2005-53 (1)
Bericht Nr. 2005-053 an den Landrat |
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Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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9. April 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung der Bezeichnung «Arbeitserziehungsanstalt Arxhof» in «Massnahmezentrum für junge Erwachsene Arxhof» (Änderung des Dekrets vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Seit 1971 besteht die Arbeitserziehungsanstalt Arxhof in Niederdorf. Sie ist eine von drei deutschweizerischen Arbeitserziehungsanstalten. Die beiden anderen befinden sich in den Kantonen Zürich und Thurgau (Uitikon und Kalchrain). Die Arbeitserziehungsanstalten nehmen straffällig gewordene männliche Jugendliche und junge Männer im Alter von 17 bis 25 Jahren auf.
Der Begriff «Arbeitserziehungsanstalt» ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch festgelegt. Mit der Revision des Allgemeinen Teils des STGB wird diese Bezeichnung nun aufgegeben.
Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat die Änderung der bisherigen Bezeichnung in «Massnahmezentrum für junge Erwachsene Arxhof». Diese neue Bezeichnung werden auch die anderen beiden Anstalten Uitikon und Kalchrain tragen.
Der revidierte Allgemeine Teil des StGB ist noch nicht in Kraft getreten. Wird die Änderung der Bezeichnung bereits jetzt vollzogen, ermöglicht das den Verantwortlichen eine langsame und wirtschaftliche Umstellung im Erscheinungsbild. Vorhandene Drucksachen, Briefpapier usw. können aufgebraucht und bei Bedarf gleich mit der neuen Bezeichnung erstellt werden. Bei Inkrafttreten des revidierten Allgemeinen Teils des StGB wären dann alle drei Einrichtungen schon auf dem neuesten Stand.
2. Beratung in der Kommission
2.1. Besuch im Arxhof
Die Justiz- und Polizeikommission nahm dieses Geschäft zum Anlass, den Arxhof zu besuchen und sich vom Direktor, Herrn Renato Rossi, informieren zu lassen.
Die drei Säulen des Arxhof-Konzeptes sind die Sozialpädagogik, die Psychotherapie und die Lehrbetriebe. Der Arxhof ist die einzige Arbeitserziehungsanstalt, welche die Psychotherapie ins Konzept integriert und bewusst ein therapeutisches Milieu geschaffen hat. Damit unterscheidet sich der Arxhof von Uitikon, einer pragmatisch-pädagogisch geführten Institution mit stark forensischen Einflüssen, und vom Kalchrain, einer sozialpädagogisch geführten Einrichtung in einem alten Kloster.
Die drei Institutionen stecken in einem gemeinsamen Qualitätssicherungsprozess.
Der Arxhof hat 46 Plätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Sucht- und/oder Gewaltproblematik. Die einweisenden Behörden und Gerichte müssen sich bei ihrem Entscheid nicht an die Konkordatsgrenzen halten. Das heisst, sie weisen je nach spezieller Problematik in eine der drei Anstalten ein.
Der Arxhof setzt sich zum Ziel, allen Klienten den Abschluss einer Ausbildung in einem der Lehrbetriebe zu ermöglichen.
2.2. Beratung
In der Kommissionsberatung stellte sich die Frage, wie sinnvoll das Festhalten einer Bezeichnung im Dekret ist. Dies hat ja zur Folge, dass jede Namensänderung vom Landrat diskutiert und beschlossen werden muss.
Auf der andern Seite ergibt sich damit für die Landrätinnen und Landräte die Gelegenheit, sich mit kantonseigenen Einrichtungen näher zu befassen.
Eintreten war unbestritten. Auch in der Detailberatung war die Kommission einstimmig der Meinung, dass der Begriff «Arbeitserziehungsanstalt» durch die Bezeichnung «Massnahmezentrum für junge Erwachsene» im Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz ersetzt werden soll. Wichtig ist allen Mitgliedern, dass die drei Deutschschweizer Institutionen den gleichen Namen tragen.
3. Antrag
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Änderung der Bezeichnung «Arbeitserziehungsanstalt Arxhof» in «Massnahmezentrum für junge Erwachsene Arxhof» im Dekret vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz vorzunehmen.
Birsfelden, 9. April 2005
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Regula Meschberger, Präsidentin
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