2007-109 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2007/109 von Ruedi Brassel "Verlegung Amphibienschutzgebiet"
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vom:
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30. Oktober 2007
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Nr.:
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2007-109
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 10. Mai 2007 reichte Ruedi Brassel die Interpellation 2007/109 "Verlegung Amphibienschutzgebiet" ein.
Einleitung
Zweck der Verlegung ist die Nutzung des derzeitigen Standorts als Industriebauland im Rahmen der Entwicklung Salina-Raurica. Grundeigentümer der Zurlindengrube ist der Kanton Basel-Landschaft.
Als potentieller neuer Standort für die Zurlindengrube wurden mehrere Areale geprüft; die Klingenthal-Grube ist in mehrerer Hinsicht der favorisierte Standort und wurde deshalb dem Landrat zur Neuanlage des Lebensraums für Amphibien vorgeschlagen. Zurzeit wird die Grube durch die Firma Meyer-Spinnler als Kiesabbaugebiet bzw. für die Umlagerung von Deponiematerial und für die anschliessende Verfüllung genutzt. Das Land ist im Besitz der Bürgergemeinde der Stadt Basel. Die angrenzenden Flächen in der Lachmatt, die ebenfalls Teil des neuen Amphibienschutzgebiets werden sollen, sind im Besitz der Gemeinde Muttenz, der Christoph-Merian-Stiftung sowie weiterer privaten Eigentümer.
Mit der Bürgergemeinde der Stadt Basel wurde anfangs 2007 Kontakt aufgenommen und seitdem regelmässig Verhandlungen über die Erstellung des Amphibienschutzgebietes im Klingenthal geführt. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgergemeinde der Stadt Basel, Firma Meyer-Spinnler, Gemeinde Muttenz, Gemeinde Pratteln, Forstamt Kanton Basel-Landschaft und Amt für Raumplanung Basel-Landschaft zusammensetzt. Mit der Gemeinde Muttenz und der Christoph-Merian-Stiftung wurde ebenfalls Verhandlungen aufgenommen.
Diese Arbeitsgruppe hat im Mai 2007 der Beauftragung von Herrn Christophe Berney, Firma Herpeton, Riehen mit der Erstellung eines Amphibienschutzkonzepts für das Gebiet Klingenthal zugestimmt. Herr Berney bearbeitet zur Zeit das Verlegungskonzept, das die Massnahmen zur Erstellung eines Amphibienschutzgebiets im Klingenthal mitsamt seiner Vernetzung in die unmittelbare Umgebung als auch deren Kosten darlegt. Auf der Basis dieses Konzepts können die Flächen ausgeschieden werden, die für den Amphibienschutz benötigt werden oder weiterhin dem Kiesabbau zur Verfügung stehen. Anhand dieser Informationen ist ein Flächenausgleich, d.h. ein Kostenausgleich mit der Grundeigentümerin und eine Nutzungsvereinbarung möglich.
Bei der Bürgergemeinde der Stadt Basel stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Die laufenden Verhandlungen über eine Nutzungsvereinbarung und entsprechender Kostenregelung müssen zeigen, ob eine Einigung mit dem grössten Grundeigentümer zu Stande kommt. Die Bürgergemeinde der Stadt Basel hat grosses Interesse, die Baubewilligung für den östlichen - noch nicht abgebauten - Teil der Klingenthal-Grube zu erhalten. Zu diesem Zweck muss vom Grundeigentümer oder Betreiber ein Baugesuch mit Ergänzung der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht und durch das Forstamt eine Rodungsbewilligung erteilt werden. Ebenfalls steht zur Diskussion, das Abbaugebiet maximal bis an die Bahnlinie zu erweitern, um Kompensationsvolumen zu erhalten. In allen Fällen ist der Kanton Basel-Landschaft die Bewilligungsbehörde. Baubewilligungen können mit Auflagen verknüpft werden.
In der Landratsvorlage wurden 2.571 Mio. Fr. für die Umsiedlung des Amphibienschutzgebiets von der Zurlinden- in die Klingenthalgrube budgetiert. Diese Kosten umfassen alle notwendigen Fachgutachten, Honorare und technischen Massnahmen. Zusätzlich wurden einmalige Abgeltungen in der Höhe von Fr. 120'000 und eine etappierte Aufstockung der Pflegemassnahmen bis zu Fr. 150'000 pro Jahr bewilligt. Die aktuelle Kostenschätzung der notwendigen Massnahmen durch die Firma Herpeton liegt innerhalb des bewilligten Budgets.
Da bei der Realisierung des Amphibienlaichgebiets keine wesentlichen Änderungen beim Abbauvolumen zu erwarten sind, wird es auch nicht zu hohen Abgeltungszahlungen kommen. Als zusätzliches Auffüllvolumen steht - als Verhandlungsbasis - auch die Zurlindengrube zur Verfügung.
Sollten die Forderungen der Bürgergemeinde der Stadt Basel nicht erfüllt werden können, wird die Verlegung nicht stattfinden und die Verwaltung wird einen anderen Standort wählen müssen. Die Gefahr der Kostenüberschreitung ist vor diesem Hintergrund nicht gegeben.
Antworten des Regierungsrates zu den einzelnen Fragen
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Landratsvorlage zur Verlegung der Amphibien noch unter der Aegide von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel erarbeitet wurde, an die sich denn auch einzelne Fragen der vorliegenden Interpellation richten. Soweit diese Fragen nachstehend beantwortet werden, geschieht dies lediglich adaptiert, aus dem Blickwinkel der heutigen Direktion und von heute aus beurteilt.
a) Treffen die Aussagen des Informationsdienstes der BUD auch aus Sicht von RR E. Schneider zu, dass betreffend Verlegung der Amphibien noch alles offen ist und seitens der Grubenbesitzerin keinerlei Zusagen bestehen?
Ziel der laufenden Verhandlungen ist eine Nutzungsvereinbarung für den Kiesabbau, das Deponieren und den Naturschutz im Gebiet Klingenthal für die nächsten 40 Jahre.
Im Schreiben der Bürgergemeinde der Stadt Basel vom 6. März 2007 an das Amt für Raumplanung steht: "Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, Verhandlungsgespräche für eine allfällige Übernahme des Biotops auf das Land der Bürgergemeinde aufzunehmen. " Unterzeichnet ist das Schreiben von Raffaela Kristmann, Präsidentin der Bürgergemeinde der Stadt Basel.
Aus Sicht der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft bildet der Grundsatzentscheid des Landrates die Grundlage für den Beginn der Verhandlungen. So ist es auch in der UEK beurteilt worden und der Präsident der UEK hat diese Rahmenbedingung im Bericht dargelegt und an der Landratssitzung vom 10. Mai 2007 wiederholt.
Die Verhandlungen müssen auf der Grundlage eines Konzeptes geführt werden. Dieses Konzept ist an der gemeinsamen Sitzung vom 22. Mai 2007 in Auftrag gegeben worden. Der Zeitbedarf für die Erstellung des Konzeptes und die anschliessenden Verhandlungen über die Nutzungsvereinbarung wird mindestens auf ein halbes Jahr geschätzt.
Der Bürgerrat liess sich in der eigenen Sitzung vom 22. Mai 2007 über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren. Dabei hat er den Beschluss gefällt, dass eine allfällige provisorische Verlegung ab 2008 - sofern darüber grundsätzlich Einigung erzielt wird, was sich erst noch zeigen wird - ausschliesslich dort erfolgen kann, wo die Nutzung (Abbau und Auffüllung) bereits abgeschlossen ist.
Diese Vorgabe steht im zu erarbeitenden Konzept im Vordergrund und erscheint auch als die kostengünstigste Lösung.
b) Auf welcher Grundlage wurde der bewilligte Kredit von 2.571 Mio. Fr. ermittelt, wenn entsprechend der BUD-Mitteilung keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Grubenbesitzerin vorausgegangen sind und ein Verlegungskonzept gänzlich fehlt?
Die Kosten für die Verlegung wurden auf der Grundlage von zwei Offerten eines Ingenieurbüros von den Fachleuten des Kantons budgetiert. Die notwendigen baulichen Massnahmen lassen sich gut budgetieren; schwieriger sind heute die Abgeltungen zu benennen. Dafür wird die Nutzungsvereinbarung mit Aussagen zum Abbau- und zum Auffüllungsvolumen benötigt. Aktuelle Schätzungen haben ergeben, dass bei der Realisierung des Amphibienlaichgebietes keine Änderungen beim Abbauvolumen zu erwarten sind. Möglicherweise kleinere Auffüllmöglichkeiten können im Klingenthal kompensiert werden. Ein weiteres Auffüllvolumen steht - als Verhandlungsbasis - in den beiden bisherigen Zurlindengruben zur Verfügung.
c) Teilt Frau RR E. Schneider die Ansicht, dass die Kosten aus dem Ruder laufen müssen, wenn die Budgetierung vor der Projektierung stattfindet?
Nein. Die Kosten laufen auf keinen Fall aus dem Ruder. Die Kosten wurden dem Niveau der heutigen Untersuchungen entsprechend budgetiert und basieren auf vergleichbaren realisierten Projekten. Bevor Massnahmen realisiert und Kosten ausgelöst werden, müssen die Nutzungsvereinbarung und die genauen Kostenfolgen vorliegen. Einzige Ausgabe ist die Erstellung des Konzeptes durch einen Fachmann. Die Offerte liegt in der Höhe von rund Fr. 20'000.
Das Amphibienschutzkonzept durch den Fachmann Hr. Berney, Firma Herpeton hat gezeigt, dass die Kostenschätzung des bewilligten Kredits in der Höhe von 2.571 Mio. Fr. eingehalten wird.
d) Aus dem externen Bericht über die Kostenüberschreitung beim Hochwasserschutz Allschwil wurde ersichtlich, dass nach der Krediterteilung erfolgte Projektänderungen zu massiven Kostenüberschreitungen geführt haben. Besteht nicht die berechtigte Vermutung, dass sich dieses Szenario bei der Verlegung der Amphibien aus der Zurlindengrube in das Grubenareal Klingental wiederholen könnte? Wenn nein, warum?
Nein. Die technischen Massnahmen sind korrekt budgetiert. Offen sind die Abgeltungszahlungen. Sollten die Forderungen der Bürgergemeinde der Stadt Basel nicht erfüllt werden können, so wird die Verlegung nicht stattfinden und die Verwaltung muss einen anderen Standort wählen.
e) Wann und in welcher Form wurde der Auftrag zur Verlegung der Amphibien bereits erteilt?
Es wurde selbstverständlich vor dem Beschluss des Landrates kein Auftrag erteilt. Es liegt - wie erwähnt - eine Offerte eines Fachbüros vor. Zudem haben verschiedene Kontakte und Begehungen mit Fachleuten stattgefunden.
f) Wenn in den Verhandlungen mit der Grubenbesitzerin noch alles offen ist, stellen sich die folgenden Fragen: Was geschieht, wenn die Verhandlungen scheitern? Was geschieht, wenn sich aus den Verhandlungen eine Kostenüberschreitung ergibt? Was geschieht, wenn sich herausstellen sollte, dass die Verlegung gar nicht so eilt?
Sollten die Forderungen der Bürgergemeinde nicht erfüllt werden können, so wird es nicht zu einer Verlegung auf das Areal der Bürgergemeinde kommen und es werden keine Kosten überschritten. Das bedeutet, dass es zu einer Verzögerung der Verlegung des Biotopes kommt und der Standort Zurlindengrube in dieser Zeit nicht für die wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung steht.
In der Landratsvorlage sind weitere Standorte beschrieben. Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen ist ein neuer Standort auszuwählen. Aufgrund des Beschlusses des Landrates - als Grundsatzentscheid - besteht aber der klare Auftrag, das Amphibienlaichgebiet aus der Rheinebene zu verlegen.
Schlussfolgerungen
Das im Entwurf vorliegende Amphibienschutzkonzept der Firma Herpeton bestätigt die Angaben der Landratsvorlage 2007/017 zur Verlegung der Zurlindengrube hinsichtlich Standortwahl, Massnahmen und Kosten.
Die tatsächliche Verlegung des Lebensraums Zurlindengrube in das Gebiet Klingenthal hängt nun vom Abschluss der Nutzungsvereinbarungen mit den Grundeigentümern ab.
Für den zurzeit laufenden Abbau und das Deponieren in der Klingenthal-Grube liegen die entsprechenden Bewilligungen vor. Sie fliessen in die vorgesehene Nutzungsvereinbarung ein. Ein weiterer Bestandteil dieser Vereinbarung bilden die noch nicht erteilten Abbaubewilligungen für die weiteren Etappen Richtung Norden und Richtung Osten. Sie werden mit Blick auf die notwendige Auffüllung und Rekultivierung mit Auflagen von Seiten des Kantons hinsichtlich des Lebensraums für Amphibien verknüpft. Es liegt daher im Interesse von der Grundeigentümerschaft, vom Betreiber der Grube Klingenthal und vom Kanton und den Gemeinden Pratteln und Muttenz rasch eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Liestal, 30. Oktober 2007
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
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