2006-183 (1)
Bericht Nr. 2006-183 an den Landrat |
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Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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26. Oktober 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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A Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2005
B Genehmigung und Aenderung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) (Partnerschaftliches Geschäft) |
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Bemerkungen:
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A Geschäftsbericht und Jahresrechnung
1. Ausgangslage
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bildet § 15 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 in der Fassung vom 11. Dezember 2002. Zur Regelung des rechtlichen Rahmens für den Betrieb des UKBB wurde gemäss § 15d des Spitalgesetzes der Kinderspitalvertrag (Staatsvertrag) zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 16. Februar 1998 abgeschlossen und letztmals per 1. Juli 2003 angepasst.
Gemäss § 15c Absatz 5 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft werden Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB den Parlamenten der Trägerkantone zur Genehmigung unterbreitet.
1.2 Organe der Aufsicht und Oberaufsicht über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Die Regierungen der Trägerkantone führen gemeinsam die Aufsicht über das Universitäts-Kinderspital. Das verfassungsmässige Oberaufsichtsrecht der Parlamente der Trägerkantone bleibt gewährleistet (vgl. § 15a Absätze 4 und 5 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft und § 19 des Kinderspitalvertrages).
1.3 Externe Kontrollstelle
Seit dem Geschäftsjahr 2002 ist die PricewaterhouseCoopers AG als externe Kontrollstelle zuständig.
1.4 Auftrag
Mit Beschluss Nr. 489d vom 25. August 2006 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2006/183 des Regierungsrates vom 4. Juli 2006 zu Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2005 sowie zur Aenderung des Kinderspitalvertrags an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung.
1.5 Vorgehen
Bereits am 27.03.2006 fand eine Vorinformation über den nicht revidierten Abschluss statt. Daran nahmen seitens des Kinderspitalrates Frau R. Kohlermann, Präsidentin, und Frau C. Cron, Mitglied des Finanzausschusses, seitens der Geschäftsleitung die Herren K. Widmer, R. Gröflin und L. Erb, von der zuständigen Kommission des Grossen Rates Frau S. Banderet und Herr M. Atici sowie von der GPK BL die Herren H. Aebi und D. Schenk teil. Dabei wurde über das Rechnungsergebnis 2005 orientiert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Mitglieder der GPK BL noch nicht im Besitz des in Aussicht gestellten Erläuterungsberichts (Management Letter).
Die aufgeworfenen Fragen betreffend Kosten für Haftpflichtprämie, medizinischen Bedarf und TarMed wurden von den Vertretern des UKBB den Anwesenden erklärt und beantwortet.
2. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005
2.1 Geschäftsbericht 2005
Patientenstatistik
Die Fallzahlen erhöhten sich auch im Berichtsjahr, und zwar von 79'850 auf 80'514, die Pflegetage um 0,3 % und die durchschnittliche Belegung der 131 Betten von 85,1 auf 85,6 %. Im weiteren kann festgestellt werden, dass die Herkunft der stationären Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft leicht zurückgegangen ist, und zwar von 41 % im 2004 auf 39 % im 2005.
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Jahr
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005
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Fallzahlen
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77'200
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77'900
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77'900
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78'100
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79'850
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80'514
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davon stationär
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6'493
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5'716
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5'936
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5'832
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6'038
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6'310
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Pflegetage
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35'700
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38'100
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40'000
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39'300
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40'800
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40'900
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Betten in Betrieb
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116
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129
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131
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131
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131
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131
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Bettenbelegung %
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87 %
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81 %
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84 %
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82 %
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85 %
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85,6
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Personalstatistik
Die Anzahl der Beschäftigten ohne Personen in Ausbildung und von Dritten Finanzierte erhöhte sich von 745,66 Personen oder 584,07 Stellenprozente auf 756,23 Personen oder 586,92 Stellenprozente.
Die Entwicklung des Personalbestands über die vergangenen Jahre ergibt folgendes Bild:
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Jahr
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005*
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Ärztinnen/Ärzte,
akad. Personal |
91
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102
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103
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101
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102
**87 |
5
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Pflegepersonal / Pers. and. med. Fachbereiche
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529
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552
|
545
|
527
|
515
**517 |
522
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Verwaltungs- und übrige Bereiche
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129
|
128
|
137
|
139
|
141
**142 |
139
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Personen in Ausbildung
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44
|
35
|
46
|
31
|
42
**33 |
34
|
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Total Personal
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793
|
817
|
831
|
798
|
800
**779 |
790
|
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Total Vollzeitstellen
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612
|
618
|
598
|
597
**602 |
606
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*) Zahlen nur bedingt vergleichbar: bis 2004 Personalbestand per Stichtag 31.12., ab 2005 durchschnittlicher Bestand übers Jahr.
**) Bestand 2004 nach neuer Erfassungsart.
2.2 Jahresrechnung 2005 und Kontrollstellenbericht
Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 98'136'645 und einem Ertrag von Fr. 103'753'951 resultiert ein Überschuss von Fr. 5'617'306. Somit erhöhte sich das Eigenkapital auf Fr. 8'462'873.
Die Ergebnisse der letzten Jahresrechnungen zeigen im Ueberblick folgende Entwicklung (in Mio. Franken):
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Jahr
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005
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Ergebnis
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-7,892
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-7,972
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-7,881
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0,150
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2,626
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5'617
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kumuliert
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-7,984
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-15,956
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-23,837
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0,219
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2,846
|
8'463
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Saldoabtrag
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23,906
(1)
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(1) Mit Beschlüssen des Grossen Rates Basel-Stadt vom 12. Februar 2003 und des Landrates Basel-Landschaft vom 20. Februar 2003 wurde der kumulierte Verlustvortrag per 31.12.2002 abgetragen.
2.3 «Fonds Neubau Eigenkapital»
In der Vorlage 2005/125 vom 10. Mai 2005 betr. Neubau des UKBB/Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge BL wurde festgehalten, dass für die notwendigen Betriebseinrichtungen, Geräte und Mobilien auch gebundene Reserven aus Anteilen allfälliger positiver Jahresergebnisse zur Verfügung gestellt werden können. Diese gebundenen Reserven sollen jährlich nach dem Jahresabschluss von der Geschäftsleitung des UKBB festgelegt und per Antrag durch den Kinderspitalrat beschlossen werden.
Dieses Vorgehen schien auch der GPK zweckmässig zu sein, wie sie dies mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 an die Geschäftsleitung des UKBB festhielt. Die GPK legte in diesem Schreiben grossen Wert auf die Feststellung, dass die zweckbestimmten Rückstellungen präzis festgehalten und gegenüber den Kontroll- und Aufsichtsorganen offengelegt werden müssen. Nur so bleibe die spätere Verwendung der Mittel überprüfbar und die Reserven könnten nach der Inbetriebnahme des UKBB sauber aufgelöst werden.
Bereits im Zusammenhang mit den Jahresrechnungen 2003 und 2004 war über die Bildung von Reserven durch das UKBB diskutiert worden. Anlässlich einer Aussprache von GPK-Vertretern mit dem Direktor des UKBB und den zuständigen Regierungsräten beider Trägerkantone im Mai 2005 wurde als Zielgrösse für den zweckgebundenen Investitionsfonds ein Betrag von 5 Mio. Franken angegeben. Im Jahre 2004 wurde der «Fonds Neubau Eigenkapital» mit einem Betrag von 2,6 Mio Franken gespiesen. In diesen Fonds werden nun im Jahre 2005 zusätzlich 3 Mio. Franken fliessen, was einen Totalbetrag von 5,6 Mio Franken ergibt.
2.4 Bericht der externen Kontrollstelle PricewaterhouseCoopers AG
Gemäss Beurteilung der externen Kontrollstelle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Buchführung und Rechnungslegung. Sie empfiehlt daher die Genehmigung der Jahresrechnung.
Wie schon in den vorangegangenen Jahren werden auch in diesem Bericht die vorhandenen Unterdeckungen in den Pensionskassen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt angemerkt, wo auch für das UKBB potenzielle Nachschusspflichten in wesentlicher Höhe bestehen. Die Finanzierung allfälliger Nachzahlungen ist durch die beiden Trägerkantone sicherzustellen.
2.5 Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2005
Wiederum wurde von der externen Revisionsstelle ein Erläuterungsbericht (Management Letter) zur Schlussrevision der Jahresrechnung 2005 zuhanden des Kinderspitalrates vorgelegt. Dieser wurde von der Geschäftsleitung des UKBB Ende August 2006 der parlamentarischen Oberaufsicht zugestellt. Dieser Erläuterungsbericht bildet für die GPK eine unentbehrliche Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung.
3. Feststellungen
Die Jahresrechnung 2005 schliesst mit einem Ueberschuss von CHF 5'617'306.- ab.
Gemäss dem Antrag des Regierungsrates werden vom Rechnungsüberschuss CHF 1,6 Mio auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Geschäftsprüfungskommission schlägt dem Landrat vor, dass weitere CHF 3 Mio vom Ueberschuss in den Investitionsfonds für die Beschaffung von Mobilien im UKBB Neubau umgebucht werden sollen. Mit den bereits zurückgelegten CHF 2'626'411.- ergibt sich ein Gesamtbetrag von über CHF 5,6 Mio in diesem Fonds. Das Ziel von CHF 5 Mio wird mit dieser Zuwendung nicht nur erreicht, sondern gar überschritten. Die Geschäftsprüfungskommission ist der Ansicht, dass es bei diesen geäufneten CHF 5,6 Mio nun sein Bewenden hat.
Weiter ist aufgefallen, dass für die Bezeichnung dieses Fonds drei unterschiedliche Begriffe verwendet wurden:
- Fonds Neubau Eigenkapital
- Zweckgebundene Reserven für die UKBB-Neubau-Betriebseinrichtungen
- Investitionsfonds für die Beschaffung von Mobilien im UKBB-Neubau.
Um Verwirrungen zu vermeiden, wünscht die Geschäftsprüfungskommission, dass in Zukunft nur noch ein Begriff zu verwenden sei, und zwar
- Investitionsfonds für die Beschaffung von Mobilien im UKBB-Neubau.
B Aenderung des Kinderspitalvertrags
4. Motion 2005/042
Die am 3. Februar 2005 von der Geschäftsprüfungskommission eingereichte Motion für eine institutionalisierte gemeinsame Oberaufsicht der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das UKBB wurde vom Landrat am 24. Februar 2005 überwiesen.
Am 4. Juli 2006 legte der Regierungsrat aufgrund dieser Motion einen Aenderungsvorschlag zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) vor, der anlässlich der Sitzung vom 24. August (Subkopräsidien) sowie 26. Oktober 2006 (GPK-Plenum) diskutiert wurde.
Nach eingehenden Abklärungen und Besprechungen u.a. mit den zuständigen Kommissionen des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt kam die GPK BL zum Schluss, dass der Aenderung des Kinderspitalvertrages gemäss Vorschlag des Regierungsrates entsprochen werden kann. Die beiden Parlamente sind demnach zuständig für die Wahl von je sieben Parlamentsmitgliedern in eine interparlamentarische Oberaufsichtskommission für die Dauer der jeweiligen kantonalen Legislaturperiode.
In den Diskussionen war zwar festgestellt worden, dass eine interparlamentarische Oberaufsichtskommission, welche ausschliesslich für das UKBB zuständig wäre, lediglich je drei Parlamentsmitglieder umfassen sollte. Da aus Sicht der GPK künftig jedoch die gemeinsame Oberaufsicht für alle partnerschaftlichen Institutionen (z.B. auch die Universität beider Basel, gegebenenfalls die Rheinhäfen beider Basel und evtl. weitere Institutionen) geregelt werden soll, kann der von den Regierungen vorgeschlagenen Kommissionsgrösse im Hinblick auf eine spätere übergeordnete Regelung mit einer einzigen interparlamentarischen Oberaufsichtskommission zugestimmt werden.
5. Anträge der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat
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5.1
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Der Landrat nimmt den Bericht des Regierungsrates betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2005 sowie den Bericht der externen Kontrollstelle zur Kenntnis.
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5.2
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Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2005 werden genehmigt.
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5.3
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Vom Rechnungsüberschuss werden CHF 1,6 Mio. auf die neue Rechnung vorgetragen. CHF 3 Mio. sollen in den
Investitionsfonds für die Beschaffung von Mobilien im UKBB-Neubau
umgebucht und je CHF 0,5 Mio den beiden Trägerkantonen gutgeschrieben werden.
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5.4
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Die Aenderung vom 4. Juli 2006 des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) wird genehmigt.
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5.5
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Die Motion
2005/042
der GPK vom 3. Februar 2005 betreffend Parlamentarische Oberaufsicht über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) wird als erledigt abgeschrieben.
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Therwil, 1. Oktober 2006
Namens der Subkommission II der GPK
Die Präsidentin: Ursula Jäggi-Baumann
Die Geschäftsprüfungskommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2006 genehmigt und zuhanden des Landrates verabschiedet.
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk
Beilage:
Von der Kommission ergänzter Landratsbeschluss (Entwurf)
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