2007-43 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Thomas de Courten, SVP, Versteigerung der Motorfahrzeug-Kontrollschilder (2007/043)
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vom:
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21. August 2007
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Nr.:
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2007-043
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 15. Februar 2007 reichte Thomas de Courten, SVP, die folgende Schriftliche Anfrage ein:
Wortlaut der Schriftlichen Anfrage 2007/043 >>>
BEANTWORTUNG
Der Regierungsrat nimmt wie folgt Stellung:
Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2005 werden im Kanton Basel-Landschaft Kontrollschilder versteigert. Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Zuteilung von Kontrollschildern (Systematische Gesetzessammlung, SGS, 145.38) sowie die Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (SGS 145.36). Versteigert werden bei den Motorfahrzeugen die Kontrollschildnummern BL 1 bis BL 4999 und von BL 10'000 bis und mit BL 20'000 (bei den Motorrädern BL 1 bis und mit 999). Die Startangebote lauten:
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a.
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Motorwagen:
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1.
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BL 1 - 9
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4'000 Fr.
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2.
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BL 10 - 99
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3'000 Fr.
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3.
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BL 100 - 999
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2'000 Fr.
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4.
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BL 1'000 - 9'999
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1'000 Fr.
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5.
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BL 10'000 - 99'999
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240 Fr.
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6.
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Zuteilung von sechsstelligen Wunschkontrollschildern
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200 Fr.
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b.
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Motorräder:
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1.
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BL 1 - 9
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2'000 Fr.
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2.
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BL 10 - 99
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1'500 Fr.
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3.
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BL 100 - 999
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500 Fr.
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4.
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BL 1'000 - 9'999
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200 Fr.
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5.
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Zuteilung eines fünfstelligen Wunschkontrollschilds
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200 Fr.
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Bei den Personenwagen fallen die Kontrollschilder ab BL 20'001 (bei den Motorrädern ab BL 1'000) unter die Kategorie "Wunschkontrollschilder". Sämtliche zur Verfügung stehenden Wunschkontrollschilder sind auf der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) abrufbar und werden zudem in der MFK an eine Pinwand gehängt. Fünf- und sechsstellige Schilder mit speziellen Zahlenkombinationen werden ebenfalls versteigert. Kunden, die weder an einer Versteigerung noch an einem Wunschschild interessiert sind, erhalten beim Einlösen eines Fahrzeugs die tiefste zur Verfügung stehende sechsstellige Kontrollschildnummer (bei den Motorfahrrädern fünfstellige Kontrollschilder) zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt automatisch. Die bisherigen Ergebnisse der Versteigerungen sehen so aus:
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Monat
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Anzahl Schilder
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Preis
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Durchschnitt
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Juni 2007
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9
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9'860 CHF
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1'095 CHF
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Mai 2007
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13
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19'990 CHF
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1'537 CHF
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April 2007
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15
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21'299 CHF
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1'419 CHF
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März 2007
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17
|
28'892 CHF
|
1'699 CHF
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Februar 2007
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8
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11'797 CHF
|
1'474 CHF
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Januar 2007
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7
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17'720 CHF
|
2'531 CHF
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Dezember 2006
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14
|
32'903 CHF
|
2'350 CHF
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November 2006
|
10
|
15'029 CHF
|
1'502 CHF
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Oktober 2006
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9
|
19'800 CHF
|
2'200 CHF
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September 2006
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7
|
19'800 CHF
|
2'828 CHF
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August 2006
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7
|
17'839 CHF
|
2'548 CHF
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Juli 2006
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12
|
34'520 CHF
|
2'876 CHF
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Juni 2006
|
9
|
21'455 CHF
|
2'383 CHF
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Mai 2006
|
7
|
10'969 CHF
|
1'567 CHF
|
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April 2006
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10
|
18'810 CHF
|
1'881 CHF
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März 2006
|
7
|
11'542 CHF
|
1'648 CHF
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Februar 2006
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8
|
16'026 CHF
|
2'003 CHF
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Januar 2006
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11
|
54'775 CHF
|
4'979 CHF
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Dezember 2005
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9
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20'520 CHF
|
2'280 CHF
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November 2005
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7
|
11'460 CHF
|
1'637 CHF
|
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Oktober 2005
|
12
|
16'940 CHF
|
1'411 CHF
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September 2005
|
13
|
20'720 CHF
|
1'593 CHF
|
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August 2005
|
13
|
25'460 CHF
|
1'958 CHF
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Juli 2005
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12
|
26'024 CHF
|
2'168 CHF
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Juni 2005
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17
|
43'028 CHF
|
2'531 CHF
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Mai 2005
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12
|
35'160 CHF
|
2'930 CHF
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April 2005
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12
|
46'170 CHF
|
3'847 CHF
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März 2005
|
20
|
56'290 CHF
|
2'814 CHF
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Februar 2005
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11
|
41'551 CHF
|
3'777 CHF
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Januar 2005
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15
|
74'484 CHF
|
4'965 CHF
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Total
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333
|
800'833 CHF
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2'404 CHF
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Zu den einzelnen Fragen:
Frage a.: Wie will der Regierungsrat künftig die zweifelfreie Identifikation der Nutzer und die Durchsetzung des letzten Steigerungsangebotes sicherstellen?
Ab Januar 2008 muss bei der Anmeldung zur Versteigerung neu die Natelnummer angegeben werden. An diese Nummer wird ein Passwort geschickt, erst dann kann die Registrierung erfolgen. Die Kontrolle der gemachten Angaben wird wie bis anhin vorgenommen. Die Angabe einer Natelnummer neben einer Email-Adresse wird somit obligatorisch und nicht mehr freiwillig sein. Die ursprünglich eingesetzte Standardlösung war dazu nicht geeignet. Zudem wird im Admin-Bereich des Versteigerungstools auch die IP-Nummer sichtbar gemacht werden. Mit diesen Änderungen sollen die Abläufe bei der MFK optimiert und die Gefahr des Missbrauchs zusätzlich vermindert werden.
2105 Anmeldungen seit 01.01.2005
Seit der Einführung der Versteigerung dürfen nur natürliche Personen an der Versteigerung teilnehmen, die unbeschränkt handlungsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bieterin oder der Bieter muss einen frei wählbaren Benutzernamen, die Email-Adresse, ein Passwort, den Namen und Vornamen, die Adresse sowie das Geburtsdatum angeben. Die Angabe der Natelnummer ist freiwillig. Nach der Abgabe des ersten Gebots werden die Angaben des Kunden oder der Kundin mit jenen im Führerausweisregister des Bundes (FABER) verglichen. Seit Beginn der Versteigerungen wurden rund 1500 Gebote bzw. Personen aus folgenden Gründen gelöscht.
Insgesamt wurden: 1507 Benutzer gelöscht, davon:
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119 doppelt erfasste Personen.
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146 Personen, die sich registriert, aber nie angemeldet haben.
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1112 Personen sind registriert, haben sich aber seit mehr als einem Jahr nicht mehr angemeldet (davon haben 867 noch nie ein Gebot abgegeben - die Personenangaben wurden nur stichprobenartig überprüft - und 245 haben vor mehr als einem Jahr ein Gebot abgegeben - hier wurden die Personalien überprüft).
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107 Spassregistrierungen (Micky Mouse etc).
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23 gelöscht wegen Missbrauchs und nicht erfüllter Bedingungen (unter 18 Jahre, Firmen).
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Bei Personen, die nicht im Kanton Basel-Landschaft wohnen, werden die gemachten Angaben bei der Einwohnerkontrolle der aktuellen Wohngemeinde abgeklärt. Die zweifelsfreie Identifikation der Bieterinnen und Bieter war und ist somit immer gewährleistet.
Frage b.: Wie will der Regierungsrat die rechtlich einwandfreie Abwicklung der Versteigerung gewährleisten?
Es sind die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden, um die Versteigerungen rechtlich einwandfrei durchzuführen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnungen werden konsequent angewendet. Der Leiter der Motorfahrzeugkontrolle überprüft die Einhaltung der für die Versteigerungen geltenden Bestimmungen.
Frage c. Wie will der Regierungsrat für die nötige Transparenz und Öffentlichkeit der Versteigerungen sorgen?
Der interne Teil des Versteigerungstools ist übersichtlich und transparent. Hinter jedem Benutzernamen sind die Angaben wie unter Punkt a) erwähnt. Es gibt keine unbekannten und dubiosen Bieter/innen.
Zu den weiteren Aussagen von Landrat Thomas de Courten (kursiv geschrieben) äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
Offensichtlich kann es deshalb vorkommen, dass der Steigerungspreis durch fingierte Gebote von den immer wieder gleichen, dubiosen Nutzern künstlich hochgetrieben wird. Zu wessen Nutzen bleibt dabei unklar.
Es gibt weder "fingierte" Gebote noch "dubiose" Nutzerinnen und Nutzer. Alle Bieterinnen und Bieter wurden von der MFK korrekt identifiziert. Landrat Thomas de Courten konnte sich anlässlich eines Besuchs beim Dienststellenleiter persönlich davon überzeugen, dass die von den Kunden und Kundinnen im Versteigerungstool gemachten Angaben mit jenen im Führerausweisregister übereinstimmen. Unter den Mitbietenden waren keine Mitarbeitenden der MFK. Eine künstliche Treibung eines Gebots liegt nicht vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Versteigerungen gemachte Gebote von höheren Geboten übertroffen werden.
Mitarbeitende der MFK dürfen an Versteigerungen teilnehmen, allerdings nur, wenn sie vorgängig schriftlich zuhanden der Dienststellenleitung die Teilnahme angekündigt und ihr maximales Gebot mitgeteilt haben. Bis jetzt hat noch nie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Offensichtlich kann es deshalb vorkommen, dass Nutzer, die ein bestehendes Gebot in letzter Minute noch überbieten und demzufolge den Zuschlag erhalten, das ersteigerte Kontrollschild zum Gebotspreis gar nicht übernehmen müssen. Geschädigt wird damit der letzte ehrliche Nutzer.
In der Tat kommt es vor, dass zugeschlagene Kontrollschilder vom Bieter oder der Bieterin nicht übernommen werden (können). Die Gründe dafür sind unterschiedlich: kein Geld oder die Ehepartnerin oder der Ehepartner ist nicht mit einem ersteigerten Schild einverstanden etc. Es würde keinen Sinn machen, Personen deswegen zu betreiben und auf dem Bezug der Schilder zu bestehen. Niemand wurde (finanziell) geschädigt. Nach einem Nichtbezug der ersteigerten Kontrollschilder wird das Schild zu einem späteren Zeitpunkt wieder der Versteigerung zugeführt. Einzig für jene Mitbieterinnen und Mitbieter, die nicht zum Zug gekommen sind, ist das unbefriedigend.
Auch der Kanton Basel-Stadt, der in diesen Sommerferien mit der Versteigerung begonnen hat, kennt bereits die Probleme mit dem Nichtbezug der Kontrollschilder nach einer Versteigerung. Und dies, obwohl die Versteigerung über "ricardo.ch" erfolgte. Das Schild BS 7 konnte bislang (Stand Mitte August 2007) nicht zugeteilt werden.
Offensichtlich kann es deshalb vorkommen, dass wegen Missachtung der AGBs ausgeschlossene Nutzer sich unter einem anderen Pseudonym sehr einfach erneut und wiederum anonym als Nutzer registrieren lassen können.
Es ist möglich, einen neuen Benutzernamen zu verwenden. Doch die Angaben hinter dem Benutzernamen werden von der MFK kontrolliert. Sollte eine Person dabei sein, die von der Versteigerung ausgeschlossen wurde, erfolgt nach Abgabe des ersten Gebots eine Suspendierung.
Liestal, 21. August 2007
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) [PDF]
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