2004-40 (5)


EINLEITUNG

1. Auftrag
Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.

2. Vorgehen
Die Jahresberichte werden von den Subkommissionen geprüft; sie werden teilweise mit den Geschäftsleitungen der betreffenden Institutionen oder mit dem zuständigen Regierungsrat besprochen, teilweise werden auch schriftlich ergänzende Erläuterungen eingeholt. Die Subkommissionen erstatten Bericht zu Handen der Gesamtkommission.
Die GPK legt ihren Sammelbericht als zweiten Teil des Berichts zum Amtsbericht vor. Die diesjährige Prüfung umfasst folgende Amts-, Jahres- und Geschäftsberichte pro 2003:

Nr. 2003/040- 1
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft

Nr. 2003/040- 3
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Nr. 2003/040- 4
Kantonsgericht

Nr. 2003/040- 6
Fachhochschule beider Basel (FHBB)

Nr. 2003/040- 7
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel

Nr. 2003/040- 8
Ombudsman

Nr. 2003/040- 9
Rechtspflegekommission

Nr. 2003/040-10
Sicherheitsinspektorat

Antrag
2004/040-1
Jahresbericht 2003 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA)

1. Allgemeines

1.1 Stellung der SVA
Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.

1.2 Aufsicht
Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§§ 5 und 6 EG AHVG BL).

1.3 Oberaufsicht des Landrates
Die Oberaufsicht des Landrates leitet sich direkt aus der Kantonsverfassung ab (§§ 61, 67 und 80). Laut § 61 Landratsgesetz ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, selbständige kantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren und deren Amtsberichte zuhanden des Landrates zu überprüfen.


2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht

2.1 Ausgleichskasse
Die Umsetzung der bilateralen Abkommen hat sich - mit erhöhtem Aufwand - gut eingespielt, obwohl die Datenerhebung betreffend ausländischer Erwerbstätigkeit oft mühsam ist. Zugenommen hat auch der Informationsbedarf und der Aufwand für die Beratung der Versicherten.
Der Anstieg der Neuanmeldungen von Ergänzungsleistungen betrug 142 Fälle. Dies bedeutet eine neuerliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 9,7 %. Von den total 1'606 Neuanmeldungen sind per Ende 2003 noch 257 pendent. Ein grosser Teil der Neueingänge wird jedoch innert zwei Monaten behandelt.
Bei den Krankenkassenprämienverbilligungen standen 2002 keine aktuellen Daten der Steuerverwaltung zur Verfügung. Nebst den bisherigen Bezügern wurden die neuen und geänderten erfasst (Geburten, Mündigkeit), was tendenziell zu einer höheren Anzahl Bezüger führte. 2003 wurden die Subventionsgrenze und die Bemessungsparameter verändert und die neuen Daten der Steuerverwaltung verwendet. Dies bewirkte eine Senkung der Beiträge um rund 22 Mio. Franken.

2.2 Familienausgleichskasse
In der Vermögensrechnung ergab sich ein Einnahmenüberschuss von Fr. 767'228 gegenüber einem Fehlbetrag von Fr. 987'743 im Jahr 2002. Die Verbesserung resultiert aus einem Mehrertrag aus Kapitalanlagen, geringeren Kapitalkosten und einem wesentlich kleineren Abschreibungsbedarf (Wertberichtigungen).
Auf Mitte 2003 wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen um 20 Franken pro Monat erhöht. Trotz gleichbleibendem Beitragssatz (1,5 % der AHV-Lohnsumme) resultierte in der Betriebsrechnung ein Ueberschuss von 1,146 Mio. Franken (Vorjahr 1,175 Mio.).

2.3 IV-Stelle
Der Jahresbericht der SVA steht unter dem Motto «Schnittstellen». Eine wichtige Schnittstelle besteht zwischen KIGA, Sozialhilfe und IV. Im Rahmen der sogenannten Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) werden die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Aemtern definiert, um zeitliche Verzögerungen bei der Zuweisung von Personen zu vermeiden.
Aenderungen im eidgenössischen Sozialversicherungsrecht und die 4. IVG-Revision bringen beträchtliche Mehrarbeit. Der Bund hat deshalb eine Erhöhung der Personalstellen bewilligt. Auch das Team «berufliche Eingliederung» konnte durch zwei erfahrene Spezialisten verstärkt werden.
Auf spezielle Probleme wird im Rahmen eines internen GPK-Berichts über den Besuch bei der IV-Stelle eingegangen.
2004/040-3
Geschäftsbericht 2003 der Basellandschaft-lichen Gebäudeversicherung (BGV)

1. Allgemeines

1.1 Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt: «Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».

1.2 Ausübung der Oberaufsicht
Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung per 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

1.3 Umfang der Ueberprüfung
Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichtes auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen sowie die Geschäftspolitik der Gebäudeversicherung anhand von Fragen an die Geschäftsleitung zu hinterfragen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Ueberprüfung der Rechnung auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch eine externe Revisionsstelle und deren Bericht abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.
Die Details zu Erfolgsrechnung und Bilanz können den Seiten 40 ff. des Geschäftsberichts entnommen werden. Der Bericht der Kontrollstelle kann auf Seite 47 nachgelesen werden.


2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik

2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen
Per 31. Dezember 2003 hat sich folgende Aufteilung ergeben:
2.2 Performance
In den Jahren 1998 - 2003 wurde folgende Performance erreicht:

2.3 Schadenverlauf
Das Jahr 2003 wird als das Jahr mit der bisher höchsten Feuerschadensumme in die Geschichte der BGV eingehen. Die Aufwendungen bei der Feuerschadenversicherung lagen bei rund 18 Mio. Franken. Im besonderen sind die beiden Grossfeuer in Grellingen und Zwingen zu erwähnen.
Auch die Elementarschäden waren mit Aufwendungen von 4,1 Mio. Franken höher als in den vergangenen Jahren (2001 2,2 Mio. 2002 1,4 Mio.).
Aufgrund dieser hohen Schadensummen wird es der BGV nicht möglich sein, eine Prämienrückvergütung auszuschütten. Dank genügender Rückstellungen muss jedoch nicht mit einer Prämienerhöhung gerechnet werden.
Da das Baselbiet im Jahre 2003 von starken Unwettern verschont blieb, waren in der Grundstückversicherung Aufwendungen von 0,5 Mio. Franken zu verbuchen, was einem normalen Schadenjahr entspricht.

2.4 Diverses
Für die im Jahr 2002 übernommene Aufgabe der Führung der Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Kantonsangestellten war das Jahr 2003 ein Jahr der Erarbeitung von Konzepten und Kontaktnahme mit den Dienststellen. Die Fachstelle wurde gemeinsam mit der BGV ISO-zertifiziert. Der Betrieb sollte im Jahr 2004 aufgenommen werden.
Im Verwaltungsrat der BGV gab es mit den Herren Dr. iur. Hans-Ulrich Leupin und dem zwischenzeitlich leider verstorbenen Hans-Ulrich Jourdan zwei Rücktritte. Neu im Verwaltungsrat der BGV sind Frau Monica Gschwind-Wehrli und Frau Esther Freivogel-Zürcher.
Im Jahr 2003 durfte der Feuerwehrverband sein 125-Jahre-Jubiläum mit einem zweitägigen Fest feiern.



2004/040-4
Amtsbericht des Kantonsgerichts 2003

1. Allgemeines
Das Berichtsjahr 2003 war das erste volle Jahr unter der seit dem April 2002 in Kraft getretenen neuen Gerichtsorganisation. Nach wie vor erwähnt der Geschäftsbericht, dass die Infrastruktursituation unbefriedigend sei, obwohl für das Statthalteramt Arlesheim und für das BUR Räume zugemietet werden konnten.


2. Geschäftsgang

2.1 Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist zu 22 halbtägigen Sitzungen zusammengetreten. Sie beschäftigte sich, neben den allgemeinen Aufgaben der Geschäftsführung, nach wie vor mit der Umsetzung der Gerichtsreform. In diesem Zusammenhang wurde mit ein Justizverwaltungsreglement erarbeitet, das bis Ende 2003 in die interne Vernehmlassung gegeben wurde.

2.2 Justizverwaltung
Im Personalbereich wurden 26 Anstellungen abgewickelt. Mit der JPMD konnte eine Vereinbarung betreffend die Informatikunterstützung unterzeichnet werden.

2.3 Gesamtgericht
Da, wie im Vorjahr auch von der GPK festgehalten wurde, bei Beschwerden gegen Verfügungen der Geschäftsleitung als Anstellungsbehörde oder gegen Disziplinarentscheide der Geschäftsleitung der Präsident und der Vizepräsident in den Ausstand treten müssen, wurden für den Ausschuss drei Ersatzmitglieder bestimmt.

2.4 Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Die Anzahl der Fälle hat sich nach dem starken Anstieg im Vorjahr noch einmal leicht von 474 auf 483 erhöht. Der Anstieg ist wesentlich auf die vom Einzelrichter zu beurteilenden Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zurückzuführen. Erfreulich ist, dass die im Vorjahr erreichte Senkung der Verfahrensdauer um 40 % knapp gehalten werden konnte. Die Weiterzugsquote ist von 5,2 % auf 8 % gestiegen.

2.5 Abteilung Zivil- und Strafrecht
Die Zahl der Appellationen lag 2003 mit 269 im Mittel der letzten Jahre, aber um 13 % unter dem Höchststand des Vorjahrs. In 31 Fällen ist das Urteil beim Bundesgericht angefochten worden. Die zu behandelnden Beschwerden gingen auf 116 zurück (Vorjahr 146). Als Aufsichtsbehörde über Schuldeintreibung und Konkurs hatte die Abteilung Zivil- und Strafrecht im Jahr 2003 65 Geschäfte abzuwickeln.
Der Geschäftsbericht weist darauf hin, dass erwogen wurde, eine Aufstockung der Präsidien von 150 auf 200 % zu beantragen. Dies weil aufgrund der Personalaufstockung bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden die Arbeitslast stark zugenommen habe. Aus finanziellen Rücksichten wurde von einem solchen Antrag vorläufig abgesehen.

2.6 Abteilung Sozialversicherungsrecht
Da mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts auf den 1.1.2003 in verschiedenen Bereichen (ALV, AHV, IV, EL) ein Einspracheverfahren eingeführt wurde und deshalb Einsprachen vor einem allfälligen Weiterzug vor Gericht behandelt werden mussten, sank im Berichtsjahr die Zahl der eingegangenen Fälle markant (271, Vorjahr 573). Dagegen sind die Neueingänge bei der Unfallversicherung von 32 auf 78 Fälle deutlich angestiegen.
Die Weiterzugsquote betrug 16,4 %. In 61,8 % der weitergezogenen Fälle wurden die Entscheide der Abteilung Sozialversicherungsrecht nicht beanstandet. Die Verfahrensdauer, die in den letzten Jahren von 382 Tagen (2000) auf 214 Tage (2002) gesenkt werden konnte, ist 2003 wieder leicht auf 244 Tage gestiegen.
Die besondere Situation (Disziplinarverfahren gegen einen Kantonsrichter und dessen Demission) brachte nicht nur für die übrigen nebenamtlichen Richter und Richterinnen eine Mehrbelastung, sondern machte es auch erforderlich, dass mehrmals Richterinnen und Richter der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Abteilung an Sitzungen der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung mitwirkten.


3. Bezirksgerichte
Keine Bemerkungen.


4. Steuer- und Enteignungsgericht
Im Berichtsjahr war eine markante Zunahme der Geschäfte zu verzeichnen. Bei der Abteilung Steuergericht waren insgesamt 182 Neueingänge zu verzeichnen (Vorjahr 114). An 15 halbtägigen Sitzungen wurden 141 Fälle erledigt (2002: 118). Die Abteilung Enteignungsgericht verzeichnete 162 Neueingänge (Vorjahr 142), erledigt wurden 189 (2002: 178).


5. Strafgericht
Die eingegangenen Fälle haben gegenüber dem Vorjahr erneut um 15 % zugenommen (bereits im Vorjahr 22 % Zunahme), wobei ein signifikanter Anstieg von aktenmässig komplexen Fällen ins Gewicht fällt. Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls eines Richters mussten die Vizepräsidien vermehrt als Präsidenten eingesetzt werden. Eine aufgrund der Fallentwicklung bereits im letzten Jahresbericht angedeutete und dann beantragte Erhöhung der Präsidien um 50 Stellenprozente wurde inzwischen bewilligt.
Als nach wie vor erschreckend wird die Zunahme der Gewaltbereitschaft ausgewiesen.


6. Jugendgericht
Keine Bemerkungen.


7. Verfahrensgericht in Strafsachen
Nachdem im Jahr 2002 ein Rückgang zu verzeichnen war, bewegte sich 2003 die Zahl der eingegangenen Fälle mit 965 wieder auf dem Niveau der Vorjahre.


8. Strafverfolgungsbehörden

8.1 Statthalterämter
Die erneute, starke Fallzunahme geht weitgehend auf die erhöhte Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen zurück. Um den Pendenzenberg im Statthalteramt Arlesheim abzubauen, wurde vom Landrat für die Dauer von 18 Monaten ein Unterstützungsteam von sieben Personen bewilligt.

8.2 Besonderes Untersuchungsrichteramt
Im Berichtsjahr wurden zwei neue Stellen besetzt. Die Raumprobleme konnten nur mit provisorischen Massnahmen überbrückt werden.


9. Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Keine Bemerkungen.


10. Anwaltsaufsichtskommission
Keine Bemerkungen.

>>>    vgl. Jahresbericht
2004/040-6
Jahresbericht 2003 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)

1. Allgemeines
Gemäss § 36 des Fachhochschulvertrages unterbreitet die FHBB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht. Die Subko V hat diesen Bericht geprüft.


2. Bemerkungen zum Jahresbericht

2.1 Editorial
Der Präsident des Fachhochschulrates und der Direktor beschreiben im Editorial das Spannungsfeld zwischen Qualitätssicherung, Kostenoptimierung, Kompetenzaufbau und Fusionsarbeit. «Die Genehmigung zur Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz- und damit der FHBB- wird unbefristet erteilt. Sämtliche Studiengänge der FHBB werden vom Bund anerkannt.» Diese bundesrätliche Verfügung vom Dezember 2003 sei zur wichtigsten Schlagzeile des Berichtsjahres geworden.
Gefordert bis zum Jahre 2006 wird noch eine auf die strategisch und operativen Erfordernisse ausgerichtete, standortübergreifende, fachbereichsbezogene Führungsorganisation. Als junge Institution muss sich die FHBB noch im Bildungsmarkt Schweiz positionieren.
Mit 18 Hauptstudienrichtungen ist ein neuer Höchststand erreicht. Der Nachfrage nach mehr Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wird die FHBB entsprechen können. Die im Leitbild postulierte Internationalität ist zu einem tragenden Element der FHBB geworden. Mehr Wissenstransfer mit der Region findet statt. Aufgabenstellungen für Diplomarbeiten basieren meistens aus der Wirtschaft oder der öffentlichen Hand. Die Kooperation mit der Universität Basel spielt bei verschiedenen Projekten.

2.2 Die Kantone
BL: Mit grossem Mehr wurde dem Zusammenschluss der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit zugestimmt. BL kann aus einer gestärkten Position in die weiteren Verhandlungen für eine Fachhochschule Nordwestschweiz einsteigen.
BS: Erfreulich für BS ist, dass die Musikhochschule in die Verhandlungen miteinbezogen werden soll. Die intensiver werdende Zusammenarbeit zwischen der FHBB und der Universität dient einem echten Austausch von Wissen, Studierenden und Dozenten.
Reformüberlegungen zur schweizerischen Hochschullandschaft sehen vor, dass ab 2008 alle Hochschultypen unter die Führung eines Bundesdepartementes und eines homogenen Hochschulförderungsgesetzes gestellt werden sollen. Die FHBB kann hier eine Pionierrolle übernehmen.
AG: Dank grosser Anstrengung aller Beteiligten war es möglich, die Entscheidungsgrundlagen zur schweizerischen Anerkennung einer FHBB/Nordwestschweiz zu erhalten. Eine grundsätzliche Unsicherheit ist noch geblieben: BL/BS und AG haben sich auf das Modell Vollfusion geeinigt, SO favorisiert noch ein Modell mit Teilschulen. AG führte im Jahre 2003 das Präsidium des Kooperationsrates. Unter dieser Federführung ist die Lancierung des Projektes «Integrale Produkteentwicklung», ein Innovationsprogramm zwischen der Universität und dem Paul Scherrer-Institut, zu nennen.

2.3 Projekte der FHBB
Die FHBB stellt ihr Wissen in unterschiedlichen Projekten mit Unternehmen und (staatlichen) Organisationen zur Verfügung.

2.4 Statistik

2.5 Finanzen
Die Erfolgsrechnung 2003 weist einen Ertrag von Fr. 85'654'926 aus, davon Fr. 25'156'000 als Beitrag des Kantons Basel- Landschaft (BS Fr. 11'938'000, Bund 20'366'812). Der Aufwand schlägt mit Fr. 81'665'822 zu Buche, davon Personalaufwand Fr. 52'999'953.

Rücklagen:
Dazu wird vermerkt: Die Fachhochschule beider Basel steht vor grossen Herausforderungen. Die Umsetzung der Bologna-Reform einerseits wie auch die Neugestaltung der FHNW stellen Grossprojekte dar, die mit den ordentlichen Mitteln nicht finanziert werden können. Der Fachhochschulrat hat Rücklagen gebildet, diese betragen neu Fr. 5'077'719.



2004/040-7
Jahresbericht 2003 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP)

Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) in Münchenstein wird von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in partnerschaftlicher Zusammenarbeit geführt. Grundlage ist die Vereinbarung vom 3./17. Dezember 1974, die auf den 9. Januar 1979 in Kraft gesetzt wurde.
Im Jahr 2003 erweiterte die MFP das Mitarbeiterteam um drei neue Verkehrsexperten-Anwärter. Der Aus- und Weiterbildung wird ein grosser Stellenwert beigemessen. Die schnelle Vermittlung des neusten Wissensstands der Technik sowie zu neuen oder angepassten gesetzlichen Bestimmungen stellt eine grosse Herausforderung dar. Insgesamt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2003 an 347 Arbeitstagen Weiterbildungsveranstaltungen besucht.
Durch die jährlich steigende Anzahl Fahrzeugprüfungen haben die technischen Auskünfte zugenommen. Der Zeitaufwand pro Kunde ist ebenfalls stark gestiegen, da die gesetzlichen Vorschriften öfters hinterfragt und vermehrt schriftliche Antworten dazu angefordert werden.
Die Einführung der CUT (Computerunterstützte Theorieprüfungen) per 01.01.2003 war erfolgreich. Die Investitionen in die entsprechende Einrichtung und die Vernetzung des Theorieraumes haben sich gelohnt. Die CUT bringt nicht nur Vorteile bei der Abnahme der Theorieprüfungen, sondern auch eine vereinfachte Anpassung der Theoriefragen bei gesetzlichen Aenderungen.
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau spielt gut. Im Berichtsjahr wurden 5'122 Fahrzeuge (Vorjahr: 4'901) aus dem unteren Fricktal geprüft.

Führerprüfungen
Den 10'198 (Vorjahr: 9'644) theoretischen Führerprüfungen stehen 8'886 (Vorjahr: 10'194) praktische gegenüber. Die theoretische Prüfung wurde von 67 % der Geprüften bestanden, die praktische von 70 %. Dabei sind die 2-Rad-Fahrer mit 72 % erfolgreicher als die 4-Rad-Fahrer mit 69 %.

Fahrzeugprüfungen
Insgesamt wurden inklusive Nachprüfungen 86'696 Fahrzeuge geprüft. Die Personenwagen verzeichneten bei 53'826 (zuzüglich 15'042 Nachprüfungen) eine Abnahme um 236 Fahrzeuge. Gestiegen ist die Anzahl geprüfter Lastwagen (1'248 gegenüber 1'165 im Vorjahr) und Lieferwagen (2'947 gegenüber 2'266 im Vorjahr). Erneut abgenommen hat die Zahl der geprüften 2-Rad-Fahrzeuge (5'139 gegenüber 6'010).
Die Erfolgsquote beträgt bei den 4-Rad-Fahrzeugen 79 % (Vorjahr: 78 %), bei den 2-Rad-Fahrzeugen 78 % (Vorjahr 81 %).
Durch das Auto- und Motorradgewerbe wurden 12'564 Neufahrzeuge selbst geprüft. Die MFP kontrollierte die dazugehörenden Prüfberichte und nahm stichprobenweise amtliche Kontrollen vor.

Strassenkontrollen
Bei Strassenkontrollen (Abgasmessungen und technische Zustandskontrollen) der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Polizei Basel-Landschaft wurden total 268 Fahrzeuge (Vorjahr: 389) kontrolliert, davon mussten 44 beanstandet werden.
Im Sommer 2003 führte die Polizei Basel-Landschaft zwei spezielle Motorradkontrollen auf der vielbefahrenen Hauensteinstrecke durch. Von den insgesamt 330 kontrollierten Motorrädern wiesen 69 Fahrzeuge technische Mängel oder unerlaubte Aenderungen auf, was einem Anteil von rund 21 % entspricht.

Ausblick
Im Jahr 2004 beabsichtigt die MFP

>>>   vgl. Jahresbericht



2004/040-8
Jahresbericht 2003 des Ombudsman

Die Zahl der im Jahr 2003 neu eröffneten Fälle hält sich mit 275 im langjährigen Mittel. Erfreulich ist der Befund, dass aufgrund der relativ dezentralen Verwaltungsstruktur ein geringer Reibungsverlust durch interne Konflikte bestehe, was in der im Vergleich mit anderen Kantonen geringeren Zahl der internen Anliegen zum Ausdruck kommt.
Auf einzelne, im Jahresbericht dokumentierte Fälle ist hier nicht einzugehen. Zu erwähnen ist jedoch, dass im Fall der zu kurz angesetzten Verwirkungsfristen bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien in der Zwischenzeit auch eine politische Lösung in die Wege geleitet wurde, welche die vom Kantonsgericht und vom Ombudsman gerügten Mängel behebt.
Nach fünfzehnjähriger Tätigkeit tritt der bisherige Stelleninhaber Louis Kuhn in den Ruhestand. Sein letzter Jahresbericht blickt deshalb auch auf den Aufbau dieser Stelle im Baselbiet zurück. Dabei wird festgehalten, dass es in dieser Zeit gelungen sei, die Institution des Ombudsman im Bewusstsein der Bevölkerung breit zu verankern und sie auch bei Behörden und Verwaltung als vertraute und vertrauenswürdige Vermittlungs- und Kontrollinstanz zu etablieren. Auch die GPK und der Landrat haben immer wieder Anregungen und Impulse aus der Tätigkeit des Ombudsman aufnehmen können. Für diese Aufbauarbeit und die damit verbundene Zusammenarbeit sei dem scheidenden Ombudsman Louis Kuhn herzlich gedankt.

>>>   vgl. Jahresbericht
2004/040-9
Geschäftsbericht 2003 der Rechtspflegekommission

Die Rechtspflegekommission für die Durchführung des Laufentalvertrags war 1993 geschaffen worden, um rechtliche Fragen zu beurteilen, die sich im Verlauf des Integrationsprozesses des Laufentals ins Baselbiet stellen konnten. Mit dem Abschluss der Uebergangsphase konnte die Rechtspflegekommission Ende 2003 aufgelöst werden. Auch im letzten Berichtsjahr musste sie mangels Geschäftsanfall keine Sitzung durchführen, Geschäfte mit Ombudscharakter waren ebenfalls nicht zu erledigen.
In einer im Berichtsjahr erschienenen Dokumentation über die zehnjährige Tätigkeit der Rechtspflegekommission (1)
hält deren Präsident fest, dass sich der Geschäftsanfall «in engen Grenzen» hielt und der Wechsel des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft «ohne schwerwiegende Rechtsprobleme» verlaufen ist. Dazu haben unter anderem auch die Tätigkeit der Rechtspflegekommission sowie die präventive Wirkung ihrer Existenz beigetragen.

>>>    vgl. Jahresbericht
2004/040-10
Jahresbericht 2003 des Sicherheitsinspektorates (SIT)

1. Allgemeines
Der Jahresbericht des Sicherheitsinspektorats beruht auf § 4 des Umweltschutzgesetzes, welcher das SIT zur jährlichen Berichterstattung an den Landrat verpflichtet. Die GPK-Subko III hat den Jahresbericht 2003 geprüft.

2. Bemerkungen zum Jahresbericht
Das Sicherheitsinspektorat (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung des Bundes zuständig. Durch den Start des Vollzuges der Gefahrgutverordnung im letzten Jahr wurden insgesamt 908 Betriebe aufgefordert, ihre Gefahrengutbeauftragten zu ernennen und diese zu melden. 227 Betriebe davon wurden im dafür erweiterten C-Risk System, EDV-mässig erfasst.
Im Bereich Gefahren von stationären Betrieben kann festgestellt werden, dass sich das Gefahrenpotential im Kanton Basel-Landschaft seit 1999 nicht wesentlich verändert hat. 2003 ergibt die Ausmassklassierung der Kurzberichte , dass total 189 Betriebe der Störfallverordnung unterliegen (Vorjahr 188).
Betriebe, welche mit Mikroorganismen arbeiten, unterstehen der Einschliessungsverordnung. Gemäss Jahresbericht der SIT ist in diesem Bereich ein leichter Anstieg des Gefahrenpotentials zu verzeichnen. Für den Bürger am offensichtlichsten wahrnehmbar ist sicher der Gefahrenguttransport auf Verkehrswegen. Dabei wird zwischen Schiene, Strasse und dem Wasserweg unterschieden. Beim Schienenverkehr liege, im Segment des Bahnhofs Muttenz, die Risiko-Summenkurve in einem nicht akzeptablen Bereich. Auf diese Feststellung hin hat das Bundesamt für Verkehr zugesichert, das Kurzberichtsverfahren mit hoher Priorität zu bearbeiten.
2003 waren insgesamt 22 Einsätze der Chemiewehr BL und des C-Piketts notwendig. Damit liegt die Zahl praktisch in der gleichen Grössenordnung wie 2002. Schon im letzten Jahr wurde moniert, dass die Personalressourcen für die Sicherstellung dieses Pikettdienstes nicht ausreichten. Für die kommenden Jahre sollte eine vertragliche Lösung mit der Feuerwehr Johnson Controls IFM angestrebt werden, um den Pikettdienst ganzjährlich zu sichern.
Die beratende Kommission des SIT (Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen) hat sich intensiv mit dem Risiko für den Flughafen Basel-Mühlhausen auseinander gesetzt. Das Risiko wurde als mittel eingestuft, was vom Sicherheitsinspektorat und der Kommission zur Beurteilung von Risiken als tragbar beurteilt wird.
Bedeutungsvoll ist die Zusammenarbeit des SIT mit anderen Institutionen. So werden beispielsweise, auszubildende Polizistinnen und Polizisten im Bereich Chemieereignisse informiert und sensibilisiert. Da allfällige Störfälle keine Grenzen kennen, wird auch Wert auf interkantonale und internationale Zusammenarbeit gelegt.

Die Geschäftsprüfungskommission dankt den Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.

>>>   vgl. Jahresbericht
ANTRAG
Die GPK empfiehlt dem Landrat:

Liestal, 16. September 2004

Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident


Fussnote:
1. Prof. Dr. Paul Richli, Aufnahme des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft. Der Beitrag der Rechtspflegekommission und ihres Präsidenten, Reihe Recht und Politik im Kanton Basel-Landschaft, Bd. 21, Liestal 2003.



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