2006-276 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation von Gerhard Hasler, SVP, "Wasserpolizei Basel-Landschaft"
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vom:
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3. April 2007
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Nr.:
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2006-276
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 2. November 2006 hat Gerhard Hasler, SVP, eine Interpellation betreffend "Wasserpolizei Basel-Landschaft" eingereicht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut .
Beantwortung der Fragen
Frage 1:
Wie ist die Wasserpolizei organisiert, wie ist ihr Name? Wie viele Stellenprozente / Personen sind eingesetzt, beziehungsweise in welcher Funktion, Grad und Lohnklasse, wer hat das Kommando?
Die "Wasserpolizei" ist in der Stabstelle Umwelt & Kleinschifffahrt, Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Polizei Basel-Landschaft, integriert. Grundsätzlich muss aber zwischen der Stabstelle und der "Wasserpolizei", sprich Bootsführer, unterschieden werden.
Die Stabstelle Umwelt & Kleinschifffahrt umfasst insgesamt 300 Stellenprozente, verteilt auf drei Personen:
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Ein Leiter
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Ein Mitarbeiter ist gleichzeitig technischer Leiter der Polizeitaucher und zuständig für die Tauchereinsätze im Kanton Basel-Landschaft, aber auch im Nordwestschweizer Konkordat. Er wendet rund 35% seines Arbeitspensums für die Sondereinheit Orca (Polizeitaucher) auf, steht also in dieser Zeit nicht für seine primäre Tätigkeit zur Verfügung.
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Bei der dritten Stelle handelt es sich um eine Sachbearbeitungsstelle.
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Was die Lohnklassen der Betroffenen angeht, so werden diese aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht an die Öffentlichkeit kommuniziert.
Frage 2:
Wo ist die Wasserpolizei im Polizeiorganigramm eingereiht?
Die Stabstelle Umwelt & Kleinschifffahrt ist der Leitung der Hauptabteilung Verkehrssicherheit unterstellt.
Frage 3:
Wie hat sich GAP auf die Wasserpolizei ausgewirkt, in Bezug auf Anzahl Stellenprozente vor und nach der Einführung von GAP?
Der Dienst Kleinschifffahrt wurde nach der Pensionierung des damaligen Sachbearbeiters reorganisiert. Dabei wurde die Stabstelle Umwelt & Kleinschifffahrt geschaffen, die - neben den Aufgaben der Kleinschifffahrt - neu auch den zusätzlichen Bereich des Umweltschutzes abdeckt.
Im Rahmen von GAP und der Neuausrichtung der Stabstelle wurde die Anzahl der damaligen Bootsführer von rund 55 auf den heutigen Bestand von 15 Mitarbeitenden (Sondereinheit Taifun) reduziert. Sie setzen sich aus drei Instruktoren (Stabstelle), 8 Mitarbeitenden des Polizeipostens Birsfelden sowie 4 Mitarbeitenden der Hauptabteilung Verkehrssicherheit zusammen. Mit der Gründung der Sondereinheit Taifun konnte die Qualität der Wasserpolizei erheblich verbessert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden. Heute verfügt die Polizei Basel-Landschaft über einsatzfähige Mittel zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben auf dem Rhein.
Frage 4:
Was ist ihr genauer Auftrag und effektiver Arbeitsanfall?
Hier die wichtigsten Aufgaben, wobei die Liste nicht abschliessend ist:
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Bootsführer
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- Kontrollen der Kleinschifffahrt auf dem Rhein
- Rheinpatrouillen - Einsätze bei Ereignissen auf dem Rhein - Verzeigende Behörde bei Ereignissen - Personenrettung - Wasserleichenbergung - Such- und Bergungsaktionen, Einsatz als Sicherungsboot bei Taucheinsätzen mit den Polizeitauchern - Weiterbildung im nautischen Bereich |
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Kleinschifffahrt
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- Abnahme von theoretischen Schiffsführerprüfungen
- Abnahme praktischer Schiffsführerprüfungen der Kat. A / C und D - (Motor- Segelboote und Schiffe besonderer Bauart) - Durchführung der periodischen Schiffsabnahmen / Neuzulassungen - Erledigung des administrativen Aufwandes, Prüfungen und Schiffsabnahmen - Schulung und Weiterbildung der Bootsführer (Fahrschule, Radarausbildung, Sonarausbildung, Wasser- Personenrettung etc.) - Aspirantenschulung - Planung der Schulung und Rheinpatrouillen - Bewältigung von Einsätzen bei Ereignissen auf dem Rhein - Bearbeitung von externen Aufträgen - telefonische Auskunftserteilung / Beratung (rund 2100 Telefonate) - Weiterbildung im nautischen Bereich - Weiterbildung im polizeispezifischen Bereich |
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Umweltschutz
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- Klassischer Ölunfall (Umlad Lkw-Tank)
- Wegwerfen, Ablagern und Zurücklassen von Abfällen ausserhalb bewilligter Deponien - Verbrennen von Siedlungsabfall, Bauabfall, Altholz aus Gebäudeabbrüchen im Freien - Hofdüngeraustrag im Winter - Widerrechtliches Ablagern von Altwaren im Freien - Errichten / Betreiben einer Deponie ohne Bewilligung - Unfälle mit Wassergefährdenden Flüssigkeiten - Gewässerverschmutzungen - Einsatz des Sonargerätes - Kontrolle von Autoabbrüchen - Kontrolle von Deponien - Zusammenarbeit mit dem AUE - Erstellen von Statistiken - Durchführung von Ermittlungsverfahren im Umweltschutzbereich - Ausbildung und Weiterbildung der Aspiranten und Aspirantinnen und Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft - Fachliche Stellungnahmen zu Umweltangelegenheiten - Halten von Referaten / Prävention - Präventionsveranstaltungen / Gewerbeausstellung etc. - Führen einer Hotline |
Frage 5:
Besteht ein Leistungsauftrag / Pflichtenheft?
Bootsführer
Grundsätzlich hat die Polizei den Grundauftrag, für Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu sorgen und diese zu gewährleisten. Dies gilt auch auf dem Rhein. Es besteht eine Dienstvorschrift für die Sondereinheit Taifun.
Stabstelle
Jeder Mitarbeiter der Stabstelle verfügt über einen Stellenbeschrieb / Pflichtenheft, in welchem seine Aufgaben definiert sind. Für die Stabstelle besteht ein klar definierter Leistungsauftrag.
Frage 6:
Wie viele theoretische- und praktische- Bootführerprüfungen sowie Bootsabnahmen werden pro Jahr durchgeführt?
Die Statistik der letzten fünf Jahre ergibt folgende Jahresdurchschnitte:
- 220 theoretische Schiffsführerprüfungen
- 180 praktische Motorbootprüfungen
- 40 praktische Segelprüfungen ab 2005 (Tendenz steigend)
- 120 periodische Schiffsabnahmen
- 150 Neuzulassungen.
Frage 7:
Wie ist die Höhe der Bewilligungsgebühr von CHF 160.-- für die Absolvierung der theoretischen und praktischen Bootsführerprüfung ausserhalb des Kt. BL zu erklären?
Die Ansätze wurden Ende 2004 bei der Anpassung der Gebühren mit denjenigen der anderen Kantone verglichen und entsprechend angepasst. Die Indexveränderungen seit 1991 und die Frage der Kostendeckung waren ebenso zu berücksichtigen.
Die Verordnung über die Kleinschifffahrt regelt die Gebühren für Prüfungen in einem anderen Kanton:
§ 7 Ziffer b
Gesuche und Bewilligungen
1. Bearbeiten eines Gesuches Fr. 20.00
2. Bewilligung zum Absolvieren von Prüfungen in einem anderen Kanton
- Theorieprüfung Fr. 40.00
- praktische Segelprüfung Fr. 40.00
- praktische Motorprüfung Fr. 120.00
Frage 8:
Wo ist die Polizei stationiert, wo ist ihr Stützpunkt?
Stabstelle
Die Stabstelle Umwelt & Kleinschifffahrt ist in Lausen bei der Hauptabteilung Verkehrssicherheit stationiert.
Bootsführer
Die Mehrheit (8 MA) der Bootsführer ist auf dem Polizeiposten Birsfelden stationiert. So werden eine rasche Anfahrt und eine sofortige Einsatzbereitschaft garantiert. Die "Reserve" (4 MA) arbeitet bei der Hauptabteilung Verkehrssicherheit in Lausen und Sissach.
Frage 9:
Wie viele Boote stehen der Polizei zur Verfügung und für welchen Zweck werden sie eingesetzt?
Es stehen 2 Boote zur Verfügung:
- Einerseits das neue Einsatzboot BL 114 , das aufgrund der Ausrüstung auch nachts und bei jedem Wetter einsetzbar ist.
- Verwendungszweck:
- Suchen und Bergen von Personen / Leichen
- Suchen und Bergen von toten Tieren (Vogelgrippe)
- Suchen und Bergen von Gegenständen im polizeilichen und Umweltschutzbereich
- Kontroll-, Patrouillenfahrten.
Der Standort befindet sich auf dem Rhein zwischen dem Au- und Birsfelderhafen, Höhe Waldhaus. Seit der Inbetriebnahme des neuen Bootes im Januar 2006 wurden bereits 36 Einsätze bewältigt. Dabei handelte es sich um Gewässerverschmutzungen, Einsätze mit den Polizeitauchern, Personensuche, Leichenbergung, Suchen und Bergen von Gegenständen, Suchen und Bergen von gesunkenen Schiffen und 19 Rheinpatrouillen.
- Andererseits steht den Polizeitauchern, der Sondereinheit Orca, ein Schlauchboot BL 112 zur Verfügung. Es wird explizit für Taucheinsätze in den Kantonen des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates eingesetzt und befindet sich beim Kraftwerk Augst.
Frage 10:
Was war der Grund, das alte revidierte Boot zu ersetzen, wie viel hatte die Revision gekostet, für wie viel Geld wurde es verkauft? An wen wurde es verkauft?
Im Rahmen der Reorganisation des Fachbereiches Kleinschifffahrt und den damit neu definierten Aufgaben wurde festgestellt, dass das alte Polizeiboot, dessen Ausrüstung und das damit verbundene Einsatzgebiet nicht mehr den heutigen polizeilichen Anforderungen entsprechen.
Das alte Boot wurde 1972 für Fr. 35'000.00 erworben und war bis zum 30. Juni 2006 in Dienst gestellt. Im Verlaufe der Jahre wurden einige bauliche Abänderungen am Schiff vorgenommen, um so den Bedürfnissen der Polizeitaucher einigermassen gerecht zu werden. Der Einsatz des Bootes war nur bei Tag und entsprechender Sicht möglich, da es über keinerlei technische oder elektronische Hilfsmittel verfügte. Die letzte Revision fand im Mai 2004 statt und kostete Fr. 1'200.--.
Aufgrund des Alters und des Bootstyps (beim alten Boot handelte es sich um ein reines Sportboot) stand ein Umbau auch aus Kostengründen nicht zur Diskussion. Zudem wäre ein Umbau entsprechend den Anforderungen gar nicht möglich gewesen. Das alte Boot wurde, nach 35- jähriger Dienstzeit, am 30. Juni 2006 ausgewassert, dem zuständigen Tiefbauamt übergeben und der Ausweis annulliert. Die Abteilung Fahrzeugwesen der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) verkaufte das Boot samt Trailer an eine Werft in Hergiswil. Der Verkaufspreis betrug Fr. 7'000.--
Frage 11:
Wo ist das alte Polizeiboot heute?
Dies ist der Polizei nicht bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde es weder in unserem Kanton, noch in Basel-Stadt oder im Kanton Aargau neu eingelöst.
Frage 12:
Wie hoch ist der Kaufpreis für das neue Boot?
Für das neue Boot wurden Fr. 280'000 bezahlt.
Frage 13:
Wie viele private Boote sind im Kanton BL eingelöst und wie viele sind im Rhein stationiert?
Im Kanton Basel-Landschaft sind insgesamt rund 500 sogenannte Vergnügungsschiffe (Motor-, Segel- und Ruderboote) eingelöst. Die Tendenz ist steigend. Rund ein Viertel der ingelösten Schiffe liegt in den Häfen entlang des Rheins.
Frage 14:
Wie haben sich die Gebühren für eine Bootsbewilligung in den letzten Jahren entwickelt?
Die letzte Anpassung der Gebühren im Bereich der Kleinschifffahrt erfolgte zum 1. Januar 1994. Seither blieben die Gebühren unverändert. Ein Vergleich mit den Gebühren in anderen Kantonen ergab, dass eine Anpassung angebracht war. Diese wurde Ende 2004 vorgenommen (siehe auch die Antwort zur Frage 7).
Nebenbei bemerkt sei, dass alle Kantone mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Schiffssteuern erheben, wobei die Höhe der Steuer von der Grundfläche des Schiffes und der Motorenstärke bzw. der Segelfläche abhängt. Die jährlichen finanziellen Belastungen für diese Schiffseigentümer liegen markant höher als die bei uns anfallenden Kosten und Gebühren für die periodische Schiffsabnahme.
Frage 15:
Wie viele Bootsabnahmen werden pro Jahr durchgeführt? Wie ist der Turnus für Bootsabnahmen?
Die periodischen Schiffsabnahmen sind gesamtschweizerisch geregelt. Sämtliche motorbetriebene Schiffe müssen alle 3 Jahre und alle anderen Boote (ohne Motor), wie Segelboote, Ruderboote etc. alle 6 Jahre geprüft werden. Im 2006 wurden rund 120 Bootsabnahmen vorgenommen.
Frage 16:
Besitzt der Kanton eine Stelle wo die Boote ein- und ausgewassert werden können und wie viel wird für deren Benützung verlangt? Wo befindet sich diese Stelle? Ist die Wasserungsstelle für private Bootsbesitzer zugänglich? Von wem wird diese Stelle betreut? Wie grosse Boote können ein- und ausgewassert werden?
Der Kanton besitzt keine eigene Einwasserungsstelle. Er ist "Teilhaber" der Einwasserungsstelle beim Kraftwerk Augst. Diese ist jedoch für die periodischen Schiffsabnahmen und das Kraftwerk Augst bestimmt und nicht für Privatpersonen zugänglich. Weitere Einwasserungsstellen für Boote bis ca. 9 m Länge und 3 m Breite befinden sich in Augst beim Bootshafen (Besitzer Gemeinde Augst) und in Birsfelden unterhalb des Kraftwerks im Schleusenvorhafen (Besitzer Kraftwerk Birsfelden). Diese können in Absprache mit den Verantwortlichen und gegen eine Gebühr benützt werden. Grössere Schiffe können in den beiden Häfen mit einem Kran eingewassert werden.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
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