2006-190 (1)


1. Ausgangslage

Das im Jahre 1992 in Kraft getretene Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft schreibt u.a. fest, dass es eine Expertenkommission für Umwelttechnik geben soll, was im Zusammenhang mit der damaligen Brandkatastrophe Sandoz/Schweizerhalle zu sehen ist.


Die Expertenkommission für Umwelttechnik hat die ausschliessliche Funktion, den zuständigen Instanzen im Beschwerdeverfahren bei technischen Fragen aus dem Umweltbereich zur Verfügung zu stehen. Die Kommission besteht seit rund 14 Jahren; in dieser Zeit ist sie einmal beigezogen worden.


Als es letztes Jahr darum ging, die periodisch anstehenden Wiederwahlen der Kantonalen Kommissionen vorzubereiten, stellte sich die Frage, ob es sinnvoll sei, die Kommission weiterzuführen.


Die beiden Beschwerdeinstanzen, das Kantonsgericht und die kantonale Baurekurskommission, sowie - mit einer Ausnahme - auch die übrigen Vernehmlassungsadressaten sprachen sich dafür aus, die Kommission aufzuheben. Die Regierung beantragt dem Landrat daher, die Kommission für Umwelttechnik ersatzlos zu streichen.



2. Kommissionsberatung

Die Umweltschutz- und Energiekommission hat an ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2006 über die Vorlage beraten; sie wurde dabei von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel und Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD, unterstützt.


Die Kommission ist zwar nicht generell dafür, Gremien aufzuheben, nur weil diese selten bis nie tagen. Im vorliegenden Fall sehen aber auch die kantonalen Instanzen, welche die Expertenkommission hätten beiziehen können, keinen Sinn mehr darin, diese beizubehalten.


Für die Kommission ist wesentlich, dass mit der Aufhebung der Expertenkommission in keiner Art und Weise ein Rechtsmittel beschnitten wird, was Markus Stöcklin bestätigte - lediglich der Weg, wie das Rechtsmittel genutzt wird, werde inskünftig ein anderer sein.


Letztlich geht es um die Frage, wie in Zukunft die Baurekurskommission und das Kantonsgericht das Wissen erlangen, über das sie selbst im Bereich Umwelttechnik nicht verfügen - über eine Kommission oder über den Weg der gerichtlichen Expertise, bei der das Gericht den Experten selbst bestimmen kann. Das Kantonsgericht schrieb dazu in seiner Vernehmlassungsantwort: "Diese einzige Erfahrung der Gerichte fiel zudem unbefriedigend aus. Sollte in einem Gerichtsverfahren der Beizug eines Experten notwendig werden, so kann jeweils ein spezifischer Fachexperte mandatiert werden. ..."


Wenn also das Kantonsgericht ein ganz spezifisches Problem im Umweltbereich hat, holt es eine gerichtliche Expertise ein und wählt einen Experten aus, der genau auf diesem Gebiet kompetent ist. Damit erhält das Gericht das Gewünschte, nämlich eine fachkundige gerichtliche Expertise. Bis anhin war die Situation so, dass die Expertenkommission aus Experten verschiedener Fachbereiche bestand. In dem einen Fall, auf den sich das Gericht bezog, ging es um Lärm bei einer Anlage; der zuständige Experte verstand sich aber sehr gut auf Erschütterungen. Das Gericht erhielt schliesslich ein Gutachten über Erschütterungen, jedoch nicht über den fraglichen Lärm.


Hinzu kommt, dass das Gericht in der Regel einen Experten mandatiert, hier aber geht es um eine Kommission. Das führt dazu, dass die Kommission entscheidet und nicht derjenige Experte, der die fachliche Beurteilung macht. Unter Umständen befassen sich also mehrere Personen mit einem Problem, für das sie fachlich nicht kompetent sind.



3. Beschluss

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Einhaltung, der Aufhebung der Expertenkommission für Umwelttechnik zuzustimmen.



Pratteln, 15. November 2006


Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch



Beilage: Entwurf (unverändert) des Landratsbeschlusses



Back to Top