2005-192 (1)


1. Ausgangslage

Das Verfahrensgericht in Strafsachen setzt sich aus einem Präsidium, einem Vizepräsidium und zwei weiteren Gerichtsmitgliedern zusammen. Gewisse Entscheide (so über Beschwerden gegen Haftbefehle oder gegen abgewiesene Haftentlassungsgesuche) muss das Präsidium innert 5 Arbeitstagen fällen. Sind die Präsidentin und der Vizepräsident gleichzeitig abwesend, kommt es zu Engpässen. Aus diesem Grund soll ein weiteres Vizepräsidium gewählt werden.




2. Beratung in der Kommission


In der Sitzung vom 29. August 2005 liess sich die Justiz- und Polizeikommission von Frau Christine Baltzer, Geschäftsleitungsmitglied des Kantonsgerichts, über die Situation informieren.


Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen, kostenneutralen Massnahme ist in der Kommission unbestritten.




3. Antrag an den Landrat


Birsfelden, 29. August 2005


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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