2005-125 (2)


1. Ausgangslage

Im November 2002 stimmten der Landrat des Kantons Basel-Landschaft sowie der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt gleich lautenden Vorlagen zum Ausarbeiten eines Vorprojekts für den Neubau eines Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) auf dem Areal des alten Frauenspitals in Basel zu.


Ausgangslage zum Vorprojekt-Kredit war die Erkenntnis, dass das UKBB - heute an 2 Standorten betrieben - unbefriedigend ist und das neue UKBB an einem Standort realisiert werden soll.


Nach einem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren konnte den beiden Regierungen im Mai 2004 das Siegerprojekt präsentiert werden. Dieses bildete die Grundlage für die Weiterbearbeitung zum Vorprojekt, welches der Inhalt für die vorliegende Landratsvorlage bildet. Das Geschäft wurde im Mai 2005 von den Regierungen der beiden Kantone verabschiedet und an die Kantonsparlamente weitergeleitet. Es handelt sich um gleich lautende Vorlagen betreffend der Gewährung eines Baukredits für den Neubau, welche als partnerschaftliche Vorlagen zu behandeln sind.




2. Kommissionsberatung


Die Bau- und Planungskommission (BPK) behandelte das Geschäft an einer gemeinsamen Sitzung mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VKG) am 16. Juni 2005, sowie an ihren Sitzungen vom 25. August und 15. September 2005.


An der gemeinsamen Sitzung vom 16. Juni 2005 standen Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsrat Erich Straumann, Generalsekretärin Rosmarie Furrer, Dr. Konrad Widmer, Direktor des UKBB sowie die Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. An der Sitzung vom 25. August 2005 nahmen Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel sowie die Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch teil. An der Sitzung vom 15. September war neben der Regierungspräsidentin und der Kantonsarchitektin noch Assunta Sonderegger Herzog vom Amt für Liegenschaftenverkehr an der Sitzung zur Beratung anwesend und gaben der Kommission Auskünfte.


Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um ein komplexes partnerschaftliches Geschäft. In beiden Kantonen sind jeweils zwei Direktionen resp. Departemente und jeweils zwei Parlamentskommissionen an den Beratungen beteiligt.


Um das Geschäft in beiden Kantonen zu koordinieren, fand am 20. Juni 2005 im Regierungsgebäude in Liestal eine Sitzung der Kommissionspräsidenten statt. Ziel der Sitzung war es, neben der Koordination der Beratung auch ein Verfahren zum Bereinigen allfälliger Differenzen festzuhalten. An dieser Sitzung nahmen teil: Philippe Macherel, Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission (auch als Vertretung von Andreas Albrecht, Präsident der Bau- und Raumplanungskommission BS); Peter Holinger, Präsident der Bau- und Planungskommission BL; Rita Bachmann, Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission BL; Thomas Dähler, Leiter Parlamentsdienste BS sowie Walter Mundschin, Landschreiber BL.


Es wurde an der Sitzung festgehalten, dass die Vorlage in beiden Kantonsparlamenten in der Oktobersitzung behandelt werden soll.


Einstimmig wurde „Eintreten" auf die Vorlage beschlossen.




3. Vorstellung der Vorlage in der BPK


A Bedarf


Der mit der Projektierungskreditvorlage 2002/136 festgelegte Bedarf hat keine Änderung erfahren. Das Leistungsprofil des UKBB an einem Standort weist im Wesentlichen 100 stationäre Betten im Neubau mit zusätzlich 16 Neonatologie-Betten in der Frauenklinik auf, ferner eine Tagesklinik, Polikliniken, Notfallversorgung, eine Intensivpflegestation sowie vier Operationssäle.


Die zahlreichen geplanten Kooperationen mit dem Universitätsspital Basel (USB) konnten präzisiert werden. Die grössten Synergien können im Bereich Labor, Logistik, technischer Dienst sowie Verpflegung realisiert werden. So kann das UKBB künftig Personalkosten von rund CHF 4.1 Mio. jährlich einsparen. Betroffen sind 41 Stellen insbesondere aus den Bereichen Labor und Verpflegung. Dem gegenüber stehen Leistungseinkäufe beim USB in der Grössenordnung von CHF 3.0 Mio. Mit den Kooperationen kann im Neubau des UKBB auf zusätzlichen Raum und Investitionskosten in der Höhe von CHF 16.3 Mio. verzichtet werden. Damit das USB die Leistungen für das UKBB erbringen kann, hat dieses bauliche Investitionen von CHF 3.0 Mio. zu tätigen und 20 neue Stellen zu schaffen.




B Vorprojekt


Das Siegerprojekt stammt vom Basler Architekturbüro Stump & Schibli. Bei der Beurteilung der Siegerprojekte wurden durch die speziell zusammengestellte Jury auch betriebswirtschaftliche Aspekte beachtet. Neben den Investitionskosten sind insbesondere bei einem Spitalbetrieb auch die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten entscheidend. Nach 5 Jahren Spitalbetrieb hat das Total der Betriebskosten in der Regel bereits die Höhe der Investitionskosten erreicht. Das gewählte Projekt weist zwar im Vergleich mit den anderen Projekten eher hohe Investitionskosten, aber auch die tiefsten Betriebskosten aus. Diese Tatsache wird positiv beurteilt.


Zwischenzeitlich hat sich bestätigt, dass das Projekt aus städtebaulicher Sicht eine gute Lösung darstellt. Das Projekt für den Neubau UKBB musste nur wenig in seiner Funktionszuteilung und Struktur angepasst werden. Durch den Einbezug von Bauingenieur sowie weiteren Fachplanern ab dem Sommer 2004 konnte das Siegerprojekt zu einem Vorprojekt weiterbearbeitet werden. Die in der Projektierungskreditvorlage 2002/136 aufgeführten Hauptnutzflächen haben ausser Präzisierungen auf Grund des höheren Detaillierungsgrads keine Änderungen erfahren.


Der Nutzer konnte sich bei der Erarbeitung des Vorprojekts durch den Nutzerausschuss sowie themenbezogene Nutzergruppen und Arbeitsgruppen intensiv mit der Projektentwicklung beschäftigen und so seine Bedürfnisse einbringen.


Dem Thema Nachhaltigkeit wurde viel Aufmerksamkeit geschenkt. Das Gebäude wird im Minergie-Standard realisiert. Für die Toilettenspühlung wird Grauwasser (Grundwasser aus eigenem Tank) verwendet. Das Projekt ist erweiterbar. Die Statik wurde im Hinblick auf eine mögliche nachträgliche Aufstockung genügend dimensioniert.




C Kosten


Hinsichtlich der beantragten Kosten wird die Zusammensetzung aufgezeigt. Die reinen Baukosten belaufen sich gemäss Vorlage auf CHF 135.9 Mio. Die Reserven werden mit CHF 11.7 Mio. eingesetzt. Dazu kommen Baurechtszinsen für die Dauer der Realisierung von CHF 1.7 Mio., was zu einem Baukredit von total CHF 149.3 Mio. führt. Bei der Kostenangabe (CHF 140 Mio.) zum Zeitpunkt des Wettbewerbs waren die Reserven und die Baurechtszinsen während der Bauzeit nicht berücksichtigt.


Mit den im Projekt gewählten Planungsvorgaben gemäss der Praxis des Kantons Basel-Stadt und der durchgeführten Kostenermittlung für den Stand Vorprojekt wird eine Kostengenauigkeit von +/-10 bis +/-15% ausgewiesen. Der beantragte Baukredit stellt ein Kostendach dar, die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte haben dieser Vorgabe zu folgen.


Die ausgewiesenen reinen Baukosten von CHF 135.0 Mio. wurden optimiert. Nach Vorliegen der ersten Kostenschätzungen wurde eine intensive Optimierungs- und Einsparrunde durchgeführt mit dem Ziel, 10% der Kosten einzusparen. Dies ist durch die Reduktion von Standards sowie Projektvereinfachungen gelungen. Diese Optimierungen und Reduktionen beeinflussen in keiner Weise die Leistungserfüllung des UKBB sowie die Sicherheit. Weitere Kosteneinsparungen können nur noch realisiert werden, wenn Flächen reduziert werden. Dies hätte einen Leistungsabbau im UKBB zur Folge.




D Finanzierung/Bauherrschaft/Baurecht


Für die Entscheidfindung in den Bereichen Bauherrschaft, Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Baurecht wurden interkantonale Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Resultate wurden von beiden Regierungen im Januar 2005 bestätigt und sind in die Vorlage eingeflossen.


Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft treten als gemeinsame Bauherrschaft auf und nehmen so politischen Einfluss auf die Planung und Realisierung des Neubauvorhabens. Die Finanzierung wird hälftig getragen. Der Kanton Basel-Landschaft plant, seinen Kostenanteil von CHF 74.65 Mio. über eine Sonderfinanzierung abzuwickeln. Der in der Vorlage ausgewiesene Landwert von CHF 2'500.-/m2 führte zu grossen Diskussionen in der Arbeitsgruppe, im Regierungsrat und in der BPK. Es ist kein politischer Wert, er widerspiegelt den konkreten Marktwert auf dem Platz Basel. Der auf der Basis des Landwerts errechnete Baurechtszins läuft ab dem Zeitpunkt des Baubeginns. Die Investitionen werden in 30 Jahren abgeschrieben. Dies soll auch die Mindestdauer für den Baurechtsvertrag vorgeben.




E Projektabwicklung und Kostensicherheit


Die Federführung für die Projektabwicklung und das Projektmanagement liegt bei Basel-Stadt. Die Kantone verrechnen sich gegenseitig keine Bauherrenleistungen. Das Hochbauamt ist in der Projektorganisation auf allen Ebenen (strategisch und operativ) integriert und kann somit die Erfahrungen u.a. aus dem Projekt KSL, aber auch aus dem eigenen, neu aufgebauten Qualitätsmanagement-system einbringen. Zurzeit wird in enger Zusammenarbeit ein Projekthandbuch ausgearbeitet, welches die Projektabwicklung entsprechend der Praxis von Basel-Landschaft regelt.


Die mit dem Bauprojekt ausgewiesene Kostenungenauigkeit von bis +/-15% signalisiert Unschärfen. Der beantragte Kredit in der Höhe von CHF 149.3 Mio. stellt zudem ein Kostendach dar. Dieser Situation soll mit Massnahmen zur Erhöhung der Kostensicherheit entgegnet werden. Es werden die Varianten Ausführung mit Generalunternehmer (GU) und Abschluss eines Kostengarantievertrags diskutiert. Der Variantenentscheid wird durch die Projektsteuerung getroffen. Es ist ein Anliegen der Kommission, dass bei der Entscheidfindung die Erfahrungen aus den PUK-Empfehlungen einfliessen.




4. Detailberatung


In der Detailberatung wurden insbesondere folgende Punkte intensiv diskutiert:


A Einsparungen aus Vorprojekt


Die Einsparungen von 10% und rund CHF 16. Mio. aus der Optimierungs- und Einsparrunde werden im Detail, geordnet nach Elementen aufgeführt. Die wesentlichen Einsparungen liegen:


Gleichzeitig ergibt sich aus der Einsparung von Bau- und Einrichtungskosten auch eine proportionale Reduktion der Honorare.

Die Kommission konnte davon überzeugt werden, dass die Einsparungen die Leistungserbringung des UKBB nicht beeinträchtigen, dass die Kundenfreundlichkeit garantiert ist und dass die für ein Spital notwendigen Sicherheiten im Bereich der technischen Anlagen nicht eingeschränkt sind.




B Baurechtszinsen/Landpreis/Heimfall


Das Areal Schällenmätteli befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Basel. Ein Verkauf der Parzelle für ein neues UKBB steht ausser Diskussion, das Land kann nur im Baurecht übernommen werden. Die Grösse der Parzelle für das neue UKBB wurde auf ein notwendiges Minimum (Grenzabstände) reduziert. Der Baurechtsvertrag ist vor Baubeginn auszuhandeln. Gewisse Parameter sind bereits definiert, einige sind noch offen.


Die bereits heute definierten Parameter wurden von beiden Regierungen bestätigt. Die Basis dazu wurde von einer bikantonalen Arbeitsgruppe unter Beizug eines externen Fachmanns erarbeitet. Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in der Arbeitsgruppe war das Amt für Liegenschaftenverkehr. Der Bericht der Arbeitsgruppe liegt vor und wird erläutert. Dieser weist im Detail die verschiedenen untersuchten Szenarien für die Festlegung des Landwerts wie auch des Zinssatzes auf.


Für die Berechnung des Landpreises sind die Lageklasse sowie die Bebauungsdichte mit dem Ertragswert entscheidend. Dies führt zu einem, für innerstädtisches Gebiet bekannten, hohen Landwert von hier konkreten CHF 2'500.-/m2. Eine Vergleichsmethode kann nicht angewandt werden, da im Kanton Basel-Landschaft keine unbebaute Fläche in gleicher Lage als Quervergleich beigezogen werden kann. Der Landwert am Standort Bruderholz von CHF 1'200.-/m2 widerspiegelt die tiefere Lageklasse. Der ermittelte Landwert scheint korrekt und kann von der Kommission bestätigt werden. Die Frage nach der Indexierung des Landwerts im Verlaufe der Baurechtsdauer bleibt jedoch offen. Idealerweise wäre die fixe Festlegung des Landwerts für die Dauer des Baurechts erwünscht. Dies ist jedoch ein unübliches Vorgehen und wird sicher Inhalt der noch zu führenden Verhandlungen mit dem Baurechtsgeber sein. Die BPK erwartet von der Baselbieter Regierung Verhandlungen für einen für beide Kantone guten und reellen Vertrag.


Die Arbeitsgruppe empfiehlt der Bauträgerschaft die Verzinsung des Landwerts zu einem Zinssatz für Staatsanleihen des Kantons Basel-Stadt über 7 Jahre. Dieses Modell ist, wie im Bericht aufgezeigt, gegenüber der Praxis BL und BS das Vorteilhafteste. Auch hier können in beiden Kantonen keine vergleichbaren Objekte zur Verifizierung der Höhe des Baurechtzinses beigezogen werden. Eine Anpassung des Zinssatzes alle 7 Jahre liegt im gewählten Zinsmodell. Auch hier kann eine Kostenentwicklung nicht ausgeschlossen werden.


Deshalb stimmt die Kommission der Formulierung zu, bei der weiteren Vertragsaushandlung für die nächsten Jahre einen nach oben begrenzten Baurechtszins von CHF 58.-/m2 Land zu erwirken.


Die von der Arbeitsgruppe empfohlene Baurechtsdauer analog der Abschreibungsdauer von 30 Jahren wird als zu kurz beurteilt. Ebenso ist die Kommission der Ansicht, dass die in der Vertragsaushandlung noch zu definierende Heimfallregelung nicht gemäss den allgemeinen Bestimmungen des ZGB ausfallen kann. Dieses Anliegen wurde auch von Bau- und Raumplanungskommission BS angesprochen.


Es wird im gegenseitigen Einverständnis ein gleichlautender zusätzlicher Beschluss dazu formuliert.


Es wird von der Kommission darauf hingewiesen, dass die Lohn- und Materialpreisänderungen im Landratsbeschluss nicht auf die Baurechtszinsen anzuwenden sind.


Der Beschluss ist entsprechend zu präzisieren.




C Nachfolgenutzung am Standort Bruderholz


Die konkrete Nachnutzung der vom UKBB am Standort Bruderholz genutzten Räumlichkeiten ist zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt. Nachdem mittlerweile offiziell bekannt ist, dass das Kantonsspital Bruderholz (KSB) mit seinem heutigen Leistungsangebot auch in den kommenden Jahren einen wichtigen Part in der regionalen Spitallandschaft spielen wird, ist die Nachnutzung der Operationssäle sowie der Verwaltungsräume nach dem Auszug des UKBB durch das KSB mehr als realistisch. In der Vorlage wird aufgezeigt, wie die in den Jahren 1999 und 2000 für den Umbau für die Kinderklinik aufgewendeten Investitionen von CHF 3.0 Mio. vorzeitig innert 10 Jahren abgeschrieben werden. Dies wird sich in einem höheren Mietaufwand für das UKBB am Standort Bruderholz in den Jahren 2007 bis 2009 auswirken.




D Kostendach


Die Absichtserklärung eines Kostendachs und die Angabe einer Kostenungenauigkeit von bis +/-15% erforderte zusätzliche Erläuterungen. Massgeblich ist die verbindliche Deklaration des Kostendachs und nicht die mögliche Ausschöpfung der Spanne der Kostenungenauigkeit nach oben.


Fakt ist, dass auf Grund des Projektstands (Phase Vorprojekt ist abgeschlossen) die Planer mit einer Kostenungenauigkeit von +/-10% bis +/-15% die Kosten ermitteln konnten. Der Kanton Basel-Landschaft beantragt die Baukredite auf der Basis des Bauprojekts mit einer Kostenungenauigkeit von +/-10%. Es wäre politisch wohl kaum denkbar, einen Kredit mit einer denkbaren Kostenüberschreitung von 15% = CHF 22.5 Mio. zu sprechen. Deshalb wurde mit der Deklaration eines Kostendachs verbindlich die Absicht belegt, dass das Projekt mit diesem Gesamtbetrag realisiert werden kann und dass alle in die Umsetzung Involvierten zu diesem Ziel beizutragen haben. Durch die Ausweisung von 10% Reserven, in der Praxis des Kantons Basel-Landschaft betragen diese bei Neubauten 5%, wird dieses Vorhaben realistisch.


Kostenüberschreitungen müssen in der Folge durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden, ein striktes Kostencontrolling ist aufzubauen. Nicht aufgefangen werden können im signalisierten Kostendach unvorhersehbare Veränderungen im Leistungsauftrag des UKBB, welche zu einer wesentlichen Projektänderung führen. In diesem Falle wären Zusatzkredite bei den beiden Parlamenten einzuholen.


Die Kommission beschliesst, auf die Erwähnung des Kostendachs im Landratsbeschluss zu verzichten.




E Kostencontrolling/Kostensicherheit


Für das Kostencontrolling ist der mit der operativen Projektabwicklung beauftragte Kanton Basel-Stadt zuständig. Übergeordnet zeichnen sich für die Einhaltung von Kosten, Qualität und Terminen aber beide Kantone verantwortlich. Der Kanton Basel-Landschaft wird hinsichtlich der Kosteneinhaltung durch seine Mitglieder auch in der operativen Projektabwicklung bestmöglich Einfluss nehmen. Für die operative Abwicklung des Bauvorhabens bis hin zum Visum der Regierapporte wird jedoch Basel-Stadt zuständig sein.


Die Unsicherheiten hinsichtlich von unsteuerbaren Kostenentwicklungen im Spitalbereich konnten relativiert werden. Es handelt sich beim vorliegenden Projekt um einen Neubau. Es werden realistische Reserven ausgewiesen, die Bauzeit ist mit 2 1/2 Jahren als kurz zu beurteilen. Risiken wie Bauarbeiten unter laufendem Spitalbetrieb gekoppelt mit einer langen Ausführungszeit in Etappen, und der durch die lange Planungs- und Ausführungszeit veränderten Rahmenbedingungen und dadurch erforderlichen Anpassungen des Projekts, liegen in diesem Projekt nicht vor.


Die noch ausstehende Abklärungen hinsichtlich der zusätzlichen Massnahmen zur Erhöhung der Kostensicherheit (Ausführung mit GU oder Abschluss eines Kostengarantievertrags) werden bedauert. Insbesondere die Ausführung mittels eines Generalunternehmermandats ist von grossem politischem Interesse. Die Kommission hätte zu diesem Entscheid gerne Stellung genommen. Viele Voten deuten darauf hin, dass Einiges gegen die Ausführung mit einem GU spricht. In der Tat ist die Schwäche des Modells mit einem GU, dass man den Bereich Qualität aus der Hand gibt. Basel-Stadt hat mit GU nicht nur positive Erfahrungen gemacht. Insbesondere das Nachtragswesen ist heikel.


Die Kommission spricht sich eindeutig gegen die Variante Ausführung mit einem Generalunternehmer (GU) aus.




F Submissionspraxis


Das Projekt wird ebenfalls federführend vom Hochbau- und Planungsamt des Kantons Basel-Stadt bearbeitet. Für die Projektabwicklung gilt somit das Submissionsgesetz des Standortkantons. Dies gilt notabene auch für die Einhaltung von weiteren Vorgaben wie beispielsweise der Gebäudeversicherung, des KIGA usw. Ebenso wird in Streitigkeiten der Gerichtsstand in Basel-Stadt sein. Einige Kommissionsmitglieder befürchten, dass durch diese Regelung die Baselbieter Unternehmungen benachteiligt sind.


Die Ausschreibungen für die Bau- und Dienstleistungen für den Neubau UKBB haben nach den Bestimmungen des GATT zu erfolgen. Dabei sind 80% der Leistungen öffentlich auszuschreiben. In diesen Fällen ist eine explizite Einflussnahme auf die Vergabe an Baselbieter Unternehmungen ausgeschlossen. Die restlichen Vergaben von 20% der Bauleistungen können in tieferen Verfahren wie beispielsweise dem Einladungsverfahren oder der direkten Vergabe erfolgen. Hier ist eine dem Anliegen der Kommission entsprechende Einflussnahme möglich.


Die Kommission bestimmt, dass im Rahmen der Ausschreibung von Leistungen/Dienstleistungen im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren die beiden Kantone paritätisch zu berücksichtigen sind.


Die Umsetzung dieser Vorgaben der Kommission ist durch die Einflussnahme von Vertretern des Kantons Basel-Landschaft in der Baukommission sicher zu stellen.




G Parking


Im Neubau UKBB kann auf teure unterirdische Parkplätze verzichtet werden, da im benachbarten City-Parking genügend freie Parkplätze für Angehörige, Besucher und Besucherinnen sowie Angestellte zur Verfügung gestellt werden können. Im Bereich der Vorfahrt werden 10 Abstellplätze für die Bewirtschaftung durch den Notfall gebaut. Die Kommission zweifelt an der langfristigen Parkplatzlösung. Der Verzicht auf Parkplätze im Untergeschoss ist unwiderruflich.


Die geführten Diskussionen zum Thema eines UKBB eigenen Parkings im Vorfeld der Erarbeitung des Vorprojekts sind lang. Die Synergien mit dem bestehenden USB mit seinem City-Parking, die gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr waren Vorteile des Standorts und haben massgeblich zum Standortentscheid beigetragen. Dazu kommt die Option, dass auf den beiden noch offenen Arealteilen des Schällenmätteli in absehbarer Zukunft weitere unterirdische Parkplätze erstellt werden, diese können im Bedarfsfall mitgenutzt werden.


Die Verbindung des City-Parkings mit dem Areal Schällenmätteli wird verbessert. Der Kanton Basel-Stadt hat einen sicheren Zugang für das UKBB zugesichert. Zurzeit wird geprüft, ob dieser mittels einer neuen Unterführung der Schanzenstrasse oder einem Übergang über die Strasse mit Lichtsignal realisiert wird. Der Kanton Basel-Stadt wird für diese Massnahmen einen separaten Baukredit beantragen. Eine Realisierung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des UKBB ist sichergestellt.


Die zwingende Verfügbarkeit von Parkplätzen für die Belange des UKBB im City-Parking ist auch für die Bau- und Raumplanungskommission BS ein Thema.


Es wird im gegenseitigen Einverständnis ein gleichlautender zusätzlicher Beschluss dazu formuliert.




5. Eintreten


Eintreten ist unbestritten. Für alle Parteien ist eine raschmögliche Realisierung des neuen UKBB an einem Standort anzustreben. Das vorliegende Bauprojekt wird sowohl in städtebaulicher als auch in gestalterischer Ausführung positiv bewertet.




6. Anträge zum Landratsbeschluss


Auf Grund der Themen in der Detailberatung wird in Absprache mit der Bau- und Raumplanungskommission BS der Antrag 2 mit 2b) und 2c) ergänzt. Der Beschluss 4 wird hinsichtlich dem Ausschluss der Baurechtszinsen von der Lohn- und Materialpreisänderungen präzisiert.


Der Landratsbeschluss umfasst neu die folgenden Anträge:

Die Bau- und Planungskommission stimmt den Anträgen 1, 2, 4 und 5 einstimmig zu, dem Antrag 3 mit 7:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen. In der Schlussabstimmung wird die Vorlage UKBB einstimmig verabschiedet.


Liestal, 7. Oktober 2005


Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger


Beilage:
Von den vorberatenden, parlamentarischen Kommissionen beider Basel abgeänderter Entwurf eines Landratsbeschlusses [PDF]



Back to Top