2006-294 (1)


Die beiden Landräte Hansruedi Wirz, SVP und Hannes Schweizer, SP reichten am 16. November 2006 eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein.

Der Regierungsrat versteht die Sorge der beiden Landräte um den Sekundarschulstandort Reigoldswil. Er beantwortet ihre Fragen wie folgt:


1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Inhalt und die Empfehlungen des verwaltungsextern von der baselstädtischen Firma "planconsult" erarbeiteten Strategieberichts? Hält er die entsprechenden Szenarien für realistisch und die Empfehlungen für schlüssig?


Ausgehend von bevorstehenden Herausforderungen wie kontinuierlicher Schülerinnen-/Schülerrückgang auch nach 2015, Umsetzung des Bildungsgesetzes (Zusammenführung der Anforderungsniveaus), bevorstehende Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton und ein möglicher Wechsel von der 4-jährigen zur 3-jährigen Sekundarschule, sollte der Bericht die Aspekte
- definitive, zukunftsfähige Sekundarschulstandorte,
- optimale, pädagogisch und betriebswirtschaftlich verantwortbaren Grösse eines Standortes,
- effiziente Leitungsorganisation,
- notwendige Bauinvestitionen, Sanierungskosten und jährliche Betriebskosten
beleuchten und Variantenvorschläge unterbreiten.
Der vorliegende Bericht dient dem Regierungsrat als Entscheidungsgrundlage zur Bewältigung der oben beschriebenen Herausforderungen.
Nach dem Vorliegen weiterer Unterlagen Ende Januar 2007 wird der Regierungsrat erste Entscheidungen fällen. Die Gemeinden werden darüber informiert und gleichzeitig wird zur weiteren Planung mit den Standortgemeinden der Kontakt weitergeführt, resp. sofort aufgenommen. Zudem wird die Landratsvorlage „Sekundarschulstandortsentscheid" dem Vernehmlassungsverfahren unterzogen.




2. Welcher konkrete Auftrag, welche regierungsrätlichen Vorgaben und welche statistischen Grundlagen liegen dem Strategiebericht zugrunde?


Der Regierungsrat beauftragte am 14. Juni 2005 auf Grund der bevorstehenden Übernahme der Sekundarschulanlagen eine interdirektionale Projektgruppe, die für die Übernahmeverhandlungen mit den Gemeinden notwendigen Unterlagen zu erarbeiten. Als Grundsätze waren gegeben:
- optimale Grösse eines Standortes mit ca. 30 Klassen,
- im Niveau P pro Jahrgang mindestens 2 Klassen,
- ein Schulstandort gilt als Einheit, wenn die Wege zwischen den einzelnen Gebäuden während den Zwischenpausen zurückgelegt werden können,
- alle Schülerinnen/Schüler müssen ihren Schulort mit dem Öffentlichen Verkehr in max. 30 Minuten erreichen können.


Als weitere Grundlagen dienten das Bildungsgesetz mit den Verordnungen und Reglementen (z. B. Klassen- und Kursbildungsreglement), bisherige Erfahrungen mit dem Bildungsgesetz und wissenschaftlich fundierte Untersuchungen.


Die statistischen Angaben lieferte das Amt für Raumplanung mit seinen in der Vergangenheit immer verlässlichen Prognosen. Gestützt werden diese durch die Szenarien des Eidgenössischen Statistischen Amtes, von Avenir Suisse und durch die Szenarien von Wüest & Partner, explizit für den Kanton Basel-Landschaft.


Alle Prognosen gehen davon aus, dass es in Zukunft weniger Kinder geben wird und eine Trendumkehr nicht auszumachen ist.




3. Auf welche Frist hin haben diese Vorgaben und Grundlagen Bestand? (Bekanntlich liegen zur Prognose der künftigen Schülerzahlen bereits diverse, teilweise widersprüchliche Studien und Szenarien vor.)


Die Prognosen des Schülerinnen-/Schülerrückgangs bis 2015 dürfen als sehr genau bezeichnet werden, sind doch diese Kinder heute bereits geboren bzw. eben nicht geboren worden. Der Sekundarschülerinnen-/-schülerrückgang von 1996 bis 2015 beträgt ca. 2100, was ca. 115 Klassen entspricht. Es liegen in dieser Hinsicht keine widersprüchlichen Aussagen vor.




4. Inwieweit korrespondiert die Planung der künftigen Sekundarschulstandorte mit dem in Arbeit befindlichen kantonalen Richtplan, welcher insbesondere das Reigoldswilertal von den künftigen kantonalen Entwicklungsachsen ausschliessen will?


Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass mit einem Verlust der Sekundarschule im Subzentrum Reigoldswil eine geschichtlich gewachsene und anerkannte Schule im Tal und damit auch ein kulturelles Zentrum verloren ginge. Andererseits kommt er nicht umhin, bereits heute auf sich abzeichnende Entwicklungen aufmerksam zu machen und auch zu reagieren.




5. Gemäss Strategiebericht führt eine Reduktion der Schulstandorte angeblich zu einem besseren Kosten-Nutzenangebot. Welche Gewichtung misst der Regierungsrat dabei den Faktoren Wirtschaftlichkeit, Bildungsqualität, Raumplanung und regionale Entwicklung, Standortattraktivität, Schulwege und Schulwegsicherheit bei?


Siehe Antwort 1




6. Eine Verringerung der Schulstandorte führt zu längeren Schulwegen und damit zu mehr öffentlichem und privatem Zubringerverkehr. Ohne Sekundarschulstandort nimmt die Wohnattraktivität im hinteren Frenkental massiv ab. Quantität und Qualität des gesetzlichen BiIdungsangebotes können durchaus auch in kleineren Organisationseinheiten (wie bisher) gewährleistet werden. Werden diese Aspekte in der Entscheidungsfindung auch berücksichtigt?


Die Erreichbarkeit aller Schulstandorte für Sekundarschülerinnen/-schüler im Kanton Basel-Landschaft wurde geprüft. Alle Schülerinnen/Schüler können bei allen Varianten ihre Schule in max. 20 Minuten mit dem Öffentlichen Verkehr erreichen.




7. Mit HarmoS steht das Baselbieter Bildungswesen noch vor sehr vielen ungeklärten Fragen. Müssten vor weiteren Beschlüssen zu den künftigen Schulstandorten nicht diese zuerst beantwortet werden?


Es sind gerade die gesamtschweizerischen Harmonisierungsbemühungen, die heute flexible Sekundarschulstandorte unumgänglich machen. Je kleiner heute eine Schule schon ist, umso unflexibler wird sie auf Veränderungen und Umstellungen reagieren können.


Seit längerem denkt der Kanton immer auch eine allfällige neue Struktur mit 6 Primar- und 3 Sekundarschuljahren mit.




8. Strebt der Kanton einen finanziellen Vorteil an, wenn er mit einer Verringerung der Standorte weniger Schulhäuser der Gemeinden übernehmen muss? Bleiben die Gemeinden auf diesen Schulhäusern sitzen? Wer nimmt sich der künftigen Schulbauruinen an?


Siehe Antwort 1



Liestal, 23. Januar 2007


Im Namen des Regierungsrates
die Vizepräsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin



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