auf die wirklich wichtigsten und politisch bedeutsamsten Vorhaben. Nach Auffassung der GPK liegt die Anzahl der Programmpunkte im vorliegenden Regierungsprogramm eher am oberen Limit.
Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen müssen möglichst umfassend angegeben werden. Bei Verpflichtungskrediten sollte anstelle des Hinweises auf Landratsbeschlüsse die in der laufenden Legislaturperiode vorgesehene Tranche genannt werden.
8. Finanzplan
Mit Bürobeschluss Nr. 206 vom 14.10.2004 wurde die Behandlung des Finanzplans der Finanzkommission zugewiesen. Ihr Mitbericht vom 03. Februar 2005 ist beigeheftet.
9. Investitionsplan
Die Finanzkommission hat sich in ihrem Mitbericht nicht zum Investitionsplan geäussert. Die GPK wünschte einen aussagekräftigeren Investitionsplan, aus dem der Landrat zu Beginn einer Legislaturperiode erkennen kann, welche Gelder für welche Objekte gebunden sind und was für neue Vorhaben zur Verfügung stehen wird. Tabellarisch sollen alle beschlossenen und vorgesehenen Investitionen einzeln aufgeführt werden mit dem bewilligten Kredit, dem finanziellen Stand per Ende vergangenem Jahr und den vorgesehenen Tranchen in den folgenden Jahren (Brutto- und Nettokosten). Bei einem konstanten jährlichen Netto-Investitionsvolumen lässt sich so erkennen, wie weit noch freie Mittel verfügbar sind. Die GPK beantragt, einen solchen Investitionsplan bis Ende September 2005 vorlegen zu lassen.
10. Aenderungs- und Ergänzungsanträge
10.1 Teil C / VSD
Ergänzungsantrag aus dem Kreis der GPK:
neu
Nr. 3.06 Melioration (Bodenverbesserung)
Strategische Zielsetzungen
Verbesserung der Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und Förderung von Gesamtmeliorationen im Bezirk Laufen.
10.2 Teil C / JPMD
Aenderungsanträge der Justiz- und Polizeikommission:
Nr. 5.03
Falscher Text unter Programmpunkt Jugendanwaltschaft, Strategische Zielsetzungen:
streichen
und durch folgenden neuen Text ersetzen:
Der Jugendkriminalität ist mit geeigneten Massnahmen - präventiver und repressiver Natur - zu begegnen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die vernetzte Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft, den Schulbehörden, der Polizei und der betroffenen Eltern. Zur Unterstützung der Kommunikation sind die erforderlichen Gefässe - wie beispielsweise die Institution der Runden Tische - zu schaffen.
Nr. 5.03.01
Letzten Satz streichen
und als Massnahme unter
neu:
Nr. 5.03.02
Einsatz von Electronic Monitoring
einfügen.
neu:
Nr. 5.04 Staatsanwaltschaft
Nr. 5.05 Strafvollzug/Freiheitsentzug
Strategische Zielsetzungen
Bis 2011 sind alle Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Statthalterämter (eingeschlossen das Besondere Untersuchungsrichteramt) und die Gefängnisse so untergebracht, dass sie ihre Leistung effizient erbringen können.
Massnahmen
Kantonsgerichtsgebäude und Strafjustizzentrum Muttenz
Ein Neubau Kantonsgericht in Liestal und ein Strafjustizzentrum beim Bahnhof Muttenz sollen die Raumanforderungen der heute unter ungenügender Infrastruktur leidenden Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Bezirksgefängnisse langfristig abdecken.
Finanzielle Auswirkungen 2004-2007: CHF 5 Mio.
Nr. 5.10.20
Erster Satz: anstelle von «es entstehen neue Bedürfnisse»: «es entstehen neue
Schutz
bedürfnisse».
10.3 Teil C / BKSD
Aenderungsantrag der Erziehungs- und Kulturkommission:
Nr. 6.01.04
Letzten Abschnitt (7 Zeilen)
ab «Wesentliche Elemente ...» streichen.
Ergänzungsantrag aus dem Kreis der GPK/BPK:
Nr. 6.03.xx
Für die Gymnasien des Kantons Basel-Landschaft werden Raumentwicklungsprogramme erstellt.
Aenderungsanträge der Erziehungs- und Kulturkommission:
Nr. 6.09.01
Im ersten Satzteil «bedarfsgerecht» durch «nachfragegerecht» ersetzen und präzisieren:
«Sicherung eines (aus Sicht der Wirtschaft) nachfragegerechten Lehrstellenangebots».
Nr. 6.09.02
Zusatz:
Unterstützung der Firmen, die sich bereit erklären, Ausbildungsstellen für schwer vermittelbare Jugendliche zu schaffen.
neu:
Nr. 6.15.xx
Revision des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen: Umsetzung der Motion 2003/090.
11. Anträge
Die GPK beantragt dem Landrat einstimmig folgende Beschlüsse:
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1.
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Das Regierungsprogramm 2004-2007 wird mit den in der Landratsdebatte beschlossenen Ergänzungen und Aenderungen genehmigt.
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2.
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Der Finanzplan 2005-2008 wird genehmigt
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3.
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Die Regierung wird beauftragt, dem Landrat bis 30. September 2005 einen detaillierten Investitionsplan für die Jahre 2005-2008 vorzulegen.
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Die nachgeführte, definitive Fassung des Regierungsprogramms 2004-2007 (2003/232B) ist im Internet zu publizieren. Es muss sichergestellt sein, dass die Direktionen nur mit der aktualisierten Fassung arbeiten. Dem Landrat soll eine Papierkopie der definitiven Fassung abgegeben werden.
Liestal, den 03. März 2005
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Dieter Schenk
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