2004-267 (1)
Bericht Nr. 2004-267 an den Landrat |
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Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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6. Januar 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Sonderbeitrag an die Universität Basel ausserhalb des Universitätsvertrages zur Deckung des Finanzbedarfs im Rahmen des Budgets 2005
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
Die Universität Basel befindet sich in einer Zwangslage, da sie trotz umzusetzender Abbau- und Sparmassnahmen für das Jahr 2005 eine Finanzierungslücke von 11.4 Mio. Franken aufweist. Diese setzt sich zusammen aus einem strukturellen Defizit von 9.7 Mio. Franken und einem budgetierten Betriebsdefizit von 1.7 Mio. Franken. Das strukturelle Defizit wird 2005 nicht mehr wie in den Vorjahren durch Sonderfinanzierungen des Kantons Basel-Stadt gedeckt. Die Verhandlungen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität sind weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Die regierungsrätliche Verhandlungsdelegation hat sich zum Ziel gesetzt, die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel ab 2007 wirksam werden zu lassen.
2. Ziel der Vorlage
Um eine finanzielle Unterdeckung vor dem Abschluss der Verhandlungen über die gemeinsame Trägerschaft und vor der Einigung über den definitiven Finanzrahmen der Universität zu vermeiden, beabsichtigt der Regierungsrat die Bereitstellung eines Sonderbeitrags zur Finanzierung wichtiger Projekte im Rahmen des Budgets 2005. Er ist dabei der Meinung, weitere einschneidende Abbaumassnahmen zur Senkung des Budgetdefizits würden die Umsetzung der im Portfoliobericht entworfenen Strategie und die Wettbewerbsfähigkeit der Universität Basel ernsthaft gefährden.
3. Massnahmen zur Realisierung der Vorlage
3.1. Finanzen
Der Regierungsrat will für das Jahr 2005 einen Sonderbeitrag von 3 Mio. Franken ausserhalb des Universitätsvertrages zur Deckung des Finanzbedarfs im Rahmen des Budgets 2005 bereit stellen. Dies geschieht im Sinne einer gestaffelten Übergangsfinanzierung im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und zusätzlich zu der finanziellen Leistung, die der Kanton Basel-Landschaft gemäss Universitätsvertrag insbesondere auch mit der teuerungsbedingten Anpassung des Globalbeitrags erbringt. Der Sonderbeitrag erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einen Sonderbeitrag 2005 zugunsten der Universität in mindestens gleicher Höhe beschliesst und dass die Universität ihr Budgetdefizit mit Massnahmen im Personalbereich um 2 Mio. Franken reduziert.
4. Kommissionsberatung
4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission an der Sitzung vom 16. Dezember 2004 beraten. An der Sitzung waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Frau Anja Huovinen, Stabsstelle Hochschulen BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Der Vorsteher der BKSD weist drauf hin, dass der Sonderbeitrag auch für das Klima innerhalb der Universität wichtig ist, welche in ihrem Konzept einen Ausbau vorsieht, der zu einem Teil durch Ab- und Umbau finanziert werden muss. Er soll als Signal gelten, dass man die Uni in diesem Zeitpunkt nicht hängen lässt. Nicht zuletzt im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft ist man daran interessiert, dass die Universität eine einigermassen ausgeglichene Rechnung aufweist. Der gewählte Vorgang über einen Sonderbeitrag erklärt sich daraus, dass nicht einfach kurzerhand der Universitätsvertrag geändert werden konnte. Es darf zudem nicht unerwähnt bleiben, dass der Kanton Basel-Landschaft über den Sonderbeitrag hinaus für 2005 einen Teuerungsausgleich (ca. Fr. 700'000.- zusätzlich im Vergleich zum letzten Jahr) im Rahmen des Vertrages leistet. Die Universität wird aufgrund der höheren Studentenzahlen im nächsten Jahr höhere Aufwände haben. Gleichzeitig muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass sie im Vergleich zu 2004 insgesamt Fr. 14 Mio. zusätzliche Mittel zur Verfügung haben wird, welche sich folgendermassen zusammensetzen: Beide Basel geben je Fr. 3 Mio., Basel-Landschaft bezahlt Fr. 700'000.- Teuerungsausgleich, der Bund steuert über die Universitätsförderung Fr. 1,7 Mio. bei, aufgrund der höheren Anzahl Studierender hat man Fr. 3,5 Mio. mehr zur Verfügung, Basel-Stadt will 2 Mio. Franken in die Immobilien geben.
Die Kommission will wissen, ob der Sonderbeitrag einmalig ist und ob die von der Universität eingeleiteten Sparmassnahmen weiter Geltung haben. Letzteres wird bejaht, der Abbau erfolgt nach den von den Fakultäten eingegangenen Verpflichtungen. Beim Sonderbeitrag handelt es sich um keinen laufenden Beitrag. Hingegen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass man 2005 erneut über einen Sonderbeitrag reden muss, wenn die gemeinsame Trägerschaft ab 2007 noch nicht erreicht ist.
In der Eintretensdebatte wurde von Seiten der SP-Fraktion und der Grünen darauf hingewiesen, die Spardiskussion habe dem Ansehen der Uni geschadet und es bestünden Ausweichbewegungen an Universitäten, welche bessere Voraussetzungen für Lehre und Forschung böten. Deshalb stellte man den Antrag um Erhöhung des Sonderbeitrags von 3 auf 4,85 Mio. Franken, um die noch fehlenden Fr. 3,5 Mio. Budgetdefizit (in der Annahme, dass Basel-Stadt mit dem gleichen Betrag mitzieht) auszugleichen. Die folgende Qualitätsdiskussion über die Uni im Zusammenhang mit dem Lehrangebot ergab unterschiedliche Standpunkte.
Auch mit zusätzlichen finanziellen Mitteln komme die Uni nicht um eine Konzentration herum, was übrigens ein schweizweites Koordinationsproblem sei. Die Qualität leide auch darunter, das man alles miteinander anbieten wolle, wurde etwa argumentiert. Andere meinten, Qualität sei nicht ausschliesslich eine Frage des Geldes. Die Kommission war sich insofern einig, dass Basel-Landschaft zum Portfolio erst etwas zu sagen habe, wenn die gemeinsame Trägerschaft bestehe.
Die Kommission beschloss mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Der Antrag der SP, den Sonderbeitrag um Fr. 1,85 Mio. auf Fr. 4,85 Mio. zu erhöhen, wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
5. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat:
-mit 8 zu 2 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, Zustimmung zur Ziffer 1 in der vorliegenden Form (Sonderbeitrag von Fr. 3 Mio.)
-einstimmig Zustimmung zu den Ziffern 2, 3 und 5
-einstimmig Streichung der Ziffer 4, da der Betrag bereits bewilligt ist. Somit wird Ziffer 5 zu Ziffer 4.
://: Damit empfiehlt die Erziehungs- und Kulturkommission, dem abgeänderten Entwurf eines Landratsbeschlusses gemäss Beilage zuzustimmen.
Füllinsdorf, 6. Januar 2005
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
Beilage
Abgeänderter Entwurf Landratsbeschluss:
Sonderbeitrag an die Universität Basel ausserhalb des Universitätsvertrages zur Deckung des Finanzbedarfs im Rahmen des Budgets 2005
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