2007-118 (1)


1. Ausgangslage

Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Bundesanwaltsgesetz, BGFA, SR 935.61) wurde von den eidgenössischen Räten 2006 revidiert und ist in der neuen Version seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Änderungen beinhalten erstens eine Anpassung an die sog. Bologna-Reform der Hochschulen, mit der an Stelle des bisherigen Lizentiats oder des Hochschuldiploms der Bachelor und der Master eingeführt wird. Deshalb muss das Anwaltsgesetz des Kantons Basel-Landschaft, das die kantonale Anwaltsausbildung regelt, im Hinblick auf die Zulassung zum Anwaltspraktikum und zur Anwaltsprüfung geändert werden.


Zweitens wurde das Bundesanwaltsgesetz in weiteren drei Punkten revidiert:

Auch diese drei Punkte verlangen Anpassungen im Anwaltsgesetz Basel-Landschaft.

Der Regierungsrat hat einen Entwurf für die notwendigen Änderungen im Anwaltsgesetz am 15. Mai 2007 beschlossen und diesen als Vorlage 2007/118 an den Landrat veröffentlicht.




2. Beratung in der Kommission


Die Justiz- und Polizeikommission beriet über die Vorlage an drei Sitzungen:

Als Expertinnen und Experten standen der Kommission zur Verfügung:
Den Beratungen wohnten zudem Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro und Stephan Mathis, Generalsekretär JPMD, bei.

Der Antrag eines Kommissionsmitglieds, dass diese Vorlage nicht unter dem Präsidium eines praktizierenden Anwalts in der Kommission beraten und nicht von ihm im Landratsplenum darüber Bericht erstattet werde, wurde mit 5:2 Stimmen abgelehnt. Jedoch übergab der Kommissionspräsident von sich aus am Ende der Beratungen das Geschäft zur Berichterstattung dem Vizepräsidenten.




3. Einführung, Anhörungen und Klären von Fragen


Die Einführung machte deutlich, dass die Anpassungen im basellandschaftlichen Anwaltsgesetz zwingende Folgen der neu strukturierten Ausbildungsgänge an den Hochschulen Europas sowie von Neuerungen des Bundesanwaltsgesetzes sind. Sie besitzen keinerlei politische Brisanz und fanden bei den Vernehmlassungsadressaten generell volle Zustimmung.


Auch die Vertreterin und die Vertreter der AAK und des BLAV erklärten sich mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden, machten aber auf zwei Mängel im geltenden Gesetz aufmerksam: auf eine fehlerhafte Doppelkompetenz bei der Zulassung zur Anwaltsprüfung und auf eine Lücke bei der Berufshaftpflichtversicherung. Sie empfahlen, diese Mängel zu beheben.


Bei den Fragen waren zwei von Gewicht:




4. Eintreten und Lesungen


Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der ersten Lesung gab es von der Seite der Kommissionsmitglieder keine Einwände zur Vorlage des Regierungsrates. Ein Mitglied beantragte lediglich, die Verbesserungsvorschläge der Anwaltsaufsichtskommission vorzunehmen, was auch geschah:

In der zweiten Lesung gab es keine Änderungsanträge. Das Ergebnis der Schlussabstimmung lautete: Zustimmung mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung.




5. Antrag an den Landrat


Die JPK beantragt dem Landrat Annahme der Vorlage in der Version, wie sie nach der zweiten Lesung von der Kommission verabschiedet worden ist.


Binningen, 5. Oktober 2007


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission:
der Vizepräsident: Kaspar Birkhäuser


Beilage:
Gesetzestext [PDF[
(in der von der Justiz- und Polizeikommission verabschiedeten und von der Redaktionskommission bereinigten Fassung)



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