2004-147 (1)
Bericht Nr. 2004-147 an den Landrat |
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Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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27. Januar 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Jahresbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2003 (Partnerschaftliches Geschäft)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bildet § 15 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 in der Fassung vom 11. Dezember 2002. Zur Regelung des rechtlichen Rahmens für den Betrieb des UKBB wurde gemäss § 15d des Spitalgesetzes der Kinderspitalvertrag (Staatsvertrag) zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 16. Februar 1998 abgeschlossen.
Gemäss § 15c Absatz 5 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft werden Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB den Parlamenten der Trägerkantone zur Genehmigung unterbreitet.
1.2 Organe der Aufsicht und Oberaufsicht über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Die Regierungen der Trägerkantone führen gemeinsam die Aufsicht über das Universitäts-Kinderspital. Das verfassungsmässige Oberaufsichtsrecht der Parlamente der Trägerkantone bleibt gewährleistet.
1.3 Externe Kontrollstelle
Seit dem Geschäftsjahr 2002 ist die PricewaterhouseCoopers AG als externe Kontrollstelle zuständig.
1.4 Auftrag
Mit Beschluss Nr. 160 vom 24. Juni 2004 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2004/147 des Regierungsrates vom 15. Juni 2004 zu Jahresbericht und Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2003 an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung. Sie wurde gleichzeitig eingeladen, die Prüfung der partnerschaftlichen Vorlage mit der zuständigen Finanzkommission des Grossen Rates Basel-Stadt abzusprechen.
1.5 Vorgehen
Zur Prüfung der Vorlage, welche in Absprache mit der Finanzkommission des Grossen Rates Basel-Stadt erfolgte, wurde bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zusätzlich der Management Letter zum Jahresabschluss 2003 einverlangt.
1.6 Pendente Empfehlungen aus Vorjahren
Bereits im Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Januar 2002 zu den Jahresberichten und Rechnungen des UKBB 1999 und 2000 wurde dem Regierungsrat die Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der Parlamente der beiden Trägerkantone empfohlen (vgl. Vorlagen 2001/017 und 2001/241). Mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 13. Februar 2003 zu Jahresbericht und Rechnung 2001 des UKBB (vgl. Vorlage 2002/277) wurde die Empfehlung zur Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente dem Büro des Landrates abgegeben.
In seiner Antwort auf die Empfehlung hielt das Büro des Landrates mit Beschluss Nr. 645 vom 27.03.2003 dazu fest:
1. Es wird festgestellt, dass das Büro keine selbständige Kompetenz zur Einrichtung einer institutionalisierten gemeinsamen Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente hat. Die landrätliche Geschäftsprüfungskommission bzw. ihre Subkommission hat jedoch die Möglichkeit, ihre diesbezügliche Tätigkeit mit den baselstädtischen Oberaufsichtsorganen zu koordinieren. Das Büro wird dieses Thema anlässlich des nächsten Treffens mit dem Büro des Grossen Rates Basel-Stadt ansprechen.
2. Es wird im Weiteren festgestellt, dass der Landrat die Frage der Aufsicht und Oberaufsicht über interkantonale Institutionen im Rahmen der Behandlung der Motion 2002/269 der Finanzkommission «Interparlamentarische Aufsichtskommission für kantonsübergreifende Geschäfte» und der Motion 2002/298 von Bea Fuchs «Schaffung eines Rahmengesetzes für die Strukturen von überkantonalen öffentlich-rechtlichen Institutionen» behandeln wird.
Am 6. Mai 2004 beschloss der Landrat auf Antrag der Spezialkommission Parlament und Verwaltung eine Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften. Nachdem das Thema gemeinsame Oberaufsicht über das UKBB anlässlich des Treffens der Büros der Parlamente Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Jura in Delémont am 19. Mai 2004 erstmals angesprochen worden war, kam es an der gemeinsamen Sitzung der Büros des Grossen Rates Basel-Stadt und des Landrates Basel-Landschaft vom 20. Oktober 2004 im Rahmen der Besprechung über die Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht erneut auf die Traktandenliste. Dabei wurde die Notwendigkeit für eine institutionalisierte gemeinsame Oberaufsicht der beiden Kantone über das UKBB klar erkannt. Die beiden Büros beauftragten daher die in ihren Parlamenten zurzeit zuständigen Kommissionen, im Sinne der Musterregelung gleichlautende Vorstösse einzureichen und die Regierungen zu einer entsprechenden Ergänzung des Kinderspitalvertrags aufzufordern. Die Geschäftsprüfungskommission Basel-Landschaft beschloss die Einreichung eines entsprechenden Vorstoss anlässlich ihrer Sitzung vom 27. Januar 2005.
2. Jahresbericht und Jahresrechnung 2003
2.1 Jahresbericht 2003
- Entwicklung der Pflegetag- und Fallzahlen:
Einer leichten Erhöhung der Fallzahlen steht eine leichte Verminderung der Pflegetage gegenüber. Wie schon im Vorjahr dauerten wiederum 27 % der stationären Aufenthalte weniger als 24 Stunden.
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Jahr
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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Fallzahlen
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70'200
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77'200
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77'900
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77'900
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78'100
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davon stationär
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6'441
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6'493
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5'716
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5'936
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5'832
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Pflege-tage
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35'500
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35'700
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38'100
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40'000
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39'300
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Betten in Betrieb
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122
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116
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129
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131
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131
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Bettenbelegung %
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80 %
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87 %
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81 %
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84 %
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82 %
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- Personalstatistik:
Gesamthaft zählte das UKBB per 31. Dezember 2003 798 Beschäftigte (598 Vollzeitstellen), wovon 31 Personen in der Ausbildung waren. Die Personalstatistik für das Jahr 2002 wurde im Bereich der Personen in Ausbildung nachträglich verändert (vgl. Spalte 2002 kursiv ). Dabei fällt auf, dass sich die Zahl der Ausbildungsstellen 2003 stark zurückbildete.
Die Entwicklung des Personalbestands über die vergangenen Jahre ergibt folgendes Bild:
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Jahr
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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Ärztinnen/Ärzte, akad. Personal
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93
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91
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102
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103
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101
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Pflegepersonal / Personal anderer medizinischer Fachbereiche
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467
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529
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552
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545
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527
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Verwaltungs- und übrige Bereiche
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132
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129
|
128
|
137
|
139
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Personen in Ausbildung
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42
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44
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35
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46
(38) |
31
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Total Personal
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734
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793
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817
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831
(823) |
798
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Total Vollzeitstellen
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612
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618
(610) |
598
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2.2 Jahresrechnung 2003 und Kontrollstellenbericht
Bei einem Gesamtaufwand von 94,076 Mio. Franken und einem Ertrag von 94,226 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 2003 erstmals einen Ueberschuss von 0,150 Mio. Franken aus. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen seit Inbetriebnahme des UKBB zeigen im Ueberblick folgende Entwicklung (in Mio. Franken):
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Jahr
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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Ergebnis
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-0,092
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-7,892
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-7,972
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-7,881
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0,150
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kumuliert
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-7,984
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-15,956
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-23,837
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0,219
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Saldoabtrag
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23,906
(1)
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Nach der Schlussrevision durch die externe Kontrollstelle und der Genehmigung der Jahresrechnung 2003 durch den Kinderspitalrat stellte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bei der Vorbereitung der Vorlage an den Landrat eine unvollständige aktive Rechnungsabgrenzung von ca. 2 Mio. Franken fest. Dabei wurden rund 2'700 per Ende 2003 geleistete, noch nicht fakturierte Pflegetage bloss mit rund Fr. 500.- bewertet und gemäss Vorlage dadurch insgesamt stille Reserven im Umfang von rund 2 Mio. Franken gebildet.
Gemäss geltender Rechtsgrundlage kann das UKBB jedoch keine Reserven bilden und hat allfällige Ertragsüberschüsse auf das folgende Jahr vorzutragen. Der Regierungsrat beantragt daher, die stillen Reserven in der Höhe von rund 2 Mio. Franken in der laufenden Jahresrechnung 2004 aufzulösen.
Die Finanzkommission Basel-Stadt und die Geschäftsprüfungskommission Basel-Landschaft stellten sich zudem auf den Standpunkt, dass nicht nur Aufwandüberschüsse abgetragen, sondern auch Ertragsüberschüsse an die Trägerkantone zurückfliessen sollen. Die Situation, dass Ertragsüberschüsse in die Staatsrechnungen der beiden Kantone zurückfliessen können, lag bisher nicht vor. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion geht jedoch davon aus, dass dabei die Aufteilung analog zur Aufteilung der Aufwandüberschüsse vorzunehmen wäre.
Im Weiteren haben die beiden Kommissionen gegenüber den zuständigen Regierungsräten zum Ausdruck gebracht, dass die verbesserte Ertragssituation des UKBB in den neuen Globalbeiträgen für die Jahre 2005 und 2006 zu berücksichtigen ist. Die Vorlage 2004/280 vom 2. November 2004 über die Globalbeiträge für die Jahre 2005 und 2006 an das UKBB sieht denn auch eine Kürzung der Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone von je 1 Mio. Franken im Bereich «übrige Leistungen» vor.
2.3 Bericht der externen Kontrollstelle PricewaterhouseCoopers AG
Gemäss Beurteilung der externen Kontrollstelle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Buchführung und Rechnungslegung. Sie empfiehlt daher die Genehmigung der Jahresrechnung.
Ohne die Empfehlung einzuschränken verweist die Kontrollstelle wegen vorhandener Unterdeckungen auf potentielle Nachschusspflichten der beiden Trägerkantone gegenüber den Pensionskassen.
2.4 Management Letter
Mit einem Management Letter als ergänzende Berichterstattung aus der Prüftätigkeit zum Jahresabschluss des UKBB können Verbesserungsvorschläge zum internen Kontrollsystem, zur Buchführung und zur Rechnungslegung sowie zu weiteren organisatiorischen und administrativen Belangen abgegeben werden. Der parlamentarischen Oberaufsicht wurden Management Letter über die Zwischenrevisionen vom November 2003 und November 2004 zur Einsichtnahme zugestellt, nicht jedoch ein Management Letter zur Schlussrevision der Jahresrechnung 2003.
2.5 Projekt MOBILE des UKBB
Im Rahmen des Projektes MOBILE des UKBB sollten die Mängel im Finanz- und Rechnungswesen sowie der gesamten Organisationsstruktur festgestellt und entsprechende Massnahmen zur Verbesserung aufgezeigt und umgesetzt werden.
Die Finanzkontrolle Basel-Landschaft führte beim UKBB im 2003 eine Zwischenrevision durch, wobei sich der Prüfungsumfang auf das kurz vor dem Abschluss stehende Projekt MOBILE konzentrierte. Insgesamt stellte die Finanzkontrolle fest, dass die umgesetzten Projektziele erfolgreich abgeschlossen und die vorhandenen Mängel im internen Kontrollsystem behoben worden sind (Revisionsbericht Nr. 018/2004 vom 23. April 2004).
3. Feststellungen
3.1 Mit dem umfassenden Reorganisationsprojekt MOBILE konnte das UKBB weitere organisatorische und administrative Verbesserungen erreichen.
3.2 Nach wie vor fehlt die institutionalisierte gemeinsame Oberaufsicht durch die beiden Parlamente. Die Parlamentsbüros Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben nun jedoch ihre zuständigen Ratskommissionen angewiesen, mit gleich lautenden Vorstössen die Regierungen zu einer entsprechenden Ergänzung im Kinderspitalvertrag aufzufordern. Dabei soll die Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften als Leitlinie dienen.
3.3 Zum Zeitpunkt der Ueberweisung der Vorlage an die Geschäftsprüfungskommission verfügten weder die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion noch das UKBB über einen Management Letter zur Schlussrevision 2003. Seit dem Wechsel der externen Kontrollstelle per 1. Januar 2002 wurden zu den Abschlussrevisionen keine Management Letters mehr erstellt. Der Management Letter listet die aus der Prüftätigkeit hervorgegangenen Feststellungen und erkannten Risiken auf und gibt Empfehlungen für Verbesserungsmassnahmen ab. Er ist daher ein unabdingbares Arbeitsinstrument für die Aufsichtsorgane, welches auch im Sinne einer Pendenzenliste verwendet werden kann. Nach Rücksprache mit der seit 2003 amtierenden Präsidentin des Kinderspitalrats soll diesem Erfordernis künftig nachgekommen werden. Die erforderlichen Massnahmen für die Abschlussrevision der Rechnung 2004 sind inzwischen bereits eingeleitet worden.
3.4 Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erachtet die unvollständige Abgrenzung in der Jahresrechnung 2003 als Fehler, weil gemäss geltender Rechtsgrundlage keine stillen Reserven gebildet werden können. Daher wird in der Vorlage zuhanden des Landrats die Auflösung der stillen Reserven in der Höhe von ungefähr 2 Mio. Franken in der laufenden Jahresrechnung 2004 beantragt. Laut Spitaldirektion kann das UKBB pro Pflegetag mit einem Ertrag von rund Fr. 1'400.- rechnen. Bei einer Bewertungsdifferenz von ca. Fr. 900.- dürften demzufolge bei 2'700 noch nicht fakturierten Pflegetagen die stillen Reserven noch etwas höher ausfallen als sie in der Vorlage geschätzt worden sind.
3.5 Die qualitativ hochstehenden medizinischen Dienstleistungen des UKBB wurden im November 2004 nach SanaCERT Suisse zertifiziert. Damit ist das UKBB das erste Universitätsspital in der Schweiz, welches dieses Zertifikat erhalten hat. Aber auch die Aktivitäten in Lehre und Forschung zeitigen grosse und viel beachtete Erfolge.
4. Empfehlung an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
4.1 Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion soll sicherstellen, dass künftig auch Management Letters zu Schlussrevisionen erstellt und der parlamentarischen Oberaufsicht unaufgefordert zugestellt werden.
5. Anträge der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat
5.1 Der Landrat nimmt den Bericht des Regierungsrates betreffend Jahresbericht und Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2003 sowie den Bericht der externen Kontrollstelle zur Kenntnis.
5.2 Der Jahresbericht und die Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2003 werden genehmigt.
5.3 Die stillen Reserven auf der Position «aktive Rechnungsabgrenzung» in der Höhe von ungefähr 2'000'000 Franken werden in der laufenden Jahresrechnung 2004 aufgelöst.
Nenzlingen, 8. Januar 2005
Namens der Subkommission II der GPK
Der Präsident: Heinz Aebi
Die Geschäftsprüfungskommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 27. Januar 2005 genehmigt und zuhanden des Landrates verabschiedet.
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk
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Fussnote:
1 Mit Beschlüssen des Grossen Rates Basel-Stadt vom 12. Februar 2003 und des Landrates Basel-Landschaft vom 20. Februar 2003 wurde der kumulierte Verlustvortrag per 31.12.2002 abgetragen.