2006-291 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2006/291 von Urs Hintermann, betreffend: "Wie ernst nimmt der Regierungsrat Vernehmlassungsantworten zum KRIP 2?"
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vom:
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16. Januar 2007
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Nr.:
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2006-291
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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I. Ausgangslage
Am 16. November 2006 reichte Landrat Urs Hintermann eine Interpellation 2006/214 betreffend "Wie ernst nimmt der Regierungsrat Vernehmlassungsantworten zum KRIP 2?" mit folgendem Wortlaut ein.
III. Vorbemerkung
Bezüglich der vom Interpellanten geschilderten Ausgangslage legt der Regierungsrat Wert auf die Feststellung, dass leitende Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung bezüglich sachbezogener Aussagen gegenüber Medienschaffenden sehr wohl zu dem stehen, was sie sagen, sie aber für das, was letztlich wie publiziert wird, nicht eine Verantwortung übernehmen können.
Aussage des BUD-Mitarbeitenden gegenüber dem Medienschaffenden war es im vorliegenden Fall, dass sich zahlreiche Vernehmlassungen zum KRIP, namentlich von Interessenorganisationen, lediglich auf einige wenige Themen fokussierten und viele Objektblätter des KRIP praktisch unbestritten seien. Es handle sich somit oft nicht um umfassende Kritiken, sondern um punktuelle (z.B. Siedlungsentwicklung, Strassenabtretungen). Oft gehe es dabei um Themenkreise, die per se kontrovers seien und bis zuletzt auch blieben, je nach Standpunkt (z.B. Südumfahrung). Diese relativierende Aussage lässt in keiner Weise den Schluss zu, Vernehmlassungen und deren Inhalt nicht ernst zu nehmen.
IV. Antworten des Regierungsrates zu den einzelnen Fragen
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die vielen kritischen Stellungnahmen zum KRIP lediglich "ein Echo sind, von dem man sich nicht täuschen lassen darf"? Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass sich all jene, die Dutzende von Arbeitsstunden in fundierte Stellungnahmen investiert haben, nicht ernst genommen fühlen, wenn sie als "täuschendes Echo" bezeichnet werden?
Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 267 vom 14. Februar 2006 Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum KRIP 1 genommen. Die Erwägungen dieses Beschlusses zeigen auf, dass die Begriffe "kontrovers", "die Meinungen gehen stark auseinander" etc. sehr häufig vorkommen. In der Tat wurde auch nirgends im ersten Entwurf eine geschlossene einseitige Kritik vorgebracht, insbesondere in den Sachbereichen Siedlungsentwicklung, Landschaftsschutz, Gesamtverkehrsaspekte und Bundesstrassennetz mit Südumfahrung nicht. In der Interpellation wird jedoch fälschlicherweise von einer geschlossenen Kritik von Gemeinden, Verbänden und Parteien ausgegangen.
Der Regierungsrat hat sich intensiv während zwei Regierungsratssitzungen mit Inhalten und Stellungnahmen zum Kantonalen Richtplan beschäftigt. Wenn nun in Sachgeschäften kontrovers diskutiert wird, gibt es bei zu treffenden Entscheiden zwangsläufig "Gewinner" und "Verlierer". Der Regierungsrat kann nachvollziehen, dass die Enttäuschung gross sein kann, wenn der eigenen Argumentation nicht gefolgt wird. Hingegen kann er nicht nachvollziehen, dass sich "all jene, die Dutzende von Arbeitsstunden in fundierte Stellungnahmen investiert haben, nicht ernst genommen fühlen".
2. Gemäss Antwort auf meine entsprechende Frage in der Fragestunde vom 21.9.06 hat "der Regierungsrat ... von der Kritik des zuständigen Bundesamtes Kenntnis genommen und dieser bei der Überarbeitung des kantonalen Richtplans teilweise Rechnung getragen". Ist somit die Kritik des ARE am KRIP 2 positiv ausgefallen? Wenn nein, wie nimmt der Bund Stellung und ist der Regierungsrat immer noch der Meinung, KRIP 2 habe keinen negativen Einfluss auf die Beiträge des Bundes an das Agglomerationsprogramm?
Der Bund begrüsst den KRIP 2 mit seiner schlanken, übersichtlichen Form. Gleichzeitig ist er der Meinung, dass der Richtplan mit ganz wenigen Ausnahmen die für den Kanton wichtigen Themen aufgreift. Die zweite Version enthält aus seiner Sicht viele Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf. Als Problembereiche bleiben aus Sicht des Bundes jedoch die Themen Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz.
Die Siedlungsentwicklung gemäss KRIP 2 stellt aus Sicht Bund insbesondere auch im Hinblick auf das Agglomerationsprogramm Basel ein ernstzunehmendes Problem dar: Die Grundanforderungen an das Agglomerationsprogramm verlangen gemäss Bund eine Konzentration der Siedlungsentwicklung an zentralen Lagen und eine Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen. Die entsprechenden Massnahmen müssten über den Richtplan und die Nutzungspläne verbindlich gesichert und umgesetzt werden. Mit dem heute vorliegenden Richtplan könne diese Anforderung aus Sicht Bund nur teilweise erfüllt werden.
Mit Blick auf die Überarbeitung des Themas Siedlungsentwicklung wird der Kanton deshalb eingeladen, die Beschlüsse im Bereich Siedlung (insb. Kapitel Siedlungsentwicklung) dahingehend zu überarbeiten, dass eine weitere Eindämmung des Siedlungswachstums in die Fläche und des damit verbunden übermässigen Bodenverbrauchs effektiv erreicht werden kann. Ausserdem sind laut Bund durch den Kanton klare und harte Kriterien für die Baugebietserweiterung zu formulieren und Massnahmen zu prüfen, wie mit zu grossen und schlecht gelegenen bestehenden Bauzonen umgegangen werden soll.
Der Regierungsrat wird voraussichtlich Ende 1. Quartal 2007 die Ergebnisse der Stellungnahmen zum KRIP 2 als Ganzem zur Kenntnis nehmen und wiederum die Eckwerte für die weitere Bearbeitung des Kantonalen Richtplans festlegen. In diesem Zusammenhang wird er vor dem Hintergrund der thematischen und formalen Verknüpfung zwischen Richtplan und Agglomerationsprogramm die notwendigen Entscheide auch zur Frage der Siedlungsentwicklung fällen.
3. Trifft es zu, dass es trotz Kostenstellenrechnung und WoV nicht möglich ist, anzugeben, welcher Aufwand bis heute für das KRIP 1 und 2 geleistet wurde? Falls nein: Wie gross sind die bis heute aufgelaufenen Kosten für KRIP 1 und 2?
Erst ab dem Jahr 2004 wurden die Stunden für die Bearbeitung des KRIP auf einem eigenen Zeitkonto (Kantonaler Richtplan) abgebucht. Bis und mit 2003 wurden Arbeiten am KRIP unter dem Titel "Abgestimmte raumwirksame Tätigkeiten und Planungen" erfasst. Dieses Konto umfasste aber noch weitere Tätigkeiten. Damit sind für die Jahre 2002 und 2003 nur Abschätzungen möglich. Für die Jahre 2002 - 2006 ergibt sich für das ARP folgender geschätzte Zeit- und (gestützt auf die BUD-interne Weisung zur Weiterverrechnung von Arbeitsleistungen vom 5.4.2006) Kostenaufwand:
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2002
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600 Std.:
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Fr. 72'000.-
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2003
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1200 Std.:
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Fr. 144'000.-
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2004
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2367 Std.:
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Fr. 284'040.-
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2005
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1339 Std.:
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Fr. 160'680.-
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2006
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1221 Std.:
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Fr. 134'520.-
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Fr. 795'240.-
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Basis für die Berechnung des Kostenaufwands ist Lohnklasse 9, Erfahrungsstufe 10 und damit ein Stundenansatz von Fr. 119.80 (gerechnet wurden Fr. 120.-).Hinzu kommen Druck- und Versandkosten im Umfang von ca. Fr. 65'000.-, sodass die verwaltungsinternen Gesamtkosten rund Fr. 860'000.- betragen.
4. Wie ist das weitere Vorgehen in Sachen KRIP? Ist der Regierungsrat der Meinung, die geballte Kritik am KRIP 2 könne durch eine weitere Version (KRIP 3) aufgenommen und umgesetzt werden? Oder ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass sich ein Zwischenhalt aufdrängt und zuerst einige Kernprobleme gelöst werden müssen (s. oben)?
Wie unter Frage 2 bereits hingewiesen, wird der Regierungsrat voraussichtlich noch im 1. Quartal 2007 über das weitere Vorgehen bezüglich Kantonalem Richtplan entscheiden. Im Prinzip ist die Position der Gemeinden, Parteien und Verbände klar. Ebenso ist der Entscheidungsspielraum im Wesentlichen klar absteckbar. Ein Zwischenhalt drängt sich aus fachlicher Sicht nicht auf. Richtplanung ist ein Planungs- und Koordinationsprozess, dessen Stand von Zeit zu Zeit abgebildet wird. Wichtige Grundlagen werden laufend erhoben bzw. nachgeführt.
Liestal, 16. Januar 2007
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
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