2007-117 (1)


An der Landratssitzung vom 10. Mai 2007 reichte Landrätin Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne Fraktion, eine Interpellation ein mit dem Titel «Verheimlichte Trinkwasseranalysen?». Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut .



Antwort des Regierungsrates

1. Im Rechenschaftsbericht der IWB/Hardwasser AG an die Behörden des Kantons Basel-Landschaft (Kantonales Laboratorium und Amt für Umweltschutz) weisen IWB/Hardwasser AG 12 Screening-Untersuchungen aus (Anhang B.3.1 u. B.3.2.). Offensichtlich haben IWB/Hardwasser AG rund 3-4 Mal mehr Screening-Untersuchungen durchgeführt, darunter auch jene oben erwähnten vom 7.2.2006 und vom 26.6.2006. Warum wurden diese Screening-Resultate nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen?


Beim angesprochenen Bericht handelt es sich nicht um einen Rechenschaftsbericht an die Aufsichtsbehörden des Kantons Basel-Landschaft, wie es die Interpellantin vorgibt. Der technische Bericht beinhaltet die Ergebnisse von Analysen, welche die Hardwasser AG an das IWB-Labor in Auftrag gegeben hat. Die Hardwasser AG hatte anfangs 2006 im Rahmen der betriebseigenen Qualitätssicherung 12 Analysen bestellt. Dies bedeutete einen zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Jahr 2005, in dem nur 7 Analysen durchgeführt worden waren. Diese Analysen stellen einen Teil der Endkontrolle bei der Trinkwasserproduktion dar und werden von der Hardwaser AG an die IWB vergütet. Im Bericht erscheinen konsequenterweise genau die bestellten und bezahlten Analysen. Die restlichen Analysen wurden durch die IWB als zusätzliche Kontrollen in Eigenregie durchgeführt. Sie entsprechen der Eingangskontrolle des Trinkwassers, bevor es nach Basel-Stadt gefördert wird.




2. Was unterscheidet die nicht ausgewiesenen Screening-Resultate von den im Bericht 2006 erwähnten?


Es handelt sich um zusätzliche Untersuchungen, die die IWB in Eigenregie durchführen (siehe oben) Dabei ist zu erwähnen, dass zwischen IWB und Hardwasser AG die Übereinkunft besteht, bei Abweichungen und Auffälligkeiten in den Untersuchungsergebnissen unverzüglich zu informieren.




3. Falls es einen Unterschied gibt: Warum legen IWB/Hardwasser AG diese, jetzt offen gelegten Screening-Resultate trotzdem zusammen mit den 12 im Bericht Ausgewiesenen auf und be-zeichnen sie gegenüber den Einsichtnehmenden als qualitativ gleichwertig?


Die Resultate aus den beiden Untersuchungsserien werden gleich behandelt:




4. Nach Angaben von IWB und Hardwasser AG war der Kanton (Kantonales Laboratorium bzw. Amt für Umweltschutz) bisher nicht im Besitz dieser Listen (11 Seiten mit den bisher im Trink-wasser verheimlichten Chemikalien). Stimmt das? Wenn nein, seit welchem Datum kennt die Regierung diese Listen, nach welchen im Trinkwasser zahlreiche unbekannte Chemikalien in einer Konzentration von bis zu 10`000 Nanogramm / Liter Wasser vorkommen? Wenn ja: Was hält die Regierung vom Verhalten von IWB und Hardwasser AG, die ja bekanntlich im Besitz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind?


Der Kanton ist nicht im Besitz dieser Listen, denn sie nützen ihm nichts. Diese Listen haben nur im Zusammenhang mit der laboreigenen Bibliothek ihren Nutzen und Wert. Falls neue Substanzen auftreten, muss im Rahmen des oben geschilderten Verfahrens in der Bibliothek zurückverfolgt werden, ob diese Substanzen bereits aufgetreten sind. Der Kanton verlangt hingegen, über die Vorgehensweise und die Resultate dieser kontinuierlichen Arbeiten informiert zu werden.




5. Die IWB scheinen im 2006 rund 40 Screening-Untersuchungen durchgeführt zu haben. Wie stark sind diejenigen Screenings belastet, die im IWB/Hardwasser-Bericht 2006 nicht erwähnt sind (Total Substanzen, Anteil unbekannte Substanzen, Totalbelastung, Belastung mit unbe-kannten Substanzen)?


Wie schon im Rahmen der schriftlichen Beantwortung der Interpellation von Jürg Wiedemann betreffend „Unbekannte Giftstoffe im Trinkwasser" (2006 / 216) dargelegt, ist es unzulässig, die ausgewiesenen Quantitäten der unbekannten Substanzen zu addieren. Erstens ist die Menge nur eine sehr ungefähre Schätzung. Zweitens können nebst den Substanzen aus anthropogenen Quellen ebenso solche aus natürlichen Quellen vorkommen. Und drittens können die ebenfalls früher schon erwähnten „Artefakte" vorhanden sein. Das Vorgehen bei der Auswertung der Screenings ist dasselbe (siehe Antwort auf die nächste Frage).




6. Gemäss BaZ vom 9.5.07 sagt Richard Wülser, Leiter Qualitätssicherung Trinkwasser im IWB-Labor, es sei nicht so, "dass die Screening-Analysen uns mehr Informationen liefern und da-mit ein anderes Bild der Trinkwasserqualität zeichnen." Wülser deklassiert damit eine Analy-semethode als Ganzes. Aber: Erst mit Screenings wurde z.B. in Muttenz der Stoff Hexachlor-ethan erkannt, der das Grundwasser im Umfeld der Feldrebengrube am stärksten ver-schmutzt. Dieses Beispiel zeigt, dass Screenings wichtige, zusätzliche Informationen bringen. Wie beurteilt die Regierung diese pauschalen Äusserungen Wülsers über eine anerkannte Analysemethode?


Im erwähnten Interview mit der „Basler Zeitung" deklassiert Richard Wülser die Analysemethode GC/MS-Screening nicht, sondern er zeigt ihren Stellenwert und ihre Funktion in der gesamten Qualitätsüberwachung auf. Das Screening ist eine von vielen angewandten Untersuchungsmethoden, die jede einen bestimmten Teilbereich der Wasserqualität untersucht. Erst in der Gesamtschau aller Untersuchungsmethoden ist eine eindeutige Qualitätsbeurteilung des Trinkwassers möglich.


Die Fokussierung nur auf die Screening-Resultate ist zu einseitig. Es wurden und werden zusätzlich Hunderte von Einzelstoffen bestimmt, deren Werte allesamt in Ordnung sind. Das Screening wird schweizweit erst vereinzelt und nur in den beiden Basel derart häufig angewandt. Es dient als Frühwarnsystem zum Erkennen allenfalls auftretender neuer Probleme (Umweltkontaminantien, Arzneimittel etc.). Falls einzelne „unbekannte Stoffe" mehrmals und in erhöhter Konzentration auftreten, werden diese in einem sehr aufwändigen Verfahren qualitativ und quantitativ bestimmt und toxikologisch bewertet. Diese Vorgehensweise entspricht dem Stand der Technik.




7. Nach wie vor weigert sich die IWB die erwähnten Listen in schriftlicher Form abzugeben. Sie verunmöglicht damit eine systematische Beurteilung durch unsere unabhängigen Experten. Die Regierung hat mehrfach völlige Transparenz versprochen. Was unternimmt die Regie-rung, damit die IWB und die Hardwasser AG endlich sämtliche Analyse-Daten in schriftlicher Form bekannt geben?


Der Regierungsrat setzt sich für eine umfassende, korrekte und sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema „Altlasten und Einflüsse auf das Trinkwasser" ein. Insgesamt führen die für die Trinkwasserqualität verantwortlichen IWB jährlich rund 50'000 Einzelanalysen durch. Aus dieser umfassenden Datenmenge erstellen die IWB geeignete Zusammenfassungen, die detaillierte Auskunft geben über rund 250 einzelne Substanzen. Mit diesen informieren sie die aufsichtsführende Behörde, das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt, über die Untersuchungsresultate und insbesondere über Qualitätsabweichungen. Die Analysendaten veröffentlichen die IWB auf ihrer Website, in übersichtlicher ( www.iwb.ch/de/wasser/wasserqualitaet/daten.php ) oder in detaillierter Form: ( www.iwb.ch/media/Wasser/Dokumente/Qualitaetsdaten/trinkwasserdaten_2006_22.03.07.pdf ).


Diese Darstellungen geben aus Sicht des Regierungsrates ein umfassendes und korrektes Bild der Trinkwasserqualität wieder. Es ist zu betonen, dass die IWB damit weit über die gesetzlich verlangten Informationspflichten hinausgehen und auch im Vergleich mit anderen Wasserversorgern eine Vorbildfunktion einnehmen. Die Transparenz ist mit dem Recht auf Einsicht unter kundiger Anleitung gegeben.


Die Tatsache, dass immer wieder die in den Chromatogrammen ausgewiesenen unbekannten Substanzen addiert und als grosses Risiko dargestellt werden, zeigt leider, dass die so genannten Experten in unverantwortlicher Art und Weise mit diesen Daten umgehen. Dies muss vermieden werden, damit die Bevölkerung nicht ohne jeden Grund verunsichert wird. Nach Artikel 5 der Eidg. Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser muss eine Wasserversorgungsanlage mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren. Die Hardwasser AG kommt dieser Pflicht nach und wird diesbezüglich durch das Kantonale Labor Basel-Landschaft kontrolliert. Das für die Hardwasser AG untersuchende Labor muss aufgrund der guten Laborpraxis ein Vorgehen zur Handhabung auch kleinster Peaks im Chromatogramm festhalten. Das gewählte Vorgehen entspricht dem Stand der Technik, das Labor ist nach ISO/EN 17025 akkreditiert und wird in diesem Rahmen regelmässig durch die Bundesbehörden bezüglich Kompetenz überprüft. Interessierte Personen haben bereits von ihrem Recht Gebrauch gemacht und die Originaldaten vor Ort geprüft und sich die Vorgehensweisen und Konsequenzen erklären lassen.




8. Das Hard-Trinkwasser ist deutlich stärker mit Chemikalien kontaminiert, als dies die IWB und die Hardwasser AG bisher behauptet haben. Regierung, Parlament und Öffentlichkeit wurden offensichtlich irregeführt. Wie will die Regierung dies in Zukunft vermeiden?


Diese Aussage ist falsch und eine Unterstellung. Hardwasser AG und IWB haben den Kontrollbehörden auch in der Vergangenheit umfassende und korrekte Untersuchungsberichte zur Verfügung gestellt und anlässlich der Inspektionen durch die Aufsichtsbehörde Rechenschaft über das gesetzlich verlangte risikoorientierte Qualitätssicherungssystem abgegeben. Von einer Irreführung der Regierung, des Parlamentes und der Öffentlichkeit kann keine Rede sein.


Die Fragestellerin bezieht sich mit ihrer Unterstellung auf die so genannten Screening-Daten. Diese stellen Übersichtsaufnahmen dar - nicht zu verwechseln mit den Einzelstoffanalysen, die gezielte und präzise Ergebnisse liefern. Die Feststellung unter Buchstabe c im Interpellationstext („die unbekannten Stoffe belasten das Trinkwasser mit 10'000 ng/l" ) weist darauf hin, dass die Interpellantin den Stellenwert von Screening-Analysen, wie er ihr beim Besuch im Labor IWB am 2. Mai erläutert worden war, bis jetzt nicht erkannt hat. Das Screening dient als Frühwarnsystem, dessen Aussagen ohne detaillierte Fachkenntnisse über die angewandte Analysenmethode nicht interpretierbar sind. Die erhaltenen Daten dieses Screenings bilden nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten IWB-Untersuchungsprogrammes ab und sind damit nicht die umfassende, korrekte und verständliche Darstellung der Qualitätsdaten, die zu einer sachlichen Bewertung der Trinkwasserqualität notwendig sind. Es ist in der internationalen Laborpraxis nicht üblich, solche Daten zu veröffentlichen, da ohne die notwendigen Fachkenntnisse Fehlinterpretationen sehr wahrscheinlich sind. Die Praxis der IWB, diese Daten im Labor von interessierten Personen einsehen zu lassen, ist darum ein Beweis grösstmöglicher Transparenz und nicht zu bemängeln. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass die über das Screening hinausgehenden Einzelstoffanalysen, die gezielte und präzise Ergebnisse liefern, von den IWB ebenfalls veröffentlicht werden. Es wurden und werden laufend sämtliche Daten, Resultate und Vorgehensweisen veröffentlicht.




9. Soweit beurteilbar schwankt die Schadstoff-Konzentration im Trinkwasser der Hardwasser AG sehr stark (wenige ng/l bis 10 mikrog/l). Es bestehen verschiedene Hinweise darauf, dass ge-wisse Schadstoffe im Trinkwasser aus den Chemiemülldeponien der Basler Chemie in Mut-tenz stammen könnten. Zudem scheinen immer wieder zahlreiche unbekannte Substanzen auf zu tauchen, die in toxikologischer Hinsicht relevant sind. Teilt die Regierung die Ansicht, dass es deshalb sinnvoll wäre, das Trinkwasser aus der Hard aufzubereiten, z.B. mit einem Aktivkohlefilter?


Von einer unbekannten Substanz kann nicht ausgesagt werden, dass sie in toxikologischer Hinsicht relevant ist. Richtlinien oder auch nur Empfehlungen über den Umgang mit derartigen unbekannten oder toxikologisch noch nicht bewerteten Stoffen im Trinkwasser gibt es in der Schweiz nicht.


Zur praktischen Quantifizierung und trinkwasserhygenischen sowie toxikologischen Bewertung von Spurenstoffen existiert seit März 2003 eine Empfehlung des deutschen Umweltbundesamtes. Ihr zufolge ist die Anwesenheit nicht genotoxischer, im übrigen aber nur teil- oder nicht bewertbarer Stoffe im Trinkwasser gesundheitlich ohne weiteres duldbar, solange ein „gesundheitlicher Orientierungswert" in Höhe von 100 Nanogramm pro Liter und Einzelstoff unterschritten bleibt oder allenfalls erreicht wird. Für stark genotoxische Stoffe gilt dieser gesundheitliche Orientierungswert während höchstens 10 Jahren. Diese Orientierungswerte gelten für die dauernde Anwesenheit nicht bestimmbarer Substanzen. Treten unbekannte Substanzen einmalig auch in höheren Konzentrationen auf, so ist dies kein Anlass zur Besorgnis. Wie bereits dargelegt, sind weitergehende Untersuchungen angezeigt, falls einzelne „unbekannte Stoffe" mehrmals und in erhöhter Konzentration auftreten.


Gemäss den Analysedaten ist das Trinkwasser aus der Hard von einwandfreier Qualität und ohne Bedenken zu konsumieren. Aus gesundheitlicher Sicht ist eine Aufbereitung des Hardwassers mit Aktivkohle deshalb nicht notwendig. Dennoch hat die Hardwasser AG das Technologiezentrum Wasser der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW) in Karlsruhe beauftragt, sämtliche zur Zeit verfügbaren Analysenergebnisse zu sichten und darauf basierend die Trinkwasseraufbereitung und die Qualitätssicherungsmassnahmen zu beurteilen. Falls nötig, sollen Vorschläge zur Verbesserung gemacht werden. Das Kantonale Labor Basel-Landschaft wird diesen Prozess eng begleiten und die gegebenenfalls notwendigen Verbesserungen durchsetzen.


Liestal, 5. Juni 2007


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin



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