2006-319 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation der FDP-Fraktion: Stärkung des Wirtschaftsraums Nordschweiz durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und intensivierte interkantonale Zusammenarbeit
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vom:
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3. April 2007
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Nr.:
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2006-319
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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An der Landratssitzung vom 13. Dezember 2006 reichte die FDP-Fraktion eine Interpellation ein, mit dem Titel "Stärkung des Wirtschaftsraums Nrodschweiz durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und intensivierte interkantonale Zusammenarbeit". Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut .
Antwort des Regierungsrates
1. Vorbemerkungen
Die Schweiz ist föderalistisch aufgebaut. Die Gliedstaaten haben zahlreiche Kompetenzen. Dies bringt beträchtliche Vorteile durch bürgernahe Lösungen und führt bis zu einem gewissen Grad zu einer Wettbewerbssitutation zwischen den Kantonen, was erwünscht ist. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Mobilität der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Globalisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Standortattraktivität der Schweiz gegenüber dem Ausland und damit auch die Standortattraktivität der Kantone im Binnenverhältnis wichtig. Der Bundesrat hat ein Wachstumspaket lanciert, um das strukturelle Wachstum der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Mit dem Wachstumspaket werden folgende Ziele verfolgt:
Ziel 1: Mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt
Ziel 2: Weitere Integration in die Weltwirtschaft
Ziel 3: Begrenzung der Abgabenlast und Optimierung der Staatstätigkeit
Ziel 4: Erhaltung der hohen Erwerbsbeteiligung
Ziel 5: Sicherung eines wettbewerbsfähigen Bildungssystems
Ziel 6: Wachstumsfördernde Gestaltung des Wirtschaftsrechts
Der Regierungsrat und der Landrat haben bereits für die Legislaturperiode 1999-2003 als übergeordnetes Ziel die Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität als Grundlage für eine weitere günstige und zukunftsbeständige gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft vereinbart. Als wichtige Handlungsfelder wurden dabei der Abbau der bildungspolitischen Unterschiede in unserer Region unter Beachtung der gesamtschweizerischen Entwicklung, solide Kantonsfinanzen, verbunden mit einer verlässlichen und berechenbaren Finanzpolitik, sowohl für die Unternehmungen wie auch für die Privaten, ein leistungsfähig verknüpftes Verkehrsnetz und eine hohe Qualität der öffentlichen Sicherheit sowie eine kundenfreundliche Verwaltung definiert. Für die Legislaturperiode 2004-2007 wurden als übergeordnete Legislaturziele die Erhöhung der Standortattraktivität, die stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit, der Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit und die Steigerung der Effizienz der Verwaltung vereinbart. Für den Kanton Basel-Landschaft stellen damit die Standortqualität und wirtschaftliche Entwicklung Daueraufgaben dar, die im Innen- wie auch im Aussenverhältnis hartnäckig, mit Bedacht, und sowohl im Interesse des eigenen Kantons wie auch im Gesamtinteresse des Wirtschaftsstandortes Schweiz auf der Agenda stehen. Die Forderung nach Intensivierung der interkantonalen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss fallweise beurteilt werden. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass überkantonale oder regionale Lösungen dort gesucht werden sollten, wo grössere Versorgungsräume eine bessere Qualität und/oder günstigere Kosten zur Folge haben.
Die Interpellation der FDP-Fraktionen der Legislativen der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Solothurn und Zürich zielt auf eine neue, interkantonale Kooperation zwischen den genannten Kantonen. Als Zielsetzung wird die Stärkung des Wirtschaftsraums Nordschweiz durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und intensivierte interkantonale Zusammenarbeit aufgeführt. Interessanterweise finden sich in den eingereichten Interpellationen Unterschiede: Die FDP Fraktion des Kantonsrates Schaffhausen stellte vier Fragen, jene des Kantonsrates Zürich 5 Fragen, die übrigen 7 Fragen. Der Regierungsrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Schweiz, wie eingangs erwähnt, föderalistisch aufgebaut ist und diesen Föderalismus - erfreulicherweise - auch lebt.
Bevor auf die eigentliche Beantwortung der Fragen eingegangen wird, ist zunächst der von den Interpellanten genannte Begriff „Wirtschaftsraum Nordschweiz" zu hinterfragen. Damit ein Wirtschaftsraum als solcher bezeichnet werden kann, muss er gewisse Merkmale aufweisen. Solche können etwa sein: die geografische oder topografische Zusammengehörigkeit, verbindene Cluster-entwicklungen bestimmter Branchen, Ausrichtung auf ein zentrales wirtschaftliches Zentrum, funktionale Verflechtungen (z.B. über Pendlerströme). Die angesprochenen gemeinsamen Merkmale gibt es im Wirtschaftsraum Zürich (Greater Zurich Area, GZA) und es gibt sie im Wirtschaftsraum Nordwestschweiz (NWCH), es gibt sie jedoch nicht in genügendem Umfang zwischen diesen beiden grossen Wirtschaftsräumen, um daraus einen einzigen Wirtschaftsraum schaffen zu können. Der Wirtschaftsraum Zürich wird ungefähr als Kreis um den Flughafen Zürich mit einem Radius von rund 50 Kilometern, was einer guten Autostunde entspricht, definiert. Er umfasst damit neben den Kantonen Zürich und Schaffhausen auch Teile des Kantons Solothurn, Aargau, Thurgau und der Innerschweiz. Die Mitglieder der Greater Area Zurich (Standortförderungsorganisation GZA) sind neben den Kantonen Zürich und Schaffhausen die Kantone Aargau, Glarus, Graubünden, Schwyz und Solothurn.
Daneben bildet der Wirtschaftsraum Nordwestschweiz mit den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Teilen des Kantons Aargau (Fricktal) und des Kantons Solothurn (Thierstein, Dorneck) eine eigenständige Wirtschaftsregion, welche stark verbunden ist mit den Nachbarn Südbaden und Elsass.
2. Zu den Fragen im Einzelnen
1. Erachtet der Regierungsrat die aktuelle wirtschaftspolitische Zusammenarbeit der Nordschweizer Kantone als genügend oder sieht er noch Optimierungsbedarf?
Im Gebietsperimeter Nordschweiz besteht lediglich unter bestimmten Umständen und situativ Optimierungsbedarf. Funktionale Verflechtungen bestehen vorwiegend innerhalb der Agglomeration Basel zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Kantonen Basel-Stadt, Teilen der Kantone Aargau und Solothurn sowie mit Südbaden und dem Elsass. Innerhalb dieses räumlichen Perimeters macht eine starke regionale Kooperation Sinn. Im Rahmen des Trinationalen Eurodistrikts und der Oberrheinkooperation bestehen in diesem räumlichen Perimeter bereits intensive Kooperationen, die in einigen Feldern weiter auszubauen sind (z.B. öffentlicher Verkehr). Neben der trinationalen Agglomeration Basel besteht eine klar abgegrenzte Agglomeration Zürich, die Teile des Aargaus, des Thurgaus, der Innerschweiz und Schaffhausens umfasst. Das Bestehen zweier funktional voneinander abgegrenzter Agglomerationen Basel und Zürich wird durch Daten zum Arbeitsmarkt (z.B. Pendlerströme) und zur Wirtschaftsstruktur bestätigt. Die beiden Wirtschaftsräume können aufgrund ihrer wirtschaftlichen Strukturen und Leistungsfähigkeit weitgehend unabhängig voneinander funktionieren. Einerseits Zürich als Finanzplatz, Medienzentrum, Bildungs- und Forschungsstätte und andererseits Basel als Life Sciences Zentrum mit einer international hervorragend positionierten pharmazeutischen und chemischen Industrie, Messeplatz, Logisitkplattform und Tor der Schweiz auf der Nord-Süd-Achse. Es gehört zu den Vorzügen der Region Basel, dass sie das Potenzial zur Zusammenarbeit in der engeren und weiteren Nordwestschweiz (die auch die Kantone Bern und Jura als Mitglieder der Nordwestschweizer Regierungskonferenz umfasst), aber auch im Oberrheinraum oder im Raum Rhin-Rhône besitzt. Kooperationen aufgrund funktionaler Verflechtungen orientieren sich sinnvollerweise am Motiv, bestehende Stärken zu nutzen und mittels Synergien Schwächen auszugleichen.
Ein zweites Motiv für Kooperationen kann die Ausrichtung der Zusammenarbeit an Sachfragen sein. Als Beispiele dazu wird an das seinerzeitige Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil oder auch als jüngeres Beispiel an das Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch (IPH) erinnert.
Im Gebietsperimeter Nordschweiz besteht lediglich unter bestimmten Umständen und situativ Optimierungsbedarf. Um den Handlungsbedarf zu eruiren, muss jeweils für jede Massnahme die richtige Ebene definiert werden. Dabei könnte im folgenden Sinne kaskadenartig vorgegangen werden:
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Gesamtschweizerische Ebene: Neue Rahmenbedingungen mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und Reformen, die auf gesamtschweizersischer Ebene verfolgt werden (z.B. Parallelimporte).
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Kantonsebene: Im Kontext der auf der eidgenössichen Ebene lancierten Massnahmen sollen auf Kantonsebene Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und zur Erhöhung der Standortattraktivität realisiert werden.
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Dabei ist fallweise zu prüfen, ob eine interkantonale oder regionale Kooperation die Wirkung der wirtschaftspolitischen Massnahmen erhöhen würde.
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Die Schaffung eines Wirtschaftsraums Nordschweiz würde damit nicht als erstes geprüft. Es müsste grundsätzlich gezeigt werden, dass infolge einer engen Kooperation des Kantons Basel-Landschaft (und der anderen Kantone des Wirtschaftsraumes Nordwestschweiz) mit dem Wirtschaftsraum Zürich vorhandene Stärken verstärkt bzw. Synergien erzielt werden können.
2. Ist der Regierungsrat bereit, die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit den anderen, wirtschaftsstarken Kantonen der Nordschweiz zu optimieren, um das Gewicht der Nordschweiz bei der Entwicklung der Schweiz und in der Schweizer Bundespolitik generell zu stärken?
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die überregionale Interessenvertretung in den bisherigen Gefässen ausreichend verankert ist. Einerseits ist dies die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK). Der Regierungsrat hält es für wichtig, mit anderen Kantonen zusammenzuarbeiten. Allerdings müssen die Partner, wie dargelegt, nicht zwangsläufig „Nordschweizer"-Kantone sein.
3. Ist der Regierungsrat bereit, eine auf liberalen Prinzipien basierende Wirtschaftswachstumspolitik zusammen mit den anderen Nordschweizer Kantonen zu entwickeln und in der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) entsprechend einzubringen?
Der Regierungsrat unterstützt eine auf liberalen Prinzipien und auf einer sozialen Marktwirtschaft basierende Wachstumspolitik. Wie skizziert, sind die Massnahmen jedoch auf der richtigen Ebene zu entwickeln und umzusetzen. Starke Wirtschaftsräume mit funktionalen Verflechtungen, Kooperationen in Sachfragen unter den Kantonen, sind tragende Elemente zur Weiterentwicklung der Schweiz. Mit der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK), die neuerdings auch das Thema Wirtschaftspolitik aktiv bearbeitet, steht zudem eine Plattform zur Stärkung der Nordwestschweizer Position gegenüber dem Bund zur Verfügung.
4. Ist der Regierungsrat bereit, die Wirtschaftsregion Nordschweiz durch die Einführung des freien Wettbewerbs wie durch die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips und die Freigabe von Parallel-Importen zu stärken und damit die Wettbewerbssituation der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn und Zürich generell zu verbessern?
5. Ist der Regierungsrat bereit, die Wirtschaftsregion Nordschweiz durch den Abbau von administrativen Hürden wie durch die Liberalisierung bzw. Wegfall von Zutrittsschranken zu verschiedenen Berufe und den Abbau unnötiger Bewilligungen zu stärken und damit die Wettbewerbssituation der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn und Zürich generell zu verbessern?
Die genannten Punkte sind in ihrer Stossrichtung allesamt berechtigte Anliegen, um die Wettbewerbssitution nicht nur der angesprochenen Kantone, sondern der ganzen Schweiz zu verbessern. Deshalb stehen diese Anliegen auf der Agenda der nationalen Politik und werden von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz bearbeitet. Der Regierungsrat unterstützt Massnahmen und gesetzliche Anpassungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Hier könnte ein Nordschweizer Verbund nichts Zusätzliches bewirken.
Der Kanton Basel-Landschaft ist im übrigen der erste Kanton mit einem KMU-Entlastungsgesetz. Dieses ist seit dem 5. Juni 2005 in Kraft und bezweckt Massnahmen, um für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen, erstens die Regulierungsdichte zu reduzieren und zweitens die administrative Belastung durch die Behörden und die Verwaltung abzubauen.
6. Ist der Regierungsrat bereit, die Wirtschaftsregion Nordschweiz durch den Abbau und Aufhebung wettbewerbsverzerrender Regulierungen wie der ungerechtfertigten Bevorzugung von einzelnen Wirtschaftsbetrieben durch steuerliche Massnahmen zu stärken und damit die Wettbewerbssituation der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn und Zürich generell zu verbessern?
Steuerliche Erleichterungen, wo sie zur Ansiedlung von investitionswilligen Unternehmen führen, die in nachhaltiger Weise Arbeitsplätze schaffen, können von grossem volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse sein. Der Regierungsrat erachtet den Steuerwettbewerb als wichtiges Element für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik. Steuerliche Erleichterungen sind jedoch mit Mass und zeitlich befristet einzusetzen und Wettbewerbsverzerrungen sind soweit wie möglich zu vermeiden. Das Hauptanliegen muss darin bestehen, die Steuerbelastung allgemein tief zu halten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Basel-Landschaft einerseits, aber auch der anderen Kantone und der Schweiz zu steigern.
7. Ist der Regierungsrat bereit, die Wirtschaftsregion Nordschweiz zu stärken durch die Entstaatlichung von kantonal geregelten Monopolunternehmen und damit die Wettbewerbssituation der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn und Zürich generell zu verbessern?
Die Frage kann nicht generell mit Ja oder Nein beantwortet werden. Der Nutzen einer Privatisierung muss fallweise analysiert werden. Die Privatisierung von kantonalen Unternehmen macht nur dann Sinn, wenn für die zu privatisierende staatliche Leistung ein Markt bzw. eine Wettbewerbssituation existiert, welche dazu führt, dass die Leistung bedarfsgerechter und kostengünstiger erbracht werden kann.
Untersuchungen zu den Gebäudeversicherungen beispielsweise haben gezeigt, dass die Versicherungsleistungen bei der Erbringung durch private Unternehmen für den Versicherungsnehmer teurer würden. Die Basellandschaftliche Kantonalbank muss heute schon im Wettbewerb mit anderen Banken bestehen können, so dass eine Privatisierung keine höhere Kosteneffizienz oder einen Zusatznutzen für die Kunden bringen würde.
Liestal, 3. April 2007
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
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