2007-40
Bericht Nr. 2007-040a an den Landrat |
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Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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27. September 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Sammelbericht der Geschäftsprüfungskommission zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen über das Jahr 2006
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Bemerkungen:
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Einleitung
1. Auftrag
Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.
Mit Schreiben vom 26. Oktober 2006 ersuchte die GPK den Regierungsrat, eine vollständige Uebersicht über sämtliche Institutionen, welche kantonale Aufgaben wahrnehmen oder an denen der Kanton finanziell beteiligt ist und in deren Rechtsgrundlagen (Gesetz, Staatsvertrag, Errichtungsakte etc.) eine Kenntnisnahme oder Genehmigung der Geschäftsberichte/Jahresrechnungen durch den Landrat explizit vorgesehen ist, zu erstellen.
Mit RRB 1658 vom 31. Oktober 2006 wurden die Direktionen beauftragt, jene Institutionen zu nennen, welche diese Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Die Direktionen meldeten der Landeskanzlei folgende Institutionen:
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (FKD)
- Basellandschaftliche Kantonalbank (FKD)
- Basellandschaftliche Pensionskasse (FKD)
- Sozialversicherungsanstalt Baselland (FKD)
- Kirchen- und Schulgut (FKD)
- Universitätskinderspital beider Basel (VSD)
- Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (JPMD)
- Fachhochschule Nordwestschweiz (BKSD)
- Universität Basel (BKSD).
Gemäss Prüfung der Landeskanzlei erfüllen die Sozialversicherungsanstalt (SVA), die Stiftung Kirchengut und die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (MFP) die Voraussetzungen nicht kumulativ, weshalb sie aus der Liste gestrichen wurden. Die Berichte der Basellandschaftlichen Kantonalbank und der Basellandschaftlichen Pensionskasse werden durch die Finanzkommission behandelt und jene des Universitätskinderspitals beider Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie der Universität Basel durch die entsprechenden Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen. Somit wären einzig der Bericht und die Rechnung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund einer eigenen Rechtsgrundlage durch die GPK zu behandeln.
Der Regierungsrat hat unter Hinweis auf § 67 der Kantonsverfassung auch die Jahresberichte der Sozialversicherungsanstalt (SVA, zur Genehmigung) und der Motorfahrzeugprüfstation (MFP, zur Kenntnisnahme) an den Landrat überwiesen.
2. Vorgehen
Die Jahresberichte werden von den Subkommissionen geprüft; sie werden teilweise mit den Geschäftsleitungen der betreffenden Institutionen oder mit dem zuständigen Regierungsrat besprochen, teilweise werden auch schriftlich ergänzende Erläuterungen eingeholt. Die Subkommissionen erstatten Bericht zuhanden der Gesamtkommission.
Die GPK legt ihren Sammelbericht als zweiten Teil des Berichts zum Amtsbericht vor. Die diesjährige Prüfung umfasst folgende Amts-, Jahres- und Geschäftsberichte pro 2006:
Nr.
2007/040-01
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Nr.
2007/040-03
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
Nr.
2007/040-04
Kantonsgericht
Nr.
2007/040-07
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel
Nr.
2007/040-08
Ombudsman
Nr.
2007/040-10
Sicherheitsinspektorat
Anmerkung:
Der unter der Nr. 2007/040-06 vorgelegte Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz «zur Erfüllung des Leistungsauftrags 2006» enthielt als Anhang den Geschäftsbericht 2006 der FHNW und ist von deren eigener Oberaufsichtskommission zu behandeln.
2007/040-01
Jahresbericht 2006 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA)
Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Basel-Landschaft betreut eine ganze Reihe von Versicherungskassen:
- die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft der AHV
- die IV-Stelle Basel-Landschaft
- die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- die Erwerbsausfallsentschädigung EO
- die Mutterschaftsentschädigung MSE
- die Familienzulagen in der Landwirtschaft FL
- die Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft FAK
- die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung PV.
Mit Ausnahme der beiden letzten Kassen erfüllen diese Bundesaufgaben, die aufgrund der entsprechenden eidgenössischen Gesetze den Kantonen übertragen wurden. Die SVA erfüllt diese Aufgaben unter direkter Aufsicht des Bundes, und die Rechnungen werden durch externe, vom Bundesamt für Sozialversicherungen zugelassene Revisionsstellen geprüft. Der Bund entschädigt die SVA für diese Arbeiten und der Kanton haftet nicht für die Verbindlichkeiten dieser Kassen.
Die Aufsicht des Kantons beschränkt sich somit auf die Familienausgleichskasse und die Prämienverbilligung.
Im Jahre 2006 wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen erhöht. Dank der Reserven konnte der Beitragssatz auf 1,5 % belassen werden. Die Leistungen überstiegen die Beiträge um 6,2 Mio Franken. Der gleich gebliebene Vermögensstand der Kasse ist auf eine erfolgreiche Anlagepolitik zurückzuführen.
Die per 1. Januar 2007 beschlossenen Aenderungen im Familienzulagengesetz bringen der kantonalen Kasse einen grossen Zuwachs an Beitragspflichtigen, da sich u.a. die Kantonsverwaltung und die Gemeinden der kantonalen FAK anschliessen müssen. Der Beitragssatz wurde daher auf 1,8 % erhöht. Ob dies ausreicht, wird sich erst im Laufe dieses Jahres zeigen.
2007/040-03
Geschäftsbericht 2006 der Basellandschaft-lichen Gebäudeversicherung (BGV)
1. Allgemeines
1.1 Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt: «Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».
1.2 Ausübung der Oberaufsicht
Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung per 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
1.3 Umfang der Ueberprüfung
Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichts auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Ueberprüfung der Rechnung auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch eine externe Revisionsstelle und deren Bericht abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.
Die Details zu Erfolgsrechnung und Bilanz können den Seiten 36ff. des Geschäftsberichts entnommen, der Bericht der Kontrollstelle auf den Seiten 44 und 45 nachgelesen werden.
2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik
2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen
Per 31. Dezember 2006 hat sich folgende Aufteilung ergeben:
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Obligationen
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37,7 %
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(Vorjahr 37,0 %)
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Aktien
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28,4 %
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(Vorjahr 27,6 %)
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Immobilien
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33,7 %
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(Vorjahr 35,0 %)
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Diverse
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0,2%
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(Vorjahr 0,4 %)
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2.2 Schadenverlauf
Im Jahr 2006 mussten rund 10'000 Schäden und damit deutlich mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bearbeitet werden. Besonders durch die ausgiebigen Schneefälle von Anfang März verursachte Gebäude- sowie Kulturschäden (Wald-, Obst- und Zierbäume) belasteten die Grundstückversicherung stark. Mit 3,6 Mio. Franken war 2006 das zweithöchste Schadenjahr seit dem Bestehen der Grundstückversicherung. Vor allem aufgrund der ausserordentlichen Schneefälle war die Schadensumme 3,3 Mio. Franken höher als im Vorjahr.
Der Ueberschuss von 15,3 Mio. Franken bei der Feuer- und Elementarschadenversicherung reicht gerade aus, um Rückstellungen für bestehende Eventualverpflichtungen zu bilden. Wie 2006 ist damit auch im aktuellen Jahr keine Ueberschussausschüttung an die Kundschaft möglich.
Die gesamte Feuerschadensumme blieb 3,8 Mio. Franken unter dem Vorjahreswert und betrug somit 10,7 Mio. Franken.
Die Elementarschäden fielen mit 9,4 Mio. ebenfalls um 2,1 Mio Franken tiefer aus als im Vorjahr.
Bei der Wasserschadenversicherung nahm die Schadensumme hingegen minimal um 0,6 auf total 12,3 Mio. Franken zu.
Die verbesserten Versicherungsleistungen und die höhere Anzahl Grossschäden bei der Wasserschadenversicherung liess die Schadensumme im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mio. auf 11,7 Mio. Franken ansteigen.
3. Diverses
Gefahrenhinweiskarte
Im Juni 2006 wurde den Gemeinden im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Gefahrenhinweiskarte überreicht. Diese bietet einen Ueberblick über mögliche Gefährdungen wie Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch oder Ueberflutung. Sie ist jedoch nicht parzellengenau. In einem weiteren Schritt werden nun die Naturgefahrenkarten erarbeitet, welche detaillierte Aussagen über Naturgefahren ermöglichen. Bis 2010 sollen diese für alle Gemeinden ausgearbeitet sein.
Extremwetter
Die im Mai 2005 veröffentlichte Klimaprognose sagt für unsere Region eine Häufung extremer Stark- regen voraus. Die Schadenschätzer/innen beobachten in diesem Zusammenhang jedoch immer wieder, dass viele Schäden mit geringem Aufwand vermeidbar oder zumindest begrenzbar wären. Seit Dezember 2006 sind zum Beispiel Unwetterwarnungen über SMS (www.wetteralarm.ch) erhältlich. Diese sind noch besser auf die einzelnen Regionen abgestimmt. Zudem sind auch Verhaltenstipps verfügbar.
2007/040-04
Amtsbericht des Kantonsgerichts 2006
1. Geschäftsgang
Die statistischen Vorgaben der Geschäftsleitung für die Gerichte konnten weitgehend umgesetzt werden. Es fehlen noch die Kriminalitätsstatistiken des Strafgerichts und der Strafverfolgungsbehörden. Im Berichtsjahr wird die Dauer der gerichtlichen Verfahren nach einer neuen Erfassungsmethode ermittelt und publiziert. Die betreffenden Daten können deshalb nicht mit denen des Vorjahrs verglichen werden.
1.1 Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung trat zu 20 halbtägigen Sitzungen zusammen. Sie befasste sich unter anderem mit dem geplanten Strafjustizzentrum, trieb die Arbeiten am eigenen Internetauftritt der Gerichte voran, erliess Akkreditierungsrichtlinien für Medienschaffende, die per 1. Januar 2007 in Kraft treten und überarbeitete die Gebührenordnung. Neben den allgemeinen Aufgaben der Geschäftsführung stellte die Inspektion der Erstinstanzgerichte und Strafverfolgungsbehörden eine zusätzliche zeitliche Belastung dar. Die Geschäftsleitung behandelte ferner 17 Aufsichtsbeschwerden (Vorjahr 16).
Seit der Gründung des Kantonsgerichts befasste sich die Geschäftsleitung mit einer allfälligen Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltung (WoV) bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Nach eingehender Prüfung entschied sich die Geschäftsleitung im Berichtsjahr, auf die Einführung von WoV zu verzichten. Ausschlaggegend war, dass einerseits etliche Instrumente des Controllings bereits vorhanden sind und sich anderseits WoV nur mit einem Globalbudget konsequent realisieren liesse.
In räumlicher Hinsicht konnten nach dem Auszug der Bibliothek und nach verschiedenen Umzügen eine gewisse Konzentration erreicht und die Not an Gerichtssälen gelindert werden. Das Kantonsgericht ist nun räumlich vereint.
1.2 Justizverwaltung
Im Personalbereich wurden 22 Festanstellungen (Vorjahr 20) vorgenommen, was der Bearbeitung von ca. 850 Bewerbungsdossiers entspricht. Die Lehrlingsausbildung und -betreuung beanspruchte den Personaldienst neben den übrigen Geschäften stark.
Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden verfügen flächendeckend über moderne IT-Infrastruktur, der Wechsel auf die neuste TRIBUNA-Version konnte allerdings noch nicht vollzogen werden.
1.3 Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Die Zahl der Neueingänge ist mit 414 Fällen (Vorjahr 493) wiederum zurückgegangen, was hauptsächlich auf einen Rückgang der vom Einzelrichter zu beurteilenden Fälle (vorsorgliche fürsorgerische Freiheitsentziehung, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht) von 290 auf 220 zurückzuführen ist.
Im Berichtsjahr konnten wenig mehr Fälle erledigt werden als eingegangen sind, die Zahl der aufs Folgejahr übertragenen Fälle betrug 107 (Vorjahr 114) und bewegt sich weiterhin auf erfreulich tiefem Niveau.
Die Sitzungen der Fünferkammer haben weiter zugenommen, was vor allem auf steigende Komplexität der Fälle zurückzuführen ist. Die Verfahrensdauer konnte reduziert werden, neun Zehntel der Fälle werden innerhalb eines Jahres erledigt. Die durchschnittliche Dauer für die Ausarbeitung der schriftlichen Urteilsbegründung betrug im Berichtsjahr 28 Tage und wurde somit rund um die Hälfte der internen Vorgabe unterschritten.
Die Weiterzugsquote stieg weiter auf nun 9,7 % (Vorjahr 9,4 %). Im Berichtsjahr hat das Bundesgericht 28 Beschwerden gegen Urteile der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht behandelt, dabei ist in 23 Fällen das Urteil des Kantonsgerichtes bestätigt worden.
1.4 Abteilung Zivil- und Strafrecht
Im Jahr 2006 sind weniger Appellationen eingegangen (250) als im Vorjahr (278). Im Zehnjahresvergleich liegt diese Zahl leicht unter dem Durchschnitt.
Die allgemeine Tendenz, dass die einzelnen Verfahren umfangreicher und komplizierter werden, hält an. Dank vermehrten präsidialen Verhandlungen und bedeutend mehr Vergleichen in der Appellation konnte die Anzahl der Sitzungen deutlich reduziert werden (113 Sitzungen, Vorjahr 132 Sitzungen).
96 % sämtlicher Fälle werden innerhalb eines Jahres erledigt. Die Verfahrensdauer dürfte somit im interkantonalen Vergleich durchaus als kurz angesehen werden.
Das Bundesgericht beurteilte 2006 insgesamt 39 Berufungen, staatsrechtliche Beschwerden und Nichtigkeitsbeschwerden (Vorjahr 37) gegen die Abteilung Zivil- und Strafrecht, davon wurden 30 abgewiesen.
Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs
Neu erstattet auch diese Behörde Bericht. Sie weist einen Eingang von 74 Fällen (Vorjahr 64) und eine Erledigungsquote von 72 Fällen (Vorjahr 68) aus. 12 Fälle werden auf das Folgejahr übertragen. Vier Fälle wurden an das Bundesgericht weitergezogen; in drei Fällen trat dieses nicht ein, ein Fall ist noch hängig.
1.5 Abteilung Sozialversicherungsrecht
Im Berichtsjahr sind 368 Fälle (Vorjahr 331) eingegangen; im Vergleich zum Jahr 2004 bedeutet dies eine Zunahme von 27,3%, was deutlich macht, dass die Geschäftslast dieser Abteilung konstant zunimmt. Während im Jahr 2005 die Neueingänge vor allem in den Bereichen Unfallversicherung und berufliche Vorsorge stark anstiegen, ist nunmehr im Bereich Invalidenversicherung ein markanter Anstieg zu verzeichnen.
Erledigt werden konnten 296 Fälle (Vorjahr 301); wegen des markanten Anstiegs der Neueingänge konnten im Berichtsjahr deutlich weniger Fälle erledigt werden als Neueingänge zu verzeichnen waren, somit mussten 244 Fälle (Vorjahr 172) auf 2007 übertragen werden. Rund drei Viertel der Fälle konnten innerhalb von neun Monaten erledigt werden.
Die Weiterzugsquote betrug 23,2 % (Vorjahr 21,8 %).
2. Bezirksgerichte
Aus dem Bericht von 2006 geht hervor, dass bei den Bezirksgerichten total 6'267 Fälle (2005: 6'141; 2004: 6'889; 2003: 6'412; Höchststand 1999: 8'082) eingingen. Teilweise musste die 10-Jahresstatistik der Neueingänge wegen der Umstellung der Geschäftskontrolle auf Tribuna korrigiert werden (rückwirkende Korrektur der Ueberträge). Bei alle fünf Bezirksgerichten verläuft die Kurve der Fallzahlen fast identisch (siehe Bericht Seite 85).
3. Steuer- und Enteignungsgericht
Am Steuergericht sind 143 Neueingänge (Vorjahr 175) zu verzeichnen, aus dem Vorjahr wurden 73 Fälle (2005: 106) übertragen.
Am Enteignungsgericht sind mit 230 Neueingängen rund 14 % mehr als 2005 zu verzeichnen. Weil mehr Fälle als 2005 erledigt werden konnten, mussten bloss 84 Fälle (Vorjahr 95 Fälle) übertragen werden.
An beiden Gerichten konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer und die Zeit für die Urteilsbegründung erneut verkürzt werden.
4. Strafgericht
Das Strafgericht blickt auf ein arbeitsintensives Jahr zurück. Der Fallanstieg gegenüber dem Vorjahr betrug 11,4 %. Damit wird die weiterhin steigende Tendenz bestätigt. Auffällig ist im Berichtsjahr die hohe Zahl der Beurteilten, die um 19,3 % anstieg. Dies spiegelt die hohe Quote der umfangreichen und komplexen Fälle wider. Sehr aufwendig war auch die Vorbereitung auf den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches.
Von insgesamt 748 Fällen (Vorjahr 656) konnten 505 Fälle (Vorjahr 415) erledigt werden.
5. Jugendgericht
Der Geschäftsgang beim Jugendgericht ist gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen (2006: 14 Fälle; 2005: 6 Fälle). Es handelt sich hierbei um normale Schwankungen.
6. Verfahrensgericht in Strafsachen
Das Verfahrensgericht hat 2006 an 16 halbtägigen Sitzungen (Vorjahr 20) 59 Fälle (Vorjahr 74) behandelt. Zudem sind von der Präsidentin bzw. den Vizepräsidenten zu 869 Fällen (Vorjahr 927) präsidiale Entscheide oder Verfügungen erlassen worden. Im Berichtsjahr waren 966 Eingänge (Vorjahr 984) zu verzeichnen.
7. Strafverfolgungsbehörden
7.1 Statthalterämter
Generell ist 2006 bei den meisten Statthalterämtern ein leichter Rückgang von Neueingängen (Anzeigen betreffend Verbrechen und Vergehen mit bekannter und unbekannter Täterschaft) zu verzeichnen.
Die im 2004 eingeleitete Neuorganisation des Statthalteramts Arlesheim ist in die Konsolidierungsphase übergegangen. Die langjährigen Pendenzen konnten weitgehend abgebaut werden.
Im Statthalteramt Sissach haben sich die Eingänge im Bereich der Uebertretungsstrafverfahren praktisch verdoppelt. Dies ist hauptsächlich auf polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn und auf eine Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen zurückzuführen.
7.2 Besonderes Untersuchungsrichteramt
Nachdem in den zwei Vorjahren eine Fallzunahme zu verzeichnen war, sind im Berichtsjahr wieder deutlich weniger neue Strafverfahren (2006: 85; 2005: 141) eingegangen. Dieser Umstand, verbunden mit einer Erhöhung im Personalbestand, führte zu einem Rückgang der Arbeitsreserve.
8. Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Per 1. April 2006 trat die Neuorganisation der Friedensrichterkreise in Kraft. Die 23 Friedensrichterkreise wurden auf 15 Kreise zusammengelegt. Anstelle von 47 waren auf die neue Amtsperiode nur noch 35 Friedensrichterstellen zu besetzen.
Aus der Statistik geht hervor, dass die Friedensrichterinnen und -richter auch dieses Jahr wieder sehr gute Arbeit geleistet haben und durch ihre Vermittlung viele Fälle erledigt werden konnten.
9. Anwaltsaufsichtskommission
Keine Bemerkungen.
10. Anwaltsprüfungskommission
Keine Bemerkungen.
2007/040-07
Jahresbericht 2006 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP)
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit der MFP ist seit bald 32 Jahren eine Erfolgsgeschichte zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. In der selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt beider Kantone werden in Münchenstein nach kaufmännischen Grundsätzen die amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen zu kostendeckenden Gebühren durchgeführt.
Partner der MFP beider Basel
Im technischen Bereich sind dies der Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS), Sektion beider Basel, sowie der Fahrrrad- und Motorradgewerbe-Verband beider Basel (FMGV). Die Bedeutung dieser Zusammenarbeit liegt darin, dass das Gewerbe die Vorarbeit für die Betriebssicherheit der Fahrzeuge zu leisten hat. Im Sektor Führerprüfungen sind zwei Fahrlehrer-Verbände Partner der MFP.
Personelles
Auch im Berichtsjahr 2006 ist der Personalbestand unverändert. 41 Verkehrsexperten (je 100 %), fünf Personen in der Administration (je 100 %), und das Abwartsehepaar (160 Stellenprozente) arbeiten auf der MFP.
Aus- und Weiterbildung
Der Beruf des Verkehrsexperten ist ein typischer Zweitberuf. Die Anwärter verfügen über eine gefestigte Persönlichkeit und haben nach einer Grundschulung und Weiterbildung gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Das Hauptgewicht beim technischen Teil des Berufes liegt bei der Abnahme von Fahrzeugprüfungen. Bei der Abnahme von praktischen Führerprüfungen zählen die sachliche Beurteilung des Wissensstandes und des Könnens des Fahrschülers oder der Fahrschülerin und ein gutes psychologisches Geschick. Für die MFP ist und bleibt deshalb die Aus- und Weiterbildung aller Angestellten eine Selbstverständlichkeit. Die immer neuen oder angepassten gesetzlichen Vorschriften des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) müssen möglichst schnell und effizient weitergegeben werden. Ein Novum war die interne Schulung aller Mitarbeitenden im Erste-Hilfe-Bereich.
Führerprüfungen
Das Hauptgewicht bei den Führerprüfungen liegt bei der Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungen. Im Berichtsjahr waren es 9'044 theoretische Prüfungen (Vorjahr 11'341), welche von 62 % der Geprüften bestanden wurden. Bei der praktischen Prüfung, 4-Rad und 2-Rad, waren es 9'614 (Vorjahr 8'765), wovon 71 % der Geprüften den Fahrausweis erhielten.
Die Umstellung der Theorieprüfungen von Papierform auf Computer ist an allen Prüfungsorten abgeschlossen.
Fahreignungstest
Für Kandidatinnen und Kandidaten, welch die praktische Prüfung dreimal nicht bestanden haben, wird mit Erfolg der computergesteuerte sogenannte Schuhfried-Test angewendet. Folgende Bereiche werden getestet: Optische Wahrnehmung, Wahrnehmungsgeschwindigkeit, Sensomotorik, Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Konzentration.
Zweiphasenausbildung
Für diese Ausbildung fehlt im Moment aus finanziellen Gründen ein regionaler Fahrhof/Manöverplatz, um die zwei Weiterbildungskurse in der näheren Umgebung durchführen zu können. Die Standorte liegen heute in den Kantonen Aargau (Frick und Veltheim), Jura (Devilier), in Süddeutschland (Breisach) und diversen Ausbildungscentern des TCS in der übrigen Schweiz.
Fahrzeugprüfungen
Damit die MFP ihren Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, muss sie die Abnahme der Fahrzeugprüfungen erhöhen. Der Motorfahrzeugbestand steigt jedes Jahr durchschnittlich um 2'000 Fahrzeuge. Die MFP benötigt zwingend zusätzliche Prüfkapazitäten, um den gesetzlichen Vorgaben des Bundes zu genügen. Dieser Bedarf kann in Münchenstein allein nicht mehr abgedeckt werden. Im 2006 wurden total (mit Nachprüfungen) 98'679 Fahrzeuge (Vorjahr 106'535) geprüft. Die Erfolgsquote lag wie im Jahr 2005 bei 81 %.
Strassenkontrollen / Fahrzeuguntersuchungen
Die auswärtigen Kontrollen und Expertisen von Unfallfahrzeugen liegen im Rahmen des Vorjahres. Bei den Zweirad-Expertisen fiel im Berichtsjahr eine neue Art von Fahrzeugen auf. Bei sogenannten «Pocketbikes» handelt es sich um Nachbildungen grosser Motorräder in Miniaturausführung. 30 Exemplare dieser Zweiräder mussten sichergestellt werden, da diese nur über eine unvollständige technische Ausrüstung verfügen und den Lärm- und Abgasvorschriften nicht genügen.
Ausblick
Die MFP möchte auch in Zukunft ihre Dienstleistungen attraktiv gestalten, ausbauen und das Angebot den Kundenwünschen anpassen. Dazu gehören u.a.:
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die Inbetriebnahme des gemeinsamen Dispositionsprogrammes für die MFKs BL/BS im Herbst 2007 (beinhaltet eine grosse Erweiterung im Bereich Terminierung von Fahrzeug- sowie theoretischen und praktischen Führerprüfungen),
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die Einführung des Qualitätssicherungssystems, das im Herbst 2008 abgeschlossen sein wird,
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die Erweiterung der Prüfkapazitäten mit einer zusätzlichen Prüfstelle im Oberbaselbiet.
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2007/040-08
Jahresbericht 2006 des Ombudsman
Vorbemerkung
Im November 2005 musste der Landrat zum ersten Mal einen Ombudsman-Stellvertreter wählen. Die Bearbeitung von zwei Fällen wurde Othmar Gnos, ehemaliger Gemeindeverwalter der Einwohnergemeinde Reinach, übertragen, da der Ombudsman in seiner vorherigen Funktion als Statthalter des Bezirks Arlesheim bereits in Angelegenheiten der betreffenden Personen involviert war. Othmar Gnos begann seine Arbeiten im Januar 2006 und konnte die beiden Fälle bis Ende August 2006 abschliessen.
Zum allgemeinen Teil
Im allgemeinen Teil erwähnt der Bericht wiederum die ungünstige Situation, dass die verwaltungsunabhängige Ombudsstelle in einem Gebäude der kantonalen Verwaltung untergebracht ist. Im Weiteren werden Teile des Berichts der Spezialkommission Ombudsman (SKO) des Landrats wiedergegeben, welche sich mit der schliesslich vom Landrat beschlossenen neuen Lohneinstufung des Ombudsman sowie mit dem Postulat von Christoph Rudin zur Revision des Ombudsmangesetzes befassen.
Zum besonderen Teil
Die Anzahl der neu eingegangenen Geschäfte bewegt sich mit 256 auf einem seit längerer Zeit recht stabilen Niveau. Seit 2005 werden auch die telefonischen Anfragen (2006: 214) erfasst, welche bei der Bearbeitung recht zeitintensiv sein können, bei denen sich der Ombudsman jedoch nach Anhörung und Klärung als nicht zuständig erklärt.
Bei der Herkunft der Ombudsgeschäfte ist die Anzahl aus den Bezirken Arlesheim, Sissach und Waldenburg leicht rückläufig, während jene aus dem Bezirk Liestal auf dem Vorjahresniveau (71) verharrt und aus dem Bezirk Laufen gar ein Anstieg von 15 auf 17 zu verzeichnen ist. Aus den statistischen Angaben sticht der Anstieg der Geschäfte heraus, welche die Sozialhilfebehörden der Gemeinden betreffen (+ 55 %!). Dabei musste der Ombudsman in mehr als einem Viertel der Fälle das Handeln der Sozialhilfebehörden beanstanden.
Der Ombudsman-Stellvertreter berichtet kurz über seine Erfahrungen in der Bearbeitung seiner zwei Fälle. Im Speziellen geht er dabei auf drei wichtige Erfahrungen ein. Zum Einen erwähnt er die Versuche bzw. Gefahr, dass der Ombudsman für die persönlichen Anliegen der Klientschaft instrumentalisiert wird. Weiter geht er auf die in einem überschaubaren Verwaltungsgefüge herrschenden persönlichen Beziehungen ein und weist auf das Erfordernis einer sorgfältigen, ja peinlich genauen Handhabung der Ausstandsregeln hin. Schliesslich ist ihm aufgefallen, dass in der Verwaltung im Fehlermanagement Verbesserungspotenzial besteht. So regt er denn auch an, im Rahmen der verwaltungsinternen Aus- und Weiterbildung dem Thema Fehler-Management Beachtung zu schenken.
Auf Nachfrage bestätigte der amtierende Ombudsman, dass seine «korrigierenden Ergänzungen» zum Bericht seines Stellvertreters (S. 20) keine Rüge an der Behandlung der konkreten Fälle bedeute. Seine Bemerkung habe sich ausschliesslich auf die Stellung und Aufgaben des Ombudsman bezogen, wie sie in der Kantonsverfassung und im Ombudsmangesetz umschrieben sind, und nicht auf die Art und Weise, wie der Ombudsman-Stellvertreter die beiden ihm übertragenen Fälle durchgeführt und abgeschlossen hat.
Zudem ist festzuhalten, dass der Ombudsman wie auch die GPK anderen Behörden gegenüber kein Weisungsrecht hat, sondern lediglich Empfehlungen abgeben kann (§ 10 Abs 2 Ombudsmangesetz).
2007/040-10
Jahresbericht 2006 des Sicherheitsinspektorates (SIT)
1. Allgemeines
Der Jahresbericht des Sicherheitsinspektorats beruht auf § 4 des Umweltschutzgesetzes, welcher das SIT zur jährlichen Berichterstattung an den Landrat verpflichtet. Die GPK-Subko III hat den Jahresbericht 2006 geprüft.
2. Bemerkungen zum Jahresbericht
Das Sicherheitsinspektorat BL (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der eidgenössischen Störfallverordnung zuständig. Der Bericht informiert über das vorhandene Gefahrenpotenzial und die Risiken durch chemische Stoffe, Zubereitungen und Sonderabfälle, durch Mikroorganismen und durch den Transport gefährlicher Güter auf den Verkehrswegen Schiene, Strasse und Rhein. Er gibt Auskunft über die umfangreichen Tätigkeiten des SIT, der begleitenden Kommission KOBERI und über Veränderungen im Jahr 2006.
20 Jahre nach Schweizerhalle war Anlass für eine gut besuchte Tagung zu Themen wie Risikomanagement, Verbesserungen in der Industrie, Risikoakzeptanz und Risikodiskussion.
Die Darstellung der chemischen und biologischen Daten erfolgt ab 2006 sowohl auf dem Intranet als auch auf dem Internet. Mittels des geographischen Informationssystem PARZIS können die Risiken geographisch dargestellt und lokalisiert werden. Im PARZIS eingebunden sind zudem die Systeme T-RISK (Risiken gefährlicher Güter auf der Strasse), ECOGEN (Betriebe aus dem Bereich Einschliessungsverordnung) und A-RISK Betriebe mit radioaktiven Quellen).
Das heute bestehende Gefahrenpotential von stationären Betrieben und den daraus entstehenden Risiken blieb 2006 gegenüber dem Vorjahr insgesamt unverändert. Betriebe, die mit Mikroorganismen arbeiten, unterstehen der Einschliessungsverordnung (ESV). Mehrere solcher Unternehmen sind in der Gemeinde Allschwil angesiedelt. Eine dieser Firmen fällt unter die Störfallverordnung, wodurch sich die Einschätzung des Risikos insgesamt von «kein Risiko» in Richtung «geringes Risiko» verschiebt.
Die Massnahmen an den Durchgangsstrassen (Oelsperren, Sicherheitsmassnahmen an gefährlichen Durchgangsstrassen) wurden geprüft und die Kosten evaluiert, sodass in den nächsten Jahren mit der Realisierung begonnen werden kann.
Für den Autobahnabschnitt Basel-Augst wurde durch das Bundesamt für Strassen ASTRA eine Risikoermittlung erstellt. Die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen (KOBERI) stuft diesen Streckenabschnitt als mittleres Risiko ein - an gewissen Streckenabschnitten ist das Risiko sogar hoch. Eine Risikoanalyse zeigt, dass durch Verbesserungen am Bau der Autobahn keine weitere Reduktion des Risikos erreicht werden kann. Eine Lösung könnten Sicherheitsmassnahmen an den Transportfahrzeugen sein. Dies kann der Kanton Baselland aber nicht allein erreichen, sondern benötigt die Mitarbeit des Bundes und internationaler Gremien.
Die Beurteilung der Risikoermittlung für den Rangierbahnhof Muttenz durch die KOBERI ergab ein mittleres Risiko.
Die KOBERI hat sich im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen getroffen. Sie hat unter anderem auch die neue ARA Birs in Birsfelden besichtigt.
Im Kanton Baselland sind im Rahmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) inzwischen 271 Betriebe gemeldet. 2006 wurden 28 Betriebe kontrolliert. Insgesamt konnten bisher 123 Inspektionen durchgeführt werden.
Im Berichtsjahr haben auf dem Gebiet des Kantons Baselland 24 nennenswerte Ereignisse stattgefunden. Dieser Wert liegt im Rahmen des langjährigen Durchschnitts von 24,5 Ereignissen pro Jahr.
Das Sicherheitsinspektorat hat im Berichtsjahr auch Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu Raumplanung, Plangenehmigungsverfahren und Baugesuchen verfasst, in verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt sowie gesamtschweizerisch und an der Oberrheinkonferenz Stellung bezogen. Zudem will das SIT gemäss seinem Leitsatz «Keine Lebensgefährdung und kein bleibender Schaden für Mensch und Umwelt» auch weiterhin mit geeigneten Massnahmen das Bewusstsein für technische Risiken stärken.
Die Geschäftsprüfungskommission dankt den Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.
ANTRAEGE
Die GPK empfiehlt dem Landrat, wie folgt zu beschliessen:
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1.
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Die Jahresberichte der nachstehenden Institutionen werden genehmigt:
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Sozialversicherungsanstalt 2006
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Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 2006, samt Rechnung 2006
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Kantonsgericht 2006
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Ombudsman 2006;
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2.
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die Berichte der nachstehenden Institutionen werden zur Kenntnis genommen:
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Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 2006
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Sicherheitsinspektorat 2006.
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Liestal, 27. September 2007
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Ursula Jäggi-Baumann, Präsidentin
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