2005-168 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Das Anliegen, die Gesundheitsförderung im Frühbereich zu stärken, entstand aus der Kommissionsberatung des ersten Berichtes zur Sucht- und Drogenarbeit und fand Niederschlag im Landratsbeschluss zur Vorlage 1995/167. Im April 1999 beschloss der Landrat einen Verpflichtungskredit von total 400'000 Franken für die Jahre 1999 - 2003. In diesem Landratsbeschluss enthalten ist folgende Empfehlung: Im Rahmen der neusten Erkenntnisse und der finanziellen Mittel soll die Prävention im Frühbereich gefördert bzw. verstärkt werden . Zudem wurde festgehalten, dass nach dreijähriger Laufzeit eine Standortbestimmung zu verfassen sei. Diese führte dann dazu, dass das Projekt bis Mitte 2004 weitergeführt wurde. Gleichzeitig wurde eine Begleitgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, die Überführung des Projektes in eine nachhaltige Struktur vorzubereiten (betr. Begleitgruppe siehe Vorlage S. 5).
Der vorliegende Schlussbericht fasst die geleisteten Aufgaben zusammen. Die unter Beteiligung der Begleitgruppe entwickelte "Verordnung zum Gesundheitsgesetz über die entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen im Frühbereich" wurde den Gemeinden im Juni 2004 zur Anhörung vorgelegt. Das Projekt Gesundheitsförderung im Frühbereich soll eine Plattform bilden für Vernetzung, Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch. Es soll gezielte interdisziplinäre Weiterbildung anbieten und die Öffentlichkeit informieren. Als Globalziel für das Projekt wurde in der Landratsvorlage 1998/256 festgelegt: Die spezifischen Merkmale des Frühbereichs und die Anforderungen, die er an Gesellschaft, Mütter, Väter und Betreuungspersonen stellt, sind Handelnden und Entscheidenden bekannt: Müttern, Vätern, Fachpersonen im Frühbereich, Trägervereinen, Ausbildungsinstitutionen, Verantwortlichen von Institutionen. Möglichkeiten zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Frühbereich stehen zur Verfügung.
Die Forderung nach verstärkter Gesundheitsförderung im Frühbereich werden bestätigt in den Erkenntnissen und Ergebnissen aus der Projektarbeit (Vorlage S. 6). So zeigt eine derzeit im Rahmen des Nationalfonds laufende Studie in 16 Basler Kindergartenklassen auf, dass jedes 5. Kind bereits im Kindergarten psychisch auffällig ist. Gemäss neuer Forschung wird in den ersten Lebensjahren die Art und Weise der späteren Lebensbewältigung vorgebahnt. So weiss man heute unter anderem, dass sichere Bindungsbeziehungen eines Kindes im ersten Lebensjahr eine Grundlage für eine spätere positive Entwicklung darstellen. Ein Weg dazu, dass sich Kinder gesund entwickeln können, führt über eine entsprechende fachliche Begleitung von Müttern, Vätern und Kindern während der ersten Lebensjahre.
Im Rahmen dieses Projektes wurden Vorschläge für eine nachhaltige Einbettung des Frühbereiches in kantonale und kommunale Strukturen erarbeitet (siehe auch "Die geplante Verordnung zum Gesundheitsgesetz" auf S. 11). Es bestehen folgende gesetzliche Grundlagen im Kanton: § 107 Absatz 1 und § 111 Absatz 1 der Kantonsverfassung sowie § 42 Absatz 1 des kantonalen Gesundheitsgesetzes, welches lautet:
Die Gemeinden sorgen für die Beratung der Schwangeren und Mütter. Sie können diese Aufgabe geeigneten Institutionen übertragen.
Es ist allein den Gemeinden überlassen, wie sie den Auftrag gemäss § 42 Absatz 1 umsetzen wollen. Das hat zur Folge, dass die Zugänglichkeit der Angebote von Gemeinde zu Gemeinde stark variiert.
Aufgrund der mehrheitlich negativen Rückmeldungen der Gemeinden zur geplanten Verordnung hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion entschieden davon abzusehen, dem Regierungsrat die Inkraftsetzung dieser Verordnung zu beantragen. Zur nachhaltigen Sicherung der Koordinationsstruktur und zur Schaffung von Verbindlichkeiten in den kommunalen und kantonalen Aufgaben im Frühbereich muss somit ein anderer Weg bestritten werden. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wird jedoch bei der Erarbeitung des neuen strategischen Konzeptes zur Gesundheitsförderung den Frühbereich mit einbeziehen.

2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 11. November 2005 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann; Generalsekretär Rosmarie Furrer und Irene Renz, Leiterin Gesundheitsförderung beraten.

3. Detailberatung
Insgesamt wurde festgestellt, dass die vom Landrat genehmigten Mittel nötig waren. Grundsätzlich war der Bereich "Gesundheitsförderung im Frühbereich" nicht umstritten. Die Gemeinden lehnten es aber ab, vom Kanton Aufgaben überbürdet zu erhalten, für die sie dann zu zahlen hätten. Der Kanton hätte in der Verordnung gerne die qualitative Weiterentwicklung festgeschrieben, nachdem die Projektleiterin, Kathrin Keller, in diesem Bereich Entwicklungsbedarf geortet hatte. Ziel wäre es gewesen, die Unterschiede in der Beratungsqualität auszugleichen. Daraus ergäbe sich dann sinnvollerweise auch eine Vernetzung über die Gemeinden hinaus. Es wurde festgestellt, dass das Projekt ein Resultat des ersten Drogenberichtes war und schon damals erkannt wurde, dass die glücklicherweise seltenen, schweren Suchthaltungen meist im Frühbereich gründen. Diesbezügliche Äusserungen wurden im vorliegenden Bericht vermisst. Es stelle sich schon die Frage nach der staatlichen Unterstützung beziehungsweise des staatlichen Zugriffs bei schwerwiegenden Säuglingsvernachlässigungen. Während die Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten in eine obligatorische, von Fachpersonen geleitete Struktur eingeordnet sind, wird im Frühbereich versucht, das Aufsuchen eines Beratungs- oder Betreuungsangebotes so niederschwellig wie möglich zu halten.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die vom Kanton im Rahmen dieses Projektes geleistete gute Arbeit, die eine Fülle von wichtigen Erkenntnissen zu Tage gebracht hat, wurde verdankt. Bei allem Respekt vor der Gemeindeautonomie wurde bedauert, dass die offensichtlich benötigten Strukturen nun nicht umgesetzt werden können und weiterhin unterschiedliche Qualitäten und Angebote in den einzelnen Gemeinden Tatsache bleibt. Der Einbezug des Frühbereichs in die vorgesehene Erarbeitung des neuen strategischen Konzeptes zur Gesundheitsförderung wurde begrüsst (gemäss Vorlage hätte im Laufe des Sommers 2005 der Regierungsrat darüber beraten sollen). Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nehmen zudem zur Kenntnis, dass im Rahmen der geplanten Revision des Gesundheitsgesetzes der Gesundheitsförderung im Frühbereich Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind alle involvierten Direktionen aufgerufen, die in ihrem Wirkungskreis bestehenden Möglichkeiten bezüglich des Frühbereichs weiterzuentwickeln. Dies liegt ganz im Sinne eines VGK-Mitgliedes, dass "der Staat bei Fehlentwicklungen ein liebendes Auge auf unsere Kleinsten werfen möge".

4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt einstimmig, den Schlussbericht zum Projekt "Gesundheitsförderung im Frühbereich" zur Kenntnis zu nehmen.


Muttenz, 2. Dezember 2005

Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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